Beiträge von Djino

    Was haben diese Schüler auf dem Gymnasium zu suchen?

    Was haben diese Schüler an der Oberschule zu suchen?
    Was haben diese Schüler an der Realschule zu suchen?
    Was haben diese Schüler an der Hauptschule zu suchen?
    Was haben diese Schüler an der Berufsschule zu suchen?

    Das nennt sich Inklusion. An sich gar nicht mal eine so schlechte Sache. In der Umsetzung aber (in D) miserabel...
    (Einige Kritikpunkte wären: Personal, Qualifikation desselbigen, Betreuungsschlüssel, Ausstattung)

    Mag aber nur ein Einzelfall sein.

    Das ist doch all das, von dem wir alle hier schreiben. Macht es in der Vergleichbarkeit nicht einfacher.
    Mein Erfahrungswert als Klassenlehrerin 5:

    • 3 Elternabende (1x Schuljahresbeginn, 1x Wahl der 2. Fremdsprache, 1x vor Klassenfahrt)
    • mind. 2x Elternstammtisch (zu denen auch mindestens die "Hauptfach"lehrkräfte eingeladen werden
    • 2x Förderplankonferenz pro SuS (1x mit Beteiligung der Eltern & aller Fachlehrkräfte, 1 weiteres Mal nur im Fachlehrkräftekreis, bei Bedarf mit Eltern).
    • 2 Elternsprechtage
    • mind. 1x Weihnachtsfeier oder Schuljahresendausflug mit Eltern und Schülern (wo dann natürlich nebenbei auch so manche Elterngespäche geführt werden)

    Inklusionsschüler, die immer wieder, auch in der aktuellen Diskussion hier, als besondere Belastung der Grundschulen benannt werden, sollten sich auch an Grundschulen im Rahmen halten... das werden ja nicht weniger im Wechsel von Klasse 4 zu 5... Dennoch vermute ich sehr stark, dass ein GE-Schüler an der Grundschule noch leichter mit Material versorgt werden kann als insbesondere in den höheren Klassen der weiterführenden Schulen.
    (Und dass Inklusion an allen Schulformen als Belastung empfunden wird, liegt nicht an den Schulformen oder den I-Kindern oder den Lehrkräften, sondern am Sparmodell Inklusion, wie sie umgesetzt wird. An den Förderschulen war ein ganz anderer Klassenteiler vorgesehen. Wenn dort z.B. eine Klasse nur 8 Schüler hat, diese 8 Schüler aber am z.B. Gymnasium in eine Klasse inkludiert werden und die Klasse dann mit 15 weiteren Schülern "aufgefüllt" werden muss, dann ist das in der Arbeitsbelastung mehr als zuvor für die (fachlich ausgebildete) Lehrkraft an der Förderschule (die jetzt stattdessen diese 8 Schüler an 8 verschiedenen Inklusionsschulen besuchen darf & gleichzeitig noch Klassenlehrer in einer erhalten gebliebenen Förderschulklasse ist)...)

    Nach meiner Erfahrung wird die Elternarbeit deutlich weniger je älter die Kinder werden.

    In der "Masse" der betroffenen Schüler & Eltern mag das stimmen. Dafür werden mMn die "Einzelfälle" betreuungsintensiver/ teils auch "heftiger." Schullaufbahnberatung für schwächere Schüler, Beratung für Auslandsaufenthalte etc. nimmt meist mehrere "Sitzungen", oft mehr als ein Jahr in Anspruch. Auch "schädliches Verhalten" anderen gegenüber oder sich selbst gegenüber kann eine ganz andere Dimension bei älteren "Kindern"/Jugendlichen/jungen Erwachsenen erhalten und führt zu deutlich erhöhter Eltern- und Schülerarbeit, zu oft unter Hinzuziehung von Experten aus den Bereichen Polizei, Jugendgerichtshilfe oder von Psychatern, Kliniken.

