Beiträge von Djino

    Bei so einer Reparatur habe ich einmal defekte Arbeitsspeicher-Riegel festgestellt, die ich ersetzen wollte. Als Antwort kam, daß ich doch den einzelnen defekten Chip auf dem Riegel finden und diesen einzeln auslöten solle... und das dann noch verpackt als Unterricht mit Schülerhilfe.

    Da hatte doch wenigstens jemand Ahnung vom Thema beim Schulträger. Ich hatte mal Ersatz besorgt und wollte mir die Kosten vom Schulträger ersetzen lassen (hatte also erstmal privat vorgestreckt). Rückfrage des Schulträgers, ob so ein Arbeitsspeicher denn unbedingt notwendig sei. Die wollten den PC tatsächlich ohne Arbeitsspeicher betreiben und haben erst nach ausführlicher Erläuterung die Notwendigkeit anerkannt und mir mein Geld erstattet.

    Man sollte unterscheiden zwischen dem, was man (nicht) möchte, dem was rechtlich zulässig ist und dem, was technisch sinnvoll ist. Letzteres sollte hier die Argumentationsbasis mit der SL sein.
    Wie bereits erwähnt wurde, können E-Mail-Adressen, die auf Internetseiten veröffentlich wurden, automatisiert durch "Böse Buben" gefunden werden. Diese Mail-Adressen werden dann in mehr oder weniger großem Umfang mit mehr oder weniger offensichtlichen Spam-E-Mails bombadiert. Für eine technisch-sinnvolle schulische Kommunikation sollten Mail-Adressen nicht oder nur verschlüsselt auf der Schulhomepage veröffentlicht werden.
    Für Eltern etc. ist es allerdings sinnvoll, problemlos in Kontakt treten zu können mit Lehrkräften. Das kann auch per Mail sein. Nur: Wie erfahren diese von der Mail-Adresse? Da genügt ein allgemeiner Hinweis, dass alle dienstlichen Adressen aufgebaut sind nach dem Muster "nachname@beispielschule.de". Die Eltern kennen (hoffentlich) den Nachnamen der Lehrkräfte ihrer Kinder. Falls nicht, können die Kinder hoffentlich helfen. Mit dem Hinweis auf das "Muster" ist die Mailadresse veröffentlich - aber nicht maschinenlesbar. Das schützt vor Spam.

    Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung (für NDS) wird hier beantwortet: Die Veröffentlichung benötigt keiner Zustimmung, wenn die betroffene Person eine besondere Funktion innerhalb der Schule einnimmt (z. B. Schulleiterinnen und Schulleiter, Stellv. Schulleiterinnen und Schulleiter, Vertrauenslehrkräfte oder Schulsekretärinnen oder Schulsekretär).

    Von einer Form der zieldifferenten Beschulung würde ich allerdings am Gymnasium immer abraten: LE. Gerade in höheren Jahrgängen habe ich von Haupt-/ Oberschulen mehrfach gehört, dass diese SuS einen "normalen" Hauptschulabschluss haben erreichen können, also nicht nur den Abschluss der Förderschule. Dafür wird vielleicht die Abschlussklasse (10. Klasse) wiederholt. Aber es kann der Förderstatus aufgehoben werden & die SuS haben eine Chance, im Unterricht regulär mitzumachen.

    Das sähe am Gymnasium anders aus: Die zieldifferente Beschulung bleibt erhalten, der Abschluss ist der der Förderschule. Wird der Förderstatus aufgehoben, "fallen" die SuS in den regulären Gymnasialunterricht. Das Niveau ist aber so deutlich unterschiedlich, dass die Hoffnung auf einen regulären Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse) nicht realistisch ist. Natürlich könnten die SuS dann die Schule Richtung Hauptschule verlassen. Aber so ein Schulwechsel kurz vor der Abschlussprüfung produziert zumeist (für alle SuS) besondere (nicht einfache) Bedingungen. Für einen LE-Schüler mag das den Unterschied zwischen Hauptschul-Abschluss oder nicht ausmachen.

