Beiträge von Djino

    Zitat von Meike.

    Übrigens blockieren solche Leute dann gerne auch mal die Arbeit anderer oder machen sie zäher und langwieriger, das nehme ich in Zeiten genereller Arbeitsüberlastung besonders übel.

    Die Leute sehen das erfahrungsgemäß aber genau anders herum: Man stellt Anforderungen an sie (z.B. dass ein Dokument tabellarisch aufgebaut und auch noch mit Seitennummern und Inhaltsverzeichnis versehen ist (und stellt ihnen eine Vorlage zur Verfügung)), die Kollegen beschweren sich ob der Arbeitsüberlastung... sie haben mehrere ganze Tage daran gesessen und das Ergebnis sieht trotzdem nicht so aus wie die Vorgabe. "Das ist völliger Mist, das geht nicht, man hat schon viel zu viel Zeit darauf verschwendet, ..." Und dann setzt man sich mit den Kollegen hin (falls die nicht schon komplett dicht gemacht haben...) und erledigt das Geforderte in max. 10 Minuten.
    Die Arbeitsüberlastung ist (an dieser Stelle) selbstgemacht... und wer hat Schuld? Natürlich die Kollegen, die den Umgang mit dem PC einfordern und mehr als nur unkomfortable "Schreibmaschinen-Texte" verlangen.

    Der Bezirkspersonalrat ist dein Ansprechpartner. Die werden bei schulübergreifenden Angelegenheiten angesprochen. Wenn die (z.B. im Vorfeld) wissen, dass da ein "Fall" zu beachten ist, haben sie darauf ein besonderes Augenmerk. Die haben auch einen Einblick in die Listen der Versetzungen, der genehmigten/angeforderten Versetzungen etc. Vielleicht findest du hiermit http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat deinen Ansprechpartner.
    Ansonsten ist meine Erfahrung, dass es sehr viel besser klappt mit der Versetzung, wenn man die in Frage kommenden Schulen persönlich anspricht (also eine Art Initiativbewerbung losschickt), dort Kontakt aufnimmt. So kann man leicher beeinflussen, dass man durch die Schulleitungen wahrgenommen und als Versetzung angefordert wird (sonst landet man im "Pool", der recht unübersichtlich/gesichtslos/profillos ist...)

    Zitat von Meike

    um dort über Mittel und Wege aus der Arbeitsverdichtung zu sprechen


    Da der Thread sowieso im Off Topic ist (und mein Gefühl beim Ausgangsposting war: Da will jemand einen Link platzieren zu einem Geldsammelmodell (ob für Schüler oder Linkplatzierer...)): Welche Mittel und Wege aus der Arbeitsverdichtung gibt es denn so?
    Mein Ansatz: Der Schulträger stellt durchaus finanzielle Mittel zur Verfügung. Die kann man natürlich auch investieren, um zeit-/ energiesparende Materialien für das Kollegium anzuschaffen. Oder: Warum nicht Kooperationen (innerhalb des Kollegiums oder über Schul-/Bundeslandgrenzen hinweg) nutzen? Schließlich muss man das Rad (die Klausuraufgabe, das Formular, das Curriculum, das Konzept, den Geschäftsverteilungsplan) nicht immer wieder neu erfinden.

    Zitat

    ich habe auch schon Beunruhigendes über die Entnahmepraxis gehört
    ...
    hier zögere ich schon etwas :-/


    Wenn denn tatsächlich der Fall eintreten sollte, dass du als Organspender in Betracht kommst, kann es dir egal sein. Aber irgendjemand anderes wird sich freuen, dass du diesen Ausweis in der Tasche hattest...

    Für die Absprachen (egal in welcher Form) gibt es keine rechtliche Grundlage - sie sind aber auch nicht verboten (in dem Rahmen, der nicht ein konkretes Thema benennt...).
    Insofern ist man als Lehrkraft nicht verpflichtet, sich an die Absprachen zu halten. Moralisch ist das natürlich mehr als fragwürdig.


    Die "Absprachen" sind auch eher in der Richtung "wahrscheinlicherer" Themen (ich weiß im Vorfeld ja nicht, welche Themen sich die anderen SuS wünschen, für welche Themen ich die am besten geeigneten Aufgaben finde (in Englisch versuche ich z.B. oft, sehr aktuell zu sein...). Und ich werde bestimmt auch nicht, wenn ich für drei SuS nur jeweils eine Prüfung erstellen muss, nur aus reiner Menschenliebe drei Prüfungen erstellen (meine Arbeitszeit ist so schon exorbitant hoch). Also kein Grund / keine Möglichkeit zum Verklagen.