    Der Korrigieraufwand mag höher sein, aber das ist nicht der einzige "Arbeitsfaktor" bei Lehrern. Hat man mal eine Studie zu Elterngesprächen außerhalb der Schulzeit gemacht? Oder wie oft ich an "runden Tischen" mit Ämtern sitze? Machen das Kollegen am Gymnasium auch? Jugendamt, Sozialbehörde etc?

    Machen das Kollegen am Gymnasium auch? Ja, natürlich.
    Um die Liste zu ergänzen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Förderschulen der verschiedenen Fachrichtungen, kommunaler Präventionsrat, Suchtberatung, Polizei, Schulträger, Stadt (die nicht Schulträger ist). Elternabend, Elternstammtisch, Elternsprechtag, Informationsabende/Tage der offenen Tür für Eltern Klasse 4 und 10. Fördervereinssitzung. Kooperationspartner (Musikschule, Sportvereine, Museen). Keine Kooperationspartner (Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Berufsschulen, Universitäten, Kulturverein, Bibliotheken, Bildungsträger, Arbeitgeber, Sozialverbände).

    Bei der Frage: "Was macht die vorherige / nachfolgende Schulform bzw. der Kollege da eigentlich noch neben Unterricht" gibt ein Blick in die "Randklassen" durchaus Aufschluss:
    Welche Ansprüche haben Eltern der 4. Klassen an Gesprächshäufigkeit/Gesprächslänge? Das wird sich in Klasse 5 nicht bedeutend ändern... (evtl. auch steigen aufgrund der Unsicherheiten, die mit dem Schulformwechsel entstehen).
    Welchen "Betreuungsbedarf" haben Inklusionsschüler in Klasse 4? Das bleibt auch in Klasse 5 so. (Wobei die Unterrichtsvorbereitung dann in Klasse 10 höher ist, wenn man versucht, gleichzeitig Unterricht für die angehende Oberstufe (z.B. Kant) vorzubereiten & gleichzeitig Materialien zu einem ähnlichen Thema sucht für die I-Schüler, die auch mit 15 Jahren noch nicht ihren Namen schreiben / höchstens nachspuren können).

    b) Arbeitsbedingugen und Belastungen
    Das ist ja nicht einmal innerhalb des Gym-Lehramts gleich. Für Mathe und Sport braucht man sicherlich nicht so lange zu korrigieren wie für Sprachen, Gesellschaftswissenschaften etc. Manche Bundesländer machen das Stundendeputat von den Fächern abhängig. Das finde ich richtig. Wird sich etwas ändern? Vermutlich nicht.

    Ich meine, hier im Forum mal gelesen zu haben, dass sich in Hamburg das Deputat bemisst nach Fächern/angenommenen Korrekturaufwand. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde dort die Zeit, die man benötigt für die Korrektur einer Klassenarbeit, minutengenau angegeben. In meiner Erinnerung lautete das Beispiel für die Korrektur einer einzelnen Klassenarbeit Englisch in der Mittelstufe acht Minuten.
    Wenn "manche Bundesländer" den benötigten Zeitaufwand festlegen, möchte ich einfach mal vermuten, dass diese Festlegung nicht immer zum Vorteil der Lehrkraft ist...

    für Schleswig-Holstein ist eine Reise zu den "Römern" immer relativ weit und meist nicht per Tagesausflug zu schaffen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob hier nur Tagesausflüge gemeint sind - Rom war ja auch mit auf der Liste.
    Mit Blick auf die Entfernung war auch mein Vorschlag zur Römerschlacht am Harzhorn zustande gekommen. Da kommt man per PKW von Kiel aus in 3:30 hin. Ein langer Tag, aber machbar an einem Tag (und kommt zumindest bei jüngeren Schülern (Klasse 6) nachhaltig gut an).

