Beiträge von Susannea

    Die ehemaligen Bundesbeamten bei der Telekom lassen sich sicher nicht nach Berliner Standards abspeisen, sondern nach denen für Bundesbeamte. ;)

    Das ist schon möglich, aber wenn die merken, dass Berlin das nicht hat, dann ist da auch einiges los. ;)


    Und gerade im Bezug auf Beihilfe sind Bundesbeamten keinesfalls besser dran, bisher war das immer schlechter in der eigenen Erfahrung (siehe z.B. Beihilfe Anspruch in Beurlaubung beim Partner usw.)

    Hallo Susannea, das hört sich interessant an! Wo finde ich denn diesen Text? Oder hat sie denn selbst erstellt?Gruß Panama

    Ich habe schon im Netz gesucht und ihn leider nicht gefunden, keine Ahnung, wo sie ihn her hat, ich denke, ich werde ihn euch einfach mal einscannen.

    Meine Kollegin hat mir einen tollen Text zum Abschreiben gegeben, wenn die Schüler dazwischenreden, der heißt auch dazwischenreden und da erklärt dann ein Lehrer, was er alles dem Schüler hätte sagen können, wenn er nicht immer dazwischen reden würde und das er ihm das nun mit dem sinnlosen Abschreiben erklärt bekommt.

    Studiert habe ich Mathe, Deutsch, Sachunterricht, Biologie und einen Lehrschein für Schwimmen später gemacht, sowie einen ÜL-Schein in Sport. Unterrichten tue ich aktuell "nur" Musik, Schwimmen und Nawi, sowie DaZ.


    Unterrichtet habe ich in der Grundschule aber schon alles.

    Und nein, man muss auch in der Schwangerschaft nicht jede Ersatztätigkeit annehmen. Die Tätigkeit muss "amtsangemessen" sein. Wer sich da fürs Akten schieben einteilen lässt, kann das ja gerne zu seiner seelischen Beruhigung tun, das muss man aber nicht.

    Ich befürchte, das ist aber amtsangemessen, denn das Führen der Schüler-Akten gehört ja zu deinen Aufgaben (zumindest in Berlin), warum sollte also das sortieren dieser nicht angemessen sein?!? Es macht doch Sinn, dass der Nutzer diese auch in seiner Ordnung hat.

    Das ist ein anderer Fall, als der den ich geschildert habe. Bei 12 Monaten hast du einen Sachgrund (maximale Bezugsdauer), was soll dein Sachgrund für 11 Monate sein außer:

    Der Sachgrund ist doch dann meist ein einfacher, der Partner nimmt 3 Monate, so dass nur noch 11 übrig sind. Und das kann und darf auch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.

    Beamte müssen auch entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt werden. Du kannst einem A12/A13er nicht sagen,"du sortierst jetzt 3 Wochen Akten".

    Warum solltest du das nicht können? Kannst du ja z.B. in der Schwangerschaft auch, weil du da jede Ersatztätigkeit machen musst, warum also nicht dann zu anderen Zeiten auch?

    Valerianus hat die Hauptbegründung bereits genannt.Und jedem anderen Vater werden auch pro Monat EZ Urlaubstage gestrichen. Ich glaub bei meinem Mann waren es 2,5 Tage pro Monat.

    Aber nur, wenn er volle Kalendermonate in Elternzeit war und nur, wenn es schriftlich mitgeteilt wird.


    Mich stört an dieser Stelle gar nicht mal so, dass das Land gerne verhindern möchte, dass man eine bestimmte Situation ausnutzt. Mich stört, dass sie dies durch selbstgewählte Erlasse tut, die eine Einschränkung eines Gesetzes für eine spezielle Personengruppe bedeutet. Wer meine Standpunkte im Forum länger verfolgt weiß, dass ich so etwas überhaupt nicht schätze - egal, wen es betrifft.

    Sehe ich genauso und wie gesagt, Berlin ist damit deutlich auf die Nase gefallen und hat eine ähnliche Auskunft eben vom Bundesministerium erhalten, dass das Gesetz so etwas nicht vorsieht und es deshalb hinzunehmen ist (abzulehnen geht ja eh nicht, zumindest bei Angestellten).



    Aber es ist an der Stelle leider egal was wir denken, meinen, fühlen. Wer das geändert haben möchte muss da andere Wege gehen und ansonsten kann man seine Meinung hier kund tun, aber den Antragstellern hilft das halt nicht.

