Beiträge von Susannea

    grundsätzlich ja, aber "Rettungsfähigkeit" ist auch der Name des Scheins, den man braucht, um mit Kindern ins Wasser zu gehen (es sei denn, man hat DLRG Bronze oder höher). und es ist selbst im Vergleich zu Bronze echt wenig:
    https://www.schulsport-nrw.de/rettungsfaehigkeit.html

    Ähnliches gibt es in Berlin theoretisch auch, da würde die sogenannte große Rettungsfähigkeit reichen, aber ich habe bisher keinen Ausbilder erlebt, der dies freiwillig ausstellt. Es entspricht übrigens in etwa der Kombiübung (die bei uns die Rettungsfähigkeit ausmacht).
    Fast alle stellen nur Rettungsschwimmer Silber aus, die dann aber auch nur alle 4 Jahre verlängert werden müssen.


    Oder man erteilt Schwimmunterricht nur für die Nichtschwimmer, und die Schwimmer haben stattdessen Sport. So sind es wenigstens kleine, überschaubare Gruppen.

    Und woran machst du die Grenze fest? Hat schon wieder was von Diskriminierung.
    Mal abgesehen von noch mehr Personal.

    Mit 28 7jährigen und 2 Begleitpersonen wäre das Ganze doch sogar im Nichtschwimmerbereich gefährlich, selbst wenn das Wasser nur 80 cm tief ist.

    Schwimmunterricht ist genau wie Sportunterricht und Chemieunterricht immer gefährlich.

    In BW immerhin 12 UE Rettungsfähigkeit und 12 UE Didaktik und Methodik.

    In Berlin aktuell glaube ich noch ein Halbjahr 3 UE je Woche, bei uns war es damals ein komplettes Jahr 3 UE je Woche (Ferien ausgenommen), also deutlich mehr und zusätzlich dann noch einen Tag Sprachbildung.


    Da unterscheiden sich NRW und BW.

    In wie weit?

    Wieso war die Gruppe nicht in Schwimmer (tiefes Becken) und Nichtschwimmer (flaches Wasser) geteilt?

    Wieso sollte man, ich weiß doch noch gar nicht, wer Schwimmer und Nichtschwimmer ist.

    Wieso trugen in einer ersten Schwimmstunde mit einer unbekannten Lerngruppe die Nichtschwimmer keine Auftriebshilfen?

    Weil man gar nicht weiß, wer das ist und das auch nicht notwendig ist in einem Nichtschwimmerbereich.

    Wieso geh ich überhaupt mit einer unbekannten Gruppe das Risiko ein und gehe in mehr als brusttiefes Wasser, wenn ich Wassergewöhnung mache?

    Weil es die baulichen Gegebenheiten scheinbar so vorgegeben haben.

    Wenn euch als Kollegium diese Fehler nicht auffallen, habt ihr ein mehr als kleines Sicherheitsproblem in eurem Schwimmunterricht.

    Nee, haben wir nicht, denn wir und auch hier scheinen alle Regeln eingehalten zu sein, da sind keine Fehler.

    Vielleicht wäre es wichtig, sich in einer ersten Schwimmstunde erst einmal selbst ein Bild über den Istzusrand zu verschaffen.

    Macht man, aber in der Regel erst, nachdem sie schon alleine im Wasser gespielt haben und man damit schon mal von außen abtasten konnte, wer überhaupt ins Wasser geht usw. Und das ist nun mal besser und aussagekräftiger als sie einzeln reinzuschicken.

    Meistens ist bei uns nur 1 Rettungsschwimmerin dabei und die 2. Person ist meist eine Kollegin, die man dafür irgendwie freischaufeln kann, muss nicht mal eine Sportlehrerin sein. Wie es in Konstanz war, weiß ich nicht.

    Dann dürften bei uns nicht soviele ins Wasser, 15 Kinder pro Rettungsschwimmer und Schwimmunterricht darf nur noch von Rettungsschwimmern erteilt werden. Aber wenn es eben bei euch mehr sind, die erlaubt sind, dann haben sie alles richtig gemacht!

    Wir müssen doch untereinander so ehrlich zu sagen, da ist was katastrophal schief gelaufen und die Kollegin hat einen Fehler gemacht.

    Ich sehe keinen Fehler der Kollegin und wir haben es heute mit diverse anderen Schwimmkollegen diskutiert, die sehen auch keinen.

    In der ersten Schwimmstunde mit 6 Nichtschwimmern haben nicht 21 SuS gleichzeitig im Wasser zu sein, end of story.

    Wie kommst du darauf, da waren scheinbar zwei Rettungsschwimmer dabei, somit kenne ich kein Bundesland, wo das nicht erlaubt ist oder sogar vorgeschrieben.

    Ich lasse nicht 24 Personen, von denen 1/3 nicht schwimmen kann, in den See.

    Wo steht denn was von See? Es geht hier doch wohl um ein Schwimmbad und da lasse ich mit 2 Lehrkräften in fast allen Bundesländern 24 Kinder ins Wasser, ich muss sie sogar da reinschicken, weil es so vorgeschrieben ist.

