Beiträge von Djino

    Zitat von DeadPoet

    und soweit ich weiß, können wir die SuS nicht zwingen, uns zu zeigen, was auf dem Handy gespeichert ist.


    Nein, das ist ähnlich wie beim Briefgeheimnis. Aber wenn der dringende Verdacht besteht, dass das Handy missbräulich für entsprechende Fotos / Filme / Tonaufnahmen verwendet wurde, bittet man die Polizei um Amtshilfe. (Da mittlerweile so manches Foto direkt nach der Aufnahme automatisch in der Cloud gespeichert wird, wäre nur die Löschung auf dem Handy sowieso nicht ausreichend...)

    Zitat

    Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.


    Logisch wär das - insbesondere, wenn es schon mehrfach "Vorfälle" gegeben hätte. Aber nicht alles, was logisch ist, wird auch von den Gerichten so unterstützt...

    Zitat

    Das Verbot gilt für Handys, MP3 Player, iPods sowie andere kommunikationsfähige Geräte.


    +1


    Zur Begrenzung der Nutzung auf einzelne Bereiche:
    Wir haben uns entschieden, eine Handy-Regelung zu finden, die auch kontrolliert (und somit durchgesetzt) werden kann. Deshalb gilt ganz einfach: Handys (und vergleichbare Geräte) sind im Gebäude auszuschalten (eine Nutzung während des Unterrichts nach Genehmigung durch die Lehrkraft ist gestattet). Wir hätten sowieso kaum die Möglichkeit, zu kontrollieren, wer auf den Bänken am Ende des Schulgrundstücks sein Handy nutzt oder nicht, welcher Schüler (kennt man sie nicht alle persönlich) tatsächlich in Klasse 10 (o.ä.) ist.

    Zitat

    dass anscheinend in Niedersachsen die Schulleitung einen gar nicht abordnen darf.


    Zum Statistiktermin liefern alle Schulen ihre aktuellen Schülerzahlen (aufgesplittet z.B. nach Klassenstufen, nach Fremdsprachen, nach Religion / Werte und Normen, Inklusion, ...) - und ihre im nächsten Schuljahr erwarteten Schülerzahlen - an die Landesschulbehörde. Aufgrund dieser Zahlen und des Klassenteilers für die jeweiligen Schulformen etc. wird die Unterrichtsversorgung an allen Schulen / an allen Schulen einer Region ermittelt.


    Eine gleichmäßige Unterrichtsverteilung an allen Schulen soll erreicht werden. In der Landesschulbehörde wird diese gleichmäßige Verteilung rechnerisch ermittelt. Es wird dort festgestellt, dass Schule A im Verhältnis zu viele, Schule B zu wenige Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Also wird bei Schule B angefragt, welchen Fächerbedarf sie hätte, mit der Mitteilung, dass sie eine Abordnung von 4, 14, 40, ... Stunden erhalten solle. Schule B benennt Wünsche, Schule A muss auf Anordnung der Landesschulbehörde schauen, welche dieser Wünsche sie erfüllen kann. Sie kann einzelne Fächer (wegen eigener Unterversorgung) ablehnen, aber nicht die Abordnung an sich.


    Die "Auserkorenen" werden der Landesschulbehörde mitgeteilt. Dort im Hause wird der Bezirkspersonalrat informiert, der Bezirkspersonalrat schickt das ganze an den Schulpersonalrat weiter. Beide Personalräte können sich zur Sache äußern / innerhalb einer Frist nicht zustimmen. Reagieren sie gar nicht innerhalb der Frist (antworten also weder mit Zustimmung noch mit Ablehnung), gilt die Zustimmung als erteilt.


