Beiträge von Susannea

    Ich beantrage solche Sachen immer, dauert dann manchmal mehrere Jahre und arbeite dann eben oft mit anderem/alten Material oder selbst erstellten.

    Antrag also beim Finanzausschuss, Förderverein usw.
    Und wenn selber kaufen, dann unbedingt Erstattungsantrag in der Schule stellen und die Ablehnung dann dem Finanzamt vorlegen lassen zu können.

    Ich empfehle hierzu §15, Abs. 4 TzBfG. Darin steht, dass einem befristet eingestellter Arbeitnehner nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden kann.

    Wie gesagt, diesen Passus kenne ich, ist aber nicht das Problem desjenigen, der in Elternzeit ist, denn man kann ja die Befristung mit Grund machen und damit endet der bei Rückkehr ohne Kündigung.
    Das ist ein Problem des Landes bzw. des Regierungsbezirks und genau deshalb kann eben nicht abgelehnt werden, weil das vorher hätte berücksichtigt werden müssen, dass eine Rückkehr in Teilzeit möglich ist und ein Anspruch besteht (den du richtig im BEEG entdeckt hast nur leider nicht richtig verstanden hast!)

    Wir reden aber nicht über das Arbeitsrecht in Berlin für angestellte Lehrer sondern über das Beamtenrecht in Baden-Württemberg.

    Wir reden über generell arbeitsrechtliche Regelungen zur Elternzeit, die sich auch im Beamtenrecht an dem BEEG orientieren und nein, in Berlin macht es keinen Unterschied, ob angestellt oder verbeamtet bei der Frage.

    Zumal dann ja der Hinweis der Personalstellen in allen Bundesländern, man brauche sich nicht frühzeitig festlegen (anders als das BEEG das sagt) auch total unsinnig wären.

    Dem wage ich zu widersprechen. Das Problem wird sein, dass die befristete Lehrkraft mit Frist 2027 eingestellt wurde. Ihr kann man auch nicht so einfach vorzeitig kündigen. Wäre die Elternzeit nur bis Oktober 2025 beantragt worden, wäre die Vertretung von Beginn an nur mit Frist Oktober 2025 eingestellt worden.

    DAs ist schön, dass du dem zu widersprechen wagst, aber dem ist nun einmal so, wie sie das machen (übrigens Berlin hat die Lehrkräfte namentlich benannt in den befristeten Verträgen, sprich, wenn sie wieder kommt, endet ein Vertrag automatisch und braucht gar nicht gekündigt werden, man kann das also sehr wohl mit einbeziehen und absichern, dass die Stelle frei ist und das ist nun einmal laut Gesetz so vorgesehen).

    1. Kann die Teilzeit in Elternzeit mit dieser Begründung grundsätzlich verwehrt bzw. verzögert werden?

    2. Kann der Arbeitgeber/Dienstherr über den Umfang der Teilzeit in Elternzeit bestimmen?

    1. Nein, kann er nicht, er darf nur aus dringend betrieblichen Gründen ablehnen. Ich würde es erstmal über die formale Schiene probieren, wann wurde es beantragt, wann wurde abgelehnt, ist das überhaupt möglich gewesen.
    Wenn das okay war, dann würde ich es über die Gewerkschaft/Personalrat(/einen Anwalt klären lassen.
    Erst wenn alle befristet eingestellten Lehrkräfte rausgeworfen worden sind, kann man das bei deiner Frau ablehnen, sie hat nämlich Vorrang.
    Also im Klartext, eigentlich kann man das im öD nie.

    2. Nein, kann er natürlich nicht, noch nicht mal über die Verteilung.

    Ich gebe zu, dass ich damit keine Erfahrungen gemacht habe. Allerdings lese ich den §15 BEEG so, dass man im Rahmen der Elternzeit nur ein Anrecht auf eine Verringerung der Arbeitszeit hat, nicht aber ein Anrecht auf eine Aufstockung. In Eurem Fall reden wir ja von einer Aufstockung von 0 auf 8 bzw. 11 Stunden, da die Elternzeit ursprünglich bis zum Oktober 2027 andauern sollte.

    Das liest du falsch.

    Aber ist es in diesem Fall nicht so, dass meine Frau eine Verringerung der Arbeitszeit von ihren ehemals 100 % von vor der Elternzeit auf den gewünschten Teilzeitumfang beantragt? Sie hat ja formal gesehen nicht für ein Jahr 0h gearbeitet und diese auch nicht beantragt sondern war im Rahmen der Elternzeit freigestellt. Zumindest ist das unser Verständnis.

