Beiträge von Djino
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Warum wird es denn wieder leichter?
Weil das Fach Erdkunde im B-Profil in der Vergangenheit zu mehr Stundenverpflichtungen für Schüler führte. Jetzt darf es eines der eA-Fächer (GE? PW? Hab's gerade nicht im Kopf) ersetzen & führt nicht zu zusätzlichen Belegungsverpflichtungen im gA Bereich.
Außerdem:
Alle gA-Fächer sind jetzt wieder dreistündig. Vorher gab es einen Unterschied zwischen Abdecker (zweistündig) und Prüfling (vierstündig). Somit können viele Fächer jetzt wieder gA-Prüfungsfächer werden, da alle in einem Kurs sitzen, keine zusätzlichen Kurse eingerichtet werden müssen (somit ausreichend große Kurse zusammenkommen können).
[Ist natürlich verkürzt, es gab auch schon in G8 gA-Kurse, die für alle vierstündig sein mussten...] -
In Zukunft ist es in Niedersachsen wieder leichter für Schulen, Erdkunde auch in der Qualifikationsphase anzubieten. Insofern könnte sich ein entsprechender Bedarf entwickeln, da das Fach wieder aufgebaut wird.
Mathe sollte (bei deiner Auswahl) auf jeden Fall mit dabei sein.
Mit Sport hättest du in den nächsten Jahren an unserer Schule wenig Chancen (außer eben in der Kombination MA oder EK, mit weniger Einsatz im Fach SP). -
Noch 'ne Internetseite, bei der SuS (und Lehrkräfte...) Schritt für Schritt Anleitungen erhalten, ist diese hier: https://appcamps.de/unterrichtsmaterial/ (Themen z.B. Programmieren von Apps, Calliope mini, Medienkompetenz, ...
Man muss in einem solchen Unterricht / in einer solchen AG darauf vorbereitet sein, dass der eine oder andere Schüler mehr weiß - oder meint, mehr zu wissen... Die kommen dann mit Fragen / Ideen, auf die man (auch wenn man selbst nicht Neuling ist) nicht spontan beantworten kann. Man muss seine SuS also dahingehend "erziehen", dass sie genau das tun, was man selbst auch tun würde: Googlen. Wenn das klappt, kann man auch mit größeren Gruppen arbeiten.
Zudem sollte man es (als SuS und LuL) zu Anfang langsam angehen. Nicht sofort Großprojekte starten, sondern ein paar "Fingerübungen". Man kann als Anfänger zu Beginn nichtunbedingt überblicken, was alles "nebenbei" noch notwendig, damit das zum Schluss so funktioniert wie man sich das in der Fantasie ausmalt.
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@Palim: Ich stimme dir da an vielen Stellen zu.
Beachte bitte, dass meine Ausführungen eine Antwort waren auf die These, dass die wichtigste Qualifikation für Deutschlehrer der Status als Muttersprachler Deutsch sei. Und nur, weil ich Muttersprachler bin, kann ich nicht unbedingt DaZ-SuS die Feinheiten der Grammatik erklären. Denn oben ging es ja auch darum, dass die Deutschlehrkraft teilweise die einzige deutsch-muttersprachliche Person im Klassenraum ist (und da ist meine Antwort, dass jemand mit DaZ-Hintergrund durchaus hilfreich sein kann...).(Um mal ein Beispiel zu benennen: Ein Kollege, "normaler" Deutschlehrer, war mal von seinen DaZ-SuS gefragt worden, wie sich denn das bei der Bildung der Vergangenheit (Perfekt) verhält. Warum sage ich "Ich habe gegessen" aber "Ich bin ins Restaurant gegangen" Wann verwende ich also "haben", wann "sein"? Die Antwort des Kollegen war ein Verweis auf das Sprachgefühl (haben die DaZ-Lerner aber nicht), eine Regel war dem Kollegen nicht bekannt, konnte er sich im laufenden Unterricht auch nicht erschließen. Er hat dann noch mal im Kollegenkreis nachgefragt (tut längst nich jeder...) & den SuS dann noch eine Regel als Orientierung weitergeben können...)
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Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wie man denn Lehrkraft, auch Seiten-/ Quereinsteiger, auch aus dem Ausland, wird. Das gilt identisch für alle, egal, wie die Muttersprache aussieht.
Als "normale" Lehrkraft studiere ich meine Fächer, erhalte so die Zugangsvoraussetzung für Referendariat und Einstellung.
