Das gilt seit der Einführung des TV-L und Konsorten nicht mehr. Beispiele hier oder hier. In nuce: Wenn der Staat privatrechtliche Arbeitsverhältnisse begründen will, dann mag er das tun, muss sich dann aber auch wie ein privater Arbeitgeber behandeln lassen. Gut so!
Ich könnte jetzt auch sagen: "hier" oder "hier" oder "hier". Wer googlen will, soll's tun. Aber ein Beispiel will ich geben.
Ich schrob: "Vieles, was für Beamte gilt, wird analog für Angestellte umgesetzt (auf der Grundlage von Vertragsinhalten etc.)." Ein Beispiel wäre die Niederschrift über die förmliche Verpflichtung, die Angestellte bei Einstellung zur Kenntnis bekommen (teils vorgelesen bekommen) und deren Kenntninsnahme sie unterschreiben müssen.
Zitat von NiederschriftAlles anzeigen
Die oder der Erschienene wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer oder seiner Obliegenheiten verpflichtet.
Ihr oder ihm wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekannt gegeben:
§ 133 Abs. 3 - Verwahrungsbruch,
§ 201 Abs. 3 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
§ 203 Abs. 2, 4 und 5 - Verletzung von Privatgeheimnissen,
§ 204 - Verwertung fremder Geheimnisse,
§§ 331, 332 - Vorteilsnahme und Bestechlichkeit,
§ 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
§ 120 Abs. 2 - Gefangenenbefreiung
§ 355 - Verletzung des Steuergeheimnisses,
§ 358 - Nebenfolgen,
§ 97 b Abs. 2 i.V.m. §§ 94 bis 97 - Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses.Die oder der Erschienene wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der
Verpflichtung für sie oder ihn anzuwenden sind.
Insofern bleibe ich dabei, dass ein mögliches "Strafmaß" für Beamte eine Orientierung sein könnte, wie der worst case für einen Angestellten aussehen könnte. Wie schön, dass du mir zustimmst:
Im vorliegenden Fall wage ich zu behaupten, dass auch ein Beamter sich keine übertriebenen Sorgen machen müsste.