oder man dich ins Home Office schickt (letzteres habe ich aber seit Corona nicht mehr wahrgenommen).
Das ist z.B. in Berlin schon immer so, dass man ab dem 5. Monat in den Innendienst kann (jeder, der möchte) und das inzwischen oft im Homeoffice sein kann. Hatten wir bei uns auch so, eine Kollegin wollte es nicht öffentlich haben, hat bis dahin in der Schule normal gearbeitet (ohne Sport, weil sie das nicht wollte, darf man, wenn man will weitermachen und Aufsichten, danach dann Innendienst und den macht sie vier Tage die Woche im Homeoffice und einen in der Schule.
Grundschulen schicken einen nicht ins Beschäftigungsverbot. Das dürfen nur Ärzte.
Nein, das dürfen nicht nur Ärzte, da dürfen auch Grundschulen oder sonstige AG. Es gibt entweder ein BV vom AG, wenn er nicht alle Gefährdungen ausschließen kann oder eingrenzen oder eines vom Arzt, wenn rein körperlich ein Problem besteht mit der Arbeit.
Wenn du hier z.B. zum Arbeitsmedizinischen Dienst gehst, dann sprechen die auch nur eine Empfehlung aus, was die Schulleitung weiter machen soll, die dürfen gar kein BV aussprechen, das macht dann die Schulleitung.