    Die von Mikael zitierte Passage findet sich übrigens sehr ähnlich in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK - gilt also in etwa gleich in allen Bundesländern (wie das da umgesetzt wird, kann ich nicht sagen. Nur so viel: Kenne es ähnlich (mit ungefähren Themeneingrenzungen) aus Berlin und Bremen).

    In der mündlichen Prüfung (= 5. Prüfungsfach) kann es vielleicht sein, dass abgefragt (abgesprochen?) wird, welche Semester eher in der Prüfung thematisiert werden. Da ja sowieso mindestens über zwei Semester geprüft wird (und das letzte meist so kurz ist, dass es wenig Stoff hergibt...), wird da (wenn überhaupt) wohl nur ein Semester ausgeschlossen.
    Wenn eine solche "Semesterreduzierung" stattgefunden hat, findet sich das dann aber in erhöhten "Wissensansprüchen" in der Prüfung wieder (aka ausgleichende Gerechtigkeit).


    "Üblich" würde ich das allerdings nicht nennen (oder kennen andere das anders?).

    Zitat

    Wenn eine Bekleidungsmarke offiziell als Marke anerkannt wird, solange sie keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigt, darf eine Hausordnung dann das Tragen dieser Klamotten verbieten?

    Nein, darf sie nicht.


    Es sei denn,

    • die Bekleidung (oder nur die Aufschrift) verstößt z.B. gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder das Sittengesetz
    • die Bekleidung ist eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens (der wurde oben schon einmal erwähnt, z.B. "wenn Mitschüler (...) derart bedrängt werden, dass damit erhebliche Belästigungen und Konfrontationen verbunden sind", dass es "zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes unerlässlich (ist), dem Schutzanspruch der Mitschüler den Vorrang einzuräumen.")
    • die Bekleidung ist sonst irgendwie geeignet, ernsthafte Störungen bzw. Belästigungen hervorzurufen (z.B. Übertragung von Krankheitserregern oder Geruchsbelästigung bei Ungepflegtheit)

    Beispiele zur Rechtssprechung in einigen Bundesländern:
    Berlin: https://www.jurion.de/Urteile/…lin/2001-04-26/3-A-443_01
    Hessen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/6/05306.pdf (dort auch zitiert: Bayern)

    In der Schule werden ja so manche Rechte der Schüler (und deren Eltern) eingeschränkt. Jeden Morgen wieder zwingen wir Schüler, sich im 45-Minuten-Takt in einem bestimmten Raum aufzuhalten und gestatten ihnen (außer in Ausnahmefällen) nicht, den Raum wieder zu verlassen (Freiheitsberaubung?). Und die Eltern dürfen auch nicht jederzeit mit ihren Sprösslingen in den Urlaub fahren.
    So viel zum Thema Grundrechte in der Schule. (Ist also nicht vergleichbar mit dem Mietrecht...)


    Schön wäre es, zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt, denn beim Thema Hausordnungen (die in manchen Bundesländern Schulordnungen heißen - was wieder in anderen gleichbedeutend ist mit Schulgesetz) gibt es wohl hier und da Unterschiede.


    Grundsätzlich zu dieser Frage:

    Zitat

    Darf die Hausordnung etwas rechtsverbindlich verbieten, was andernorts erlaubt ist?


    Ja. An sehr vielen anderen Orten darf ich auf dem Gelände Fahrrad fahren, Schneebälle werfen, ... Das ist auf dem Schulgelände im Allgemeinen verboten, da das Verletzungsrisiko zu hoch wäre.
    Ebenso könnte ich, wenn der Schulfrieden gefährdet ist, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten (z.B. Symbole verschiedener krimineller Gruppierungen). Und falls ein Schüler eines dieser berüchtigten T-Shirts trägt, die eigentlich eine "nichtssagende" Aufschrift haben, aber diese Aufschrift halb verdeckt, bei halb geschlossener Jacke, volksverhetzendes Gedankengut zeigt, muss ich den Schüler auffordern, die Jacke zu schließen.

    Zitat von Moebius

    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet.


