Beiträge von Susannea

    Den Kram einfach nicht benutzen, weil ohne Geräte nicht geht. Weiß nicht was daran schwierig zu verstehen ist.

    Genau, ich arbeite einfach gar nicht, weil geht halt nicht.

    Sehr lustig, wohl eher nicht. Natürlich mussten dann andere Kinder eben auf andere Dinge verzichten, damit es den Mac gab, aber nein, einfach die Ipads gar nicht nutzen und keinerlei Tablets usw. haben, ist keine Option.

    (Ich bin vielleicht verwöhnt, aber in der Regel reicht hier eine Mail an den IT-Ansprechpartner und schon haben wir die App auf den gewünschten Geräten. Nur bei teuren Apps oder welchen mit Volumen-Angeboten gibt es ein paar zusätzlcihe Absprachen.)

    Kannst du hier vergessen, auf den Schüler Ipads gibts nur Programme, die für alle Schulen interessant sind, auf den Lehrergeräten in der Regel auch nur, nur muss das erst durch alle Instanzen der Schule, dann beantragt werden und dann ist die Hoffnung, dass es innerhalb eines halben Jahres bearbeitet wird . Beim letzten Mal war das leider nicht der Fall und dann bekommt man nach 6 Monaten eine Mail, dass sie davon ausgehen, dass sich das inzwischen erledigt hat und das Ticket wird geschlossen und man wartet wieder von vorne, wenn man ein neues eröffnet.

    Nö. Ich nutze ein Notebook vom Schulträger.

    Schön, wenn das bei euch geht, das geht bei uns eben nicht, weil ich auch da nichts installieren kann. S.o.

    Ui, das wird hier gar nicht gerne gelesen. Vorsicht, dass du dafür nicht diffamiert wirst von den "Kollerikern".

    Moment, den Mac haben wir vom Schulbudget gekauft, ich habe mir einen Lenovo gekauft, um den Server usw. verwalten zu können. Und ja, den werde ich sicherlich auch absetzen.
    Mit wieviel Prozent, mal sehen, aber da man mir dieses Jahr im 1. Versuch ja alle Arbeitsmittel komplett gestrichen hat und das dann auch Stress mit dem Vorgesetzen im Finanzamt gab, bin ich nicht sicher, ob man es nächstes Jahr noch einmal versucht (wobei das mit dem Runden hat der Finanzbeamter ja bis zum Schluss nicht verstanden und falsch ausgeführt, musste ich auch bei dem Schreiben, dass ich mit seinem "Deal" einverstanden bin dann auch dazu schreiben, dass ich nächstes Jahr seinen Fehler wieder so hinnehme oder gar, wie er wünscht meine korrekten Eingaben falsch korrigiere.

    Ich mache auch viel IT in der Schule, immer wenn ich was entwickel nehme ich mir einen der Schul-Laptops zum Vorbereiten und Testen. Deswegen würde ich mir ja nicht diesen Laptop (wobei ich privat auch nen Lenovo habe) anschaffen oder gar die Pro/High End Variante davon.

    Ich habe mir auch gerade wieder einen neuen Lenovo gekauft, weil eben auf dem Dienstgerät die Verwaltung des Schulservers usw. nicht geht, kann ich nämlich nicht einrichten, weil ich es nicht selber verwalten kann.

    Mit den Schulrechnern brauche ich sowas nicht probieren, da habe ich sogar eines zuhause liegen, um sehen zu können, wie was auf den Schullaptops geht, aber viel mehr als eine Schreibmaschine ist es nicht, weil das ja alte ausrangierte Geräte irgendeines Ministeriums sind, die wir selber besorgt haben (über Eltern).

    Das ist das, was mich wundert. Wieso braucht man ein Apple-Gerät, das mit der Applewelt der Schule kompatibel ist, wenn diese Applewelt aus 0 Dienstgeräten besteht? Es gibt doch dort weit und breit keine dienstliche iPads, wenn ich das richtig gelesen habe.

    Aber doch Geräte für die Schüler, denn für die ist zuerst Geld da. WAr bei uns auch so, nur das die Lehrergeräte nun unbrauchbare Surface sind.

    Generell ist es erstmal nicht Blödsinn, wird aber inzwischen anders gehanhabt (war aber früher wirklich so).


    Zitat


    Seit dem 1.1.2021 gibt es eine besonders vorteilhafte Neuregelung für Computer aller Art und für Software: Das Bundesfinanzministerium legt äußerst großzügig fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer generell ein Jahr beträgt. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten von Computern und Software können nun immer - unabhängig von der Höhe - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013).

    Also ja, Einspruch einlegen
    Und evtl. darauf Hinweisen, dass ein MacBook ein Computer ist :engel:

    Ja, das wäre etwas was ich nicht mitmachen würde und was ich auch dienstrechtlich bzw arbeitsrechtlich schwierig sehe.

