Beiträge von Djino

    Zitat von Alhimari

    Übrigens waren alle meine bisherigen Aspis Regelschüler (in Bayern). Erst mit dem Übertritt auf die weiterführenden Schulen wurde es schwierig.


    Um ein (hoffentlich ermutigendes) Gegenbeispiel zu bringen: Ich habe an unserer Schule schon so manche erfolgreiche SuS (Asperger und Kanner) gesehen...

    Zitat

    Ich warte übrigens schon auf den "Pausenerlass": "Beim Betreten des Pausenhofs SOLL ein Helm getragen werden..." Falls was passiert, wären Land und Schulträger fein raus, nur die dumme Pausenaufsicht würde in die Röhre schauen...


    Etwas OT: Aber du hast kürzlich schon von der Beweislastumkehr bei der Aufsichtspflicht gelesen, oder?
    Lehrkräfte müssen die Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen und den sogenannten „Entschuldungsbeweis“ führen: Urteil vom 13.12.2012 hat der Bundesgerichtshof - Az.: III ZR 226/12 (zur Amtshaftung von Aufsichtspflichtigen - in Anlehnung an https://de.wikipedia.org/wiki/…lichtverletzung_%28BGB%29 )
    Wobei ein Regress (dem Schulträger/Land gegenüber) wohl nur bei erwiesenem Vorsatz oder erwiesener grober Fahrlässigkeit möglich ist...

    Zitat

    und wenn ich das richtig verstanden habe, misst sich die Lehrerzuweisung an der Schülerzahl.


    Das fände ich echt merkwürdig (aber man kennt aus der Schule ja so manche Merkwürdigkeit). Meiner Meinung nach sollte die Lehrerzuweisung von der Anzahl der zu unterrichtenden Stunden abhängen
    (plus eventuell zugestandene Entlastungsstunden etc., aber die fallen bei uns (aber eben ein anderes Bundesland) so gut wie gar nicht ins Gewicht, das macht bei einer Schule mit deutlich mehr als 20 Klassen nicht mal eine Stelle aus).

    Wieso entsteht bei euch durch G8 ein Lehrerüberschuss?
    Die Schüler erhalten doch den Unterricht, den sie zuvor in neun Jahren erhielten, in acht Jahren (halt mit mehr Nachmittagsunterricht etc.)... das bleibt in der Summe der Unterrichtsstunden (= Lehrerbedarf) doch gleich - oder?

    Hallo,


    das Schreiben an die Eltern kann doch einen ungefähren Preis nennen - und den lieber etwas zu hoch als zu niedrig.
    Für deine Planung: Unsere letzte Parisfahrt (mit dem Flugzeug, da relativ wenige Interessenten) hat pro Schüler knapp über 400 Euro gekostet (Zug, Flug, Unterkunft, Carnet, Versailles, Seine-Fahrt, Eiffelturm & noch ein paar kostengünstige Programmpunkte mehr).
    In den Jahren zuvor sind wir mit dem Bus gefahren (etwa 350 Euro).
    Wir hatten jeweils ca. 5 Übernachtungen (und eine Nacht im Bus bei der Busfahrt).


    Busunternehmen wollen ihr Geld oftmals erst nach der Fahrt haben, die Unterkunft nimmt vielleicht erst einmal eine Anzahlung (bis zu einem bestimmten Termin - und bis dahin hast du die Anzahlung der Schüler).
    Also alles halb so wild.


    Deshalb:
    1) Infoschreiben an die Eltern (Elternabend zur Information?) mit ungefährer Preisangabe (und Angabe, was enthalten sein wird im Preis); gleichzeitig: Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung
    2) Parallel Anfragen bei Busunternehmen & Unterkunft etc.
    3) Buchung erst bei Vorliegen einer ausreichenden Anzahl an verbindlichen Anmeldungen - Unterschrift unter Vertrag durch Schulleitung.
    4) Danach dann an die Detailplanung gehen