    Haben denn die Schüler die fehlerhaften Ganzschriften in gutem Zustand bei der FK-Leitung abgegeben? Oder werden die dann beide Ausgaben behalten, eine davon dann vielleicht noch selbst wieder weiterverkaufen? ...
    (Um mal den Schwarzen Peter an die SuS zurückzureichen)

    Ansonsten handelt man in der Schule ja eigentlich nicht auf eigene Rechnung (egal, welcher Job & wie organisiert bzw. vergütet), sondern immer für das Land. Und das hätte eine Haftpflichtversicherung. Frage wäre also, ob du haftbar gemacht werden kannst & ob du grob fahrlässig gehandelt hast (und nur dann wirklich selbst zahlen müsstest.)

    Die Interessenverbände (z.B. GEW) haben eine Rechtsberatung für ihre Mitglieder. Vielleicht da mal nachfragen.

    Extern kann man durchaus auch Spendengelder einsammeln. Die Landesbanken & Sparkassen sind da oft gute Anspechpartner. Ansonsten mal schauen im örtlichen Käseblatt, wer da mit einer solchen Spenden-Aktion auftaucht (Supermärkte mit Pfandbon-Spenden durch Kunden, Service-Clubs wie Lions oder Rotary, ...)

    Analog könnte man auch fragen:
    Wie ist das mit dem Sportlehrer, der nach Unfall nicht mehr Sport unterrichten kann (keine Hilfestellungen mehr im Unterricht leisten kann)?
    Dem Chemie/Biologie/Kunst/Werken-Kollegen, der eine Allergie entwickelt?

    Da finden sich auch jeweils Lösungen an den Schulen...

    Ich würde jetzt mal denken, dass man dann doch (natürlich jetzt nur für die Einstellungen in Niedersachsen) ähnlich wie bei Berufen in der Wirtschaft auch, den direkten
    Weg zu den Firmen beschreiten könnte/sollte.

    Empfehlenswert kann das durchaus sein - wenn man bereits sein Studium beendet hat und kurz vor Ende des Referendariats steht.

    Ca. 3-4 Monate vor dem offiziellen Einstellungstermin könnte ein guter Zeitpunkt sein: Die Schulen erfahren irgendwann, dass sie eine Stelle ausschreiben dürfen - und müssen sich dann meist innerhalb von maximal 2 Wochen, oft kürzer, entscheiden, wie ausgeschrieben werden soll. Die Frage, die man sich dann in den Schulen stellt: mit welcher Fächerkombination. Man möchte ja tatsächlich Bewerber haben - vernünftige/für die Schule passende Bewerber, vielleicht auch eine Auswahl an Bewerbern. Es gibt exotischere Fächerkombinationen (die eigentlich das genau passende für die Schule wären) - wenn die Schule das ausschreibt, sich aber keiner bewirbt (weil keine Bewerber auf dem Markt sind), kann die Schule in der Einstellungsrunde niemanden einstellen.

    Insofern kann es passieren, dass eine Initiativbewerbung (durchaus "einfach nur" per E-Mail) dazu führt, dass dort eine Stelle mit der zur Initiativbewerbung passenden Fächerkombination ausgeschrieben wird. Da hat man vielleicht auch Mitbewerber, andere sind vielleicht auch besser - aber wenigstens hat man grundsätzlich eine Chance an einer Schule, die einen interessieren würde...

    Interessant wäre die Frage nach dem Bundesland...

    <Frust an>
    (denn hier in NDS steht nicht nur der Wechsel von G8 zu G9 mit viel mal wieder verspäteten Erlassen und Curricula in der Oberstufe ins Haus, sondern auch die realistischer werdenden Erstattungsbeträge für Fahrten und Exkursionen - ohne dass die schulischen Budgets angemessen angehoben worden wären... da kann man als Elternteil mittlerweile so viel fordern wie man will, das Geld reicht hinten und vorne nicht mehr (auch das wurde natürlich äußerst kurzfristig mitgeteilt)
    </Frust aus>

