Tarifeinigung in der Länder-Tarifrunde
5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten
Potsdam, 14. Februar 2026 - In der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 2026 kam der Durchbruch – Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich nach harten Verhandlungen auf Lohnsteigerungen für die rund 1,3 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder verständigt. Der Abschluss umfasst Entgelterhöhungen von insgesamt 5,8 Prozent über drei Erhöhungsschritte bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028:
2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro ab dem 1. April 2026
2,0 Prozent ab dem 1. März 2027
1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028
Die Entgelte der Praktikant*innen, Auszubildenden und ausbildungsintegriert dual Studierenden werden ebenfalls in drei Schritten um 60, 60 und 30 Euro erhöht.
Für die studentischen Beschäftigten wurde eine neue Vereinbarung über Mindeststundenentgelte abgeschlossen, die zum Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro erhöht werden und zum Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro. In der Tarifrunde 2028 werden die Tarifparteien über weitere Steigerungen ab dem Sommersemester 2028 verhandeln.
Neben den Entgelterhöhungen gab es Verständigungen zu erhöhten Zulagen für Beschäftigte, die in Schicht- und Wechselschicht arbeiten, eine "Hamburg-Zulage" für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen und die Angleichung weiterer Regelungen Ost an West. Hier ging es um die Arbeitszeiten in den Unikliniken und die Regelungen zum Kündigungsschutz.
"Im Gesamtvolumen halten wir Schritt mit den Erhöhungen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)", bewertet GEW-Tarifexpertin Annett Lindner das Tarifergebnis mit Blick auf den Abschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen im vergangenen Jahr. "Das war ein wichtiges Ziel, auch wenn wir gerne mehr durchgesetzt hätten. Trotz einer starken Streikbewegung haben die Arbeitgeber bei weiteren Forderungen wie der Paralleltabelle für Lehrkräfte und der stufengleichen Höhergruppierung komplett gemauert."
Immerhin: Obwohl erneut kein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte durchsetzbar war, haben die Gewerkschaften höhere Mindeststundenentgelte vereinbart. "Zudem haben wir die feste Zusage, dass darüber in der nächsten Länder-Runde wieder verhandelt wird", sagte Lindner.
"Besonders erfreulich ist, dass im Tarifvertrag Länder (TV-L) nun endlich auch einheitliche Regelungen zum erweiterten Kündigungsschutz in Ost und West gelten", betonte die GEW-Tarifexpertin.
Die GEW wird sich im Nachgang dafür einsetzen, dass die Länder das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen der Länder und Kommunen übertragen. Hierüber entscheiden die jeweiligen Landtage.