    Als Lehrkraft bist du nicht nur für's Unterrichten (und Unterricht Vor- und Nachbereiten) zuständig. Jeder im Kollegium übernimmt die eine oder andere zusätzliche Aufgabe - egal ob A13, 14, 15, .... - der Unterschied ist nur, dass "A14er" etc. mehr Aufgaben wahrnehmen (kurz gefasst).
    Also kann man dich "zwingen" - so wie man auch eure Kontaktperson zur Polizei, den Suchtbeauftragten, den Beauftragten für die Verkehrserziehung, die Gleichstellungsbeauftrage, die Verantwortlichen für die Schulhomepage, den Brandschutzbeauftragten, den Beauftragten für die Erste Hilfe, den Sicherheitsbeauftragten für den inneren Bereich, den Beauftragten für die Bibliothek, die Sammlungsleiter in den verschiedensten Fächern, den SV-Lehrer, ... (die Liste ließe sich noch eine Weile fortsetzen...) "gezwungen" hat, die Aufgabe zu übernehmen. (Es mag sein, dass die eine oder andere benannte Aufgabe bei euch Teil einer A14 Stellenbeschreibung ist, dass andere Aufgaben durch Entlastungsstunden "abgefedert" werden. Insgesamt bleibt aber immer noch genug Arbeit übrig, dass jeder im Kollegium, der nicht ganz neu an der Schule ist, mindestens eine zusätzliche Aufgabe übernimmt.)
    Nur als Fachobmann - und dann auch noch für ein eher "kleines" Fach - wird man heutzutage übrigens nicht mehr A14er...


    (Das Fachcurriculum muss übrigens durch die Fachkonferenz verabschiedet werden - weshalb eine frühe Beteiligung der Fachkollegen ganz sinnvoll ist...)

    Teilweise gibt es ja auch Unterschiede, aus welchem Grund man das Stundendeputat reduziert hat. In NDS haben nur diejenigen, die aus familiären Gründen reduzieren, Anspruch auf einen freien Tag. Wenn andere den auch bekommen, ist das aber kein "gesetzlich geschützter" freier Tag. (Wobei es Kollegen gibt, die, obwohl sie aus familiären Gründen reduziert haben, darum bitten, an jedem Tag eingesetzt zu werden, da sich die kürzere Anwesenheit in der Schule leichter vereinbaren lässt mit Betreuungsangeboten für pflegebedürftige Kinder/Eltern/...)


    Wenn von vornherein klar ist, dass man in den nächsten x Wochen/Monaten deutlich mehr unterrichten wird, kann man (in NDS) auch ein "offizielles" Arbeitszeitkonto beantragen. Die dort angesparten Stunden können dann in den darauffolgenden Schuljahren abgebummelt werden, für ein Sabbatjahr herangezogen werden, ...
    Als Teilzeitkraft kann man in dem Fall (in den nächsten x Wochen/Monaten deutlich mehr unterrichten) auch die Erhöhung des Stundendeputats (also statt 70 vielleicht 85%) überlegen. Dies ist im Vergleich zur Vergütung von Überstunden finanziell deutlich attraktiver.


    (Und lehnt die Schulbehörde [nicht der Vertretungsplaner oder der Schulleiter, die dies nicht entscheiden können] die hier genannten Möglichkeiten ab, kann sich die Schule insgesamt positionieren, dass sie zwar alles versucht hat, um Stundenausfall zu minimieren, aber offensichtlich die Ressourcen nicht zur Verfügung stehen...)

    Zitat

    Darüber hinaus ist dies für dich evtl die Möglichkeit das Kollegium, das deinen Ausfall kompensieren muss, auf andere Art zu entlasten.


    Leicht offtopic: Wusstet ihr eigentlich, dass die anschließende Elternzeit in der Schulstatistik nicht gewertet wird? Die Abwesenheit zählt als normale, kurzfristige Abwesenheit, die über den normalen Vertretungsplan geregelt wird, die abwesende Lehrkraft wird statistisch als anwesend berechnet (schön,wenn eine Schule eine rechnerisch so positive Unterrichtsversorgung hat...)
    Und da behauptet dann das Land, es sei so familienfreundlich... wohl eher nicht, es sind die Kollegen, die die Stunden zusätzlich machen müssen.

    Zum Rechtlichen:
    Kollektivstrafen sind nicht zulässig.
    Einfaches Nachsitzen (so wie bei den Simpsons: "Schreibe 100x xy") ebenfalls. (Wenn man allerdings in der zusätzlichen Zeit Gelegenheit gibt, an "Problemfeldern" zu arbeiten, Versäumtes aufzuholen, soziale Kompetenzen zu trainieren, ist das zulässig.)


    Aber wenn man z.B. nur kurz eine Aufgabe zu Ende vergleicht (und so sehr wenige Minuten überzieht), ist dies keine Kollektivstrafe - sondern eher pädagogisch sinnvoll, da eine Sicherung der Arbeitsergebnisse stattfindet.
    (Es wäre eine, wenn ich alle Schüler - ohne Ansehen ihrer Mitarbeit/ihres Störens 45 Minuten nacharbeiten lasse, weil in neun Stunden je fünf Minuten Arbeitszeit durch Stören verloren gegangen wären).


