Teilzeit in Elternzeit falsch genehmigt NRW Grundschule

  • Nun soll direkt anknüpfend ein weiteres Jahr Elternzeit (der übrigen Elternzeit zu Kind 1) folgen in dem ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte.

    Ich würde auch die Elternzeit für Kind 1 erst mit dem neuen Schuljahr beginnend beantragen.

    Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.

    Genau so, biete es an und doch, das geht.

    Man darf sogar gar nicht an den Konferenzen teilnehmen ohne gültigen Vertrag.

    In Elternzeit hat sie aber einen Vertrag.

    1. Die Fristen für den Rückkehrerantrag sind schon längst verstrichen.

    Es gibt keine Rückkehrantragfristen nach Elternzeit, das ist ein Märchen, was immer wieder erzählt wird, wenn du keine neue beantragst bist du einfach da, da gibt es keine Frist für, das hast du ja vor 3 Jahren schon mitgeteilt!

  • Wieviele Stunden möchtest du denn unterrichten?

    Ich möchte unterhälftig gehen

    Susannea weißt du, wo ich das nachlesen kann? Ich hab noch keinen Passus gefunden, der das bestätigt. Weder zu dem Beginn der Elternzeit direkt nach den Ferien noch zu Rückkehreranträgen ohne Fristen.

  • Ich möchte unterhälftig gehen

    Susannea weißt du, wo ich das nachlesen kann? Ich hab noch keinen Passus gefunden, der das bestätigt. Weder zu dem Beginn der Elternzeit direkt nach den Ferien noch zu Rückkehreranträgen ohne Fristen.

    Das steht in dem Text hinter dem Link, den ich dir reingestellt habe, doch alles drin... So, wie Susannea sagt, ist es.

  • Zitat

    Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden (vgl. § 11 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW). In der Verwaltungspraxis wird so verfahren, dass Beginn und Ende der Elternzeit im Schulbereich in der Regel so zu wählen sind, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien entspricht (Sommerferien 6 Wochen und für alle übrigen Schulferien 2 Wochen).

    [...]

    Im Einzelfall kann das Erfordernis der Anwesenheit in der Schule in der letzten Ferienwoche bzw. den letzten Ferientagen eine sachgerechte Begründung sein, den Beginn einer Teilzeitbeschäftigung während der Inanspruchnahme von Elternzeit auf diesen Zeitpunkt festzulegen.

    So steht es bei dem Link, diese Seite hatte ich auch schon gefunden. Ich kann nicht erkennen, wo ich da eine Restelternzeit direkt zum Ende der Ferien beantragen dürfte.

  • So steht es bei dem Link, diese Seite hatte ich auch schon gefunden. Ich kann nicht erkennen, wo ich da eine Restelternzeit direkt zum Ende der Ferien beantragen dürfte.

    Mindestens die letzte Woche steht da drin, aber der direkte Anschluss an die andere Elternzeit, weil du ja sonst Vollzeitbezahlt werden müsstest, sollte sicherlich auch eine sein.

  • Die Elternzeit an sich wurde auch anstandslos genehmigt, da sie im Anschluss an die auslaufende Elternzeit genommen wird.

    Nur eben die Teilzeit in Elternzeit aktuell noch erst ab dem 27.08.

  • Die Elternzeit an sich wurde auch anstandslos genehmigt, da sie im Anschluss an die auslaufende Elternzeit genommen wird.

    Nur eben die Teilzeit in Elternzeit aktuell noch erst ab dem 27.08.

    Das geht nicht so einfach, die kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden (und vor allem muss sie dann erstmal abgelehnt werden). Da würde ich noch mal nachhaken.
    Denn ich sehen mit "ich will da niemanden bezahlen, weil ich nicht kontrollieren kann, wieviel er arbeitet!" als keinen dringenden betrieblichen Grund.

  • Genau so, biete es an und doch, das geht.

    In Elternzeit hat sie aber einen Vertrag.

    Es gibt keine Rückkehrantragfristen nach Elternzeit, das ist ein Märchen, was immer wieder erzählt wird, wenn du keine neue beantragst bist du einfach da, da gibt es keine Frist für, das hast du ja vor 3 Jahren schon mitgeteilt!

    Nur, wenn sie Teilzeit in Elternzeit hat. Bei einer kompletten Freistellung darf sie nicht teilnehmen. Zumindest bei uns nicht

  • Nur, wenn sie Teilzeit in Elternzeit hat. Bei einer kompletten Freistellung darf sie nicht teilnehmen. Zumindest bei uns nicht

    Da bin ich mir sicher, dass auch das bei euch gekippt werden würde, denn doch, auch in kompletter Elternzeit hat sie einen Vertrag. Gab hier einen riesigen Trouble, weil man nämlich auch an Fortbildungen usw. teilnehmen können muss und auch da immer gesagt wurde geht nicht.

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