    Es war einmal...
    5. Klasse: 5 Tage in die nähere Umgebung
    7. Klasse: 5 Tage
    10. Klasse: 3 Tage
    11. Klasse: 2 Tage
    11. Klasse (optional): Fahrten passend zu den Fremdsprachen in europ. Metropolen (max. 7 Tage)
    12. Klasse: Studienfahrt für alle (5 Tage)

    Skifahrt (7 Tage), Austauschfahrt (5 Tage) für Bewerber mehrerer Jahrgänge (8-11)

    Es gibt in NDS keinen "NC".
    "Gefühlt" bewirbt man sich bei den Schulen (Gymnasien) direkt. Die Schulen laden zu den Vorstellungsgesprächen ein. Die Schulen entscheiden - und leiten die Entscheidung an die Landesschulbehörde für die Einstellung weiter. "Einzige" Vorgabe, die die Schulen beachten müssen: Alle Bewerber innerhalb eines Notenbereichs müssen eingeladen werden. Also z.B. : Der beste Bewerber hat 1,0 - alle Bewerber mit max. einer Note schlechter müssen eingeladen werden zum Vorstellungsgespräch ("NC" - aber kein echter! - an der Stelle also 2,0). Oder in einem anderen Fall: Der beste Bewerber hat 2,6 - von da aus eine Note schlechter = "Zwangseinladung" ist ein "NC" an der Schule mit 3,6.
    Und nicht immer muss das eine Note tiefer enden mit den Einladungen und Einstellungen. Wenn sowieso nur drei Bewerber da sind, dann werden vielleicht alle drei eingeladen, auch wenn zwei davon nicht im verpflichtenden "Einladungsbereich" liegen (z.B. 1,3; 2,4; 2,6), sie können trotzdem in der Abwägung von Eignung, Leistung, Befähigung besser abschneiden - gerade, falls besondere Zusatzqualifikationen/Erfahrungen in der Ausschreibung als erwünscht genannt wurden). Also nicht verrückt machen lassen...

    Auch an den Gymnasien kann man als "nur" Angestellter arbeiten...
    Niedersachsen verbeamtet meist (soweit ich weiß, erfolgt jede unbefristete Einstellung an allen Schulformen mit Verbeamtung). Aber bei wer "zu alt" ist oder "zu krank" ist, wird nicht verbeamtet.

    - Einsatz in nur einem Fach mit voller Stundenzahl ist möglich (welches Fach das ist, bestimmt die Schule/der Schulleiter - da hast du keinen Einfluss drauf, so eine Unterrichtsversorgung ist ja ein riesiges Puzzle-Spiel, du vielleicht das einzige Steinchen, auf dem Politik steht)
    - Stellen werden je nach Bedarf und Vorgaben der Landesschulbehörde ausgeschrieben mit "Politik-Englisch" (= alle anderen Bewerbungen sind zwecklos), "Politik oder Englisch oder Erdkunde oder Religion" (nur die genannten Fächerkombinationen dürfen eingestellt werden), "Politik-beliebig" (Politik ist Pflicht, Rest egal). Manchmal kann auch eine gewünschte Zusatzqualifikation mit benannt werden ("gern mit Erfahrungen im Bereich Jugend debattiert", "DaZ-Zusatzqualifikation erwünscht" o.ä.). Schulen äußern hier Wünsche, die nicht zwingend sind.
    - bei der Besetzung einer Stelle für Politik hatten wir vor nicht allzu langer Zeit nur drei Bewerber (wovon nachher nur einer übrig blieb, weil die anderen die Angebote anderer Schulen angenommen hatten) (für Erdkunde hatten wir erst gar keine Bewerbungen erhalten, für Latein über 50...)
    - am Gymnasium ist die studierte Fächerkombination schon recht bindend, fachfremd wird nur in den größten Ausnahmefällen unterrichtet (wirklich echt selten) - gerade in der Abiturvorbereitung dürfen nur die Lehrkräfte eingesetzt werden, die die Fakultas in dem Fach haben und auch die Abi-Prüfung machen dürfen
    - deutlich mehr freie Stellen gibt es im Bereich der Oberschulen/Realschulen/Hauptschulen (und insbesondere Grundschulen). Mach da vielleicht mal (im Rahmen deines Studiums) ein Praktikum & schau, ob das was für dich wäre. Das Studium für die unterschiedlichen Schulformen ist ja teilweise sehr ähnlich und unterscheidet sich vielleicht eher in den Anteilen von Erziehungswissenschaften etc vs. Fachwissenschaften.
    - mit dem Lehramt für Haupt-/Real-/Oberschulen dürfte man sich rein theoretisch auch am Gymnasium bewerben, wird aber nur genommen, wenn kein anderer geeigneter Bewerber vorhanden ist (Vorschrift). Ist für das Gymnasium, das einen solchen Lehrer im Kollegium hat, auch ungünstig, weil es diesen nicht in den Klassen 11-13 einsetzen darf.
    - mit dem Lehramt für Gymnasium darf man sich auch an Oberschulen etc. bewerben - wieder mit der Einschränkung der "geeigneten Bewerber haben Vorrang". Aber da gibt es zur Zeit ja tatsächlich zu wenig Bewerber. Ich kenne so manchen, der (aufgrund seiner Fächerkombination... / der hohen Konkurrenz) nicht am Gymnasium untergekommen ist und nun an einer Oberschule (oder Gesamtschule) unterrichtet.

