Wer aber am Berufsanfang steht, der trifft eine sehr langfristige Entscheidung.
Wieso trifft man die später dann nicht mehr?
Wer aber am Berufsanfang steht, der trifft eine sehr langfristige Entscheidung.
Wieso trifft man die später dann nicht mehr?
Was meinst du mit Zuschuss? Angestellte kriegen im Krankheitsfall 6 Wochen volles Geld, dann anteilig. Beamte bekommen volles Geld auch noch nach 6 Monaten.
Nein, Angestellte bekommen nach 6 Wochen Lohnfortzahlung nach dem TVL §22, Absatz 2, einen Zuschuss zum Krankengeld in Höhe des Unterschiedsbetrages und das immerhin für bis zu 33 zusätzlichen Wochen für ein und die selbe Krankheit.
Wie geht das Lehrerstundenmäßig denn? Diese Stunden haben wir gar nicht, mehr zu machen…
Die 1er und 2 er haben ja laut Stundentafel weniger Stunden als die 3er, das sind also z.B. solche Stunden. In vielen Schulen werden die nur am Anfang oder am Ende liegen können, so dass die Kinder früher gehen oder später kommen (so ist es an der Schule wo meine Kinder im Flex-System in 1/2 waren), wir haben das Glück ja eine verlässliche Halbtagsschule zu sein und somit diese weniger Stunden auch mitten rein legen zu können und die Kinder dann zu der Bezugserzieherin zu schicken, genauso wie sie eben eigentlich auch Stunden in der Klasse drin ist und Unterrichtsbegleitung macht, da schicken wir die Kinder dann auch eher mit Aufgaben zu ihr o.ä.
Ansonsten eben Englisch und Sachunterricht immer mit der Parallelklasse zusammen, da kommen wir dann aktuell auf 14 3. Klässler.
wenn die Älteren Tests schreiben während 45-60 min Stille zu haben,.
Wir haben nur 1-3 und dort haben wir auch Teilungsstunden, wo dann 1/2 z.B. alleine Sport haben und 3 Schwimmen ist und dann noch eine weitere Teilungsstunde nur für 2 abfällt während 1 schon Schluss hat oder aber, Stunden, wo z.B. eine Gruppe in der Märchenstunde ist, eine bei mir PC-Kurs hat und die 3. im Klassenraum den neuen Buchstaben einführt usw.
Klar war der Stundenplanbau anstrengend, aber nun kommen alle irgendwie zu ihren dringend benötigten Teilungsstunden und somit schreiben wir dann Tests der 3er auch nur in Teilungsstunden, da sind natürlich keine anderen Schüler mit im Raum. Das geht hervorragend und die Gruppen sind dann eben in den Teilungsstunden auch wirklich klein. 6-10 Kinder je Gruppe.
Mal abgesehen vom Streikrecht und der höheren Anzahl von "Kindkranktagen" vermag ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Vorteile in der Tätigkeit als Angestellter erkennen, die in der Praxis de facto auch zum Tragen kommen.
Das sind doch schon mal welche, dann kommt z.B. die Sache mit der bezahlten Mehrarbeit dazu.
In der Praxis kommt bei Lehrkräften gerade in Berlin wohl so oder so nur eine innerstädtische Versetzung in Frage, die sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten gut möglich scheint.
Genau die kommt in Berlin eben gar nicht in Frage aktuell.
oder die geringeren Hürden zur Kündigung.
Ich kenne nur einen Fall, wo die Kündigung durchging vor dem Arbeitsgericht. Zumindest in Berlin ist man eigentlich unkündbar als Grundschullehrer, vermutlich inzwischen auch für die anderen Schulformen.
Und die Länge der Lohnfortzahlung ist ja je nach Vertragslänge auch nicht so wirklich kurz auch wenn es dann eben "nur" ein Zuschuss ist, so dass man das selbe Geld raus hat.
Und Versetzung usw da wird es bei dem Lehrkräftemangel Angestellten nicht einfacher gemacht, oder erlebst du das anders?
Ich erlebe, dass es in Berlin nicht einfach ist, jemanden gegen seinen Willen irgendwohin zu versetzen oder abzuordnen solange er Angestellt ist. Anders ist es bei den Beamten.
Und doch, natürlich ist es für Angestellte viel einfacher, die kündigen einfach und unterschreiben einen neuen Vertrag, gerade nachdem die Berliner Sperrfrist ja vom Gericht kassiert wurde. Ich kann also als Angestellte problemlos ohne Freigabe raus und überall anders rein, als Beamtin nicht.
Und genau deshalb weil das alles so ein Einheitsbrei ist, gelten auch bei der Mehrarbeit für alle die selben Regelungen.
Ach, ist ja nicht so, es macht einen Unterschied, ob ich Angestellte bin oder Beamtin und ob Teilzeit oder Vollzeit.
Ist ja komisch! ![]()
identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).