    Spannend fände ich hier eigentlich auch einen Bundeslandvergleich. Inklusion (oder altmodische Integration) mag bereits unterschiedlich weit eingeführt sein. (Ich bin mir sicher, gelesen zu haben, dass Bremen am weitesten inklusiv arbeitet). Auch der Anteil an Gymnasien wird in den Bundesländern sehr verschieden sein.
    Auch kann es vielleicht einen Unterschied machen, ob die jeweilige Schule eher im ländlichen oder großstädtischen Bereich ist.

    Mein Erleben in NDS: Wir haben seit "schon immer" I-SuS gehabt. Die meisten zielgleich (mit Förderbedarf im Bereich Hören, Sehen, ES, ...). Aber auch GE - eindeutig zieldifferent. Der Troll hat hier ja behauptet, solche SuS würden durch ihr "unterdurchschnittliches Leistungsvermögen" den Unterricht passiv stören. Kann ich nicht bestätigen. Und wer versucht, mit jemandem auf dem Niveau eines Drittklässlers den selben Unterrichtsinhalt wie mit Zehntklässlern durchzuziehen, der kann nur scheitern.

    @Susannea
    Ich dachte, der Arbeitgeber erhält die Ausgaben zurück für gesetzlich versicherte Angestellte - über die gesetzliche Krankenkasse. Bei Privatversicherten kommt irgendwie eine Verknüpfung ins Spiel zu den Empfängern der Renten- und Sozialversicherungsbeiträge.

    Nun sind Lehrkräfte doch häufig genug nicht gesetzlich versichert - und verbeamtet. Da fehlt mir die Fantasie, wo der Arbeitgeber seinen "Aufwandsausgleich" herbekommt. Und wenn der AG keinen Aufwandsausgleich erhalten sollte (eine Lohnfortzahlung also durch den Arbeitgeber finanziert wird), dann müsste der wohl auch zumutbare Aufgaben "verteilen" können.

    (Aber ist auch egal: Es ist oben ja bereits geklärt, dass ein Urlaub ausgeschlossen ist. Mir ging es eher darum, dass der AG / die Schule ja durchaus Aufgaben finden kann, die auch außerhalb der Schule angemessen ausgeübt werden können.)

    Du könntest ja trotzdem arbeiten. Wenn z.B. Kollegen vertretungsweise für dich in deinen Klassen Klassenarbeiten schreiben lassen, kannst du gemütlich zu Hause korrigieren (das müssen die Kollegen nicht tun, du kennst die Lerngruppen & den vorlaufenden Unterricht sowieso besser).

    Oder falls gerade irgendwelche Abschlussprüfungen sind, könntest du die Zweitkorrektur übernehmen.

    Oder du erledigst das, was die Fachgruppe sich schon seit langem vorgenommen hatte (z.B. eine digitale Liste der Fachbibliothek. Da reicht ein Foto des entsprechenden Regalbretts, das dir zugeschickt wird).

    Du bist ja nicht krank, nur schwanger mit Beschäftigungsverbot. Da wäre eine vorher nicht kommunizierte mehrtägige Abwesenheit sehr kontraproduktiv.

    Ist zwar im Moment die falsche Zeit für den Five O'Clock Tea. Hier aber mal die Tasse, die regelmäßig auf meinem Schreibtisch steht. Ich habe das Gefühl, dass die grundsätzlich hier hineinpasst - und genau die richtige für Cream Tea oder Shortbread zum Tee ist. Die "Umstände", wie diese Tasse wohl auf meinem Schreibtisch gelandet sein könnte, sind evtl. nicht ganz so rühmlich ;)

    Wenn der Ofen schon mal an ist, kann man sonst noch dieses Rezept mit umsetzen:

