Beiträge von Djino

    Zitat

    Und oft wird mir berichtet, dass die Kurse im Fremdsprachenstudium zu mindestens 50% auf Deutsch sind


    Das kann je nach Uni an der Größe/Struktur der Romanistik-Abteilung liegen. Wenn die zu klein ist, dann sind Seminare/Vorlesungen eben auch "sprachübergreifend" und man findet sich zusammen mit Studierenden in einem Seminar, die Französisch, Italienisch, Spanisch studieren. Hier eine gemeinsame Sprache zu finden ist nicht leicht (oder doch: man verwendet Deutsch).


    Nimm's mir nicht übel, aber wenn ich mir durchlese, in welchen Bereichen du im Französischen noch Probleme hast, dann ist das im Moment eine zu große Baustelle, um das Fach zu unterrichten (studieren wäre was anderes, wenn du weiter intensiv an deiner Sprachkompetenz arbeitest...).

    Zitat

    Und das gilt nicht nur für die naturwissenschaftlichen Sammlungen an den Schulen, sondern praktisch für alles, was nicht mit Unterricht zu tun hat.


    Die einzige "Hilfe zur Selbsthilfe", die hier (ansatzweise...) möglich ist, ist diese:
    Der Schulträger (= Kommune, Stadt, Landkreis, ...) zahlt die sächliche Ausstattung der Schule. Viele Schule erhalten hierüber (aber das ist abhängig vom Schulträger, kann sich also alle 50 km ändern) ein Budget, dass sie zumindest teilweise selbst verwalten können. Und dann nimmt man dieses Budget und kauft alles das ein, was die Arbeitszeit der Lehrkräfte reduzieren/ihnen die Arbeit erleichtern kann. Um im "Themenkomplex" zu bleiben: zum Beispiel eine Laborspülmaschine (gibt's ab 5.000 Euro aufwärts, dazu vielleicht noch die passenden Reinwasseranschlüsse, Hochspannungsleitungen, whatever). Die Spülmaschine muss man zwar noch ein- und ausräumen, spart aber das leidige Ausspülen...
    Das ist dann eben Geld, das an anderer Stelle nicht investiert werden kann...

    Zitat von Wollsocken

    Andererseits musst Du auch bedenken, dass ein Gymnasiallehrer in der Schweiz eine vollwertige Fachausbildung hat


    Hm, vielleicht habe ich ja an der falschen Uni studiert... Ich habe für meine Fächer genau das machen müssen, was auch jemand für den Magister-Hauptfach-Abschluss machen musste. Zuzüglich weiterer fachlicher Auflagen (inkl. der dazugehörigen zusätzlichen Abschlussklausuren/Prüfungen), zzgl. der verschiedenen Fachdidaktigen, zzgl. Pädagogik/Psychologie (im Umfang eines Magister-Nebenfachs), zzgl. Nachweis einiger "allgemeinbildender" Seminare/Studium generale.

    Niedersachsen:

    Zitat

    2.1 Lehrkräfte, deren Unterrichtsverpflichtung nach § 61, 62 NBG reduziert worden ist und Lehrkräfte, denen Altersteilzeit im Teilzeitmodell (§ 63 NBG) bewilligt worden ist, haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird.


    Fortsetzung, Ausgestaltung hier nachzulesen: http://schure.de/20411/14,03143,2,94.htm#p2

    Zitat von Mikael

    Eigentlich traurig, dass du den Unterschied zwischen Erlass und Rechtsverordnung nicht kennst.


    Ja, ich bin saudoof (wolltest du doch damit sagen, oder?).
    Unterstell mir bitte nichts, das ich so nie gesagt habe und das sich auch nicht aus meinen Antworten ableiten lässt.
    Eigentlich traurig, dass du auf die persönliche Ebene wechselst, wenn dir sonst nichts mehr einfällt.