    Genau so ist es zu lesen.

    Ich bin auch schon seit Dienstag durch, aber psst! Es ist nur eine Schülerin, bei der die Indikatorenbewertung aus der alten Schule übernommen wurde in eine Klasse mit Zensierung. Ich habe die aber nur in Musik und jedes Mal, wenn ich auf etwas hinweise, muss ich ins Sekretariat und das erklären. Da habe ich keinen Bock drauf und mir daher fest vorgenommen, dieses Mal zu warten, bis die Klassenleiterin es merkt.

    Mich hat anfangs die tägliche Wartung ab 22 Uhr auch überrascht, beim ersten Mal habe ich nämlich bis 22.10 Uhr gebraucht und dann war alles weg. Grr.

    Hm, ich bin gespannt, ob wir wirklich durch sind, das Zeugnisformular mit den Indikatoren für Klasse 3 ist weg, damit können aktuell keine Zeugnisse der Drittklässler gedruckt werden, unsere Eingaben sind aber zumindest noch da. Mal sehen ob es rechtzeitig wieder auftaucht ;)

    Mir war nur wichtig, dass sie mir noch am 31. Mai überreicht wurde, ich bin extra noch einma in die Schule gefahren, war bereits zu Hause. Sonst hätte ich erst ein Monat später mehr Geld erhalten. Das Gehalt kommt.

    DAs ist ja super, dass bei euch das dann gleich gilt, bei uns gilt das erst ab 1.8., obwohl die Urkunden am 1.7. ausgestellt und am 2.7. übergeben wurden.

    Eine Frage bzw. ein Gedanke von mir ist aktuell, ob Wiederjolungen gerechtfertigt sein können, weil die Lehrkraft auch nur begrenzte Ressourcen zur individuellen Förderung hat?

    In Brandenburg z.B. nicht, da müssen alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sein, damit es eine angeordnete Wiederholung der Schule gibt, also kann es die nie geben, denn wie soll alles ausgeschöpft werden?!?

    Wie kann ich dann Ende der ersten Klasse einschätzen, wie sich die Kinder weiterentwickeln und ob sie die Ziele bis zum Ende der zweiten Klasse erreichen?

    Gar nicht.

    Nein, außer Förderung von uns Zuhause ( weil wir mit ihm geübt haben) und dem normalen Förderunterricht in der Schule hat er nichts bekommen.

    Das wichtigste war, allen Druck rauszunehmen, viel vorlesen und zu nichts zwingen. Und das Selbstbewusstsein stärken. Also eigentlich keine wirkliche "Förderung" und schon gar keine "spezifische", also eindeutig kein Widerspruch ;)

    Außerdem ging es um Pro- und Contra Wiederholen und das siehst du ja dann ähnlich, du hältst Wiederholen nicht für grundsätzlich sinnvoll, was Studien tendenziell bestätigen.

    Bei uns wiederholt keiner, sondern macht einfach die ersten drei Schuljahre in vier Jahren, weil er langsamer arbeitet. Und das halte ich bei vielen für sinnvoll, aber nicht bei allen und auch wann dies geschieht, ist total unterschiedlich.
    Wir haben auch Kinder, die eigentlich, weil sie nicht zurückgestellt wurden und ein Jahr brauchten bis sie überhaupt schulreif waren, besser 5 Jahre für die ersten drei Schuljahre bräuchten, aber das ist leider nicht zulässig.

    Naja, jetzt bist du halt wieder in einem speziellen Einzelfall, wie sollen wir wissen, warum ein spezifsches Kind Probleme beim Schriftspracherwerb hat und beim Schriftspracherwerb in der Fremdsprache nicht.

    Falsch, das ist eben kein Einzelfall, wie wir inzwischen festgestellt haben, sondern bei vielen LRS-Kindern der Fall. Das sie in beidem Probleme haben ist eher die Ausnahme.

    Wenn Kinder wiederholen sollen, haben sie ja nicht nur Probleme beim Lesen, sondern überall, wenn ein Kind spezifische Probleme hat, wird doch jede Lehrkraft hellhörig.

    Leider nicht, das war eben der Knüller bei dem ganzen, es waren ja Jahrgangsübergreifende Klassen und obwohl er im 1. Schuljahr bereits z.T. die Aufgaben der 2. Klasse in Mathe lösen sollte, sollte er aber komplett wiederholen, man könne ihm in Mathe nicht einfach weiter machen lassen, da müsste er auch wieder bei den Zahlen und Mengen usw. anfangen.

