Von der in den Ferien geleisteten Vorbereitung hätte das Bundesland ja erst profitiert, wenn davon etwas in einer seiner Schulen umgesetzt worden wäre
DAs interessiert aber im Arbeitsrecht niemanden ob der AG von der An des AN wirklich profitiert hat, auch Probearbeiten muss ja bezahlt werden z.B.
oder aber für eine Unterrichtsvorbereitung, die am Ende für die Tonne war wegen anderer Schulform, Fächer etc.
Ja, das ist dann eben so.
Wie gesagt, im Arbeitsrecht ist das eigentlich recht klar geregelt, dass das zu bezahlen ist.