Beiträge von Susannea

    Ich würde eher anfragen, ob es nicht trotz Verbeamtung auf Probe mit dem Wechsel geht. Denn im Süden sehe ich die Chancen eher als gering an, dort noch mal verbeamtet zu werden.


    Und nein, nicht "hättest du dir früher überlegen soll", sondern eher überlege gut, ob du nicht im Zweifelsfall die drei Jahre doch in Kauf nehmen kannst.

    Der Elternanteil für Schulbücher (nicht Verbrauchsmaterialien) ist in Berlin auf 100 Euro je Schuljahr festgelegt. Also das ist dann gar nichts befremdlich, da sind 80 Euro noch sehr human. Meist werden eben die Arbeitshefte da trotzdem mit einbezogen.


    Und ja, das ist bei mehreren Kindern viel und auch ich bin da froh über die Prüfmaterialien.

    ALG II setzt im Regelsatz für Erwachsene monatlich 1,06€ für Bildung an. Für Kinder gibt es je nach Alter 70-80%.


    BUT wäre dann extra.

    Nein, es gibt zum Schuljahr und zum Halbjahr noch beim ALGII-Bezug automatisch diese oben genannten insgesamt 100 Euro für Schulkinder, die haben nichts mit BUT zu tun, das ist dann noch mal extra.

    Wirklich gut kenne ich mich nicht mit BUT aus, aber bekommen die betreffenden Familien nicht überall 100 Euro pro Schuljahr extra gezahlt, damit sie Schulmaterial (also auch solches Verbrauchsmaterial) anschaffen können? Bei uns bekommen sie 70 Euro zu Schuljahresbeginn und 30 Euro zum Halbjahr.

    Dies ist im ALGII Bezug dabei, ja. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass sie das dafür ausgeben.

    Ja, das Problem ist oft, denn Arbeitshefte sind Verbrauchsmaterial und werden deshalb bei BUT-Kindern nur anteilig (wenn überhaupt) gezahlt.
    Sprich, die müssen die Eltern meist selber zahlen. Können sie das nicht, kann eben nur so wenig Verbrauchsmaterial bestellt werden. Dann muss man z.B: gucken, ob es auch Leihmaterial davon gibt (z.B. Einstern und Einsterns Schwester haben dies), dann kann es ja weiter genutzt werden.

    Ich hatte damals definitiv keinen Beihilfeanspruch... :( Meine PKV zahlt auch jetzt ein paar Sachen (natürlich nur ihren Anteil), bei denen die Beihilfe ablehnt.

    Dann sind das aber in der Regel Zusatzvereinbarungen bei der PKV und nicht der "normale" Tarif. Beihilfe zahlt natürlich auch nur das, was GKV zahlen würde plus einige Zusatzsachen.


    Ansonsten hattest du sicherlich einen Beihilfeanspruch, aber die Dinge waren nicht erstattungsfähig, großer Unterschied. ;)

    Das stimmt einfach nicht:




    gew-sachsen.de/beamte/

    Das ist aber nicht die GEW, sondern die GEW-Sachsen, ein deutlicher Unterschied. Die GEW-Berlin geht z.B. auch nicht in allen Belangen mit der GEW mit, z.B. kritisiert die Berliner GEW ganz klar, dass beim Tarifvertrag die Vereinbarung des Beamtenbundes auch unterschrieben wurde. Wollte sie nicht machen.


    Und in der E&W 12/2016 wird sich gerade noch darüber beklagt, dass Sachsen sich immer noch weigert seine Lehrer zu verbeamten. Kritisiert man wohl nicht, wenn man das eh nicht möchte.


    Ich meine die Anfrage absolut ernst. Nämlich welche sozial verträglichen Möglichkeiten es gäbe. Von dir kommt dazu aber keine sachliche Antwort, nur dass sich ältere KollegInnen ärgern werden. Das ist ja richtig, daher: welchen Weg kann das Bundesland nehmen?