    Die Entscheidung der verurteilten Lehrpersonen war offensichtlich dumm, ich sehe da nach den Informationen, die bekannt sind, absolut nichts zu entschuldigen.

    Und ich sehe nach den Fakten die bekannt sind weder, dass sie einen Fehler gemacht hat, noch halte ich sie für dumm. Ganz im Gegenteil, nach dem, was bekannt ist, hat sie alles richtig gemacht und ich hoffe sehr auf eine Revision.

    Oder denkst du von dir, dass so ein tragischer Fall in deinem Beisein nicht passieren könnte? Würde ich wirklich gerne wissen, ich bin mir für mich da nicht so sicher.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass so etwas jedem und auch schnell passieren kann und ja, ich gehe davon aus, dass dann der AG da auch den Kopf hinzuhalten habe, wenn ich alle Vorschriften eingehalten habe und nicht ich, aber jedem Schwimmlehrer ist klar, genauso wie jedem Schulleiter, dass er immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Das weiß man von Beginn an und muss damit leben können.

    Und ja, es ist ein Kind gestorben und ohne dabei gewesen zu sein, maße ich mir auch nicht an zu entscheiden, ob sie wirklich Fehler gemacht haben, denn aus den Zeitungsberichten klingt es erstmal nicht so, aber sie alleine dafür verantwortlich zu machen und nicht die Gesetzgebung, halte ich für falsch.

    Ich bin kein Schwimmlehrer, aber wenn der Schüler wirklich schon nach einer Minute gesehen wurde, wäre das doch schon sehr schnell.

    Aber in der Regel zu spät, um ihn ohne Schäden zu retten, du hast ca. 10-15 Sekunden, wenn er komplett unter Wasser ist, das ist verdammt wenig und dem ist sich in der Regel auch jeder Schwimmlehrer bewusst.

    Mehr als ein oder zwei Nichtschwimmer möchte ich nicht beaufsichtigen in so einer Situation. Als Konsequenz für mich fände ich es richtig, Nichtschwimmer vom Schwimmunterricht auszuschließen und ersatzweise einen anderen Sportkurs besuchen zu lassen.

    Aber sonst ist noch alles gut, wie soll das klappen?!? Wir haben z.T. 90% Nichtschwimmerquote in den Gruppen, ausschließen darfst du nicht, wäre eine Diskriminierung, schon dass wir ein Kind mit Mittelohrentzündung wieder nach Hause geschickt haben, ist grenzwertig (aber wenn Wasser in das Ohr mit dem geplatzten Trommelfell kommt, dann leidet der Orientierungssinn und das ist uns zu gefährlich gewesen abgesehen von den möglichen Spätfolgen.

    Es ist Sache der Eltern, der zu sorgen, dass ihre Kinder einen Schwimmkurs besuchen. Idealerweise deutlich vor Schulbeginn. Das kann doch die Schule im Klassenverband gar nicht leisten. Sonst müsste es Förderunterricht schwimmen geben. Aber dafür ist bestimmt werden Geld noch Personal da.

    Joah, ist sicher auch Sache der Eltern, dass die Kinder jeden Tag ein warmes Essen bekommen usw. und genau weil das so gut klappt hat Berlin für Grundschüler das kostenlose Schulessen.

    Heute veröffentlicht, bis zu 28 Grundschulkinder soll eine Lehrkraft lt. baden-württembergischen Kultusministerium alleine beim Schwimmunterricht beaufsichtigen. Jetzt gibt es viele Diskussionen, weil Sportlehrer nachfragen.

    Das ist ja auch wohl unglaublich, in Berlin sind es seit 1992 15 Kinder je Rettungsschwimmer, sollte auch 12 runtergesetzt werden, aber das hat man sich nicht getraut und schwammig formuliert.

    Es war die erste Schwimmstunde und man hat alle Kinder gleichzeitig ins Wasser gelassen, Schwimmer und Nichtschwimmer.

    Tun wir auch immer zu Beginn und das ist auch gut so, aber es ist ein Becken, was direkt neben uns ist, keine 25m lang und vielleicht maximal 8 eher 4 wenn die Leine drin ist, breit und an der tiefsten Stelle 1,25m. Allerdings haben wir dieses Jahr auch mit dem gesperrten Lehrschwimmbecken gestartet und dann kannst du sie nur in den Nichtschwimmerbereich, der mindestens 1,35 m tief ist, lassen. Ist total ätzend und du stehst ständig unter Strom und wenn dann noch wie bei uns so eine bekloppte Bademeisterin die Leine rauszieht, so dass dann plötzlich 4-5m in jede Richtung sind, dann wird es gefährlich.

    Das Nichtschwimmerbecken mit 1,35m Tiefe ist sehr tief, so groß sind manche Kinder doch noch gar nicht.

    Das ist völlig normal und im Rahmen und ja, das ist tief.

    Ich weiß nicht, ob das so stimmt, aber wenn, frage ich mich, wie Schwimmunterricht, an dem auch Nichtschwimmer teilnehmen, überhaupt machbar ist bei der Wassertiefe.