Studiere ich als "Nicht-Muttersprachler" Deutsch, schließe ich das Studium erfolgreich ab, dann habe ich ebenfalls alle Berechtigungen. Evtl. mit dem Zusatz, dass ich noch ein Zertifikat für das Niveau C1 oder C2 vorlegen muss.
Nur: Wer gilt eigentlich als Nicht-Muttersprachler? Mir sind schon Lehrkräfte begegnet mit unterschiedlichstem Migrationshintergrund (z.B. beide Eltern Russlanddeutsche oder ein Elternteil deutsch, das andere türkisch oder ...). Diese Lehrkräfte waren teilweise seit ihrer Geburt, teilweise erst seit einigen Jahren in Deutschland. Müssen die einen Sprachtest absolvieren, auch wenn sie ihr Germanistik-Studium erfolgreich absolviert haben? (Sollte man sogar eine Zugangsbeschränkung zu dem Fach haben: Nur wer nachweisen kann, dass seine Familie seit mindestens zwei Generationen in D lebt & zu Hause Deutsch spricht, darf Deutsch auf Lehramt studieren? [Dass das ironisch gemeint ist, muss ich hoffentlich nicht extra erwähnen.]Als Quereinsteiger legt man bei der entsprechenden Behörde Nachweise über erbrachte Studienleistungen vor. Das können sogar einzelne Scheine sein. Es wird überprüft, ob das Studium gleichwertig ist mit einem Studium für ein Unterrichtsfach, z.B. Deutsch. Es wird geschaut, ob in den verschiedensten Bereichen (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft) ausreichend SWS belegt wurden. Ist das der Fall, dann kann auch ein Studium an einer ausländischen Universität (für manch einen hier fühlt sich das nach "DaF" an) anerkannt werden für das Fach Deutsch. Genausogut könnte ein ausländisches Studium ergänzt werden durch weitere, ausgewählte Studienleistungen an anderen Universitäten (weltweit). Um mal ein Beispiel zu benennen: Wir haben mal einen Quereinsteiger eingestellt, der hatte in drei verschiedenen Ländern auf ebensovielen Kontinenten studiert. Alle Studienleistungen (also auch die Aufbaustudien) wurden bei der entsprechenden Behörde vorgelegt, es wurden alle entsprechend auf ihre Vergleichbarkeit mit den Studienordnungen der Fächer überprüft und anerkannt.
Noch ein letztes Wort zum "perfekten" Muttersprachler: Das eine bin ich, das andere nicht (also Muttersprachler, aber bestimmt nicht perfekt). Mir geht es oft genug so, dass ich im Deutschen Fehler mache, mir die Worte fehlen etc.
Und meine Kollegen aus anderen (südlicheren oder östlicheren) Bundesländern haben teilweise ganz schön starke Akzente... So intensiv habe ich das noch bei keiner "ausländischen" Lehrkraft gehört. -
Gerade für Schüler, die Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache lernen, halte ich es wichtig, dass die Lehrkraft entweder für DaF/DaZ ausgebildet ist - oder selbst Deutsch als Fremdsprache gelernt hat. Denn nur so hat man ein intensives Wissen um / Verständnis für Stolperfallen in der Grammatik etc., die im muttersprachlichen Deutschunterricht nicht oder nicht ausführlich genug angesprochen werden.
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natürlich würde ich sie nicht im Fach Deutsch einsetzen.
Weshalb ja auch Fremdsprachen nie von deutschen Lehrkräften unterrichtet werden, sondern immer nur von Muttersprachlern...
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Falls ihr tatsächlich euer System überarbeiten wollt, versucht es mal mit einer Mischform. Z.B. 1.-4. Stunde Doppelstunden, 5. & 6. Stunde Einzelstunden. Dann kann sich jeder Kollege das wünschen, was für ihn, seine Fächer, die Klassen, die Klassenstufen sinnvoll ist. Da mögen vielleicht nicht alle Wünsche erfüllbar sein, aber doch viele.
Zudem spart man sich so 5-Minutenpausen (für einen möglichen Raumwechsel) zwischen Stunden, die tatsächlich Doppelstunden sind. Denn wenn SuS für 5 Minuten innerhalb von Doppelstunden die Arbeit niederlegen, die Toilette aufsuchen etc., sind vor und nach der Pause doch so manche Minuten zusätzlich, innerhalb derer nicht wirklich intensiv gearbeitet wird.
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Bring die Wertgrenze für die 3-Angebotsregel in Erfahrung und zerleg deine Bestellungen, sodass du dadrunter bleibst.