    Allerdings sollte das Überziehen nicht die Regel sein (sondern wenn notwendig ab und zu die Ausnahme).
    Man könnte zudem (wenn Schüler das Diskutieren anfangen...) mal nachfragen, an welchem Tag, in welcher Stunde sie tatsächlich zum Stundenbeginn, also mit dem Klingeln, mit ihren Materialen bereitliegend still am Tisch saßen, um sofort die Stunde beginnen zu können...

    Es "gehört" sich eigentlich von selbst, dass vor der Aufgabenübertragung der "glückliche Gewinner" zunächst im persönlichen Gespräch informiert (gehört...) wird.
    Bei "kleineren" Aufgaben (einmaligen, weniger "wichtigen" Aufgaben) kann so etwas vielleicht auch gleich auf der GK geschehen, aber eine Fachkonferenzleitung (Steuergruppe, Gleichstellungs-, Datenschutz-, Sicherheits-, Brandschutz-, ... Beauftragung) sollte schon vorher besprochen (und bei Bedarf vielleicht auch im kleinen Rahmen durch den Vorgesetzten angewiesen) werden.


    Grundsätzlich ist die Gesamtkonferenz schon für vieles zuständig bzw. bei vielem zu informieren (und/oder der Schulvorstand). So kann die Gesamtkonferenz Teilbereiche ihrer Arbeit ausgliedern und an Einzelpersonen/Arbeitskreise/ Steuergruppen/... deligieren (z.B. auch hierfür Personen wählen). Für die Fachkonferenzleitung trifft das aber nur bzgl. der Information der GK zu.
    (Eine Ausnahme, die eher selten vorkommt - deshalb hier sehr "unbestimmt"/unsicher/schwammig: Gibt es ein eigentlich notwendiges Gremium an einer Schule noch nicht/nicht mehr (bzw. den dazugehörigen Vorsitzenden (oder Vertreter), der z.B. zu diesem Gremium einladen kann), so ist (je nach Situation) der Schulleiter die Person, die zu Wahlen/konstituierenden Sitzungen etc. einlädt.)

    Hallo,


    es gibt ja verschiedene Anbieter, die - über den Vertrieb ihrer Produkte (die teurer angeboten werden & eine Beteiligung am Gewinn ermöglichen) - anbieten, dass Schüler zusätzlich Geld für eigene Aktivitäten einnehmen können.
    Aktuell wirbt das nächste "Modell" intensiv in den Schulen - vielleicht ist ja auch hier im Forum das erste Posting einer Neuanmeldung (mit äußerst positiver Einschätzung des Anbieters) nur Bestandteil der Werbeaktion...


    Aber wenn man nach bestimmten Begriffen googlet, hat man kaum eine Chance, passende Seiten zu finden (alles was man allgemein findet, ist vielleicht "Die neue Masche der Betrüger..."). Archive.org ("das Gedächtnis" des Internets) kennt die betreffenden Internetseiten nicht (es kann sie also so lange noch nicht geben), angebliche langjährige & internationale Ursprünge müssten sich eigentlich durch Verweis auf internationale Seiten belegen lassen (was durch den Anbieter nicht erfolgt) oder - da es ja so "gut" und erfolgreich ist - auch in Wikipedia (oder über eine einfache Google-Suche...) finden lassen.


    Insofern: Gibt es (pauschalisierbare) Erfahrungen mit solchen Modellen?

    Zitat

    Uns (NRW) wurde im Seminar mal gesagt, dass wir z.B. die Note einer Klassenarbeit nach der Rückgabe nicht mehr verschlechtern dürfen, wenn wir im Nachhinein festellen, dass der Schüler noch mehr Fehler gemacht hat, die wir übersehen haben.


    Das stimmt so nicht (nachzulesen z.B. bei Hoegg in den Schulrechtbüchern).
    Wer den "Schulrechtsfall des Monats" aus dem Cornelsen Verlag abonniert hat (oder es noch schnell tut): In der Oktoberausgabe war genau das Thema (mit dem Hinweis darauf, dass es vielleicht einen Unterschied im pädagogischen Umgang mit verschiedenen Szenarien geben kann).