    Nur ganz schnell:
    6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

    und

    11. Entscheidungsspielräume


    Für folgende Regelungen kann der Schulvorstand nach § 38 a Abs. 3 Nr. 1 NSchG über die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen entscheiden:
    g) Nrn. 6.4 und 6.7 (schriftliche Lernkontrollen) mit der Maßgabe, dass die Schule in eigener Verantwortung entscheiden kann, dass in einem drei- oder mehrstündigen Fach mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen je Schulhalbjahr geschrieben werden, und außerdem darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z. B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden,(http://www.schure.de/22410/33-81011.htm - Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)

    und hier http://www.schure.de/22410/33,83201.htm Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen

    12. Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen oder Rahmenrichtlinien bzw. Kerncurricula festgelegt.

    Djino: heißt das, dass es bei euch (fast) nur über das Springen funktioniert?

    Nein, das war so nicht gemeint. War nur die Antwort auf "die Kollegen wissen oft genug nicht, was möglich ist".

    Springen ist nicht nur vom Schnitt abhängig, sondern auch von der sonstigen Entwicklung (Reife etc.). Es können auch Eltern den Antrag auf Überspringen stellen, selbst wenn der Schnitt schlechter als 2,0 ist. Ob die Konferenz da dann zustimmt, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
    Das Überspringen war z.B. in G8 ganz praktisch für diejenigen, die für ein Jahr ins Ausland wollten: Springen von Ende 9 in Anfang 11 & zwischendrin für ein Jahr aussetzen, so bleibt man im Jahrgangsverband und verliert kein Schuljahr durch den Aufenthalt im Ausland.

    Was machen wir sonst noch so?
    Sehr viel über Arbeitsgemeinschaften (im Durchschnitt macht jeder Schüler (freiwillig - ohne Ganztagsverpflichtung!) zwei AGs o.ä. - die sind natürlich zu unterschiedlichsten Themen, Handarbeiten ist da vielleicht weniger Hochbegabungsförderung als Astronomie...). Teils auch angeboten durch Kooperationspartner (und da wir keine Lust auf das Vertragschaos haben (und in der Vergangenheit auch einfach keine Mittel hatten), läuft das immer ehrenamtlich / als "Werbung"/Nachwuchsförderung für den eigentlichen Vereinsbetrieb.)
    Und Ausnutzen von besonderen Begabungen unserer Schüler ... äääh ... wenn Schüler auf einem Gebiet besonders interessiert & verantwortungsvoll sind, dürfen die bei Interesse in dem Bereich intensiv & teils sehr eigenverantwortlich mitarbeiten (Anbieten von Arbeitsgemeinschaften oder Projekten in Projektwochen, "IT-Abteilung", Gestaltung der schulischen Publikationen, Mitarbeit in den Gremien (Schulentwicklung), ...)