Wenn es denn tatsächlich drei sehr unterschiedliche Dinge sind, dann kann man das so machen. Sind es drei Dinge, die "zusammengehören" (z.B. Regal & Regalböden), dann ist eine solche Splittung (zumindest hier) explizit untersagt.
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Das sind hoffentlich teure Materialien... Wenn man diesen Preisvergleich inkl. Angebote für 10 Stück Kreide vorlegen soll, dann wäre das wohl eine unangemessene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Manchmal findet man solche Materialien auch tatsächlich in den Internetkaufhäusern. Das wäre dann eines der angeforderten Vergleichsangebote.
Über Preisvergleichsportale (z.B. idealo) findet sich sowas durchaus auch mal. Ansonsten wäre so ein nicht vorhandenes Suchergebnis aus einem Vergleichsportal auch ein Beweis der Einmaligkeit / Exklusivität des Angebots (da gibt es ja immer eine Fehlermeldung, wenn die ein Produkt nicht finden - oder genau ein Ergebnis, wenn es nur bei einem (dort eingebundenen...) Online-Shop angeboten wird. -
Bei so einer Reparatur habe ich einmal defekte Arbeitsspeicher-Riegel festgestellt, die ich ersetzen wollte. Als Antwort kam, daß ich doch den einzelnen defekten Chip auf dem Riegel finden und diesen einzeln auslöten solle... und das dann noch verpackt als Unterricht mit Schülerhilfe.
Da hatte doch wenigstens jemand Ahnung vom Thema beim Schulträger. Ich hatte mal Ersatz besorgt und wollte mir die Kosten vom Schulträger ersetzen lassen (hatte also erstmal privat vorgestreckt). Rückfrage des Schulträgers, ob so ein Arbeitsspeicher denn unbedingt notwendig sei. Die wollten den PC tatsächlich ohne Arbeitsspeicher betreiben und haben erst nach ausführlicher Erläuterung die Notwendigkeit anerkannt und mir mein Geld erstattet.
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Man sollte unterscheiden zwischen dem, was man (nicht) möchte, dem was rechtlich zulässig ist und dem, was technisch sinnvoll ist. Letzteres sollte hier die Argumentationsbasis mit der SL sein.
Wie bereits erwähnt wurde, können E-Mail-Adressen, die auf Internetseiten veröffentlich wurden, automatisiert durch "Böse Buben" gefunden werden. Diese Mail-Adressen werden dann in mehr oder weniger großem Umfang mit mehr oder weniger offensichtlichen Spam-E-Mails bombadiert. Für eine technisch-sinnvolle schulische Kommunikation sollten Mail-Adressen nicht oder nur verschlüsselt auf der Schulhomepage veröffentlicht werden.
Für Eltern etc. ist es allerdings sinnvoll, problemlos in Kontakt treten zu können mit Lehrkräften. Das kann auch per Mail sein. Nur: Wie erfahren diese von der Mail-Adresse? Da genügt ein allgemeiner Hinweis, dass alle dienstlichen Adressen aufgebaut sind nach dem Muster "nachname@beispielschule.de". Die Eltern kennen (hoffentlich) den Nachnamen der Lehrkräfte ihrer Kinder. Falls nicht, können die Kinder hoffentlich helfen. Mit dem Hinweis auf das "Muster" ist die Mailadresse veröffentlich - aber nicht maschinenlesbar. Das schützt vor Spam.Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung (für NDS) wird hier beantwortet: Die Veröffentlichung benötigt keiner Zustimmung, wenn die betroffene Person eine besondere Funktion innerhalb der Schule einnimmt (z. B. Schulleiterinnen und Schulleiter, Stellv. Schulleiterinnen und Schulleiter, Vertrauenslehrkräfte oder Schulsekretärinnen oder Schulsekretär).
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Von einer Form der zieldifferenten Beschulung würde ich allerdings am Gymnasium immer abraten: LE. Gerade in höheren Jahrgängen habe ich von Haupt-/ Oberschulen mehrfach gehört, dass diese SuS einen "normalen" Hauptschulabschluss haben erreichen können, also nicht nur den Abschluss der Förderschule. Dafür wird vielleicht die Abschlussklasse (10. Klasse) wiederholt. Aber es kann der Förderstatus aufgehoben werden & die SuS haben eine Chance, im Unterricht regulär mitzumachen.
