Beiträge von Djino

    Zitat

    dass die Idee auf einem Elternabend, also in der Schule und in meinem Beisein, geboren wurde


    Das ist kein Problem, da Elternabende im Allgemeinen ja auf Einladung der Elternvertreter und unter Vorsitz der Elternvertreter stattfinden. (Manchmal vielleicht mehr auf dem Papier als in der Wirklichkeit, aber generell ist das (wenn ich mich recht erinnere sogar im NSchG) so festgelegt.)
    Vielleicht hilft ja tatsächlich noch einmal der eine oder andere Dank an die verschiedenen Eltern, die die Initiative ergriffen haben & etwas organisieren, was die Schule in der Form nie bieten könnte. Und wie klasse, dass sie ihre Zeit investieren, um ihren Kindern diesen besonderen Abend zu ermöglichen...

    Also, ich kann aspies Bedenken gut verstehen - aber auch problemlos ausräumen. Es gibt immer wieder Kollegen, die selbst nach jahrelanger Tätigkeit zum ersten Mal Klassenlehrer werden (das ist ja mit mancher Fächerkombination schwieriger zu organisieren) - und dann auch als "alte Hasen" Angst haben vor dem Job. Muss man aber nicht haben. Das "läuft".


    Ich selbst hatte bisher drei Mal eine 5. Klasse als Klassenlehrer. Grundsätzlich ist man in der Klasse ja auch Fachlehrer, vielleicht auch mit beiden Fächern und zusätzlich einer Verfügungsstunde. Der intensive Kontakt zur Klasse hat den Vorteil, dass man entsprechend weniger andere Klassen/Schüler/Eltern hat und dafür mehr Zeit hat, diese eine Klasse kennenzulernen und zu betreuen. Ist insofern auch stressfreier.
    Eigentlich ist man als Klassenlehrer (wenn's läuft) erst einmal nur die Person, die Elternbriefe weiterreicht, Entschuldigungen archviert, zu Beginn des Schuljahres Klassensprecher wählt & Klassenregeln aufstellen lässt. Aber ansonsten macht man halt seinen Unterricht (ist jetzt vielleicht etwas pauschal, aber die Hauptsache bleiben eben doch die Fachinhalte). Und wenn's Probleme gibt, dann gibt es die ja genauso auch im Fachunterricht. Da muss ich auch als Nicht-Klassenlehrer Schüler motivieren, unterstützen oder zur Ordnung mahnen, Elterngespräche führen etc. Und wenn ein Schüler fachliche Probleme an der Schule hat, dann verweise ich als Klassenlehrer natürlich als erstes auf den Fachlehrer (was soll man als Deutschlehrer schon über die Probleme in Mathe sagen...).


    Insofern: Alles halb so wild. Einfach auf den Job einlassen. Für alles, was passieren muss, wird es Informationen der Schulleitung oder entsprechenden Organisatoren geben. Die "To-Do-Listen" arbeitet man dann eben ab.

    Für wie lange soll denn die Abordnung sein? Abordnungen für nur ein Halbjahr unterliegen nämlich nicht der Mitbestimmung...
    Ansonsten ist ein Telefonat mit dem Bezirkspersonalrat manchmal ganz hilfreich (die können ja nur tätig werden, wenn sie wissen, was los ist...)

    Zitat von klöni

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, ob du eine zweite Aufsichtsperson mitnehmen durftest oder nicht.


    Wobei eine zweite Aufsichtsperson "offiziell" z.B. in Niedersachsen nur bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen "vorgeschrieben" ist - und die Definition ist eng (ich zitiere hier nur das halbwegs relevante...):

    Zitat

    Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sind im Regelfall zwei Aufsichtsführende erforderlich. Schwierige Aufsichtsverhältnisse können z.B. vorliegen, wenn es sich um eine Schulfahrt mit Schuljahrgängen der Jahrgangsstufen 1 und 2 handelt

    Zitat

    Denn in meiner Klasse reicht die Bandbreite von geistig behindert,Lernbehindert bis zum Realschüler! Der Junge mit Down Syndrom hat den Leistungsstand eines Erstklässlers,die 4 LE Kinder sind etwa auf dem Stand 3.Klasse! Da kann ich keine gemeinsame Lektüre bearbeiten,da sie ja nicht einmal richtig lesen können.