    In Niedersachsen erfolgt die Besetzung der Fachkonferenzleitungen (also die Aufgabenübertragung) im Allgemeinen durch die Schulleitung - die aber gut beraten ist, die Vorschläge aus der Fachkonferenz / "Bewerbungen" zu berücksichtigen. Tut sie meist auch.
    Vielleicht gibt es gute Gründe, warum Kollege X nicht FK-Leiter werden sollte, aber Kollege Y (nicht alle Gründe sind dem gesamten Kollegium bekannt, vielleicht weiß der Personalrat mehr, kann aber, um Kollegen Z zu schützen, nicht öffentlich über die guten Gründe sprechen).


    Entlastungsstunden gibt es pro Schule weniger als allgemein vermutet... Tendenz abnehmend (in Zeiten sinkender Schülerzahlen, denn daran sind diese Stunden gebunden - nicht etwa an die Anzahl an unterrichteten Fächern oder zu betreuenden Sammlungen, wichtigen Aufgabengebieten o.ä.). (Sehr...) pauschal kann man für ein durchschnittliches Kollegium (mit einer durchschnittlichen Anzahl an Kollegen, die nicht vollzeit arbeiten) sagen, dass für etwa 1/3 aller Kollegen eine Entlastungsstunde zur Verfügung steht. Verteilt wird dieses kostbare & viel zu knappe Gut durch die SL, die Zuordnung kann sich jährlich ändern (je nach Belastung/ Aufgaben der Kollegen), sie wird sich (aufgrund der sinkenden Zahl dieser Stunden) ändern müssen, weshalb vielleicht Bereiche/Kollegen, die bisher eine Stunde erhalten haben, nicht mehr bedacht werden können.
    Idealerweise erfolgt die Vergabe dieser Entlastungsstunden in Zusammenarbeit mit dem Personalrat (der hoffentlich nicht nur aus einem Fachbereich kommt und deshalb besonders die Belastungen in dem Bereich wahrnimmt/nur aus einem "Freundeskreis" kommt und deshalb...) & zusätzlich "datengestützt" (z.B. dadurch, dass alle mit "besonderen Aufgaben" offiziell aufgefordert sind, die im Schuljahr anfallenden Tätigkeiten / geleisteten Stunden zu dokumentieren).

    Was möchtet ihr denn genau beschließen? (Lese ich richtig, dass ihr die Schülerinnen der Schule verweisen wollt???)
    Je "höher" die angestrebte Erziehungs- und bzw. Ordnungsmaßnahme ist, desto mehr solltet ihr auf die Rechte der betroffenen Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten achten (Anhörung; Einhaltung von Ladungsfristen, damit sie ausreichend Gelegenheit haben, zu erscheinen/sich vorzubereiten) und dies "penibelst" dokumentieren.
    Auch muss in der Klassenkonferenz genauestens besprochen und dokumentiert werden, was warum "verhängt" wird (ob überhaupt etwas verhängt werden muss) & warum es nicht eine andere ("niedrigere") Maßnahme sein kann.


    Es gibt mit Sicherheit einen schulrechtlichen Ansprechpartner in eurer Schulbehörde, den sollte euer Schulleiter bei "höheren" Maßnahmen (dass sind die im jeweiligen Schulgesetz in der Liste weiter unter stehenden, in BW also hier: http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=true ) sowieso zuvor befragen, für den Fall, dass es zu einem Widerspruch kommt. (Übrigens: Man sollte bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen prüfen, ob man den Widerspruch ausschließt/ausschließen kann. Ein Widerspruch hat nämlich aufschiebende Wirkung. Wird z.B. ein Schüler von der Klassenfahrt ausgeschlossen (die in zwei Wochen stattfinden soll) und gibt es den Widerspruch, wird der Schüler aller Voraussicht nach eben doch an der Fahrt teilnehmen dürfen müssen.)


    Es gibt mehrere Kommentare zum Schulrecht BW (eine schnelle Google-Suche liefert z.B. http://www.amazon.de/Schulgesetz-Baden-W%C3%BCrtemberg-Kommentar-f%C3%BCr-Praxis/dp/355601209X?tag=lf-21 [Anzeige] , http://shop.wolterskluwer.de/w…-5,carl-link-verlag,1135/ , http://www.beck-shop.de/Woerz-…ctview.aspx?product=32495 oder http://www.amazon.de/Schulrecht-Baden-W%C3%BCrttemberg-Felix-Ebert/dp/3415051080/ref=sr_1_2?s=books&ie=UTF8&qid=1381657781&sr=1-2&keywords=boorberg+schulrecht+baden&tag=lf-21 [Anzeige]. Falls es sowas (in aktueller Fassung!) bei euch an der Schule noch nicht gibt, solltet ihr es vielleicht anschaffen. Darin befindet sich neben dem "einfachen" Gesetzestext immer auch eine Erklärung der einzelnen §§, Beispiele aus der Praxis, Beispiele für Gerichtsurteile, immer direkt im Anschluss an z.B. den §90...