    Whiskey Turkey Recipe

    Step 1: Go buy a turkey
    Step 2: Take a drink of whiskey
    Step 3: Put turkey in the oven
    Step 4: Take another 2 drinks of whiskey
    Step 5: Set the degree at 375 ovens
    Step 6: Take 3 more whiskeys of drink
    Step 7: Turn oven the on
    Step 8: Take 4 whisks of drinky
    Step 9: Turk the bastey
    Step 10: Whiskey another bottle of get
    Step 11: Stick a turkey in the thermometer
    Step 12: Glass yourself a pour of whiskey
    Step 13: Bake the whiskey for 4 hours
    Step 14: Pour another whisk of glasskey
    Step 15: Take the oven out of the turkey
    Step 16: Floor the turkey up off of the pick
    Step 17: Turk the carvey
    Step 18: Get yourself another whittle of Boskey
    Step 19: Tet the sable and pour yourself a glass of turkey
    [Step 20: Bless the saying, pass and eat out]

    Guten Appetit! ;)

    Ich finde, um mal zur Rolle der katholischen Kirche dabei zurückzukommen, gut, dass uns alle mit der katholischen Kirche eine große, relevante gesellschaftliche Kraft mindestens zum Nachdenken darüber zwingt,

    Um den Ball aufzugreifen: Schließlich ging's mal um die katholische Kirche und ihre gesellschaftliche Rolle / ihre Vorzüge (?) als Arbeitgeber.

    Die katholische Kirche als "große, relevante gesellschaftliche Kraft" zu bezeichnen, ist eigentlich mutig. Die sieht sich zwar so. Das deckt sich aber eigentlich nicht mit der Wirklichkeit. Betrachtet man die Verteilung der Relgionen in Deutschland, dann kommt die k.K. auf 28,9 %, 27,1 % der Bevölkerung gehören einer evangelischen Kirche an, 3 % "anderen" Kirchen. 5,5 % sind Muslime, 37 % konfessionslos.
    Eine "Legitimation" der katholischen Kirche, ihrer Einflussnahme im sozialen und politischen Bereich, ergibt sich mMn aus diesen Zahlen nicht...

    Immer noch so sachlich?

    In den von dir verlinkten Artikeln geht es u.a. um Abtreibung nach der 21. oder 24. SSW. Mit entsprechenden Praxisbeispielen.
    Verzeih bitte, wenn ich tatsächlich bisher versucht habe, auf deine Beiträge einzugehen. Das wird nicht wieder vorkommen.

    Es geht dabei aber nicht wie du so leichtfertig behauptest

    Du hast schon mitbekommen, dass das alles Zitate sind, oder? (Anführungszeichen sind vorhanden, Quelle steht da & ist verlinkt: Faktenchecker der Tagesschau)

    Wenn familiäre Gründe für dich schwere Probleme in der Schwangerschaft sind, dann herzlichen Glückwunsch, ich hab eine grobe Idee, wieso das aus dem "Mord"-Paragraphen verschwinden musste.

    (1) Mir gefällt deine Reihung von "für dich" - "herzlichen Glückwunsch" - "Mord-Paragraph" nicht.

    (2) Um bei der Sache zu bleiben: Ja, auch familiäre Gründe können einen späten Schwangerschaftsabbruch begründen. Z.B. dann, wenn die Familie sich bereits für ein erstes stark behindertes Kind entschieden hat und ein zweites die familiären "Kapazitäten" überfordern würde. Oder dann, wenn der Vater des Kindes gleichzeitig der Großvater ist. Oder...

    Allerdings bin ich nicht sicher, wie ernsthaft diese beiden Wissenschaftler das meinen.

    Nicht.

    "Die Bioethiker stellten bereits 2012 klar, dass sie nicht für eine Legalisierung von "postnatalen Abtreibungen" eintreten."