    Je nach "Ausbildungsziel" müssen diese I-Kinder ja vielleicht auch nicht den gemeinsamen Stoff bearbeiten... aber können an einem gemeinsamen Oberthema arbeiten. Die "Regelschüler" lesen eine gemeinsame, jahrgangsangemessene Lektüre zu Thema X, die LE-Schüler erhalten ebenfalls eine (kürzere, einfachere, ...) Lektüre ebenfalls zu Thema X - und tragen ihre Erkenntnisse (was haben wir gelesen, worum ging's, ...) den Regelschülern vor, der Down Syndrom Schüler arbeitet ebenfalls an Thema X, aber eben mit Erstklässlermaterial (insofern vielleicht nicht mal eine vollständige Lektüre, sondern kürzere Arbeitsblätter etc. - und berichtet (vielleicht hat er ein Plakat erstellt) ebenfalls.
    (Wenn er schon auf dem Leistungsstand eines Erstklässlers ist - gratuliere. Ich hatte auch schon Schüler, die bis Klasse 10 nicht lesen konnten... und dann sucht man eine inhaltliche Verbindung zum Unterricht der Einführungsphase der Oberstufe... klappt nach etwas Eingewöhnungszeit besser als man manchmal denkt. Ist aber eben, wenn man vier Niveaus in einer Klasse hat, eine vierfache Vorbereitung für jede Stunde. Da sollte man sehr schnell lernen, ökonomisch auf Grundschul-/Förderschulmaterialien zurückzugreifen, sonst ist das nicht machbar...)

    Zitat

    Nach einer Übereinkunft der Kultusminister soll in diesen Fällen keine erneute Verbeamtung im Zielbundesland mehr erfolgen.


    Schade, dass auf der GEW-Seite hierfür keine Quelle angegeben ist. Auf den Seiten der KMK finde ich nur das hier: "Eine weitere Möglichkeit des Wechsels in ein anderes Land besteht für im Schuldienst eines Landes unbefristet beschäftigte bzw. beamtete Lehrkräfte im Rahmen der Einstellung." (gefunden auf der Seite zum Lehrertausch: http://www.kmk.org/bildung-sch…hrer/lehreraustausch.html - da sind auch die relevanten Absprachen inkl. Formular verlinkt. Im Formular findet sich dieser Hinweis: "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine besoldungs - bzw. vergütungsrechtliche Neuzuordnung (evtl. Rückstufung) entsprechend den Vorschriften des Ziellandes erforderlich werden kann." - ist mal einem Kollegen "passiert", der als Oberstudienrat in ein Bundesland gewechselt ist, dass ihn nicht als solchen (sondern nur als Studienrat) gebrauchen konnte. Der Wechsel war aber wichtig für ihn.)
    Wenn man auf den Einstellungsseiten der verschiedenen Bundesländer schaut (Links bei der KMK), dann gibt es dort auch immer wieder den Hinweis auf die Bewerbungsmöglichkeit von "außerhalb".


    Ich denke übrigens, dass bei Tausch zwischen Bremen und Bremerhaven diese KMK-Regelungen höchstens analog angewendet werden. Ist ja nur ein Bundesland. Auch in größeren Bundesländern gibt es mehrere Schulämter/Regionalabteilungen/o.ä., die unabhängig voneinander die verschiedensten Aufgaben der Schulverwaltung übernehmen.


    Versetzungen/Neuanfänge innerhalb eines Bundeslandes von Schulbehörde A zu Schulbehörde B kommen ja viel häufiger vor - vielleicht findet sich ja noch jemand, der so etwas mal gemacht/beobachtet hat & berichtet.

    Hallo,


    den einzigen KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften, den ich finden konnte, ist dieser:


    Das hört sich doch so an, als ob es - spätestens in zwei Jahren :( - eine Freigabe geben sollte.


    Wo hast du gelesen, dass es keine Neuverbeamtung gibt?


    Dass du nach der freiwilligen Entlassung nie wieder verbeamtet werden kannst, kann ich aus diesen Internetquellen nicht herauslesen:
    http://www.frag-einen-anwalt.d…rer-bayern---f144386.html
    In SH gab es das sogar explizit als Hinweis auf die mögliche Neuverbeamtung: http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/e/entlassung.htm
    Im Bundesbeamtengesetz findet sich ein Hinweis auf die Folgen einer Entlassung: https://dejure.org/gesetze/BBG/39.html - da steht nichts davon, dass man nie wieder verbeamtet werrden darf.
    Allerdings gibt es Einschränkungen dabei, wer generell verbeamtet werden darf:
    z.B. Beamtenstatusgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
    Eine Ernennung kann zurückgenommen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__12.html (Und hier könnte es interessant werden: "Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ... erkannt worden war" - das wäre dann wohl mit Bezug auf http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html Entlassungsgründe. Da steht als ein Punkt auch die Entlassung auf schriftliches Verlangen. Aber § 12 benennt als Rücknahmegrund eben nur das Disziplinarverfahren).