    PS:
    bei Bedarf: Ablaufschema, Anschreiben etc. per PN/E-Mail - allerdings "falsches" Bundesland

    Zitat

    An ein Bewerbungsverfahren kann ich mich allerdings bei uns nicht erinnern ohne das es auch eine A14-Stelle gegeben hätte.


    Das Bewerbungsverfahren gibt es ja auch nur bei der Bewerbung um ein Beförderungsamt - eben wenn es um eine A14 Stelle geht (die dann übrigens nicht nur die Fachkonferenzleitung als Stelleninhalt ausgeschrieben haben darf).

    Wow: Seit meinem letzten Posting hier (vor weniger als einer Woche) hat sich die Anzahl der Unterzeichner von rund 3.200 auf momentan rund 7.200 mehr als verdoppelt.
    Aber noch ist der Zeichnungszeitraum nicht abgeschlossen: Wer also noch nicht unterzeichnet hat, kann das gerne noch nachholen ;)

    Die Übertragung dieser Aufgabe erfolgt durch die SL (Quellenangabe / Beleg habe ich im Moment nicht greifbar, wenn's dringend ist, geh ich nochmal stöbern).
    Macht die SL ihren Job richtig, wird sie eine langfristige "Personalpolitik" betreiben, Kollegen fördern, Fachbereiche stärken, Konflikte vermeiden (oder gerade suchen, wenn sich dies positiv auf die Qualität der Fachbereiche/des Unterrichts auswirkt?), ...


    Insofern:
    Erlebt habe ich schon die Wahl durch den Fachbereich - insbesondere, wenn eigentlich nur ein Kandidat zur Verfügung steht (oder alle möglichen Kandidaten grundsätzlich akzeptabel wären).
    Gibt es z.B. zwei Kandidaten, helfen zuvor auch Gespräche mit beiden/der beiden.
    Manchmal ist vielleicht auch der langfristige Blick notwendig (x Fachbereiche müssen in den folgenden Jahren übergeben werden, wer käme grundsätzlich in Frage, wer vielleicht mit beiden Fächern - und wo überwiegt dieses oder jenes Fach?)


    Ob diese Besetzung mit erfasst wird durch §64ff NPersVg müsste man (anhand eines Kommentars) genauer prüfen - aber im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 NPersVG) ist es vielleicht sinnvoll, diese Besetzung mit dem SPR zusammen zu treffen - oder sie diesem zumindest vor der öffentlichen Bekanntgabe zu erläutern. (Auch zur "Absicherung" der SL - wenn dem Personalrat die Gründe für die eine und gegen die andere Besetzung bekannt sind - auch wenn der Personalrat über diese Gründe Schweigen bewahren sollte, da die Entscheidung in den (jeweils anderen) Personen, ihren Leistungen etc. begründet ist, so kann der Personalrat doch versichern, dass eine genaue & faire Abwägung verschiedener Aspekte stattgefunden hat...)

    Eine Online-Petition, bei der sich nicht nur Lehrkräfte und nicht nur Menschen aus Niedersachsen beteiligen dürfen: Für die Stärkung des Bildungsstandortes Niedersachsen & den Verzicht auf Mehrbelastungen für Lehrer!
    (Eine Unterzeichnung der Petition wird entweder namentlich oder anonym angezeigt - wer seinen eigenen Namen nicht im Internet sehen möchte, kann an einer - ganz leicht zu findenden Stelle - einfach ein Häkchen setzen.)


    Worum geht es? Hier der Beginn der bei der Petition vorhandenen ausführlichen Erläuterung:
    "Die niedersächsische Landesregierung plant entgegen früherer Zusagen, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gymnasien um eine Stunde zu erhöhen und die den älteren Lehrkräften bereits zugesagte Altersermäßigung um eine Stunde (ab 55 Jahre) bzw. 2 Stunden (ab 60 Jahre) wieder zurückzunehmen..."
    (Die Konsequenzen nicht nur für Lehrkräfte (aktive und angehende) sondern auch für Schüler und Eltern muss man in diesem Forum sicher nicht weiter erläutern.)

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