    Insofern: Nein, die Schulleitung kann gar nicht abordnen (wie sollte sie auch wissen, wo welcher Bedarf besteht etc.). Sie tut dies auf Anweisung der Landesschulbehörde. Und die darf & tut das...
    Solltest du schwerwiegende Bedenken haben, solltest du dich an den Bezirkspersonalrat und den Schulpersonalrat wenden. Aber bevor man "schwere Geschütze" von außerhalb auffährt, ist es immer sinnvoll, als allererstes das direkte (sachliche, nicht emotional aufgeladene, nicht mit der rechtlichen Keule schwingende, ...) Gespräch zu suchen. Wenn das nicht klappt, kann man wenigstens gut damit argumentieren, dass man versucht hat, die Sache "vernünftig" zu regeln - und dass der "Gesprächspartner" eben zu einem Dialog leider nicht willig / fähig ist...

    Drei Tage Klassenlehrerunterricht sind zwar "viel" - aber auch nicht so viel... neben dem, was du Organisatorisches benennst, hat die Schule einiges, was organisiert werden muss. Da das von Schule zu Schule etwas unterschiedlich sein kann: Gibt es eine vorherige Dienstbesprechung der Klassenlehrer, bei der dies besprochen wird? Gibt es eine Checkliste, die abgearbeitet werden muss? -> Bei Bedarf nachfragen...
    (Hier eine kurze Auswahl:
    - Kontrolle der Unterschriften auf den Zeugnissen des letzten Schuljahres
    - Kontrolle der Klassenliste (Anschriften, Telefonnummern, ...)
    - Erläuterungen zum Epochalunterricht
    - Einladungen zum Elternabend, Verteilung von Elternbriefen
    - Einteilung Klassendienst, Klassenbuchdienst
    - Wahl des Klassensprechers, des Stellvertreters und dreier Vertreter bei Klassenkonferenzen (sowie drei Vertreter für die Vertreter; Klassensprecher kann auch Vertreter sein)
    - Kenntnisnahme / Übung Fluchtwegplan
    - Ausgabe der Fahrkarten, Bücher, ...
    - Einsammeln des Kopierkostenzuschusses
    - Übersicht über die Arbeitsgemeinschaften
    - alle möglichen weiteren Mitteilungen, die in der nächsten Zeit wichtig sind (z.B. Hinweise zum Busverkehr, zu aktuellen Bauarbeiten, ...) )


    Ich denke, dass auch nichts dagegen spricht, in dem Fach, mit dem man in der Klasse unterrichtet, bereits mit dem Unterricht zu beginnen. Die Schüler haben sechs Wochen lang "nichts" getan - da wird sich so mancher bedanken, wenn sie noch drei Tage lang nur "Spielchen spielen". Ebenso könnte man ein Methodentraining, geeignet für Klasse 9 und 10, mit Blick auf die Zukunft / Abscchlüsse beginnen (und so klar machen, dass "der Ernst des Lebens" beginnt und mit dem Einstieg in Klasse 9 eben nicht mehr das teils recht "locker" gesehene "süße Leben" der Klasse 7/8 weiterhilft...)
    Falls du einen Stellvertreter in der Klassenlehrerschaft hast, solltet ihr euch überlegen, ob ihr ein, zwei Stunden auch mal im Teamteaching organisiert oder der Stellvertreter komplett übernimmt. Klassenlehrerunterricht kann echt anstrengend werden (Anstrengung ist natürlich von der Klasse / der Klassenstufe abhängig).

    Mal so ganz nebenbei gefragt: Du bist ja gerade erst an die neue Schule versetzt worden - und hast, so kann man aus deinen Beiträgen herauslesen, an deiner alten Schule so manchen "kreativen" Umgang mit dem rechtlich (Un-)Möglichen erlebt.


    Ich weiß, dass an einigen Schulen ganz haarsträubende Dinge laufen - aber auch, dass es an anderen Schulen ganz anders läuft. Und wenn an einer solchen "Idealschule" jemand abgeordnet wird, gibt es dafür gute Gründe, die im Gespräch (nicht eben zwischen Tür und Angel) auf Nachfrage auch dargelegt werden...


    Insofern: Könnte es sein, dass du aufgrund deiner schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit vielleicht viel zu "ängstlich" / "aufgeregt" an die Sache ran gehst?