    Zitat

    Was interessiert mich als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft, ob die Schule als Ganzes "erlasskonform" arbeitet? Erlasse sind NUR verwaltungsinterne Vorschriften,


    Ja, was interessieren mich die Vorschriften meines Arbeitgebers... (kopfschüttel)


    Und für die Einhaltung der Vorschriften ist ausschließlich mein direkter Vorgesetzter verantwortlich...? (weiteres Kopfschütteln)


    Ich darf also "als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft" fröhlich das treiben, was ich will, mit Hinweis die unterstellte fehlende RECHTSKONFORMITÄT (warum schreist du eigentlich so?) alles ignorieren und mit dem A...llerwertesten draufsetzen...? (einsetzendes Schleudertrauma)


    Du beißt dich hier an einem Thema fest, das so nicht im Zentrum der Fragestellung stand und ignorierst alles drumrum. Ich vermute mal, dass du da schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dann mag das ganze ja verständlich sein. Trotzdem finde ich diese Reduzierung wenig hilfreich.

    Mikael schafft es, nicht ganz sinnvoll zu zitieren und hier und da Dinge zu unterstellen etc. Ich ignorier mal das eine oder andere, aber einige Anmerkungen erlaube ich mir dann doch.


    (1) Lehrerarbeitszeit

    Zitat

    Zuerst einmal haben die Schulleitungen dafür zu sorgen, dass die (außerunterrichtlichen) Aufgaben im Rahmen der (vertraglichen / beamtenrechtlichen) Arbeitszeit (grob 1800 Stunden pro Jahr) überhaupt zu schaffen sind.


    Dass die Lehrerarbeitszeit reine "Definitionssache" ist, hat die nds. Landesregierung doch gerade erst vorgemacht. Da wird eben festgelegt, dass eine Aufgabe nur x (statt y) Minuten auf dem Papier in Anspruch nimmt, und dann ist das eben so...
    Andere Arbeitgeber sind da genauso wenig zimperlich: Wenn ich mich richtig erinnere, dann veranschlagt man beim hamburgischen Arbeitszeitmodell z.B. für die Korrektur einer Klassenarbeit in Englisch (Klasse 8 ) 8 Minuten (man korrigiere mich, falls das doch ein oder zwei Minuten mehr sein sollten, aber das wird auch nicht viel ausmachen).


    (2) Reduzierung von Arbeitsbelastungen

    Zitat

    Notfalls heißt das dann eben, dass auf viele außerunterrichtliche Aktivitäten verzichtet werden muss: Einige Sachen lassen sich nicht vermeiden (Aufsichten), andere muss man dann auf das zulässige Mindestmaß reduzieren (Konferenzen, Dienstbesprechungen), wieder andere müssen dann eben ersatzlos entfallen (diverse "Feste", Exkursionen, Klassenfahrten).


    Ich schlage einen separaten Thread (bei Interesse) vor: Möglichkeiten der Reduzierung von Arbeitsbelastungen/der gleichmäßigeren Verteilung von Belastungen... ich möchte darum wetten, dass es durchaus Nachahmenswertes an den verschiedenen Schulen gibt...
    Denn auch Aufsichten lassen sich zwar nicht vermeiden, aber durchaus reduzieren. Manches hat sich an einer Schule traditionell gehalten, Neues ist hinzugekommen, ohne dass Altes gestrichen/geprüft wurde, ... Sind z.B. immer zwei Aufsichten im Bereich x notwendig? Oder vielleicht reicht auch eine? Wie ist das mit Mittagsaufsichten? Vielleicht haben ja an manchen Tagen wesentlich weniger SuS Nachmittagsunterricht, dann muss man die Aufsichten nicht "mit der Gießkanne" verteilen...
    (Gesamt-)Konferenzen sollten (seit der Einführung des Schulvorstands) in ihrer Anzahl eigentlich reduziert worden sein... hat sich das an allen Schulen so durchgesetzt?
    Klassenfeste, Exkursionen, Klassenfahrten liegen in der Verantwortung der Fachlehrkraft / des Klassenlehrers. Wer die ansetzt, hat den Zeitaufwand auch selbst zu verantworten. [Wobei ich den Eindruck habe, dass das bei Stern* jetzt nicht der Fall war, aber das ist hoffentlich die ganz große und zuvor abgestimmte (von allen zugestimmte) Ausnahme.)
    An Stern*s Schule scheint das Schulfest an die Projektwoche gekoppelt zu sein, am Vormittag des Schulfestes scheint der Unterricht zu entfallen - hört sich nach einer Arbeitszeit-sparenden Regelung an (da gehen andere viel "großzügiger" mit der Zeit um).
    Dafür scheint es an der Schule (mindestens) zwei Nachmittage mit Zeugniskonferenzen geben. Ich kenne von verschiedenen (größeren und kleineren) Schulen verschiedenste Modelle. Es scheint aber durchaus (fast) immer möglich zu sein, alle Versetzungskonferenzen an einem Nachmittag abzuhalten - mit entsprechend frühem Beginn und parallel immer mindestens zwei Konferenzen (da fehlt vielleicht hier und da mal jemand, weil er in der Parallelkonferenz sitzt, aber die Beschlussfähigkeit ist dadurch ja nicht gefährdet), Vorentlastung so weit als möglich (so dass die einzelnen Konferenzen - außer bei größerem Gesprächsbedarf - jeweils eine "Mindestlänge" nicht überschreiten).


