Beiträge von Susannea

    https://dokumente.dbb.de/dokumente/gesc…ng_erreicht.pdf

    Wann dürfen denn Beamte demnach mit der Einmalzahlung von 1800 € rechnen. Im Januar?

    Selbst für die Angestellten ist doch unklar, wann es das gibt. Angesagt war es eigentlich für Dezember, das können sie doch gar nicht mehr schaffen, also wirds wohl auch frühestens was für Januar, also frühestens für Februar für Beamte, wenn denn überhaupt.

    Auf meine mir im September mitgeteilte Leistungsprämie warte ich ja bisher auch noch vergebens, also sowas dauert und in der Größenordnung gleich noch mal länger.

    Andererseits sind 3000 € = 3000 €.

    Oder übersehen ich etwas? Willst du Zinsen dafür?

    Naja, sind es nur für Vollzeitarbeitende und dafür das die ganze Forderung nur 12 Monate waren, wird es nun auf 11 Monate gestreckt und danach gibts erst die Erhöhung. Eindeutig das Gegenteil von dem geforderten.

    Und klar, sind es dann diesmal immerhin für Vollzeit-Leute 3000 Euro, wenn ich mir angucke, dass von der Jahressonderzahlung von 1500 Euro noch 500 Euro bei mir ankommen wird es diesmal definitiv mehr sein ;)

    Und klar, Zinsen dafür, dass wir so lange warten müssen darauf wären auch nicht schlecht.

    Was? So ein Unsinn. Man bekommt Elterngeld unabhängig ob man eine Beschäftigung hat oder nicht.

    Nein, das ist kein Unsinn, der einzige Unsinn wird hier von dir geschrieben, weil man ohne AG natürlich keine Elternzeit hat, aber Elterngeld auch ohne Elternzeit bezogen werden kann, wie ich mehrmals erklärte und du es schon wieder durcheinander wirfst!

    Normale befristete Verträge laufen einfach aus (und damit endet die Elternzeit), das Ref verlängert sich um die Elternzeit, daher kann man im Ref Elternzeit nehmen, wenn es vor der Prüfung ist!

    Ist übrigens bei anderen Ausbildungsverträgen meist auch so, dass sie sich verlängern.

    Wo muss ich z.B. Mutterschaftsgeld/Elterngeld beantragen?

    Elterngeld bei der Elterngeldstelle, als Beamte bekommst du die normalen Bezüge jetzt bis zum Ende des Mutterschutzes weiter.

    und direkt danach in Elternzeit zu gehen?

    Ohne AG keine Elternzeit! Und dann auch diverse Probleme mit KK z.B. die dann nämlich genauso weiterzuzahlen ist wie als Beamter, nur als Angestellter wäre sie kostenlos

    Aber gerade an einer Grundschule ist es natürlich schwierig, wenn ich um 10:00 Uhr erfahre, dass Kollege y um 10:30 Uhr nicht kommt.

    Nö, das ist bei uns weniger ein Problem, denn da sind alle in der Regel dann da, die Morgenstunden sind oft viel schwieriger, aber auch da ist bei uns natürlich der Vorteil, dass der Erzieher, der ja in der Regel von 8 - 16:30 Uhr arbeitet dann übernehmen kann für die Betreuung.

    Theoretisch kann ich auch einfach sagen, dass die Lehrkraft in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr Vertretungsreserve ist und sich bitte bereithalten soll.

    Nö, genau das darfst du nicht, dazu gibts Urteile.

    Was ich mich frage... Wenn man erst um 10 oder 11 Uhr aufsteht, weil man später Unterricht hat, wie kommt man dann auf eine 45 bis 50 Stundenwoche, wie es häufig behauptet wird?

    Ich arbeite z.B. nur 60% habe sogar nur 12 Unterrichtsstunden und komme trotzdem in manchen Wochen auf über 40h, wie das geht, ist ganz einfach, ich arbeite z.T. auch am Wochenende und meine Abende enden in der Regel erst um Mitternacht.

    Indem man bis abends 21:15 Uhr unterrichtet.