Das sähe am Gymnasium anders aus: Die zieldifferente Beschulung bleibt erhalten, der Abschluss ist der der Förderschule. Wird der Förderstatus aufgehoben, "fallen" die SuS in den regulären Gymnasialunterricht. Das Niveau ist aber so deutlich unterschiedlich, dass die Hoffnung auf einen regulären Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse) nicht realistisch ist. Natürlich könnten die SuS dann die Schule Richtung Hauptschule verlassen. Aber so ein Schulwechsel kurz vor der Abschlussprüfung produziert zumeist (für alle SuS) besondere (nicht einfache) Bedingungen. Für einen LE-Schüler mag das den Unterschied zwischen Hauptschul-Abschluss oder nicht ausmachen.
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Spannend fände ich hier eigentlich auch einen Bundeslandvergleich. Inklusion (oder altmodische Integration) mag bereits unterschiedlich weit eingeführt sein. (Ich bin mir sicher, gelesen zu haben, dass Bremen am weitesten inklusiv arbeitet). Auch der Anteil an Gymnasien wird in den Bundesländern sehr verschieden sein.
Auch kann es vielleicht einen Unterschied machen, ob die jeweilige Schule eher im ländlichen oder großstädtischen Bereich ist.Mein Erleben in NDS: Wir haben seit "schon immer" I-SuS gehabt. Die meisten zielgleich (mit Förderbedarf im Bereich Hören, Sehen, ES, ...). Aber auch GE - eindeutig zieldifferent. Der Troll hat hier ja behauptet, solche SuS würden durch ihr "unterdurchschnittliches Leistungsvermögen" den Unterricht passiv stören. Kann ich nicht bestätigen. Und wer versucht, mit jemandem auf dem Niveau eines Drittklässlers den selben Unterrichtsinhalt wie mit Zehntklässlern durchzuziehen, der kann nur scheitern.
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@Susannea
Ich dachte, der Arbeitgeber erhält die Ausgaben zurück für gesetzlich versicherte Angestellte - über die gesetzliche Krankenkasse. Bei Privatversicherten kommt irgendwie eine Verknüpfung ins Spiel zu den Empfängern der Renten- und Sozialversicherungsbeiträge.Nun sind Lehrkräfte doch häufig genug nicht gesetzlich versichert - und verbeamtet. Da fehlt mir die Fantasie, wo der Arbeitgeber seinen "Aufwandsausgleich" herbekommt. Und wenn der AG keinen Aufwandsausgleich erhalten sollte (eine Lohnfortzahlung also durch den Arbeitgeber finanziert wird), dann müsste der wohl auch zumutbare Aufgaben "verteilen" können.
(Aber ist auch egal: Es ist oben ja bereits geklärt, dass ein Urlaub ausgeschlossen ist. Mir ging es eher darum, dass der AG / die Schule ja durchaus Aufgaben finden kann, die auch außerhalb der Schule angemessen ausgeübt werden können.)
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Du könntest ja trotzdem arbeiten. Wenn z.B. Kollegen vertretungsweise für dich in deinen Klassen Klassenarbeiten schreiben lassen, kannst du gemütlich zu Hause korrigieren (das müssen die Kollegen nicht tun, du kennst die Lerngruppen & den vorlaufenden Unterricht sowieso besser).
Oder falls gerade irgendwelche Abschlussprüfungen sind, könntest du die Zweitkorrektur übernehmen.
Oder du erledigst das, was die Fachgruppe sich schon seit langem vorgenommen hatte (z.B. eine digitale Liste der Fachbibliothek. Da reicht ein Foto des entsprechenden Regalbretts, das dir zugeschickt wird).
Du bist ja nicht krank, nur schwanger mit Beschäftigungsverbot. Da wäre eine vorher nicht kommunizierte mehrtägige Abwesenheit sehr kontraproduktiv.
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Ist zwar im Moment die falsche Zeit für den Five O'Clock Tea. Hier aber mal die Tasse, die regelmäßig auf meinem Schreibtisch steht. Ich habe das Gefühl, dass die grundsätzlich hier hineinpasst - und genau die richtige für Cream Tea oder Shortbread zum Tee ist. Die "Umstände", wie diese Tasse wohl auf meinem Schreibtisch gelandet sein könnte, sind evtl. nicht ganz so rühmlich

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Southern Comfort
Irgendwo im Nirgendwo, an einer texanischen Raststätte (oder Touri-Falle?) habe ich mal einige Flaschen "Sudden Discomfort" im Angebot gefunden. Ich finde, der Name passt - und zeugt von einer gewissen EInsicht...
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Na ja, solange es ein Single Malt (aus Schottland oder Irland) ist, kann man doch wenig falsch machen. Mich gruselt immer wieder der Gedanke an "hochwertige" blended amerikanische Produkte. (Zum Kochen oder Backen mögen die noch funktionieren, trinken sollte man die wohl nicht.)
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