    Aus dem persönlichen Bekanntenkreis fallen mir spontan zwei "Fälle" ein: Eine Kollegin, die während der Probezeit die Versetzung aufgrund familiärer Gründe genehmigt bekommen hatte (in ein anderes Bundesland) sowie eine Kollegin, die direkt nach Beendigung der Probezeit um Entlassung gebeten hatte (mehr oder weniger aus gesundheitlichen Gründen) & die sich dann später in einem anderen Bundesland beworben hatte.

    Nur "Mode" wäre mir zu langweilig, weshalb ich Themen suchen würde, die in andere Bereiche "hineinragen", z.B.
    - "Mode aus Müll" (etwa Shirt aus Klopapierrollen oder Zeitungen oder Plastiktüten -> Bezug zu Umweltthemen),
    - "Sportmode" (vielleicht auch etwas kreativer für neue Sportarten, die besondere Kleidung benötigen?),
    - "Mode im Mittelalter" (o.ä.) (also geschichtlicher Bezug; vielleicht mit einem dazugehörigen Tanz vorgestellt),
    - ...

    Zitat

    Ergo geht es so oder so.


    Zustimm: An der Hälfte der Schulen, an denen ich war, hat das der Stellvertreter gemacht. Ebenfalls: Bundeslandübergreifend.
    (Macht's nicht der Stellvertreter, macht es ein Koordinator in der erweiterten Schulleitung oder sogar ein "normaler" Kollege mit entsprechender Entlastungsstundenausstattung. Letzteres ist natürlich Luxus (wenn man bedenkt, dass es viel zu wenige Entlastungs-/Anrechenstunden je Schule gibt).)

    Seit meinem Studium in "Ossiland" weiß ich, dass es nicht immer opportun ist, sich als Wessi zu outen - dass man keine Wessis wahrnimmt, könnte also am "verschworenen Club" der Ossis liegen...
    (Das reicht hoffentlich an Ost-West-Schere... können wir jetzt einfach akzeptieren, dass die Menschen da ihren Job suchen, wo es Jobs gibt (wahlweise familiäre Beziehungen, angenehme Lebensumstände aller Art, ...))

    Wie bist du abgeordnet? Wer hat dich abgeordnet?
    Bis zu sechs Monaten darf dich die Schulleitung (auf Anweisung der Landesschulbehörde) "selbstständig" in einem verkürzten Verfahren abordnen. Das macht die LSchB gerne, da sie sich dadurch die Verwaltung spart... Eine solche Abordnung darf nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden - aber eigentlich ist nach 6 Monaten Schluss.
    Bei längeren Abordnungen ist der Schul- und Bezirkspersonalrat beteiligt, insgesamt ein größeres Verfahren, um alle Seiten zu hören etc.
    Eine Abordnung muss immer befristet sein - diese Befristung kann aber auch der Eintritt in den Ruhestand sein (es gibt Kollegen, die sich gern abordnen lassen/ Schulen, die gern abordnen/abgeordnete aufnehmen, je nach "Situation" der Schule/Lehrkraft kann das sehr sinnvoll sein - dann wird das auch über Jahrzehnte hinweg so gemacht).


    Wenn ich mich recht erinnere...
    ...gilt die Schule, an der man mehr Stunden unterrichtet, als Stammschule (was sich z.B. auch auf das Wahlrecht bei Personalratswahlen auswirkt). (Bin mir hier aber nicht sicher...)
    Auf jeden Fall sollte in den Schulen eine klare Absprache vorhanden sein (im Idealfall, das ist soweit ich weiß nirgendwo festgeschrieben), an welchen Konferenzen man teilnehmen muss (meist: an der Stammschule) und über welche Konferenzen man sich durch Einsichtnahme in das Protokoll informiert.

    Immer wieder spannend, auf was für Ideen bauende, sparende Schulträger so kommen.
    Mein erster Ansprechpartner wäre wahrscheinlich der hier: http://www.arbeitsschutz.nibis…en/fasi_zuordng_groe.html
    Ansonsten vielleicht auch Gleichstellungsbeauftragte - da es ja meistens immer noch so ist, dass Teilzeitlehrkräfte eher Frauen sind... wenn diese also keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen...



