Beiträge von Susannea

    Diese Lage könntest du nochmal recherchieren - vielleicht wäre es bei dir ja auch anders, für uns war das verheiratet sein echt doof

    Nein, diese Situation hat man genau auch nicht verheiratet eben, deshalb immer vorsichtig, ob und wie man wieder raus kommt und ja, das ist immer noch so, dass die Lösung eine x-beliebige Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist für einen gewissen Zeitraum.

    Schreiben die Kinder bei euch in die Themenheft hinein? Bei uns dürfen sie es nur in Klasse 1. Dann müssen sie alles in Schulhefte schreiben, was ich gut finde. Unsere Kinder müssen v.a. auch in Deutsch viel selbst schreiben, was sich positiv auf die Rechtschreibung ausübt. Ein Heft zu führen ist am Anfang schon mühsam. In Mathe haben wir auch Themenhefte, aber die werden mehrere Jahre verwendet und sind kein Verbrauchsmaterial.

    Ja, das tun sie z.T. wir haben Verbrauchsmaterial, aber trotzdem schreiben sie natürlich auch Teile in ihre Schulhefte.

    DAs finde ich eine sehr gute Lösung, weil sie so auch Heftführung lernen, aber nicht nur der scheitern ihr Schreiben zu üben.

    Habt ihr altershomogene Klassen? Bei uns wurde es in Jül-Klassen genutzt und nach zwei Jahren komplett wieder abgeschafft (Mathe-und Deutschrad). Das Kind was wir aus einer der Klassen erhalten haben, was damit gearbeitet hat (wir hatten durchgängig andere Lehrwerke), hatte nichts im ersten halben Jahr gemacht und gelernt, hat bei 0 angefangen.
    Also auch bei jeder für sich können viele durch das Raster fallen.

    Wäre schön, wenn wir einen extra Urlaubstag außerhalb der Ferien bekommen könnten. Wahrscheinlich fehlt für uns Beamte wieder das Geld und wir müssen Sonderopfer bringen.

    Naja, den bekommt Berlin ja, aber ehrlich gesagt ist es eine Milchmädchenrechnung, denn das bedeutet, dass an dem Tag eben jemand anders mehr arbeiten muss (entweder zu Lasten von Förderung oder Teilung oder sogar als Mehrarbeit) und somit macht es nicht wirklich Sinn.

    Und auch hier ist es doch so, dass man den Tag teuer kaufen muss, immerhin wird die Wochenarbeitszeit dafür hochgesetzt.

    Sag doch einfach, dass du es selbst nicht weißt, statt dich so rauszureden. Wer etwas behauptet, sollte das auch nachweisen können. "Google doch einfavh mal selbst" ist, mit wenigen Ausnahmen, nur das Eingeständnis, es nicht zu wissen.

    Natürlich weiß ich es, hätte aber den genauen Paragraphen auch googlen müssen und das erwarte ich ehrlich gesagt vorher selber, wenn man den Wortlaut schon genannt bekommt.

    Du musst nicht von dir auf andere schließen.

    Ich könnte es natürlich nachweisen, aber ich muss weder was nachweisen hier, noch könnte ich dies nicht machen (wenn ich es denn wollte).

    Machst du das mit den Schülern auch so, dass du ihnen alles hinterher trägst und sie nicht selber lesen müssen usw.?!? Dann wundert mich gar nichts mehr!

    § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz regelt das Schriftformerfordernis, § 16 TzBfG die Folgen der unwirksamen Befristung.

    Sorry, wer als Lehrer unterrichten möchte, der sollte in der Lage sein, wenn er den genauen Paragraphen will, den auch alleine per Google rausfinden zu können.

    Ich komme mir gerade vor wie in meiner JÜL-Klasse, die auch immer erstmal schreien, dass sie gar nicht wissen, was sie machen sollen, was da steht usw. weil sie weder denken noch lesen. :sterne:

    Das ist die Begründung der GEW:

    Darüber hinaus kann eine Befristung unwirksam sein, wenn es bereits an einem ordnungsgemäßen Sachgrund fehlt. Es müsste daher beim Sachgrund des vorübergehenden Arbeitskräftemehrbedarfs ermittelt werden, ob zum Zeitpunkt des Ablaufs der Befristung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit kein Bedarf mehr an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht (hinreichende Wahrscheinlihckeit). Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

    Aber so richtig verstehe ich das nicht

    Das passt ja gar nicht, weil es ja nur um den "normalen" Vertrag geht, nun hast du ja aber ohne Befristung auch dort gearbeitet.