    Es geht zwar überwiegend um die Nicht-Nutzung von Facebook (im Unterricht, für die Kommunikation mit SuS, ...).
    Da steckt aber noch mehr drin:


    Zitat von Landesmedienzentrum Ba-Wü

    Darunter fällt die Mailkommunikation innerhalb von Sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch der dienstliche Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, ferner das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von verschiedensten Materialien, die Vereinbarung schulischer Termine und Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Für alle diese Zwecke gibt es bereits Kommunikationswege, wie beispielsweise der konventionelle Schriftverkehr oder die Nutzung von verschlüsselten E-Mails einschlägiger Anbieter.


    Mal ehrlich, Pausenclown et.al., wer nutzt denn "bei der Kommunikation mit Eltern [...] eine client-basierte E-Mail-Verschlüsselung [...], die den sicheren Austausch von "Schlüsseln bzw. Passwörtern" voraussetzt" (Quelle)?


    Eine eigene Lernplattform hat so manche Schule - aber ist diese auch auf dem schuleigenen Server untergebracht (oder "irgendwo im WWW" - also auf irgendeinem Rechner, von dem man nicht weiß, wo in der Welt er steht...)? Und wenn es der schuleigene Server ist: Entspricht z.B. die Sicherung der Hardware auch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (oder brummt das "Ding" im Lehrerzimmer, im Kopierraum, im Sekretariat & wird täglich von der Putzkolonne zur Seite geschoben, um dahinter Staub zu wischen)?


    Wenn ich mir ansehe, wie viele meiner schulischen E-Mails "auf Abwege" gekommen sind (meines Wissens: keine) und wie viele Briefe (aka der "konventionelle Schriftverkehr") (...durch SuS...) bei der Ranzenpost und bei der "normalen" Briefpost verloren gingen (zu viele...), dann wähle ich - insbesondere wenn's schnell gehen soll - durchaus die E-Mail (Telefon ist natürlich noch schneller, aber nicht alle sind jederzeit telefonisch erreichbar...).

    Wobei es auch bei der Regelung "Hauptfach: 50:50" genug Gegenbeispiele gibt. Je nach "Wichtigkeit" der sonstigen Mitarbeit kann diese einen Anteil bis zu 100% erhalten (das findet man etwa in Kunst in den unteren Jahrgängen - vielleicht bis einschließlich Klasse 9). Andere Beispiele: Jahrgänge, in denen ein Praktikumsbericht (in Politik oder Deutsch) angefertigt wird - der erhält durch entsprechende Gewichtung ein ebensolches Gewicht wie eine Klassenarbeit. Oder die Portfolio-Arbeit... das Ergebnis kann ebenso viel zählen wie eine Klassenarbeit (aber eben entsprechend in der sonstigen Mitarbeit gewichtet, dafür vielleicht insgesamt eine geringere Prozentzahl für die Klassenarbeiten).
    Ein Problem bei der Portfolio-Arbeit (und bei Praktikumsberichten, Referaten, ...): Der Anteil der Elternarbeit und anderer Ghostwriter ist teils erschreckend hoch - in manchen Klassen findet man kaum eine eigenständige Leistung. Damit erreichen die SuS schlechtere Noten als sie in einer vergleichbaren Klassenarbeit erreicht hätten.


    Zur sonstigen Mitarbeit: Was da alles hineinzählen kann, wird in den jeweiligen Schulgesetzen, ergänzt durch die Fachcurricula, (nicht abschließend) aufgezählt. Recherchier einfach mal (d)ein Bundesland...
    Zur Anzahl der Klassenarbeiten: Das sind ja nach Fach & Schulform & Klassenstufe & Bundesland bis zu doppelt so viele (im Vergleich zu deiner Anfrage). Auch da hilft Recherche (oder Fragen im Forum ;) ), um belastbare Zahlen und nicht nur Vermutungen zu haben...


    Viele Schulen veröffentlichen übrigens ihre Bewertungsrichtlinien auf ihren Internetseiten... da ließe sich bestimmt ein Beispiel finden...