    Rechnerisch mag das so stimmen - lass das aber nicht deinen Personalrat hören. ;)
    Was ist, wenn jemand im letzten Halbjahr zu Beginn den Kurs unterrichtet, dann aber für längere Zeit erkrankt. Der hat ja tatsächlich die vier Stunden unterrichtet, aber erhält dann den Ausgleich nicht, wenn die Schüler weg sind.
    (Ich gehe davon aus, dass das in dem hoffentlich eher seltenen Fall bereits vorab geklärt war, dass nachträglich entsprechend doch die vollen vier Stunden angerechnet werden. Dann meckert hoffentlich auch nicht der Personalrat, denn eine Stunde mehr ist im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes ja durchaus möglich.)


    Grundsätzlich gilt für das Abitur:
    Bis zum Ende der letzten mündlichen Prüfung gilt der Unterricht als erteilt, danach wird jede nicht erteilte Stunde in der Q4 als Minusstunde gezählt. (Und an der Stelle ist ein findiger Stundenplaner und ein ebenso findiger Vertretungsplaner für die gesamte Schulgemeinschaft Gold wert.)

    Zum Thema "Schulausfall aufgrund von Witterungsverhältnissen": Wenn durch den Schulträger angesagt die Schule ausfällt, müssen Schüler nicht zur Schule kommen - die Lehrkräfte aber müssen (Ausnahme: schwerbehinderte Lehrkräfte). Während der Zeit in der Schule wird entweder Aufsicht geführt über Kinder, die doch gekommen sind und nicht wieder den Heimweg antreten... oder die Schulleitung findet eine andere Aufgabe im Gebäude (vielleicht mal den alten Aktenschrank ausmisten?). Das ist der einzige Fall, wo die angebotene Arbeitsleistung (man kommt eigentlich zum Unterricht, aber die SuS sind nicht da) als Erfüllung der Verpflichtung angesehen wird und keine Minusstunden entstehen. (Wer nicht kommt, hat Minusstunden - und ist eigentlich "unentschuldigt" der Arbeit ferngeblieben.)


    Früher zählte bei uns der Vertretungsplaner die Plus- und Minusstunden per Hand/Excel-Tabelle. Schließlich laufen bei dem die Informationen zusammen, der weiß, wann welche Klasse nicht da ist, dem sollte man auch (schon allein versicherungstechnisch) tunlichst mitteilen, wenn man selbst mit Schülern eine weitere Unterrichtsstunde macht, auf Wandertag geht o.ä.
    Monatlich wurde das Ergebnis dieser Aufstellung jedem Kollegen ins Fach gelegt. Man musste kontrollieren, bei Bedarf beanstanden (kam durchaus vor) und nach einer kurzen Frist galt das als akzeptiert.


    Wir haben uns dann als Kollegium aber entschieden, dieses "Verwaltungsmonstrum" abzuschaffen. Es wird nicht mehr gezählt. Die Schulleitung ist grundsätzlich verpflichtet, Buch zu führen über den Unterrichtseinsatz (auch Vertretungsstunden etc.) der einzelnen Lehrkräfte. Wir arbeiten mit einem Stunden-/ Vertretungsplan-Programm. Dort wird (fast?) alles sowieso eingegeben, was an Veränderungen so passiert. Kommt tatsächlich mal jemand von der LSchB, um die Statistik zu sehen, ist das ein Knopfdruck. Mag sein, dass das die Plus-/Minus-Stunden nicht in allen Feinheiten darstellt, aber so ungefähr passt das. Spart eine Menge Arbeit und Stress.


    Ich würde davon abraten, die Kollegen selbst (und dann auch noch über ein ganzes Halb- oder Schuljahr) zählen zu lassen. Die Definition von +/- Stunden kann von Kollege zu Kollege doch massiv abweichen - auch wenn man klare Regeln aufstellt. Es gibt in jedem Kollegium jemanden (auch im Plural), der sich sagt, dass er am Tag X mit Aufgabe Y (die eigentlich nicht zu den Plusstunden gehört) sich das Recht auf Z Plusstunden erarbeitet hat - und die dann einfach aufschreibt. Wer kann das noch kontrollieren? (Und kontrollieren ist hier nicht das Problem - das Problem ist, dass sich das ja auf die Unterrichtsverpflichtung des nächsten Jahres auswirkt. Jemand mit vielen Plusstunden unterrichtet weniger, um das auszugleichen. Bedeutet, dass jemand anderes mehr unterrichten muss (statt vielleicht eine AG zu leiten, in der bekanntermaßen weniger Korrekturen anfallen...). An der Stelle könnte das System der langfristig selbstverwalteten +/-Stunden mMn ungerecht werden.)

