Beiträge von Susannea

    Den Geräuschen nach zu urteilen ziehen durch unsere Straße am Wochenende nachts feiernde Gruppen. Insofern könnte ich verstehen, dass eine Ausgangssperre verhängt wird. Aber es würde sich für mich nicht gut anfühlen. (Obwohl ich auch ohne Lockdown selten nach 21 Uhr unterwegs war.)

    Wir hatten das ja im Dezember, zwar erst ab 22 UHr, aber es war eine Strafe, weil man eben bei allem genau bis 22 Uhr wieder auf dem Grundstück sein musste, nicht mehr bis 22 Uhr einkaufen, nicht mehr um 22.30 UHr, wenn die Kinder endlich im Bett sind zur nächsten Arena spazieren usw.

    Wenn man damals Personal gewonnen hätte,

    Es gibt ja nicht viel, was man gut finden kann in Berlin, aber die haben wirklich Personal über einen "Corona"-Pool gewonnen und eingestellt und da so wenig Schulen das glauben konnten haben das auch wenige beantragt, so dass wir wirklich zwei neue Kollegen zusätzlich haben und somit besser mit den halben Klassen hinkommen (zumal eben Hortbetreuung auch in halben Gruppen versetzt zum Präsenzunterricht stattfindet für jeden Schüler.

    Meine Frage bezog sich ja eben darauf, ob in Elternzeit arbeiten exakt das gleiche ist wie in Teilzeit.

    Zumindest bei den Pflichten zu Teilnahmen ja, wobei in einigen Bundesländern da eben in Elternzeit Regelungen nicht als KANN sondern als MUSS drin stehen. Aber ich meine NRW hat keine solche Vereinbarung zu "FAmilien und Beruf."

    Ich denke, für die allermeisten hier ist es wichtig zu wissen: Man kann die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitszimmer absetzen.

    Auch das stimmt nicht ganz, es geht wohl Januar Februar anteilig Arbeitszimmer und dann März bis Mai HO-Pauschale und dann wieder Arbeitszimmer ab Juni.

    Und nein, man muss in keinem kleinen Kaff o.ä. wohnen, es reicht ein Eigenheim, was abgezahlt ist und somit die Miete entfällt und man zu mehreren z.B. das Arbeitszimmer nutzt bzw. für mehrere Einkunftsarten, dann ist man ganz schnell drunter unter den 600 Euro, aber auf 600 Euro würde ich eben nicht kommen mit der HO-Pauschale, sondern nur auf 190 Euro und die habe ich natürlich mit dem Arbeitszimmer (und dann eben auch noch allein genutzt) dann doch deutlich überschritten.

    Das hat auch - wenn du meinen Post mal aufmerksam liest - niemand behauptet.

    Der Ansatz der 5€ täglich ist nur möglich, wenn kein reguläres Arbeitszimmer vorhanden ist und steuerlich anerkannt wird.

    Genau das lese ich dort aber raus! UNd genau der Satz stimmt eben nicht.

    Edit: Es müsste richtig heißen: Der Ansatz der 5 Euro ist nur an einem Tag möglich an dem man weder Entfernungspauschale noch Arbeitszimmer ansetzt, es geht aber auch beides in einem Jahr anzusetzen, nur nicht für die selben Tage. Welche Tage wie gerechnet erden soll entscheidet man selber!

    Profitieren tun nur die Leute davon, die bislang nix ansetzen konnten, weil sie auf dem Küchentisch korrigiert haben.

    Na auch der Schreibtisch im Schlafzimmer usw. wurde bisher nicht anerkannt ;)

    Und nein, es stimmt nicht, man ist nicht verpflichtet das Arbeitszimmer anzugeben, wenn man mit der HO-Pauschale besser fährt ;)

    Aber die Frage ist eben, bei wievielen das der Fall ist.

    Ich habe gelesen, dass es da so eine Tagespauschale von 5 € gibt für die Home-Office-Tage (max. 120 Tage.)? Gilt das für uns Lehrer auch? Zumindest während der kompletten Schulschließung, würde ich meinen, sollte es schon gelten.

    Ja, die gilt, aber nur an Tagen, wo man überhaupt nicht zur Schule gefahren ist. An diesen Tagen kannst du weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen.

    Da muss man aber gucken, womit man besser fährt, ob mit Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer. Ich komme z.B. dadurch, dass mein Mann aus dem Arbeitszimmer geflogen ist und einfach die HO-Pauschale mit 600 Euro voll nutzt deutlich besser weg mit dem Arbeitszimmer (weil ja nicht mehr 50% sondern 90% der Kosten auf mich entfallen).

    Möbel sind übrigens weiterhin voll absetzbar zur HO-Pauschale.

    Da ich nur 2 Kurse eventuell habe werde, habe ich halt sehr viel Zeit. Das ich den Studentenstatus verlieren würde, wäre mir egal, die Versicherung würde ich dann bezahlen. Ist nur die Frage, ob ich mehr als die 12 Stunden arbeiten darf. Ich dachte vielleicht gibt es hier jemanden, der in einer ähnlichen Situation ist.

    Ich weiß, dass ich mindestens einmal 17 Schulstunden (von 28) gearbeitet habe, aber das ist eben ein anderes Bundesland usw. also ob dir das hilft?!?

    Ah,also genauso wie die Reduzierung. Dann ist's wohl egal.

    Nö, weil du in Elternzeit nur 7 Wochen vorher angeben musst, wenn du Aufstocken oder reduzieren willst und mit Ablauf der Elternzeit Anspruch auf die Vollzeitstelle hast, egal wann das im Schuljahr ist.

    Und da kommst du ernsthaft damit an, dass man mehr die sozialen Folgen des Lockdowns beachten muss? Fehlende Kontakte, etc.?

    Ja, finde ich auch, denn ein Toter durch Selbstmord, weil er das nicht mehr aushält ist genauso ein Toter wie einer direkt durch Corona, da gibt es keinen Unterschied.


    Sie sind beide zuviel. Und die Anzahl dieser Auswirkungen steigt einfach gerade deutlich an

    das RKI sagt, dass wir erst nächsten Donnerstag wirklich sagen können, was Auswirkungen der Feiertage sind und du glaubst, NRW wüsste schon, was Auswirkungen der Schulschließungen seit dem 6./10 Januar sind? (ja, in den Feiertagen hatten die Leute FREI und sind in den Schnee gegangen. Nicht zuhause am Schreibtisch)

    Na die Dame hat sich sicher die Berliner Glaskugel geborgt, Frau Scheres wusste doch schon, dass man ab Montag wieder starten könnte, nun bleiben die Schulen noch mindestens eine Woche länger zu, weil die Zahlen (oh Wunder) nicht besser sind als vorher, ob dann die Woche bis zu den Winterferien noch aufgemacht wird, mal abwarten.

    Berlin hat das ja ganz gut mit einer Online-Petition, den Gewerkschaften und diversen anderen Parteien geschafft die Öffnung am Montag zu verhindern, also evtl. wäre das auch eine Idee für NRW:

    Wäre denkbar. Aber zumindest in der Presse war immer von einer Bescheinigung die Rede.

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    Ich beantworte meine Frage mal kurz selbst: zumindest bei der Barmer kann man eine Bescheinigung herunterladen.

    Nö, das ist kein Bescheinigung, sondern ein Antrag und nachdem braucht man nichts von der Schule dazu, sondern muss das nur als Versicherter unterschreiben.

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