    Nein, Probezeit gilt nicht, weil ja die eine Befristung haben und eine Befristung bedarf immer der Schriftform, genau darüber hat man ja nun die Möglichkeit einen unbefristeten Vertrag für die Mehrarbeit zu bekommen.
    Und ja klar hat man die Chance, denn wenn man jetzt gut genug war, dann ist man das doch auch weiterhin. Aber es ist dann eben auch nur die Gehaltsstufe usw. erstmal, die ja aber im öD automatisch angepasst wird mit einem Abschluss.

    Hallo, um das Thema nochmal hoch zu holen: Wo genau ist festgehalten, dass eine Mehrarbeit bei befristete Vertrag eine Entfristung zur Folge hat? Gibt es da was rechtssicheres, für NRW? Ich bin in einer ähnlichen Situation, befristet Angestellt, Überstunden gemacht da viele Kollegen krank. Die Rechtsberatung der GEW sieht allerdings keinen Grund zur Entfristung durch die Mehrarbeit...

    Eine Befristung bedarf der Schriftform, wenn du also mehr Stunden gemacht hast, dann hast du einen Vertrag für diese Stunden, die Frage ist nur, ob die dir reichen würden.

    Nur, wenn sie Teilzeit in Elternzeit hat. Bei einer kompletten Freistellung darf sie nicht teilnehmen. Zumindest bei uns nicht

    Da bin ich mir sicher, dass auch das bei euch gekippt werden würde, denn doch, auch in kompletter Elternzeit hat sie einen Vertrag. Gab hier einen riesigen Trouble, weil man nämlich auch an Fortbildungen usw. teilnehmen können muss und auch da immer gesagt wurde geht nicht.

    Die Elternzeit an sich wurde auch anstandslos genehmigt, da sie im Anschluss an die auslaufende Elternzeit genommen wird.

    Nur eben die Teilzeit in Elternzeit aktuell noch erst ab dem 27.08.

    Das geht nicht so einfach, die kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden (und vor allem muss sie dann erstmal abgelehnt werden). Da würde ich noch mal nachhaken.
    Denn ich sehen mit "ich will da niemanden bezahlen, weil ich nicht kontrollieren kann, wieviel er arbeitet!" als keinen dringenden betrieblichen Grund.

    Nun soll direkt anknüpfend ein weiteres Jahr Elternzeit (der übrigen Elternzeit zu Kind 1) folgen in dem ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.

    Ich würde auch die Elternzeit für Kind 1 erst mit dem neuen Schuljahr beginnend beantragen.

    Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.

    Genau so, biete es an und doch, das geht.

    Man darf sogar gar nicht an den Konferenzen teilnehmen ohne gültigen Vertrag.

    In Elternzeit hat sie aber einen Vertrag.

    1. Die Fristen für den Rückkehrerantrag sind schon längst verstrichen.

    Es gibt keine Rückkehrantragfristen nach Elternzeit, das ist ein Märchen, was immer wieder erzählt wird, wenn du keine neue beantragst bist du einfach da, da gibt es keine Frist für, das hast du ja vor 3 Jahren schon mitgeteilt!

    Bei uns (Bayern) wird Teilzeit immer vom 01.08. - 31.07. beantragt. Also immer für ein Schuljahr.

    Könnte das bei dir auch der Fall sein?

    Das ist auch in Bayern bei Teilzeit in Elternzeit nicht so, die kannst du sogar wochenweise nehmen, wenn dir danach ist.

    Dann würde ich da morgen einfach mal anrufen und nachfragen, vielleicht hat es jemand falsch gelesen.

    Genau, bei mir hat die Bearbeiterin einfach das "in Elternzeit" nicht begriffen und auch nicht genehmigt (da sie aber auch nicht abgelehnt hat, gilt es ja automatisch, wie von mir beantragt als genehmigt.
    Also hake da noch mal nach, wenn sie nämlich deinen Antrag nicht innerhalb einer Frist abgelehnt hat, dann ist die andere Genehmigung meiner Meinung nach eh egal, weil deines dann genehmigt ist.

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