    (3) Stellung von Erlassen

    Zitat

    Erst wenn noch Arbeitszeit "frei" ist, darf man überhaupt über die von irgendwelchen Erlassen gewünschten Sonderveranstaltungen nachdenken.


    <böse>Es ist Aufgabe der Schulleitung, alle Erlasse ganz genau umzusetzen. Alle schulinternen Curricula schreiben zu lassen und diese jährlich evaluieren zu lassen. Die Individuelle Lernentwicklung detailliert für Schüler anlegen zu lassen und in Dienstbesprechungen diskutieren zu lassen. Konzepte zu den verschiedensten Themengebieten schreiben zu lassen und diese in regelmäßigem Turnus (z.B. bei der Suchtprävention jährlich) neu verabschieden zu lassen. und und und (und das alles, ohne Ansehen der Größe der Schule - egal, ob "nur" mit 200 Schülern & entprechender Anzahl an "Sollstunden"/Lehrkräften, die der Schule zustehen, oder mit 1200 Schülern und dementsprechend 6x so vielen Lehrkräften)
    Und (weiterhin böse) es ist Aufgabe der Schulleitung, dafür zu sorgen, dass dafür die Zeit vorhanden ist. Du willst doch nicht behaupten, dass wir an den Schulen so viele Aufgaben (von oben verordnet) zu erledigen haben, dass die Arbeit nicht geschafft werden kann. Wenn die Zeit für alle diese Dinge fehlt, dann hat die Schulleitung wohl nicht richtig gearbeitet.</irgendwie Ende von "böse">


    Zur Stellung von Erlassen frag doch mal die Schulinspektion. Da gilt als "Grundstufe", dass in allen Bereichen "erlasskonform" gearbeitet wird. Zwar gibt es jetzt kein "Durchfallen" mehr, aber der Stempel "die Schule arbeitet nicht auf der Grundllage der geltenden Erlasse" wird sicherlich zu Zielvereinbarungen, daraus sich ergebender deutlich erhöhter Arbeitsbelastung o.ä., führen...

    Teilzeitkräfte im Nachteil?
    "Lehrkräfte, deren Unterrichtsverpflichtung [...] reduziert worden ist [...], haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird. Hierdurch werden vor allem Frauen belastet, weil vornehmlich sie es sind, die Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen." (Quelle: Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte)
    Die Mehrbelastung der Teilzeitkräfte in allen Bereichen wird also gesehen - und (mangels (kostenneutralen...) Alternativen...) mit einem Schulterzucken abgetan.