    Ist jetzt das falsche Bundesland, aber vielleicht findet sich in NRW etwas Ähnliches.
    In Niedersachsen gab es (vor ca. einem Jahr) diesen offiziellen Hinweis: "Auch im Sekundarbereich II können solche Hilfen gewährt werden. Die Grundlage hierfür bildet der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 22.03.2012). Über individuelle Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs etwa in Form einer Schreibzeitverlängerung entscheidet bei Klausuren auch im Sekundarbereich II die Lehrkraft in eigener pädagogischer Verantwortung, bei Abschlussprüfungen das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission. Die Gewährung von Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs im Sekundarbereich II ist möglich, wenn diese zuvor bereits langfristig gewährt wurden, und wenn langfristig schulische Förderung stattgefunden hat. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind im Sekundarbereich II nicht möglich."
    Vielleicht gibt es in NRW auch einen Erlass zu Klassenarbeiten, Klausuren etc., in dem Verschiedenstes festgelegt wird?

    Da du im Forum "Inklusion" postest, hier eine Nachfrage:
    Handelt es sich um Lese-Rechtschreibschwäche (= erworbene Schwäche) oder um Legasthenie (= Teilleistungsstörung des Gehirns, also tatsächlich eine Behinderung)?
    Das könnte ja vielleicht bei der späteren Diskussion von Nachteilsausgleichen durchaus eine Rolle spielen...


    Dann wäre noch die Frage zu stellen, wer die LRS diagnostiziert hat (in manchen Gegenden hat man wohl angebliche Experten, die das schnell mal bescheinigen...). Auf jeden Fall Bescheinigung für die Akten vorlegen lassen.


    Im Interesse des Schülers sollte man vielleicht (insbesondere wenn es sich "nur" um LRS handelt), die Anwendung eines Nachteilsausgleichs an die Bedingung koppeln, dass entsprechend professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird - denn LRS lässt sich in wenigen Jahren "aufarbeiten"... und demnächst möchte besagter Schüler ja in Studium oder Berufsleben einsteigen...

    Zitat von MarlboroMan84

    bei uns

    Du hast aber schon mitbekommen, dass das Ausgangsposting sich auf Niedersachsen bezog?
    Zumindest dort ist es im Schulgesetz deutlich festgelegt:

    Zitat von §38

    Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, daß auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.


    Quelle

    Faszinierend(er) fand ich es ja auch, zu beobachten, wie der Physikkollege (mit seinem Oberstufenkurs) mit verschiedensten Objektiven herumhantierte und (mehr oder weniger leise) vor sich hinfluchte (hat wohl nicht funktioniert...), während die Fünftklässler mit ihrer Klassenlehrerin (keine MINT-Kollegin) erfolgreich mit so etwas wie Sonnenfinsternis 2015 das Ganze beobachteten... :)

    Zitat

    nach § 62 NBG


    Möchte ich noch einmal hervorheben. Es kommt darauf an, mit welcher Begründung die TZ beantragt wurde. (§62 NBG = familäre Gründe, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen). Alle anderen fallen unter die bereits erläuterte "sollte" Regelung.

    Zitat von Pausenbrot

    Es gibt doch Abminderungsstunden für allerlei Tätigkeiten.


    Ja - aber weißt du auch wie viele (oder besser gesagt: wie wenige)?
    Sollte jeder Klassenlehrer bei uns für seine Klassenlehrertätigkeit eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
    Sollte jeder Leiter einer Fachgruppe eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
    Sollte jeder, der eine Sonderaufgabe übernommen hat (z.B. Sammlungsleitung), eine Stunde erhalten, würde das nicht reichen.
    Also wer bekommt eine von diesen raren Abminderungsstunden?

    Noch eine Möglichkeit (ohne Abschnitte möglich):
    Die Zeilen, die nicht nummeriert werden sollen, markieren, dann das "Dialogfeld" zu "Absatz" öffnen (z.B. durch Rechtsklick oder den entsprechenden Menüpunkt), und auf der zweiten "Karte" (auswählen mit dem Reiter oben) zu "Zeilen- und Seitenumbruch wechseln". Da anklicken "Zeilennummern unterdrücken" - erledigt.


    (Und noch der Hinweis auf die Taste "F4" - damit wird der letzte Befehl wiederholt. Wenn ich z.B. die Zeilennummern in mehreren Bereichen unterdrücken will, kann ich das so ohne viel Geklicke am Ende meiner Bearbeitung machen.)

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