Beiträge von Susannea

    Wäre schön, wenn wir einen extra Urlaubstag außerhalb der Ferien bekommen könnten. Wahrscheinlich fehlt für uns Beamte wieder das Geld und wir müssen Sonderopfer bringen.

    Naja, den bekommt Berlin ja, aber ehrlich gesagt ist es eine Milchmädchenrechnung, denn das bedeutet, dass an dem Tag eben jemand anders mehr arbeiten muss (entweder zu Lasten von Förderung oder Teilung oder sogar als Mehrarbeit) und somit macht es nicht wirklich Sinn.

    Und auch hier ist es doch so, dass man den Tag teuer kaufen muss, immerhin wird die Wochenarbeitszeit dafür hochgesetzt.

    Sag doch einfach, dass du es selbst nicht weißt, statt dich so rauszureden. Wer etwas behauptet, sollte das auch nachweisen können. "Google doch einfavh mal selbst" ist, mit wenigen Ausnahmen, nur das Eingeständnis, es nicht zu wissen.

    Natürlich weiß ich es, hätte aber den genauen Paragraphen auch googlen müssen und das erwarte ich ehrlich gesagt vorher selber, wenn man den Wortlaut schon genannt bekommt.

    Du musst nicht von dir auf andere schließen.

    Ich könnte es natürlich nachweisen, aber ich muss weder was nachweisen hier, noch könnte ich dies nicht machen (wenn ich es denn wollte).

    Machst du das mit den Schülern auch so, dass du ihnen alles hinterher trägst und sie nicht selber lesen müssen usw.?!? Dann wundert mich gar nichts mehr!

    § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz regelt das Schriftformerfordernis, § 16 TzBfG die Folgen der unwirksamen Befristung.

    Sorry, wer als Lehrer unterrichten möchte, der sollte in der Lage sein, wenn er den genauen Paragraphen will, den auch alleine per Google rausfinden zu können.

    Ich komme mir gerade vor wie in meiner JÜL-Klasse, die auch immer erstmal schreien, dass sie gar nicht wissen, was sie machen sollen, was da steht usw. weil sie weder denken noch lesen. :sterne:

    Das ist die Begründung der GEW:

    Darüber hinaus kann eine Befristung unwirksam sein, wenn es bereits an einem ordnungsgemäßen Sachgrund fehlt. Es müsste daher beim Sachgrund des vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ermittelt werden, ob zum Zeitpunkt des Ablaufs der Befristung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein Bedarf mehr an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht (hinreichende Wahrscheinlihckeit). Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

    Aber so richtig verstehe ich das nicht

    Das passt ja gar nicht, weil es ja nur um den "normalen" Vertrag geht, nun hast du ja aber ohne Befristung auch dort gearbeitet.

    Nein, Probezeit gilt nicht, weil ja die eine Befristung haben und eine Befristung bedarf immer der Schriftform, genau darüber hat man ja nun die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag für die Mehrarbeit zu bekommen.
    Und ja klar hat man die Chance, denn wenn man jetzt gut genug war, dann ist man das doch auch weiterhin. Aber es ist dann eben auch nur die Gehaltsstufe usw. erstmal, die ja aber im öD automatisch angepasst wird mit einem Abschluss.

    Hallo, um das Thema nochmal hoch zu holen: Wo genau ist festgehalten, dass eine Mehrarbeit bei befristete Vertrag eine Entfristung zur Folge hat? Gibt es da was rechtssicheres, für NRW? Ich bin in einer ähnlichen Situation, befristet Angestellt, Überstunden gemacht da viele Kollegen krank. Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...

    Eine Befristung bedarf der Schriftform, wenn du also mehr Stunden gemacht hast, dann hast du einen Vertrag für diese Stunden, die Frage ist nur, ob die dir reichen würden.

    Nur, wenn sie Teilzeit in Elternzeit hat. Bei einer kompletten Freistellung darf sie nicht teilnehmen. Zumindest bei uns nicht

    Da bin ich mir sicher, dass auch das bei euch gekippt werden würde, denn doch, auch in kompletter Elternzeit hat sie einen Vertrag. Gab hier einen riesigen Trouble, weil man nämlich auch an Fortbildungen usw. teilnehmen können muss und auch da immer gesagt wurde geht nicht.

    Die Elternzeit an sich wurde auch anstandslos genehmigt, da sie im Anschluss an die auslaufende Elternzeit genommen wird.

    Nur eben die Teilzeit in Elternzeit aktuell noch erst ab dem 27.08.

