Beiträge von Susannea

    Eigentlich doch nicht:

    1. Arbeitgeber muss schützen, wenn Schwangerschaft bekannt ist. An dem Punkt hast du bei einigen Schutzmaßnahmen keine Wahlfreiheit mehr.
    2. Arbeitgeber kann nur schützen, wenn Schwangerschaft bekannt. Für das was er nicht weiß, ist er nicht verantwortlich.
    3. Schwanger bedeutet nicht den grundsätzlichen Verlust der Rettungsfähigkeit.
    4. Bekannte Schwangerschaft bedeutet Tätigkeitsverbote, die sich mit ziemlicher Sicherheit auf den Schwimmunterricht und auch die Rettungstätigkeit beziehen --> AG darf dich nicht mehr als rettungsfähige Lehrerin einsetzen.
    5. Es gibt keine Pflicht die Schwangerschaft bekannt zu machen.

    Wenn du allerdings tatsächlich körperlich nicht rettungsfähig bist, dann musst du das sagen. Das ist ja immer so, auch wenn du dir z.B. 'nur' den Fuß verstaucht hast.

    Bei den ganzen Schwangerschaftsregelungen geht es zunächst nur um den Schutz der Schwangeren und ihres Kindes und nicht um andere. Schwanger heißt ja nicht krank und zwangsweise körperlich eingeschränkt. Dritte sind da ggf. erst mittelbar durch die Schutzmaßnahmen betroffen.

    Danke, genau das. Das ist alles kein Widerspruch, sondern pure Logik.

    Dann verstehst du es falsch, man MUSS NIE eine Schwangerschaft mitteilen, das ist dann aber alles eigenes Risiko, der AG will nur nicht die Verantwortung für evtl. Probleme übernehmen, weiß er von nichts, muss er keine Verantwortung übernehmen.


    Ich weiß nicht, wo immer wieder dieses Ammenmärchen herkommt, dass man den AG informieren muss und am besten sofort, wenn man es weiß.
    Es ist Privatsache, ob und wann man es sagt, es geht den AG einfach nichts an.

    Lediglich die Geburt ist mitteilungspflichtig.

    Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Sorry, das ist Unsinn. Der AG gibt nur die Verantwortung ab, nicht mehr und nicht weniger.

    Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

    Dann ist das in ihrer Verantwortung.

    Aber Rettungsfähigkeit vorhanden oder nicht, ist nicht egal.

    Die wird dadurch nicht verändert.

    Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:

    Ist man in der Schwangerschaft fähig auf eine Leiter zu steigen? Fähig auf dem Hof aufzupassen?

    Ich würde sagen, alles ja, trotzdem darf man es in der Schule nicht mehr!

    prich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.

    Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

    Soll sie ins Wasser springen, wenn ein Kind untergeht?

    Warum nicht, ich würde oder habe es getan, natürlich, das alleine ist meist keine direkte Gefahr, aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Die Rettungsschwimmer müssen doch auf alle Fälle von der Schwangerschaft wissen.

    Nein, müssen sie auch nicht, wäre aber besser, wenn sie ihnen mitteilt, dass sie eben nicht mehr retten wird und sie dafür alleine verantwortlich sind, ob sie ihnen den Grund nennt, auch ihre Entscheidung.

    Dieser Fall wäre mir zu heikel und ich würde der SL die Schwangerschaft mitteilen, dann kann man nach Lösungen suchen.

    Dann ist die Entscheidung schon gefallen und die Lösung lautet Schwimmunterricht ohne sie, wenn sie dies tut (es sei denn sie hat eine so dämliche Schulleitung, wie ich es auch schon erlebt habe, die meinte, dann soll sie eben nicht retten und das Kind untergehen lassen)

    Es ist doch ganz klar im Interesse aller Beteiligten, wenn du dich in dieser Sache an die Schulleitung wendest.

    Das sehe ich deutlich anders, denn egal wie die Schulleitung die Meldung behandeln muss, sie muss sie aus dem Schwimmunterricht nehmen, wenn sie das nicht will, dann DARF sie die Schwangerschaft nicht bekanntgeben.

    Also die SL ist definitiv da der Falsche Ansprechpartner für Ratschläge.

    Das ist eine Entscheidung, die kann nur sie alleine treffen und natürlich passt es da, auch im Lehrerforum nach Rat oder Erfahrungen zu fragen, treffen muss sie die Entscheidung eh alleine, aber wenn sie zur Schulleitung geht, dann ist sie damit raus aus dem Schwimmunterricht.

    1. Ja, ich wüsste nicht, wie es sonst gehen soll oder hast du andere Rettungsschwimmer dabei?
    2 Nichts, das ist ganz alleine deine Sache, nur die Geburt musst du bekannt geben, davor inklusive Mutterschutz ist alles freiwillig.

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Sport darf hier z.B. freiwillig weiter gemacht werden, Schwimmen ist man sofort raus, weswegen man sicherlich die Bekanntgabe oft hinauszögert (was das gute Recht ist).

    Du meinst, den Bundesentscheid in Berlin?
    Ich kenne es nur von der Seite der teilnehmenden Schulen - da werden natürlich Lehrkräfte mitgeschickt. Ebenso werden Lehrkräfte freigestellt, wenn es vorherige Entscheide zu organisieren gilt.

    Ja, ich meine den Bundesentscheid in Berlin und nein, nicht mitgeschickt usw. sondern was meinst du, wie wir die Hallenleitungen, die Kampfgerichte usw. abgedeckt bekommen.

    Wenn man lange genug in einer Sportart ist, dann wird man vom Sportverband angefordert und dann von der Schule bezahlt freigestellt.
    Wobei wir inzwischen auch viele Kampfgerichte über Oberschüler abdecken z.B. aber auch andere Berufe werden freigestellt, öD ist da gar kein Problem, aber auch andere.


    Und ja, ich weiß, dass sogar Freistellungen für andere Sportwettkämpfe (wo man selber dran teilnimmt) genauso wie für Chorreisen usw. gewährt werden.

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