Beiträge von Susannea

    Die SL etc. hat sich bei der Planung auf den Gesetzestext zurückgezogen und fertig.

    Und genau das wird der Grund sein, warum die VBE das fordert und nein, ich bin mir sicher, dass sie das Urteil nicht gerecht findet, denn das findet bisher jeder, der Schwimmen aus der Praxis und nicht nur aus der Theorie kennt, daneben.

    Wie gesagt, Bademeister (die ja auch nicht mehr so heißen), gibt es bei uns auch keine.

    Du wirst weiterhin als Theoretikerin das Lied vom Erlass und irgendwelche Standards singen. Susannea wird weiterhin verwirrt sein. Ich und andere werden weiterhin sagen, dass wird einen nicht retten, wenn es hart auf hart kommt.

    Bei soviel Sachen weit an der Praxis vorbei und scheinbar so wenig Ahnung von der Realität kann man nur verwirrt sein.

    Er kann wohl schlecht eine Pressemitteilung herausgeben in der das Urteil als fair und gerecht beklatscht wird.

    Tja, nur das es eher so scheint als ob sie das Urteil nicht für fair halten, sonst würden sie ja keine Änderung der Rahmenbedingungen wollen!

    Dann werden nicht 2 Gruppen gleichzeitig beaufsichtigt sondern jeweils die Hälfte einer Lerngruppe.

    Achso und die andere ist weggebeamt-

    An den Fenstern eines Schwimmbades sind in der Regeln Bänke mit Heizkörpern, Schülern sitzen mit warmen Hintern auf den Bänken (Das Kinder da sitzen und einfach warten, scheint ja kaum realistisch zu sein).

    Schön, dass du das so sicher weist, mir fällt gerade kaum ein Schwimmbad ein, was das hat und das die Kinder da sitzen und sitzen bleiben ist nun eh weit an der Realität vorbei.

    Und mehr als eine Bahn, sorry, wie soll das gehen, da sind noch vier weitere Schulen!

    Der Kollege hatte gottverdammtes Glück, dass die Eltern von einer Strafanzeige abgesehen haben.

    Entschuldige, aber das sehe ich auch etwas anders. Bei uns ist es verboten an Geräte zu gehen, wenn der Lehrer es nicht sagt, außerdem darf kein Gerät, wo keine Matte drunter liegt genutzt werden, wenn die Schüler es trotz Belehrung und Verbot trotzdem machen, dann ist dies nicht die Schuld der Lehrkraft.

    Es hat auf S. 1 schon gestanden "wir lassen alle erst einmal vorschwimmen" und das wurde später von einer zweiten Person exakt so wiederholt.

    Und das haben andere genau so gesagt, dass sie das NICHT als erstes machen, weil man eben ersteinmal am besten gucken kann, wie sich Kinder überhaupt im Wasser verhalten und ob sie reingehen, damit man beim Vorschwimmen gar nicht erst Ängste aufbaut.

    Das ist das einzige Szenario, was mir in dieser Konstellation als fahrlässig einfiele.

    Was ist daran fahrlässig, sie im Nichtschwimmerbecken frei spielen zu lassen, da gibt es jede Menge sehr sinnvolle pädagogische Gründe für und genau deshalb machen es viele Kollegen und ich auch und haben wir auch so in der Ausbildung gelernt. Denn es ist ein Nichtschwimmerbecken, wo die meisten Kinder im meisten Teil stehen können.

    Was ich gerade sehe: Kinder sind mit 8 Jahren im Schnitt 132 cm groß, da kann ja praktisch kein Zweitklässler stehen im Nichtschwimmerbereich.

    Aber es war doch ein Becken, was bei 80 cm losging, wenn ich das richtig gelesen habe und dann bei 135cm endete (was übrigens für Lehrbecken recht tief ist, bei uns ist in der Regel bei 120cm oder 125 cm Schluss und trotzdem gibt es Kinder, die am Ende nicht stehen können).

    Wenn ich warte bis Kind 2 aus dem Wasser ist, ist Kind 1 eventuell schon ertrunken.

    Aber genau das ist die Vorgabe, die wir gerade wieder bekommen haben, erst alle anderen in Sicherheit und aus der Gefahrenzone bringen (kann natürlich auch die Übergabe an einen Kollegen oder ähnliches sein) und erst dann darf das Kind gerettet werden, wenn wir uns dabei nicht in Gefahr bringen,
    Bitter, aber die Vorgabe.

    In Berlin gibt es jetzt anscheinend auch krassere Bestimmungen. Wer schlechter als 2,2 ist und aufs Gymnasium möchte, muss anscheinend an einem Probeunterricht teilnehmen, den nur 20 % bestanden haben. Conni und Susannea wissen bestimmt mehr darüber.

    Genau, das ist nun ähnlich wie bisher in Brandenburg auch (nur das dort in Notenpunkte umgewandelt wurde und es in den Hauptfächern 7 maximal sein durften und Nawi/Gewi in Brandenburg anders als Berlin keine Hauptfächer sind).

    Und ja, es gab Probeunterricht, Rückmeldungen kenne ich von unseren Schülern noch nicht, würde mich aber nicht wundern, wenn es da diverse nicht schaffen.
    Habe gerade letzte Woche gesehen, welche unserer Schüler auf dem benachbarten Gymnasium sind, das hätte es bei uns nicht gegeben.

    Kann das am Bademeister liegen oder wer könnte das sonst einfordern?