    In Anbetracht dessen, dass die Aufsicht führenden Lehrkräfte mit Sicherheit ihren "Job" gemacht haben, kann man einer "kritischen Nachfrage", etwa in Form einer Anzeige, doch sehr gelassen entgegen sehen. Im Gespräch mit den Eltern kann man doch deren Fragen beanntworten. Sollten die Eltern weiterhin dringende Fragen haben, kann man sie nur darin bestärken, extern bei offiziellen Stellen ihre Fragen zu formulieren, damit "moderiert" und für die Eltern nachvollziebar ihre Fragen beantwortet werden.
    Dass die Eltern dabei ihre Nachfragen "angemessen" vorbringen, sich an die richtigen Stellen wenden, sollte auch im Interesse der Eltern für ihr Kind liegen. Ich glaube kaum, dass Lehrkräfte "nachtragend" sein werden. Solche Vorgänge - wenn sich denn herausstellt, dass diese überzogenen Nachfragen haltlos waren - schwächen doch sehr leicht die Position des Kindes innerhalb der Schülerschaft. So setzen Eltern ihr Kind den Hänseleien der Mitschüler aus...

    Hallo Jens,


    den § hatte ich auch schon gefunden. Das Problem ist, dass an der IGS ja nicht die "normalen" Noten gegeben werden. Wie übersetzt man Prozentzahlen der verschiedenen Niveaus, "Kringel", "Plus", "Kringel mit Plus" o.ä. in vergleichbare Noten?

    "Rechtlich", weil es vielleicht neben dem rechtlichen auch noch weitere Hinweise gibt... von denen ich viel nicht einmal weiß, dass es sie gibt)
    Mir geht es um evtl. notwendiges Notenbild, evtl. ehemalige Empfehlung der Grundschule, evtl. aktuelle Empfehlung der Klassenkonferenz, ...?

    Welche ("rechtlichen") Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Schüler der "unteren Jahrgänge" von der Integrierten Gesamtschule an das Gymnasium wechseln kann? (Noten, ehemalige Empfehlung der Grundschule, aktuelle Empfehlung der Klassenkonferenz, ...?) (Dass die zweite Fremdspreche vorhanden sein muss, ist klar - aber was gibt es noch Zwingendes, Empfehlenswertes, ...)

    Ich habe eben, nachdem ich die Anfrage hier erstellt hatte, "meiner" GEwerkschaft den Austritt zugefaxt.
    (Hätte ich heute morgen noch nicht für möglich gehalten, habe mich aber absolut über den "Verein" & die dort selbstherrlich auftretende Inkompetenz geärgert. Ich hoffe nur, dass nicht allzu viele auf den geballten "Blödsinn" (digitale Brandstiftung?) vertrauen und so völlig unnötig ihren Schulfrieden gefährden... Aber genug geärgert, zurück zum Thema...)
    Die RSV in der Gewerkschaft habe ich in über 10 Jahren nur einmal für eine kurze Beratung benötigt. (Eigentlich wäre ein privates Zahlen möglicher berufsbezogener Rechtskosten vielleicht sogar günstiger.)
    Insofern schaue ich mir mal eure ("nicht-organisierten") Empfehlungen an. Danke! (Gibt's noch mehr?)

    Wir machen den Nachteilsausgleich von einer professionellen Diagnose abhängig. Da bei uns keiner eine entsprechende Zusatzausbildung hat, verweisen wir auf externe Anbieter (psychosoziale Beratung des Schulträgers; Psychologen; LRS-Institute, die solche Tests teils auch kostenlos durchführen; ...). Ist eine aktuelle (!) Diagnose vorhanden und (!) nimmt das Kind an einer LRS-Förderung teil (bei uns eben extern, da wir keine Experten sind - bei sozial schwachen Kindern werden die Kosten durch den Schulträger etc. übernommen) , dann wird der Nachteilsausgleich gewährt.
    Da mit dem Ausgleich nicht dauerhaft ein "Mangel" "ermöglicht" werden soll, ist es für uns (bei LRS, was sich langfristig nunmal durchaus sehr verbessern lässt) eine aktive Arbeit am Problem ausschlaggebend für die Gewährung.

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