    Als evtl. mögliche rechtliche Grundlagen etc. fallen mir ein:
    Die Arbeitsstättenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html
    DIN 4543 & sehr ähnlich http://www.bgbau-medien.de/zh/z418/inhalt.htm
    Eine Übersicht findet sich auch hier: http://www.ergo-online.de/site…rf_arbeitsplatzflaech.htm


    Spannend finde ich übrigens diese Frage: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…6&lid=DE&bid=BAS&pid=ASER
    Auszug: "Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind." Jetzt müsste zumindest mal der Stundenplaner prüfen, wie sich die maximale Anwesenheit aller Lehrkräfte in der Schule gestaltet / in der Vergangenheit gestaltet hat, z.B. mittwochs hat keine Teilzeitlehrkraft den ihr zustehenden freien Tag, alle Lehrkräfte sind ohne Ausnahme anwesend von der 2. bis 5. Stunde (einige haben in diesem Zeitraum Unterricht, andere (plan- oder außerplanmäßige) Hohlstunden). Daran anschließend die Argumentation: Alle, die an diesem Tag in den Pausen anwesend sind, haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz / Sitzplatz während der Pause.
    (Außerdem: Wie ist das mit Konferenzen oder Dienstbesprechungen - finden die bei euch (potenziell) im Lehrerzimmer statt? Dann müsste natürlich noch Platz eingeplant werden für mögliche Besucher (also einfach mal die Forderung um weitere 20 Plätze erhöhen... und sich dann mit ausreichend Platz "nur" für alle Lehrkräfte begnügen). Noch ein "Erhöhungsgedanke": Die Schulleitung ist in der Platzplanung sicher nicht enthalten - wird aber in der "Pause" im "Großraumbüro" Lehrerzimmer sicher so manches dienstliche Gespräch führen (und ebenso die Sekretärinnen, Schulassistenten, Sozialarbeiterinnen, "Ganztagskräfte", ...). Die müssen doch wenigstens noch zur Tür reinkommen können, ohne dass am anderen Ende des Zimmers die Leute aus dem Fenster springen müssen, um Platz zu schaffen...


    PS: Irgendwo gab es hier auch mal eine Diskussion zu Empfehlungen für die Einrichtung von Lehrerzimmern (fand ich sehr hilfreich, bei Bedarf also mal suchen - selbst wenn man wenig Gestaltungsspielraum hat, reichen vielleicht schon die Tipps zur Farbgestaltung)

    Zitat von Sofie

    Aber dass darüber diskutiert wird [...]


    Na ja, eigentlich muss man den Diskutanten doch fast dankbar sein... Denn die Diskussion, ob "das" (der Bildungsplan "etc.") denn unbedingt sein muss, wird man (meine Erfahrung) mit zu vielen Eltern (oder auch Schülern) führen (und dabei imho ist selbst ein "Gesprächspartner" einer zu viel...)


    Bei einer allgemeinen Anfrage à la "Elternabend steht an - suche Argumentationslinie für befürchtete Diskussion" wären nie so viele gute Argumente für den Bildungsplan und gegen verbohrte Meinungen zusammengekommen. Insofern... ein (Achtung, Ironie) "Danke" an [nein, ich werde jetzt keine Namen nennen, niemanden vorführen] all diejenigen, die vielleicht veraltete Meinungen pflegen...


    (...aber, so alt sind diese nicht-menschenrechtskonformen Meinungen dann doch wieder nicht, schließlich gab es den § 175 bis 1994, "bereits" 2002 wurden NS-Urteile aufgehoben (bis dahin galt meines Wissens ein KZ-Aufenthalt aufgrund von Homosexualität als vereinbar mir rechtsstaatlichen Grundsätzen und führte z.B. nicht zu einer Opferrente...), "bereits" 2012 wurde angeregt, die nach 1945 (also bis 1994) Verurteilten zu rehabilitieren...) - und irgendwo dazwischen gibt es die Anerkennung auf der Grundlage von UN-Resolutionen, Grundgesetzen, Gesetzgebungen der einzelnen Länder, der EU etc. ... und aktuell mehr als eine Reisewarnung speziell für Schwule und Lesben für verschiedene Länder Europas und Afrikas (da bekommt der Auspruch "da möchte ich nicht tot über dem Zaun hängen" doch wieder einen ganz aktuellen Bezug & eine viel zu wörtliche Bedeutung... was mich nur daran erinnert, dass es (für mich als Englisch-Lehrkraft mit "internationalen Ambitionen") schon immer Ziele gab, in die ich Schüler trotz bestehender Austauschprogramme nicht begleiten wollte/konnte).

    offtopic:
    Ich kann ja immer noch nicht glauben, dass Wandersmann angehender Student ist, unter anderem mit dem Fach Deutsch.
    Der typische angehende Student wäre jetzt ca. 20 Jahre alt... und hätte die Ergebnisse der Rechtschreibreform (von 1996 und später) sozusagen mit dem Schreiblehrgang aufgesogen. Ich frage mich ernsthaft, wie eine solche Person ganz selbstverständlich und wiederholt (seit Jahren nicht mehr zulässige) Schreibvarianten wie "daß", "muß", "läßt" oder "wu/ü/ßte" verwenden kann...

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