    Der Schwarze Peter ist dann bei den Schulen:
    "2.2 Bei der Stundenplangestaltung sowie bei der Zuweisung außerunterrichtlicher Aufgaben ist Folgendes zu beachten:
    2.2.1 So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen, Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden." (Quelle siehe oben)


    Warum Schwarzer Peter?
    Die Schulleitungen müssen (wenn sie der Empfehlung folgen wollen/können) die nicht durch Teilzeitkräfte wahrgenommenen Aufgaben auf andere verteilen. Ist ja grundsätzlich gerecht, wenn man halb so viele Stunden arbeitet, dass man dann auch nur halb so viele Aufsichten macht.
    Aber spätestens bei Konferenzen und Dienstbesprechungen funktioniert das nicht mehr: und so werden Stimmen laut, die als Ausgleich für die vielen Konferenzstunden weitere Entlastungen (z.B. noch weniger Aufsichten) einfordern. Das kann in der Folge aber nur heißen, dass Vollzeitkräfte mehr als nur ihren gerechten Anteil an z.B. Aufsichten übernehmen.


    Man sollte vielleicht auch schauen, wie sich "Teilzeitkräfte" definiert. Es gibt KollegInnen, die um drei Stunden reduziert haben & sämtliche Vergünstigungen einfordern, die nur irgendwie ansatzweise denkbar sind...


    Bei euch scheint aber auf die TZ-Lehrkräfte schon Rücksicht genommen zu werden (du schreibst ja, dass diese drei Projekttage anbieten - da ist die Reduzierung wohl schon vorhanden).

    Zu deinen Fragen:


    Projektwochen in Niedersachsen:
    "In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann." (Quelle: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)
    Projektwochen sind die üblichste Form, um diesen "Auftrag" zu erfüllen... Dass dabei stundenmäßig Mehrarbeit geleistet wird, wird wohl in Kauf genommen.


    Abrechnung von Schulfahrten:
    Es gab früher einmal den "Erbsenzählererlass", der aber schon vor einigen Jahren (ersatzlos) außer Kraft getreten ist. Allerdings wird immer wieder mal auf ihn Bezug genommen, es steht den Schulen wohl frei, ihn weiterhin anzuwenden. Mit Bezug auf Schulfahrten findet man da, dass bei einer mindestens fünftägigen Fahrt die Lehrkraft vier Plusstunden angerechnet bekommt. Da zählt deine eintägige Fahrt so gar nicht... (denke wenigstens daran, dir die kompletten Bus-/Bahnkosten erstatten zu lassen, die maximal 5 Euro für Eintrittsgelder und andere Nebenkosten in Rechnung zu stellen - und dann steht dir ja auch noch ein Tagegeld in Höhe von 6 Euro zu...)


    Wie läuft das an anderen Schulen?
    Es gibt Schulen, die haben eine tägliche "Kernarbeitszeit" von fünf Stunden - wer möchte, darf mehr machen (da sind es oftmals die Schüler, die viel mehr Zeit in ihr Projekt stecken möchten).
    Ausflüge sind freiwillig. Wer sich entscheidet, ein Projekt mit Ausflug zu gestalten, hat "selber Schuld".
    Interessant ist vielleicht auch der Vergleich von Projekt-Gruppengröße zu normaler Klassengröße: Wenn alle Lehrkräfte ein eigenes Projekt anbieten, werden die Projektgruppen wahrscheinlich kleiner sein als im normalen Unterricht die Klassen. Ist insofern vielleicht eine Stress-/Lautstärkenreduktion. Genausogut könnte man vielleicht zu zweit ein Projekt mit doppelt so vielen Schülern anbieten - und die Lehrer-"Pausenzeiten" (z.B. zum Zeugnisse schreiben...) individuell regeln. Weniger Arbeitszeit bei höherer Lärmbelastung. Man muss halt schauen, was einem wichtig ist.

    Zitat

    Ist es eigentlich "falsch", sich in den ersten Jahren als Leitfaden streng an die aktuellen Schulbücher zu halten?


    Ist es nicht.


    Gegenfrage: Sind bei euch an der Schule Lehrbücher eingeführt und müssen die Schüler diese kaufen? Falls ja, dann ist es falsch, sie NICHT zu verwenden... so ein Buch kostet für manche Familien ein halbes Vermögen, wenn das teuer ersparte Buch dann so gut wie gar nicht verwendet wird, erntest du zurecht den Unwillen der Eltern & Schüler.

