Beiträge von Susannea

    Bei uns interessieren nur die letzten 48 Stunden vor Symptombeginn. Wenn das Kind zuletzt vor 6 Tagen in der Schule war, passiert wahrscheinlich gar nichts.

    Bei uns haben wir nun den Fall, Mutter positiv, Kind schon länger mit Symptomen, wird nicht getestet (weil keine Kapazitäten und das Ergebnis doch eh klar) und solange nicht getestet wird gehen wir nicht in Quarantäne.:autsch:

    Finde den Fehler!

    Bei uns nicht. Unser Gesundheitsamt sagt, alle Kontake 48h vor der Testung nicht Symptombeginn.

    Hier entweder oder, aber hier schicken ja die Schulen inzwischen in Quarantäne und ich gehe aktuell davon aus, dass bei uns heute zwei weitere Klassen und 5 weitere Kollegen zuhause bleiben werden, denn die waren in den zwei Klassen (natürlich ohne Maske und Abstand) am Donnerstag und Freitag.

    Ein oder zwei Erzieher müsste es auch noch treffen.

    Ich freue mich!

    Bei mir möchte eine Schülerin in Quarantäne in die Schule kommen und in einem extra Raum mitschreiben. :autsch:

    Sie schreibt nach.

    Ja, das war das Problem, dass die einfach nicht begreifen was Quarantäne heißt und das ihr dies verboten ist, weil sie das Haus gar nicht verlassen darf (außer zum Test).

    Dennoch ist es mühsam, die SuS und Eltern an digitale Medien heranzuführen. Immer noch erwarten sie, beliefert zu werden oder Abholtermine zu bekommen. Ist die Schule geschlossen oder die Klasse in Quarantäne geht das aber nicht.

    Einige werden es erst verstehen, wenn es soweit ist, und dann denken, dass es ok ist, wenn das Kind nicht arbeitet ... oder der Meinung sein, die Lehrkraft könne sich auch mal kümmern, ohne zu bedenken, dass "die Lehrkraft" dann auch nicht aus dem Haus darf.

    Ja, das werden auch in Quarantäne einige nicht verstehen, bei uns hatten sowohl Kollegen als auch Eltern Probleme damit zu überlegen was Quarantäne bedeutet und wollten die Kinder wohl aus der Schule Sachen holen lassen oder in den Hort gehen lassen usw.

    :autsch:

    Ich kann z.B. nicht einfach irgendwie versetzt werden, ich kann streiken, für meine Rechte einstehen usw. ich habe im Gegensatz zu vielen Beamten eben nicht mehr oder weniger meine Seele verkauft.

    Ich kann auch einfach kündigen, ohne das es Nachteile bringt usw.

    Na die Gründe sollten auf der Hand liegen...aber da hat sicher jede andere Ansichten und mir ging es auch nur um die Optionen, die man hat...insbesondere darum, dass es nur sieben Wochen Vorlauf benötigt um Elternzeit und Teilzeit zu beantragen, was eine wirklich großzügige Frist ist...

    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen :).

    Wie gesagt, Teilzeit in Elternzeit muss ja nie länger als 7 Wochen vorher angemeldet sein, das geht also auch später, aber das man dann die Stundenzahl anpasst und daraus einen Vorteil zieht wird vermutlich genauso rechtsmissbräuchlich sein, wie Ferien auszusparen.

    Ich bleibe dabei, hätte man mich nicht verbeamtet, hätte ich mir einen anderen Job gesucht. Diese Ungerechtigkeit könnte ich persönlich nicht ertragen und bewundere jeden Angestellten, der die Motivation findet morgens aufzustehen.

    Und ich bleibe dabei, Verbeamtung ist für mich keineswegs erstrebenswert ;)

    Die VBL steht auf der Abrechnung ja, aber man hat ja ggf. noch weitere Altersvorsorgen, die stehen bei mir nicht auf der Abrechnung und würde ich deshalb auch nicht abziehen wenn ich von meinem Nettogehalt spreche. Aber man kann natürlich auch freiwillig die VBL ergänzen. Das steht dann glaub ich wieder auf der Abrechnung drauf.

    Nein, es steht bei uns auch Einzahlungen in den Bausparvertrag oder die VWL usw. mit drauf, wie gesagt, ich rede nicht von VBL, die kommt noch darüber ;)

    nicht unbedingt vom brutto, aber vom Netto könnte man ggf. noch private Altersvorsorgen abziehen. Ich würde das zwar nicht tun wenn ich über mein Netto Gehalt sprechen würde, aber undenkbar ist das jetzt nicht.

    So steht es bei mir auf der Abrechnung drauf, da wird das erst abgezogen und dann steht da der Netto-Betrag, also spreche ich davon als Netto ;)

    Wenn wir auf Steuerklasse IV/IV und je 1 Kinderfreibetrag gehen würden,

    Könntet ihr niemals machen, denn wenn du zwei Kinderfreibeträge bei 3 hast, hättet ihr bei 4 jeder 2! Kinderfreibeträge.

    Jahressonderzahlung? Hast auch auch wirklich TV-L eingegeben?

    Wieso, also nach dem TVL gibt es eine Jahressonderzahlung.

    Die meisten Angestellten sind in der GKV. Da steckt der Beitrag bereits drin.

    Ja, aber der ist nicht mehr einheitlich bei den KK! Genau deshalb braucht man die Variable um das Netto zu berechnen.

    Und die Einzahlungen bzgl VWL sind ja vorgegeben

    Nein, der AG-Zuschuss ist vorgegeben, einzahlen kannst du bei VWL soviel du willst, egal was der AG dazu zahlt.

    Ich rede nicht von VBL!

    Bzw. TVL Stufe 13 generell da nachzuschauen ist schon richtig, oder?

    Ja, aber wie gesagt, du musst ja auch KK z.B. eingeben usw. die Variable kennst du ja gar nicht.

    Kommt ja auch drauf an, ob mit VWL und wieviel in den VWL-Vertrag eingezahlt wird usw.

    Denn die Abzüge kommen ja vor dem Netto. Auch wie das mit der KK ist, weißt du ja nicht.

    1 Nein, 15-30 auf 40 Stundenwoche berechnet, also 37,5-75%.

    2 Danach hat man seine normal beantragte Stundenzahl wieder, wenn die Vollzeit war, dann die, ja.

    3 Ja, macht man so

    4 Wenn da immer eine Pause dazwischen ist mit Vollzeit, dann ja, hängen die irgendwie zusammen, dann zählt das auch bei Veränderungen als ein Abschnitt.

    1) ist natürlich möglich

    2) Anspruch bei entsprechender Stundenzahl

    3) ja tun sie, aber 7 Wochen vor dem VET, da ja das genaue Datum nicht feststeht

    4) Ja, Festlegung für die ersten 2 Jahre ist notwendig.

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