Mir wurde nun gesagt, dass ich eine Verlängerung 7 Wochen vor Ende der EZ mit Begründung über die Schule bei der Bezirksregierung beantragen muss. Hat hier jemand eine Ahnung, ob es Gründe gibt, die abgelehnt werden können?
DAs geht offiziell nur, wenn du 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast (wozu ich genau deshalb immer rate) und dann musst du auch nichts begründen, hast aber jederzeit Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, bei kürzerer Elternzeit hast du offiziell auf alles bis zum 2. Geburtstag verzichtet.
2.) meine EZ erstmal zu verlängern, diese im April dann wieder zu beenden, damit ich im Mai in den Mutterschutz für Kind 2 gehen kann. De facto würde ich dann also erst in 1 1/2 Jahren wieder zurück an die Schule gehen.
Das genau würde ich nicht tun, sondern wenn genau nur bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern, sonst ist der Rest Elternzeit verbraucht.
Ich habe aber die Befürchtung, dass eine erneute Schwangerschaft nicht als Begründung für die Verlängerung meiner Elternzeit akzeptiert wird (abgesehen davon haben wir aber auch noch KEINE Betteuung für Kind Nr.1 ab Januar).
Eine Schwangerschaft ist vermutlich keine Begründung, aber könnte aktuell gerne doch genommen werden, je nachdem, wie du überhaupt eingesetzt werden darfst.
verkünde die Schwangerschaft unter der Blume, ist sie doch verpflichtet, diese zu melden?
Wenn du sie mitteilst, muss sie es weitergeben, ja das stimmt. Wenn du aber nur anfragst und die Frage nach einer evtl. Schwangerschaft nicht beantwortest oder verneinst (was du ja darfst), kann sie auch nichts weitergeben.
Die Tatsache, dass wir die Betreuung aber noch nicht fix haben, dürfte ja als Begründung für die Verlängerung reichen...
Ja, davon ist auszugehen, dass dies ein wichtiger Grund ist.