    Ganz so schlimm ist es nicht, aber einer meiner Unterrichtstage sieht auch so aus, dass ich um 10:40 Uhr anfange mit dem Unterricht und um 16 Uhr aufhöre, daher passen meine Stunden auch problemlos auf 3 Tage und das sogar eben in der Regel erst ab 10:40 Uhr Unterrichtsbeginn.

    Wenn die Arbeitszeit um 12 anfängt und man dann am Stück 8 Stunden arbeiten würde,

    Aber wer sagt denn, dass man am Stück arbeitet?!? Und Arbeitszeit ist doch nicht nur Unterrichtszeit.

    Ich arbeite vormittags (aber ja, eben erst später), habe dann Zeit mit meinen Kindern und dann den Rest eben in der Regel bis Mitternacht oder so, aber ja, ich arbeite nur 60%

    Bei uns findet im Januar wieder ein Tag der offenen Tür statt, wo alle Kolleginnen und Kollegen auch am Samstag von 9-16.00 Uhr in der Schule sind.

    Wie wird das bei euch, wenn überhaupt, berechnet?

    Genau wie Einschulung, Weihnachtsmarkt, Sommerfest, Zirkusaufführung usw.
    Genau gar nicht.
    Deshalb findet der Tag der offenen Tür während der Unterrichtszeit statt und dann kann man auch im Unterricht besser mal reinschauen.

    Wenn es bei dir anders ist, stellst du dir einen Wecker auf 7:00 Uhr. Es ist ein normaler Arbeitstag für dich. Weder Ferien noch Wochenende noch Urlaub.

    Genau und der beginnt bei mir nicht um 7 Uhr und deshalb stelle ich mir da auch keinen Wecker (wenn ich den nicht eh für die Kinder brauche).
    Wird ja immer schöner, nun gibt der AG auch noch vor, wann ich aufzustehen habe?!? Sicherlich nicht.

    Okay, dann bin ich doch nicht komplett mutiert. ;)

    Aber: ursprünglich im Ausgangsbeitrag ging es um Lehrer. Oder nicht?

    Um beides

    3. Die Krankmeldung des Kindes muss bis 7 Uhr erfolgen. Das bedeutet im Klartext: Ich muss mein Kind jetzt jeden Morgen eine Stunde zu früh (also ca. 6:30) wecken, nur um sicher zu sein, dass der nicht krank ist und fit genug für den Kindergarten ist? Wir gammeln dann eine Stunde dumm rum, er quengelt noch mehr als sowieso schon (ist ein absoluter Langschläfer)...juhu.

    4. Bei Krankheit Abmeldung bis 7 Uhr (akzeptabel, passt schon.)

    Bei den Kleinen und mit fester Betreuungszeit ergibt das Sinn. Bei 14-Jährigen, die auch mal erst zur vierten Stunde Unterricht haben, nicht. Um 8./9./10. Klässler (ca. 14 bis 16 Jahre alt) ging es hier, nicht um Grundschüler.

    Ich sprach ja auch nicht von deinen Schülern, sondern von unseren und da muss man dann nämlich gucken, ab 8.30 Uhr telefoniert unsere Sekretärin alle nicht krank gemeldeten aber fehlenden Kinder ab, damit nicht was passiert ist.

    Warum müssen diese Schüler bzw. ihre Eltern dann bis 7:00 Uhr bereits melden, dass sie/ihr Kind um 10:05 Uhr nicht zum Unterricht erscheinen werden/wird, weil sie/es krank sind/ist? Wir erwarten das jedenfalls nicht von unseren Schülern bzw. deren Eltern.

    Weil ab 8 Uhr (und bei uns müssen sie bis 8.30 Uhr krank gemeldet sein) Betreuungszeit ist.

    Eine Bescheinigung eines Arztes ab dem ersten Krankheitstag des Kindes zu verlangen, ist kontraproduktiv

    Nee, das ist im Gesetz so verankert, warum soll es dann nicht einheitlich für alle gelten, also auch für Beamte?!?

    Der Arbeitstag der Schule, an der du arbeitest, aber schon...

    Nee, auch nicht bei allen, die arbeiten nämlich z.T. auch in Schichten!
    Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass mit solchen "ich muss früher aufstehen weil andere da arbeiten" dann Ruhezeiten gar nicht mehr eingehalten werden können!

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