    An dem Personal des Bades, an den gesetzlichen Vorgaben oder aber an dem Vorhandensein von Rettungsschwimmern vom Bad (in Berlin sind die nämlich nicht mehr da/zuständig, wenn Schulschwimmen drin ist, da sind die Schulen alleine z.B. verantwortlich und trotzdem reicht dem Schulamt die Rettungsfähigkeit alle 4 Jahre, die Vereine brauchen aber den Rettungsschwimmer Silber alle 2 Jahre, finde den Fehler!).

    1,25 m großes Kind in 1,35 m tiefen Nichtschwimmerbecken? Ich würde da eher sagen, dass das das Problem ist. Wenn das Becken 1,35 m tief ist, kann ich dort mit Nichtschwimmer nicht richtig arbeiten. Egal ob mit 20 oder 10 oder 5. Dann hätte dort wahrscheinlich mit dieser Gruppe kein Schwimmunterricht stattfinden dürfen.

    Wie kommst du darauf, zum Arbeiten und Schwimmenlernen ist das hervorragend, weil sie nicht stehen können, aber zum Spielen eben nicht.

    KANN SIE DAS VERLANGEN!!! SIE HAT ES ABER NICHT GEMACHT!

    Nein, das kann sie eben nicht, denn genau das steht dort nicht drin.

    Es darf geteilt werden, aber nicht es muss und genau so argumentieren dann Schulämter, es muss nicht geteilt werden, egal ob du ihnen das sagst, dass du das wünschst, das tanzt oder sonst was.

    Nein, es bleibt die Erkenntnis, dass eine studierte Fachperson einfach mal ihr Hirn einschalten sollte!

    Nein, es bleibt die Erkenntnis, dass sich hier Leute über Dinge unverschämt äußern, die sie gar nicht einschätzen können.

    Es wäre schön, wenn jede Klasse von 3-4 Kollegen mit Rettungsfähigkeit begleitet würden und jeder max. 6 Kinder betreut. Das wird aber in den nächsten Jahren nicht umsetzbar sein.

    Wir haben ja gerade die aktuelle Luxus-Situation, dass wir Gruppen mit maximal 16 Kindern haben und da zwei Lehrer sind, aber nein, das heißt dann leider nicht, dass man damit dann zwei gleichgroße Gruppen hat usw.
    Wir haben gerade Montag festgestellt, dass in einigen Gruppen nun bis auf 2-3 Kinder alle Schwimmer sind z.B. was am Beginn des Jahres meist andersrum war, aber man kann nicht verlangen, dass die Gruppen so klein sind, aber gleichzeitig, dass Schwimmer und Nichtschwimmer getrennt werden, das widerspricht sich in der Regel.

    Würde also noch mehr Personal schlucken, was einfach nicht geht.

    Susannea : Was ist denn eine "Gesamtelternkonferenz"? Eine Sitzung des Schulelternvertretung/des Elternbeirats? Da sind doch eigentlich keine Lehrkräfte oder Mitglieder der Schulleitung anwesend, oder?

    Genau, das ist die Sitzung aller Elternvertreter, wo natürlich genauso Lehrkräfte mit beratender Funktion mit vertreten sind, wie Schülervertreter, so wie eben umgekehrt auch Eltern und Schüler in der Gesamtkonferenz.

    Sämtliche Konferenzen - abgesehen von Zeugniskonferenzen - und auch alle anderen Sitzungen und Dienstbesprechungen finden an meiner Schule übrigens zwischen 15:30 und 17:30 Uhr statt (kenne ich auch von anderen BBSn so; abends findet solche Sitzungen nicht statt). Die in diese Konferenzen gewählten Elternvertreter*innen nehmen daran aber auch teil (ihnen wird schon zu Beginn des Schuljahres bei der Wahl des Schulelternrats und damit auch der Wahl der Konferenzvertreter*innen mitgeteilt, dass unsere Konferenzen nachmittags stattfinden; wer dann noch arbeiten muss, lässt sich halt nicht als Vertreter*in aufstellen).

    Da bei uns der Hort ja generell mindestens bis 16 Uhr arbeiten muss und mit zum Personal gehört, können wir nie vor 16.30 Uhr beginnen, der Spätdienst (bis 18 Uhr) muss dann eh später dazu kommen.
    Die Schulgesetze in Berlin und Brandenburg sehen übrigens vor, dass dies zu für Eltern machbaren Zeiten stattfinden muss, da finde ich solche Aussagen, wie man lässt sich nur aufstellen, wenn das ermöglicht werden kann, sehr unpassend.

    Zeugniskonferenzen - trotzdem dazu die Klassenelternvertreter*innen eingeladen werden müssen - finden an meiner Schule ab 14 Uhr statt

    Die finden bei uns leider auch oft so früh statt, obwohl das meiner Meinung nach dann klar ein Verstoß gegen das Schulgesetz ist (siehe oben, genau wie Fachkonferenzen).

    Bei Elternabenden ist sie nicht anwesend, Schulkonferenz ist nachmittags, Gesamtkonferenz mittags. Jede Schule ist wieder einmal anders.

    Es ging doch aber um generelle Abendveranstaltungen und vor allem welche ohne Schulleitung, also habt ihr sehr wohl welche, die nichts "besonderes" sind und alle Schulen haben sollten ;)

    Wie macht man denn eine Schulkonferenz nachmittags, gehören bei euch da keine Eltern rein?
    Gesamtkonferenz genauso.

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