Teilweise gibt es ja auch Unterschiede, aus welchem Grund man das Stundendeputat reduziert hat. In NDS haben nur diejenigen, die aus familiären Gründen reduzieren, Anspruch auf einen freien Tag. Wenn andere den auch bekommen, ist das aber kein "gesetzlich geschützter" freier Tag. (Wobei es Kollegen gibt, die, obwohl sie aus familiären Gründen reduziert haben, darum bitten, an jedem Tag eingesetzt zu werden, da sich die kürzere Anwesenheit in der Schule leichter vereinbaren lässt mit Betreuungsangeboten für pflegebedürftige Kinder/Eltern/...)
Wenn von vornherein klar ist, dass man in den nächsten x Wochen/Monaten deutlich mehr unterrichten wird, kann man (in NDS) auch ein "offizielles" Arbeitszeitkonto beantragen. Die dort angesparten Stunden können dann in den darauffolgenden Schuljahren abgebummelt werden, für ein Sabbatjahr herangezogen werden, ...
Als Teilzeitkraft kann man in dem Fall (in den nächsten x Wochen/Monaten deutlich mehr unterrichten) auch die Erhöhung des Stundendeputats (also statt 70 vielleicht 85%) überlegen. Dies ist im Vergleich zur Vergütung von Überstunden finanziell deutlich attraktiver.
(Und lehnt die Schulbehörde [nicht der Vertretungsplaner oder der Schulleiter, die dies nicht entscheiden können] die hier genannten Möglichkeiten ab, kann sich die Schule insgesamt positionieren, dass sie zwar alles versucht hat, um Stundenausfall zu minimieren, aber offensichtlich die Ressourcen nicht zur Verfügung stehen...)