    Ich gehe grundsätzlich nach der Wassergewöhnung mit den Nichtschwimmern in ein Becken, wo sie nicht mehr stehen können (zumindest die meisten), weil sie nämlich sonst oft durchs Wasser laufen, das ist sehr gut machbar und auch sinnvoll, zum Spielen oder ähnliches aber erstmal am Anfang eher ungeeignet und trotzdem teilweise die Realität.

    Ich kenne mich mit Schwimmunterricht nicht aus, aber in der 2. Klasse dürften die Kinder vmtl. keine Schwimmhilfen außer vllt. einer Nudel zur Verfügung haben.

    Warum nicht?!? Natürlich kannst du viele verschiedene nutzen, wir haben Gurte, wir haben Bretter, wir haben Nudeln, wir haben Armscheiben (die leider für viele meiner übergewichtigen Kinder zu eng sind), wir haben Schloris. Da gibt es doch viele viel verschiedene Dinge, die alle gehen.
    Aber ja, ich nutze in der Regel fast ausschließlich die Nudeln und den Rest nicht.
    Sicherlich aber nicht, wenn sie wie letzte Woche an der Kletterwand sind (dann dürfen Nichtschwimmer dort nur mit Gürtel hoch, Wasser ist immerhin 3,80 tief) oder wenn ich die Nichtschwimmer im tiefen Wasser spielen lasse.

    Susannea: Was sagst du eigentlich dazu?

    Siehe oben. Aber ja, es ist hilfreich gleich am Anfang vorschwimmen zu lassen und nur ein Kind pro Lehrer maximal im Wasser.

    Genau, die Beschreibung eines mobilen Labores und wie es arbeitet.
    Kann toll sein, die Vorbereitung abzugeben oder einen den halben Unterricht versauen z.B.

    Dann stellt sich die Frage, was muss man wie vor-/nachbereiten usw.
    Gibt es dazu Materialien und und und

    Ich finde, es sind viel zu viele Fragen offen, wo man nicht weiß, was du darunter verstehst, eine Definition wäre angebracht.

    Außerdem scheinen sich einige Fragen zu wiederholen.

    das hängt stark von den beteiligten Personen ab, ob diese miteinander können, den aktiven Austausch suchen oder eher Einzelspieler sind.

    Auch das kann ich nicht bestätigen, manchmal hängt es auch davon ab, ob die überhaupt wissen, was sie als Elternvertreter tun müssen/sollen oder ob sie sich nur gemeldet haben, weil es wichtig klang und sie gut dastehen wollten. Aber eigentlich haben sie weder Lust noch Zeit für Arbeit.

    Meine Erfahrung als Lehrkraft ist ausnahmslos immer, dass das zwei Eltern gleichberechtigt im Team machen.

    DAs kann ich gar nicht bestätigen, meine Erfahrung ist, dass es oft so ist, dass nur einer das macht, aber das merkt man als Lehrer dann eigentlich auch. Wenn als Team gearbeitet wird, bekommt man von beiden etwas zu hören, bei dem anderen von einem meist nicht mal eine Antwort, Erfahrung als Mutter und Elternvertreterin (die beide Varianten kennt).

    Außerdem kenne ich es so, dass man bei der Schulleitung quasi nur eine Absichtserklärung unterschreibt. Ob man dann als Angestellter oder Beamter in den Staatsdienst übernommen wird, entscheidet der Amtsarzt. Mein Kollege war so z.B. im ersten Jahr Angestellter und nach erfolgreicher Zweituntersuchung beim Amtsarzt erst Beamter, weil bei der Erstuntersuchung sein BMI beim Amtsarzt nicht auf Gegenliebe gestoßen ist.


    Die eigentliche Unterschrift kann man also erst nach der amtsärztlichen Untersuchung leisten.

    Da das ja in Berlin befristet Verträge bei Vertretung sind, ist es keine Absichtserklärung, aber auch die richtigen Unterschreibt man bei der Schulleitung dort, Amtsarzt hat von den Angestellten noch niemand gesehen und auch für die Verbeamtung suchen wir uns den Arzt unseres Vertrauens, wenn mich nicht alles täuscht.

    Naja, das sind ja in der Regel Stellen, die ab sofort ausgeschrieben werden, die übers Casting laufen dann natürlich anders, sind ja aber auch viel weniger als die ganzen Krankheitsvertretungen und bis auf den Kollegen, der nächste Woche in Elternzeit geht und da die Vertretung langfristiger geplant war, braucht man die dann eben auch sofort.

    Das würde bei uns so nie funktionieren, weil jeder Bewerber nach dem positiven Vorstellungsgespräch noch zum Amtsarzt muss und das große polizeiliche Führungszeugnis zur Bezirksregierung geschickt werden muss. Also mit weniger als 6 (eher 8 ) Wochen Vorlauf funktioniert da nichts.

    Polizeiliches Führungszeugnis ist ja oft schon da oder wird nachgereicht und Amtsarzt ist hier gar nicht und Vertrag usw. macht die Schulleitung und schickt dann die fertigen Unterlagen alle nur zur Personalstelle, daher geht das immer ganz schnell.

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