    Zitat

    Das Kind soll jetzt doch versetzt werden, kann aber nicht ausgleichen. Und nu?


    Dann muss die Konferenz diskutieren, ob eine Nachprüfung in einem Fach (am Ende der Sommerferien bzw. direkt nach den Sommerferien) zulässig ist und ob sie zugelassen wird (etc.). Selbst wenn die Möglichkeit dann abgelehnt wird, muss sie doch (falls es um "nur" zwei Fünfen geht) besprochen und beschlossen werden.


    Passiert das nicht, muss der SL (wie bereits erwähnt) nach §43 NSchG tätig werden / Einspruch erheben. Das führt dann zu einer neuen konferenz, in der die mögliche Versetzung / Optionen diskutiert und abgesprochen werden.

    Als dieses neue/verkürzte System eingeführt wurde, hatte ich (mit Hinweis auf andere Bundesländer) als Personalrat so ein Mentorsystem vorgeschlagen. Und bekam eben die Antwort, dass ein Mentor nicht zugelassen sein soll (ein Beleg fehlt mir hier, aber ich weiß, dass es genug Nachrichten an die Schulen aus dem Kultusministerium gibt... und Ministerwort hat Erlasscharakter...)
    Man muss wahrscheinlich unterscheiden zwischen der Betreuung im "nicht-eigenverantwortlichen Unterricht" (also im hospitierten Unterricht, in dem die reguläre Lehrkraft anwesend sein muss - also durchaus Betreuung des Refs durch die Lehrkraft) und Betreuung im eigenverantwortlichen Unterricht (das ist - wie gesagt - nicht vorgesehen, in anderen BLs durchaus etabliert).


    Beim Erlassen von Stunden (aka Anrechnungsstunden) muss man beachten, dass es in Niedersachsen wesentlich weniger gibt als in anderen Bundesländern (zumindest am Gymnasium, ich weiß nicht, wie das an anderen Schulformen ist). Da hat die Schulleitung gar keine Chance, jedes (egal wie intensive) außerunterrichtliche Engagement mit Stunden zu honorieren, selbst wenn sie wollte... Bei uns läuft Referendarsbetreuung unter "Nächstenliebe" - man investiert seine Freizeit, um den (netten, liebenswerten, freundschaftlich verbundenen) Referendaren zur Seite zu stehen. Um so betroffener (weniger professionell) ist man, wenn die Ergebnisse nicht im "Idealbereich" landen...

    Die Theorie dahinter ist ja, dass man mittlerweile während des Studiums bereits mehr unterrichtspraktische Anteile absoviert hat als früher. Insofern ist (auf dem Papier...) ein Teil des Referendariats ins Studium verlagert (was natürlich auch ein Teil der Berufsorientierung ist, so dass man sich noch umentscheiden und einen anderen Abschluss machen kann...).


    Zurück zum Thema: Ja, man hat in Niedersachsen ab dem ersten Tag eigenverantwortlichen Unterricht. Zudem ist es den Schulen "untersagt", einen persönlichen Mentor (wie in anderen Bundesländern durchaus üblich) abzustellen. Trotzdem bespricht man sich natürlich mit Fachkollegen, da gibt es meist einige, die sich intensiver um Referendare kümmern als andere.
    Zusätzlich zu: Kontakt mit Schule aufnehmen, Fachcurricula & schulinterne Curricula zur Kenntnis nehmen, in der Schule verwendete Lehrwerke kennenlernen (durcharbeiten mit dem Stift in der Hand...), mit Fachobmann Kontakt aufnehmen, hoffen auf frühzeitige (und verlässliche... aber Krankheitsfälle oder Schwangerschaften lassen sich nun mal nicht planen) Unterrichtsverteilung möchte ich zusätzlich anregen: Kontakt aufnehmen mit denjenigen, die parallel im Jahrgang "mein" unterrichten! So lässt sich vielleicht die ungefähre Planung des Schuljahres "abstauben", ab und zu eine Klassenarbeit, die man parallel schreiben könnte, ...