    Nunja, aber hier sind auch Einschulungen Samstags und da müssen wir auch hin. Kommt ja nicht ständig vor und wenn man es umschichtig macht, vermutlich einmal im Jahr (wie die Einschulung).-

    Aber foilgendes:

    Und dieser müsste - laut unserem zuständigen RLSB - gewährleistet sein, um SuS außerhalb der regulären Unterrichtszeit verbindlich in die Schule "einbestellen" zu dürfen.

    finde ich interessant, denn ich bin mir sicher, dass dies bei uns auch nicht der Fall ist. Man hat argumentiert, dann müssen eben die Eltern fahren oder die Kinder bei anderen bleiben o.ä., aber da nachzufragen, macht evtl. Sinn für mich (meine Kinder mussten bisher noch nie am Samstag nachschreiben und ich bin sicher, weder MSA noch Abitur was jetzt noch offen ist, wird das dieses Jahr treffen).

    Bei meinen Kindern ist es auch so, ich bin mäßig begeistert, denn das sind eben Zeiten, die sie dann im Mannschaftssport usw. fehlen müssen beim Spielbetrieb, nicht wie in der Woche nur im Training.

    Gerade mit Fahrten nach Stralsund, Rostock, Grimmen usw. ist das auch nichts mit dann fährt man halt später o.ä.

    Manchmal soll der Stundenlohn auch gar nicht das ausschlaggebende sein, sondern wer flexibler wann ist.
    Mein Mann arbeitet Vollzeit in letzter Zeit 100% im HO (nun leider nur noch 60%) und hat Gleitzeit (bzw. eigentlich sogar Vertrauensarbeitszeit), d.h. im Gegensatz zu mir kann er auch viele Termine abdecken trotz Vollzeit, weil er flexibel ist. Ich bin es nur an den zwei freien Tagen (und selbst dann nicht immer).
    Also macht beide gleichviel arbeiten einfach gar keinen Sinn!

    Ich habe die Frauenbeauftragte meines SSAs angeschrieben. Die Antwort war im Grunde nur eine Kopie des Mutterschutzgesetzes...

    Und das besagt aber, dass du für die Stillzeiten zu bezahlen bist.

    Bei mir sind dann pro Tag einfach eine Stunde drauf geschlagen worden und die Stunden bezahlt, also ähnlich wie hier bei der anderen Kollegin.
    Es gab dann irgendwann aber auch Terz, weil dann die Frage war, wie lange mir die überhaupt zustehen usw. und ob man das Kind nicht besser abstillen sollte/könnte.

    Also ich würde noch mal eine ganz offizielle Anfrage an die Frauenvertreterin schicken und um einen Kommentar zum Mutterschutzgesetz bitten. Die Anträge sind doch reine Schikane, aber sonst mach das so, füll ihn aus, ohne Datum usw. kopiere dir den entsprechend und gib jeden Tag einen ab. So wollten sie das bei mir ja damals während Corona für die Kinderbetreuung bei Schließung der Einrichtung auch haben. Das hat glaube ich drei Tage gehalten und dann haben sie ihren Unfug selber nicht mehr haben wollen.

    jedoch die Arbeitszufriedenheit des 5-er- Partners leidet.

    Aha, ist mir noch nicht aufgefallen. Ich kenne die Gesamtsumme, da ist mir das auf meinem Zettel (wobei es ja immer noch mehr ist als mancher sonst verdient) ziemlich egal.
    Ich sehe lieber auf unserem Konto das mehr an Zinsen ;)

    Bei uns könnte aber die Steuererstattung auch immer noch diverse Ostseeurlaube finanzieren, alleine der Teil nach dem Einspruch reichte für den jetzigen aus.

    Wer als Lehrkraft keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht, ist eh' selbst schuld.

    Einen Lohnsteuerjahresausgleich kann nur der AG machen, das heißt Einkommenssteuererklärung.

    Ja, du weißt aber auch, dass in vielen Familien das anders gesehen wird bzw. die Männer das Mehrnetto bei SK 3 als "ihr" Gehalt sehen und entsprechend für eigene private Zwecke verplanen bzw. den Job der Frau dann entsprechend weniger wertig sehen.

    In vielen Familien glücklicher Weise nicht, aber in einigen, ja.

    Ich kenne viele Familien, wo es kein Mein und Dein gibt.

    Sozialabgaben werden aus dem brutto berechnet. Die Steuerklasse spielt da keine Rolle

    Aber nicht das ALG und das Krankengeld, Krankenversicherung und Abgabe für Arbeitslosengeld schon. Bei dem Rest spielt das natürlich eine Rolle, wenn man krank oder arbeitslos ist und ja, auch beim Elterngeld natürlich.

    da ich es gerechter finde, da der Partner, der in 5 ist sein Einkommen immer "klein" hält. Je nach Verteilung der Einkommen im Haushalt, kann das dann auch zu einem ziemlichen Ungleichgewicht führen.

    Das kommt darauf an, wenn man so wie wir nur ein "Familieneinkommen" hat und das eh auf einem Konto von beiden landet, dann wählt man natürlich die Kombination, wo man dem Staat weniger Darlehen gewährt.

    Und das ist bei uns eindeutig 5/3, da gibt es keinerlei Ungleichgewicht o.ä..

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