    Da braucht man sich dann nicht über Schulverweigerer wundern, wenn man so einen Mist veranstaltet.

    Vielleicht hat das Kind spezifische Förderung in der Zwischenzeit erhalten?

    Es handelt sich um mein Kind, das kann ich also ausschließen ;)
    Der hat sich das meiste ganz alleine beigebracht, er liest anders als wir, erkennt viel an ganzen Wortbildern, aber er liest.

    So leid es mir tut, aber es „beruhigt“ mich fast schon, dass eure Zeugnisprogramme auch doof sind.

    Total, einzige Vorteil dieses Jahr, wenn man sich auf einen richtigen PC und nicht dem Murks der Senatsverwaltung im Schulportal anmeldet, soll es auch da gehen, nur müsste man dazu die merkwürdige L-kennung auswendig können, aber die ist nur im Murks-Gerät bei mir gespeichert :autsch:

    Bei uns wurde gestern Nachmittag die LUSD gewartet und heute traten unerwartete Fehler auf. Ich kann leider keine Zeugnisse schreiben, es ist zu schade!

    Ich bin glücklicher Weise seit Mittwoch durch und gestern Nachmittag war auch alles noch da (nachdem es Mittwoch morgen alles weg war, was ich Dienstag eingegeben hatte), ich hoffe, das ist auch immer noch so. Aber alleine die Wartungszeit jeden Tag von 22 Uhr bis 6 Uhr stresst mich total, wann bitte soll ich dann Zeugnisse schreiben?!?


    Ich schiebe hier aber jeden Tag die Eingabe der Ergebnisse der Bundesjugendspiele beim Sportabzeichen vor mir her, dabei sind gerade die 6. Klassen eilig, damit es die Sportabzeichen noch zu den Zeugnissen gibt. :pfeifen:

    Ich vermute, dass schon im Kindergarten/bei der Vorschuluntersuchung auffällig war, wer in der Schuleingangsphase Probleme hat- bei der Diagnostik im Förderbedarf Lernen sieht man es jedenfalls bereits an den Amtsarztberichten.

    Auch diese Vermutung kann ich gar nicht bestätigen, mal abgesehen, dass bei uns viele Kinder gar nicht im Kindergarten waren und nicht auffällig in der Schuluntersuchung waren, gibt es soviele Sachen, die dafür sorgen, dass sie eben manche Sachen zu dem Zeitpunkt nicht können, ohne das man das vorher sieht und auch ohne das ein wiederholen sinnvoll wäre, wobei ja immer noch die Frage bleibt, wie lässt man wiederholen, einfach von vorne anfangen (solch einen Unsinn gibt es glücklicher Weise bei uns nicht, da lernt jeder in seinem Tempo in der Regel und braucht dann einfach länger, muss aber das, was er schon kann, nicht noch einmal machen).

    Es hat sich in den letzten Jahren viel entwickelt, aber die Unterstützungssysteme sind nicht überall gut aufgestellt.

    Genau, ich habe hier auch ein Beispiel, mein Kind konnte nach der 1. Klasse nicht wirklich lesen, die Sonderpädagogin (wo auch immer sie den Titel gewonnen hat), war der Meinung, dass er die 1. Klasse noch einmal wiederholen sollte, einfach alles noch einmal von vorne. Gesprächsprotokoll war vor dem Gespräch schon geschrieben, wir sollten es nur noch unterschreiben und taten es glücklicher Weise nicht, denn unter den Voraussetzungen hätte mein Kind mit seiner LRS wohl nie lesen gelernt. Er hat nicht wiederholt, hat keine Klasse zweimal gemacht usw. und kann heute mit entsprechender Förderung (und das war keine kostenpflichtige usw.) das wichtigste lesen, hat immer noch einen Nachteilsausgleich und nach langem Kampf keine Lesenoten in Klasse 5 und wir vermutlich eine Gymnasialempfehlung erhalten und diese auftretenden Probleme hat man nicht im Kindergarten gemerkt, die hat die Schule auch nicht wirklich gemerkt, erst mit einem Wink mit dem Zaunpfahl und wir sind immer noch froh da klar gegengesteuert zu haben.

    Übrigens treten in Englisch die Probleme nicht auf z.B.

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