    Zitat

    dass die Idee auf einem Elternabend, also in der Schule und in meinem Beisein, geboren wurde


    Das ist kein Problem, da Elternabende im Allgemeinen ja auf Einladung der Elternvertreter und unter Vorsitz der Elternvertreter stattfinden. (Manchmal vielleicht mehr auf dem Papier als in der Wirklichkeit, aber generell ist das (wenn ich mich recht erinnere sogar im NSchG) so festgelegt.)
    Vielleicht hilft ja tatsächlich noch einmal der eine oder andere Dank an die verschiedenen Eltern, die die Initiative ergriffen haben & etwas organisieren, was die Schule in der Form nie bieten könnte. Und wie klasse, dass sie ihre Zeit investieren, um ihren Kindern diesen besonderen Abend zu ermöglichen...

    Also, ich kann aspies Bedenken gut verstehen - aber auch problemlos ausräumen. Es gibt immer wieder Kollegen, die selbst nach jahrelanger Tätigkeit zum ersten Mal Klassenlehrer werden (das ist ja mit mancher Fächerkombination schwieriger zu organisieren) - und dann auch als "alte Hasen" Angst haben vor dem Job. Muss man aber nicht haben. Das "läuft".


    Ich selbst hatte bisher drei Mal eine 5. Klasse als Klassenlehrer. Grundsätzlich ist man in der Klasse ja auch Fachlehrer, vielleicht auch mit beiden Fächern und zusätzlich einer Verfügungsstunde. Der intensive Kontakt zur Klasse hat den Vorteil, dass man entsprechend weniger andere Klassen/Schüler/Eltern hat und dafür mehr Zeit hat, diese eine Klasse kennenzulernen und zu betreuen. Ist insofern auch stressfreier.
    Eigentlich ist man als Klassenlehrer (wenn's läuft) erst einmal nur die Person, die Elternbriefe weiterreicht, Entschuldigungen archviert, zu Beginn des Schuljahres Klassensprecher wählt & Klassenregeln aufstellen lässt. Aber ansonsten macht man halt seinen Unterricht (ist jetzt vielleicht etwas pauschal, aber die Hauptsache bleiben eben doch die Fachinhalte). Und wenn's Probleme gibt, dann gibt es die ja genauso auch im Fachunterricht. Da muss ich auch als Nicht-Klassenlehrer Schüler motivieren, unterstützen oder zur Ordnung mahnen, Elterngespräche führen etc. Und wenn ein Schüler fachliche Probleme an der Schule hat, dann verweise ich als Klassenlehrer natürlich als erstes auf den Fachlehrer (was soll man als Deutschlehrer schon über die Probleme in Mathe sagen...).


    Insofern: Alles halb so wild. Einfach auf den Job einlassen. Für alles, was passieren muss, wird es Informationen der Schulleitung oder entsprechenden Organisatoren geben. Die "To-Do-Listen" arbeitet man dann eben ab.

    Für wie lange soll denn die Abordnung sein? Abordnungen für nur ein Halbjahr unterliegen nämlich nicht der Mitbestimmung...
    Ansonsten ist ein Telefonat mit dem Bezirkspersonalrat manchmal ganz hilfreich (die können ja nur tätig werden, wenn sie wissen, was los ist...)

    Zitat von klöni

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, ob du eine zweite Aufsichtsperson mitnehmen durftest oder nicht.


    Wobei eine zweite Aufsichtsperson "offiziell" z.B. in Niedersachsen nur bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen "vorgeschrieben" ist - und die Definition ist eng (ich zitiere hier nur das halbwegs relevante...):

    Zitat

    Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sind im Regelfall zwei Aufsichtsführende erforderlich. Schwierige Aufsichtsverhältnisse können z.B. vorliegen, wenn es sich um eine Schulfahrt mit Schuljahrgängen der Jahrgangsstufen 1 und 2 handelt

    Zitat

    Denn in meiner Klasse reicht die Bandbreite von geistig behindert,Lernbehindert bis zum Realschüler! Der Junge mit Down Syndrom hat den Leistungsstand eines Erstklässlers,die 4 LE Kinder sind etwa auf dem Stand 3.Klasse! Da kann ich keine gemeinsame Lektüre bearbeiten,da sie ja nicht einmal richtig lesen können.


