Beiträge von Susannea

    Also, ich fasse zusammen: Ich kann mich irgendwann irgendwie freitesten und in 4-6 Wochen bekomme ich dann vielleicht einen Isolationsbescheid vom Gesundheitsamt, dem ich dann werde entnehmen können, wann und auf welchem Wege ich mich hätte freitesten können oder sollen.

    So korrekt? :zahnluecke:

    Das könnte hinhauen, deshalb gibts die Bescheide bei uns gar nicht mehr ;)

    Bei uns bräuchtest du eine AU ansonsten Unterricht von zuhause Online.

    Genau, Quarantäne heißt ja erstmal, dass du arbeitsfähig bist. Für die reicht der Test, aber du musst dann eben auch von zuhause arbeiten.

    Unterricht online geht ja bei uns nicht, ich habe dann z.B. Itslearning in der Zeit eingerichtet oder oer Videokonferenz mit der Schulleitung diverse Sachen gemacht usw.

    Ich blick da auch nicht so richtig durch: darf man sich am Tag 7 oder nach 7 Tagen freitesten?

    am 7. Tage, wenn der Testtag Tag 0 ist, sonst nach 7 Tagen ;)

    Und ist der Testtag Tag 0 oder Tag 1?

    Tag 0 in der Regel.

    Konkret bei mir: Symptombeginn gestern, Schnelltest positiv auch gestern (also Montag, 14.3.). PCR positiv heute (der gestern war ja noch negativ). Wann darf ich mich dann freitesten? Sonntag? Montag? Dienstag?

    Vorsichtig, viele Gesundheitsämter kommen ja nicht mehr nach und fragen deshalb Symptome usw. nicht mehr ab, sondern rechnen immer ab dem PCR-Test.

    Und wenn Montag oder Dienstag: kann/soll ich dann morgens zum Antigentest und danach in die Schule, wenn er negativ ist?

    Kommt auf eure Verordnung an. In Berlin und Brandenburg könntest du es sofort nach Übermittlung ans Gesundheitsamt, in NRW wärst du erst ab 24 Uhr frei, wie genau das Bayern drin stehen hat, musst du dann mal raussuchen.

    Edit: Dort steht auch mit der Übermittlung.

    Ach ja: braucht man denn eine Krankschreibung vom Arzt oder reicht es, den positiven Test vorzulegen?

    Test reicht

    Und zuletzt: Warum um alles in der Welt plant man in der jetzigen Situation eine Klassenreise?????

    Mein Kind ist auch diese Woche auf Klassenfahrt. Sie waren nun fast alle einmal durch in der Klasse, wann also dann, wenn nicht jetzt? Naja, dass sie mit fünf Klassen gefahren sind macht evtl. weniger Sinn, aber um ihre Klasse und sie mache ich mir da aktuell weniger Sorgen, sie ist ab nächsten Montag dreifach geimpft und genesen, also viel besser kann ich sie nicht schützen. In der Unterkunft wird täglich getestet, die Schule ist mit 500 Tests angereist :hitze:

    Bei uns auch, also z. B. bei denjenigen, die im Dezember infiziert waren. Dann wurde das aber irgendwann jetzt auf drei Monate reduziert.

    Wir haben unsere ja nun ganz neu, da gab es ja zwischendurch ein Urteil, dass 3 Monte nicht zulässig sind (weil ja auch zwischen geimpft und ungeimpft unterschieden werden sollte)

    Unsere gelten ja erst ab morgen bzw. nächste Woche und die gelten eben 6 Monate.

    Bei mir war übrigens der erste PCR negativ, 5 verschiedene Selbsttests und der Bürgertest aber positiv, sehr merkwürdig. Ich werde den Test wohl wiederholen. Bei meiner Kollegin war’s auch so, da war erst der 3. PCR nach 4 Tagen positiv, die Schnelltests aber die ganze Zeit. Verrückt.

    Schnelltest in der Nase und PCR evtl. im Rachen oder ähnliches? Dann guck, dass sie beim PCR beides abstreichen.

    Gute Besserung euch allen und einen möglichst leichten Verlauf.

    Weil sich der äußerst dynamische Verlauf dieser Epidemie nicht an den Terminplan von politischen Entscheidungen hält. Insofern kann man so etwas nicht mit langem Vorlauf exakt planen.

    Naja, aber man könnte schon mal bei den steigenden Zahlen überlegen, dass alles lockern vollkommen sagen wir mal, naja ist....

    Wenn die Maskenpflicht fällt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in die Schule darf nicht groß, denn dann muss sie ja die Schule schützen und das wäre kein Fall für ein individuelles Beschäftigungsverbot, sondern für eines vom AG oder eben HO (so wie jetzt auch).

    Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird ja nur bei gesundheitlichen Beschwerden der Mutter ausgestellt, die gibt es hier ja nicht, sondern der Arbeitsplatz ist das Problem. Es wäre also ein betriebliches Beschäftigungsverbot das korrekte, was dann kommen müsste.

    Na das ist so, wie an meiner ersten Schule, wo 6 Stunden Mathematik fehlten. War doch kein Problem, da wurde ein Lehrer einer anderen Schule für einen Tag 1.-6. Stunde abgeordnet, damit war der Bedarf doch gedeckt :autsch:

    Das das nur auf dem Papier so aussieht, das kommt doch dann gar nicht an bei denen.

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