    Doch, denke ich schon, dass es ihnen hilft, weil sie dann auch wissen, dass man sich das nicht gefallen lassen muss und das es auch anders geht.


    Ich denke an den Fall: Mutterschutz beginnt am ersten Tag der Ferien, man will Elternzeit nehmen für ein Jahr, sodass man zu Beginn der kommenden Sommerferien wieder Bezüge erhält. Wäre das erlaubt?

    Ja, muss es.


    Mein Mutterschutz begann beim 1. Kind eine Woche nach Sommerferienbeginn. Meine Elternzeit endete eineinhalb Woche vor Ferienende (maximale Bezugsdauer des EG). Ein Antrag auf 11 Monate, wurde mir vorher auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, würde nicht genehmigt werden.


    Bin in NRW.

    Darf nur abgelehnt werden, wenn der Partner nicht 3 Monate nimmt, denn dann bist du mit 11 Monaten ja bei der maximalen Dauer beim Elterngeld, es darf nicht vorgeschrieben werden, dass die Mutter 12 Monate nehmen muss.

    Inwiefern ist das von der Rechtssprechung / Gesetz rechtens? Immerhin darf ein AN die Elternzeit nehmen wenn er sie den entsprechenden Fristen beantragt.

    NRW ist da noch mieser, aber nein, die sind so ganz einfach nicht durchzusetzen die Regelungen. Berlin z.B. musste die Anmeldung der Kollegin so hinnehmen, obwohl sie genau zu den Ferien Elternzeitende hatte, mein Ende lag genau in den Sommerferien und zwar so, dass ich bis "Schuljahresende "(31.7.) noch Vollzeitgehalt erhalten habe, weil ich die Teilzeittätigkeit danach natürlich erst ab 1.8. beantragt habe.


    Auch bei dem Kollegen kann das nicht so starr sein, denn das Elterngeld orientiert sich ja an den Lebensmonaten und wenn er nun die Partnerschaftsmonate z.B. im Anschluss an die Mutter nimmt, dann muss der AG die so hinnehmen, egal wie sie liegen.


    Nach dem Gesetz hat der AG übrigens keinerlei Einfluss darauf, wie der AN Elternzeit anmeldet.

    Nein ich bin schon lange auf Lebenszeit verbeamtet hier in BaWü.


    Ich werde morgen mal dort anrufen und erfragen, wieso es so ausschaut, dass ich in den Sommerferien keine Bezüge bekomme, obwohl ich nach den Pfingstferien wieder anfange zu arbeiten - ich kenne es auch so, dass TZ während EZ geht und man somit auch in großen Ferien während der EZ seine Bezüge bekommt.

    Und auch nur so ist es rechtlich korrekt.
    Alles andere ist nicht erlaubt. Wie gesagt, Personalrat sollte weiterhelfen können.

    Wende dich da schnellstens an den Personalrat, das geht mal gar nicht.
    Wenn du in Elternzeit arbeitest hast du genauso Anspruch auf die Ferien, wie alle anderen. Das ist ja eine klare Diskriminierung.


    Bei uns versuchen sie ähnliches, das geht da aber nur um die Aufstockung, ich bekomme in den Ferien 5 Stunden weniger bezahlt, auch außerhalb der Elternzeit, weil das über PKB ist und das immer an die jeweiligen Kollegen gebunden ist.


    Aber richtig ist es bei dir ganz sicher so nicht. Und nein, Elternzeit würde ich deswegen nicht beenden, vor allem weil du das Ende der Teilzeitarbeit so bestimmen kannst und da kann nicht der AG festlegen, dass dies vor den Ferien liegt, damit er das nicht zahlen muss!

    "Wegen der händeringenden Suche nach Pädagogen wird vom kommenden Jahr an der Vorbereitungsdienst für Lehramtskandidaten in Brandenburg auf 12 Monate verkürzt, um sie schnell in den Schuldienst übernehmen zu können."

    Ich habe ja auch nur 12 Monate Vorbereitungsdienst in Berlin gehabt, aber Berlin hat das ja dann schnell wieder geändert, weil es eben überhaupt nicht den erhofften Erfolg hatte, sondern den gegenteiligen, weil es viele nicht geschafft haben oder weil das eben noch mal heftiger ist, vorher das Handtuch geschmissen haben. (Wir hatten deshalb ja leider nicht weniger Vorführstunden, Prüfungen usw.).

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