    Je nach "Ausbildungsziel" müssen diese I-Kinder ja vielleicht auch nicht den gemeinsamen Stoff bearbeiten... aber können an einem gemeinsamen Oberthema arbeiten. Die "Regelschüler" lesen eine gemeinsame, jahrgangsangemessene Lektüre zu Thema X, die LE-Schüler erhalten ebenfalls eine (kürzere, einfachere, ...) Lektüre ebenfalls zu Thema X - und tragen ihre Erkenntnisse (was haben wir gelesen, worum ging's, ...) den Regelschülern vor, der Down Syndrom Schüler arbeitet ebenfalls an Thema X, aber eben mit Erstklässlermaterial (insofern vielleicht nicht mal eine vollständige Lektüre, sondern kürzere Arbeitsblätter etc. - und berichtet (vielleicht hat er ein Plakat erstellt) ebenfalls.
    (Wenn er schon auf dem Leistungsstand eines Erstklässlers ist - gratuliere. Ich hatte auch schon Schüler, die bis Klasse 10 nicht lesen konnten... und dann sucht man eine inhaltliche Verbindung zum Unterricht der Einführungsphase der Oberstufe... klappt nach etwas Eingewöhnungszeit besser als man manchmal denkt. Ist aber eben, wenn man vier Niveaus in einer Klasse hat, eine vierfache Vorbereitung für jede Stunde. Da sollte man sehr schnell lernen, ökonomisch auf Grundschul-/Förderschulmaterialien zurückzugreifen, sonst ist das nicht machbar...)

    Zitat

    Nach einer Übereinkunft der Kultusminister soll in diesen Fällen keine erneute Verbeamtung im Zielbundesland mehr erfolgen.


    Schade, dass auf der GEW-Seite hierfür keine Quelle angegeben ist. Auf den Seiten der KMK finde ich nur das hier: "Eine weitere Möglichkeit des Wechsels in ein anderes Land besteht für im Schuldienst eines Landes unbefristet beschäftigte bzw. beamtete Lehrkräfte im Rahmen der Einstellung." (gefunden auf der Seite zum Lehrertausch: http://www.kmk.org/bildung-sch…hrer/lehreraustausch.html - da sind auch die relevanten Absprachen inkl. Formular verlinkt. Im Formular findet sich dieser Hinweis: "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine besoldungs - bzw. vergütungsrechtliche Neuzuordnung (evtl. Rückstufung) entsprechend den Vorschriften des Ziellandes erforderlich werden kann." - ist mal einem Kollegen "passiert", der als Oberstudienrat in ein Bundesland gewechselt ist, dass ihn nicht als solchen (sondern nur als Studienrat) gebrauchen konnte. Der Wechsel war aber wichtig für ihn.)
    Wenn man auf den Einstellungsseiten der verschiedenen Bundesländer schaut (Links bei der KMK), dann gibt es dort auch immer wieder den Hinweis auf die Bewerbungsmöglichkeit von "außerhalb".


    Ich denke übrigens, dass bei Tausch zwischen Bremen und Bremerhaven diese KMK-Regelungen höchstens analog angewendet werden. Ist ja nur ein Bundesland. Auch in größeren Bundesländern gibt es mehrere Schulämter/Regionalabteilungen/o.ä., die unabhängig voneinander die verschiedensten Aufgaben der Schulverwaltung übernehmen.


    Versetzungen/Neuanfänge innerhalb eines Bundeslandes von Schulbehörde A zu Schulbehörde B kommen ja viel häufiger vor - vielleicht findet sich ja noch jemand, der so etwas mal gemacht/beobachtet hat & berichtet.

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