    Das geht nicht so einfach, die kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden (und vor allem muss sie dann erstmal abgelehnt werden). Da würde ich noch mal nachhaken.
    Denn ich sehen mit "ich will da niemanden bezahlen, weil ich nicht kontrollieren kann, wieviel er arbeitet!" als keinen dringenden betrieblichen Grund.

    Nun soll direkt anknüpfend ein weiteres Jahr Elternzeit (der übrigen Elternzeit zu Kind 1) folgen in dem ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.

    Ich würde auch die Elternzeit für Kind 1 erst mit dem neuen Schuljahr beginnend beantragen.

    Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.

    Genau so, biete es an und doch, das geht.

    Man darf sogar gar nicht an den Konferenzen teilnehmen ohne gültigen Vertrag.

    In Elternzeit hat sie aber einen Vertrag.

    1. Die Fristen für den Rückkehrerantrag sind schon längst verstrichen.

    Es gibt keine Rückkehrantragfristen nach Elternzeit, das ist ein Märchen, was immer wieder erzählt wird, wenn du keine neue beantragst bist du einfach da, da gibt es keine Frist für, das hast du ja vor 3 Jahren schon mitgeteilt!

    Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.

    Könnte das bei dir auch der Fall sein?

    Das ist auch in Bayern bei Teilzeit in Elternzeit nicht so, die kannst du sogar wochenweise nehmen, wenn dir danach ist.

    Dann würde ich da morgen einfach mal anrufen und nachfragen, vielleicht hat es jemand falsch gelesen.

    Genau, bei mir hat die Bearbeiterin einfach das "in Elternzeit" nicht begriffen und auch nicht genehmigt (da sie aber auch nicht abgelehnt hat, gilt es ja automatisch, wie von mir beantragt als genehmigt.
    Also hake da noch mal nach, wenn sie nämlich deinen Antrag nicht innerhalb einer Frist abgelehnt hat, dann ist die andere Genehmigung meiner Meinung nach eh egal, weil deines dann genehmigt ist.

    Bei uns gab es aber auch nach dem ersten und dem zweiten Staatsexamen Feiern (selbst organisiert durch uns Absolvent*innen), an denen ich gerne teilgenommen habe.

    War hier auch so, beim 1. war es ja der Masterabschluss, der war sogar noch mit Eltern (und bei wenigen so wie bei mir auch mit Mann und Kindern zusätzlich und mit amerikanischen Hüten, die wir geworfen haben ;)) und beim 2. waren wir alle zusammen als Seminar essen, auch mit Partnern soviel ich mich erinnere.

    Womit wir wieder beim selbst organisierten Mitbringbuffet wären ;) Es muss schlicht kein professionelles und damit teures Catering geben, damit es ein schöner Abend mit allen wird.

    Naja, viel günstiger wird es auch nicht, dann sind die Säle so teuer, wenn sie groß genug sein sollen, also warum nicht sich fertiges Buffet gönnen?!? (Das gabs übrigens auch schon bei meinem kleinen Bruder beim Abitur vor mehr als 20 Jahren, ist also nicht wirklich neu).

    Genau wie bei Klassenfahrten habe ich das Gefühl, dass das Bedürfnis nach immer opulenteren Abiturfeiern besteht. Ich frage mich auch immer, wo die Abiturienten (oder deren Eltern) das Geld hierfür immer hernehmen, aber es sind wohl einfach andere Zeiten. Einen großen Einfluss bei der Entwicklung hat hier bestimmt auch Hollywood bzw. Social Media.

    Das sehe ich deutlich anders, das was meine Tochter jetzt gerne haben wollte und bekommen wird, ist das, was bei uns die Nachbarschule auch schon hatte und er Jahrgang vor uns, nur dass die Preise eben einfach angestiegen sind, gerade für Essen und Getränke.

    Bei uns ist mal ein Schüler während eines Schülerversuches aufgestanden und hat einen Nagel in die Wandsteckdose gesteckt.

    Es mag skurril und unvorhersehbar sein, aber nur beim ersten mal. Seitdem ist "Wir benutzen ausschließlich die gesicherten Experimentiersteckdosen und niemals die Steckdosen an der Wand" ein Punkt der jährlichen Sicherheitsbelehrung, die jeder Schüler ausdrücklich erhält und dafür unterschreibt.

    Und nach der Aussage vieler hier reicht die Belehrung eben nicht, sondern du bist trotzdem dran, wenn er es trotzdem so macht.

Werbung