Ein Tarifvertrag kann keine allgemeinen Arbeitsrechtlichen Regelungen aushebeln.
Aber damit bin ich dann auch raus aus der Diskussion, das sind alles Dinge, die uns an die Hand gegeben wurden und auch gegeben werden für die Frage nach der Verbeamtung in Berlin, wenn das nur dort gilt, dann ist es ja super.
Ich finde es immer etwas blauäugig nur die finanzielle Seite zu betrachten.
Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich
Für alle Bundesländer? Wohl nicht, in Berlin ist es jedenfalls definitiv anders. Brandenburg wohl auch nach Aussage der GEW.
Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.
aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht
Aber Verbeamtung hat eben doch noch den ein oder anderen anderen Nachteil. Die Frage stellt sich eben nicht nur im Bezug auf die Versicherung. Nicht umsonst rät in Berlin z.B. die Frauenvertreterin davon ab sich verbeamten zu lassen.
Und dabei geht es nicht nur ums Streikrecht, was die GEW ja gerade auch für Beamten versucht durchzusetzen vor dem europäischen Gerichtshof.
Ich kann dir da wirklich nur empfehlen, das die GEW zu fragen und wie gesagt musst du gar nicht wechseln von einem zum anderen Bundesland, wenn du nicht möchtest, die vertreten dich auch im nächsten Bundesland weiter, aber es macht evtl. Sinn dann irgendwann zu wechseln. Aber Auskünfte usw. bekommst du auch als Mitglied anderer GEW-Landesverbände.
Mir ist bewusst, dass ich hier auch meine Gewerkschaft (in der ich nicht bin, was sich jetzt aufgrund des Bundeslandwechsels auch nicht mehr lohnt)
Wie kommst du darauf? Den Landesverband einer Gewerkschaft kann man nämlich viel einfacher wechseln als die Stelle
und die vertreten dich sogar evtl. trotzdem in einem anderen Bundesland.
Nee, Honorare der VHS sind m.W nicht abführungspflichtig, zumindest für Dozententätigkeiten.
Bis zu einer bestimmten Summe fallen sie unter den Übungsleiterfreibetrag und sind damit raus.
die Note vom Abitur sagt nur wenig über die Fähigkeit als Grundschullehrer aus
DAs sehe ich auch so, aber die Grundlagen aus dem Abitur braucht es eben schon und aber noch viel mehr andere Dinge.
Gucken wir uns an, dass unser Didaktik Prof eben keinerlei Ahnung von Schule hatte in Mathe, nicht mal das Haus der Vierecke sagte ihm was, er wollte uns aber erzählen, was man wie didaktisch in der Grundschule zu tun hat (und da hat auch die Grundschulpädagogik Mathematik die Hände über Kopf zusammengeschlagen, aber genau da hätte das Studium eben verzahnt sein sollen.)
Aber sollte man das Niveau in Mathe wirklich unter das Niveau eines Mathe LKs senken? In Gesprächen mit angehenden Grundschullehrkräften habe ich häufig die Einstellung wahrgenommen, dass das eigene Beherrschen der Grundrechenarten doch wohl reichen müsse. Dann könnten wir sogar aufs Abitur für die Lehrkräfte verzichten…
Das ist auch echt eine mutige Forderung.
Sagen wir es mal so, die Leute, die bei uns Mathe-LK hatten, hatten im Mathe-Studium wenig Probleme, die anderen haben meist vorweg einen "Brückenkurs" besucht und dann hakte es trotzdem ab und an mal.
Ist doch aber kein Grund nicht wenigstens beim Personalrat nachzufragen, nur weil du keine Vereinbarung kennst
Selbst wenn, hatten sie doch den Ärger mit den Kindern, die gemacht haben, was sie wollten, so wie eigentlich immer, die sich an Regeln halten leiden darunter, dass andere Scheibe spielen.
Und wer hatte den Frust? Die Schüler mit dem Handy, die gemerkt haben dass sie vom Handy abhängig sind? Und dass sie damit angeben, bringt diese Schüler auch bei den Klassenkameraden bestimmt in kein besseres Licht.
Ich hörte gestern nur begeisterte Jugendliche, die die Woche ohne Handy als tolle Erfahrung sahen.
Frust hatten die begleitenden Lehrer und die Kinder ohne Handy, sicher nicht die, die sich nicht an die Vereinbarung gehalten haben.
Mein Sohn war eine Woche auf Pfingstfreizeit. Die Teilnehmer sollten kein Handy mitnehmen. Heute kamen alle lebend zurück. Keiner hatte heimlich ein Handy dabei. Die Erfahrung, eine Woche ohne Handy fanden die meisten gut. Altersgruppe 15-17.
Joah und nun? Bei meiner Tochter war auch Handyverbot auf der Klassenfahrt und einige hatten es trotzdem dabei, gab also viel Frust (weil die dummen Nüsse damit auch noch angegeben haben), war auch eine Erfahrung, ob gut, ist fraglich!
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