    " Sie hätten nie vorschlagen wollen, dass "Abtreibungen nach der Geburt" legal werden sollten, betonten Giubilini und Minervadie in ihrem offenen Brief. Das hätten sie in ihrem Aufsatz klarer ausdrücken müssen, räumen sie ein. Hätten sie gesetzliche Regelungen diskutieren wollen, hätten sie sich beispielsweise auf das "Groningen-Protokoll" bezogen.

    [...] Das "Groningen-Protokoll" regelt in den Niederlanden fünf Bedingungen, damit Sterbehilfe bei Neugeborenen für Ärzte nicht strafbar ist. Dabei geht es aber nicht um gesunde Kinder, sondern um besonders schwere Fälle, bei denen das Leiden der Kinder "hoffnungslos und unerträglich" sei, wie es als eine Bedingung in dem Protokoll heißt. Die Behauptung, Giubilini und Minerva hätten "das Recht auf after-birth abortion verlangt", so wie Martenstein es formuliert, ist nicht korrekt. Diese Behauptung hatten die Ethiker bereits 2012 eindeutig zurückgewiesen, Faktenchecker wiesen 2015 erneut darauf hin."

    Re: Bewertung von Quellen / Fakten // Abtreibung bis kurz vor oder nach der Geburt in den USA

    Durch die Medien (und den Thread hier) geistert derzeit der Begriff der "Postnatalen Abtreibung".
    Eine meiner Meinung nach neutrale, seriöse Quelle (Faktenfinder der Tagesschau) erläutert hierzu:

    "Tatsächlich hatten Demokraten in Virginia gefordert, die Vorschriften für eine späte Abtreibung bei gesundheitlichen Risiken zu lockern. In der Debatte ging es allerdings nicht um eine postnatale Abtreibung, sondern um die Voraussetzungen für Abbrüche im letzten Drittel der Schwangerschaft. Die "New York Times" stellte dazu fest, es sei falsch zu behaupten, Demokraten wollten Kindstötung legalisieren."

    "Die Debatte bezieht sich tatsächlich auf die Bedingungen für späte Abtreibungen bei schweren Problemen in der Schwangerschaft oder extrem schwer erkrankten Kindern. Also um aktive oder passive Sterbehilfe - nicht um "Kindstötung" oder sogar "Mord"[. Es ...] werden verschiedene Debatten aus dem Kontext gerissen und grob vereinfacht bis falsch dargestellt."

    So ist es auch kein Wunder, dass gerade sehr katholische Länder Afrikas wie Uganda und Ruanda die größten Erfolge in der Prävention von HIV haben

    Spannend. Die Prävention verschiedenster Geschlechtskrankheiten scheint allerdings in einigen islamisch oder jüdisch geprägten Regionen der Welt besser (oder anders?) zu funktionieren als in den christlich geprägten "Gegenstücken".

    Der Wikipedia-Artikel zur Zirkumzision benennt als Beispiel u.a. HIV und HPV: "Studien deuten darauf hin, dass das HIV-Infektionsrisiko beim ungeschützten, heterosexuellen Geschlechtsverkehr mit HIV-infizierten Partnern für beschnittene Männer geringer sein kann als für unbeschnittene. [Eine Metaanalyse] ergab nach medizinisch durchgeführter Zirkumzision eine Reduzierung des relativen Infektionsrisikos für heterosexuelle Männer um bis zu 66 Prozent."

    Vielleicht ist Medizin (gepaart mit Vernunft) an dieser Stelle doch die beste "Religion"...

    Da hier Menschenrechte erwähnt wurden: Das Recht auf Familienplanung ist ein solches.
    Das umfasst z.B. das Recht, über den Zeitpunkt einer Schwangerschaft und die Anzahl der Kinder selbst zu entscheiden. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung schreibt etwa: "Ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen zur Förderung der reproduktiven Gesundheit für alle Menschen würde die hohe Zahl von unerwünschten Schwangerschaften, Abtreibungen sowie die hohe Mütter- und Säuglingssterblichkeit in vielen Ländern erheblich senken."

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