    Oder wenn wir "Werbung" bekommen für Workshops, besondere Praktika, interessante internationale Angebote, Wettbewerbe, ... (alles auch während der Schulzeit - da kann man sie ja ggf. freistellen) oder Stipendien, dann weisen wir die Schüler teils gezielt darauf hin (wenn man deren Interessengebiete kennt) & machen die Infos allgemein im Intranet bekannt. Da sprechen die SuS einen immer wieder mal drauf an & wollen weitere Infos, Empfehlungsschreiben o.ä. haben. Und manchmal klappt das dann auch mit der Bewerbung.

    Was auch hilft: Kommunikation der Kollegen untereinander zu den einzelnen SuS. Wenn jemand mal nebenbei (oder institutionalisiert in einer entsprechenden Dienstbesprechung/Zeugniskonferenz o.ä.) sagt: "Die Schülerin X könnte..." & ich sehe da in den nächsten Wochen mal was Passendes, dann kann das durchaus den Blick schärfen, die Info beim entsprechenden Kollegen & der Schülerin ankommen.

    Und nicht zuletzt: "Verbindliche Freiarbeitszeiträume", in denen die SuS an Aufgaben arbeiten, Arbeitstechniken erlernen etc.. Wer da zügig arbeitet, kann die Zeit natürlich auch für die Arbeit an besonderen Themen nutzen. Manch einer erhält zusätzliche Aufgaben, um Defizite aufzuarbeiten, andere erhalten eben Aufgaben, um noch ein wenig mehr in Mathe zu knobeln.

    Was im ländlichen Raum leider weniger funktioniert: Schülerstudium.
    Aber dafür haben wir auf dem Lande den Vorteil einer vergleichsweise kleinen Schule, wo man die meisten Schüler nach und nach persönlich kennenlernt. Und einen Ort, in dem auch (gefühlt) "jeder jeden" kennt und sich durchaus auch vorstellen kann, sich zu engagieren (ob in der Schule oder in anderen gemeinnützigen Kontexten - und auch da sind so manche Schüler aktiv - muss ja nicht immer die Schule sein...)

    Weiß auch vermutlich kaum ein Kollege.

    Das Problem hatten wir hier auch wahrgenommen. Zuzüglich des Problems, dass die Kollegen befürchten, dass da ganz viele zusätzliche Belastungen auf sie zukommen, wenn sie so etwas Schülern oder Eltern gegenüber auch nur andeuten.

    Also mal 'nen ausführlicheren Standard-Elternbrief verfasst, der bei Bedarf durch die Klassenlehrer ausgegeben werden kann. Der enthält alle notwendigen Informationen (auch hilfreich für die Kollegen...) und benennt für Eltern einen Ansprechpartner in der Schulleitung. Die Eltern können auf der Rückseite des Briefes in einem Formular gleich den entsprechenden Antrag stellen - ist also auch an der Stelle niedrigschwellig/mit wenig Aufwand verbunden.
    In den letzten Jahren hatten wir pro Jahr mindestens einen Schüler, der ein Schuljahr übersprungen hat ... und zum Ende des Schuljahres wieder zur Spitze gehörte und leistungsmäßig wieder hätte überspringen können... Solche positiven Beispiele machen es den Kollegen auch leichter, ein Überspringen den Eltern zu empfehlen (vorher war da immer die Angst, insbesondere in den Fremdsprachen, dass da doch der Stoff eines ganzen Jahres fehlt und das nie klappt).
    Ist aber in NDS mit der Rückkehr zu G9 vielleicht was anderes als in reinen G8 Systemen.

Werbung