    Sozial verträglich wäre alle oder keinen zu verbeamten (das die Betroffenen das selber wollen vorausgesetzt), aber dann hat man das Problem, dass viele früher in Pension gehen werden. Dann muss man damit eben leben. Oder man lässt die Verbeamtung eben ganz sein und versucht die Bewerber anders zu ködern (in Berlin klappt es doch aktuell auch).
    Ehrliche Antwort ist, dass man ihnen das Problem vor Jahren vorausgesagt hat, also wäre die Lösung gewesen, früher darauf zu hören. Wollte man nicht, nun sind die Leute gefragt, die es damals besser wussten. (Übrigens auch das selbe Problem wie in Berlin, nur das hier gerade deutlich mehr Lehrer noch angezogen werden).


    Und wo du unsachlich warst in deinem vorherigen Beitrag weißt du wohl selber.

    Nach ständiger Rechtsprechung muss es bei Beamten ein angemessenes Verhältnis zwischen Dienst- und Ruhestandszeit geben. Wie genau dieses Verhältnis auszusehen hat ist nicht eindeutig definiert, aber es sollte einleuchtend sein, dass man niemanden mit 66 Jahren verbeamten kann, um ihm dann ein Jahr später bis an sein Lebensende ein Ruhegehalt zu zahlen (Extrembeispiel). Wo diese Grenze nun liegen muss, muss jeder Dienstherr für sich selbst entscheiden, entweder mit festen Altersgrenzen (die meisten Bundesländer) oder per Einzelfallprüfung (wie der Bund).

    Wenn das jedes Bundesland eben so einfach selber entscheiden könnte, dann könnte man sich ja nicht aufgrund der Diskriminierung wegen des Alters einklagen ;)
    Also das es so einfach nicht gehen wird, wissen sie vermutlich selber, aber man kann es natürlich darauf ankommen lassen, wie viele klagen.


    In Berlin muss ja auch die Ausgleichzulage z.B. für alle (ich meine) bis 1.8.2015 Eingestellten selbst beantragt werden, alle andere bekommen sie automatisch, da liegt es dann an jedem selber (wie auch bei der Eigenheimzulage), ob er sie bekommt oder nicht. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt ist, bekommt man sie, sonst eben nicht.

    Das Milchmädchen rechnet...
    Die GEW fordert doch auch nicht, dass das Beamtentum in 14 Ländern wieder abgeschafft wird, weil ist ja voll ungerecht ggü. Sachsen und Berlin :sterne:

    Entschuldige, aber jetzt wird's albern. Ganz im Gegenteil, die GEW fordern das es eingeführt wird in Sachsen und Berlin. Aber sie fordern auch, dass es das für alle gibt, egal welches Alter! Die Verbeamtung an sich hat die GEW nicht kritisiert, nur was die Folgen daraus sind aufgezeigt!


    und doch, es ist uns bleibt ungerecht, das wird auch nicht anders, wenn du hier schon wieder unsachlich wirst!

    Nachteile entstehen Älteren dadurch aber doch nicht.

    Wenn die Verbeamtung doch aber so ein großer Vorteil ist, wie immer gesagt wird, warum ist es dann kein Nachteil, wenn man das nicht bekommen darf? Und das nur, weil man schon älter ist, wenn man dann also evtl. mehr Erfahrung und Dienstjahre hat als andere Kollegen und die gleich mal mehr und besser gestellt sind.


    Doch, das ist eine klare Ungerechtigkeit, so wie in Berlin die "alteingesessenen" Angestellten sich zurecht darüber aufregen, dass Neu-Eingestellte gleich mal mehr Geld bekommen als sie, weil sie die Erfahrungsstufen vorweg bekommen.


    Wenn der Lehrermangel eklatant größer wird, weil mehr 64- und 65-jährige KollegInnen wegfallen, dann ist Sachsens Problem weit größer, als gedacht.

    Genau das habe ich doch gesagt und das dies eben auch ein Kritikpunkt der GEW ist, dass es nicht hilft, so wie es durchgeführt werde soll, sondern vermutlich mehr Probleme bringt.

    DAs dann als typisches Gegenbeispiel, wenn mal wieder kommt, Lehrer haben immerhin 12 Wochen "Urlaub". Denjenigen, der so viel in seinem "Urlaub" aus anderen Berufen arbeitet, den möchte ich mal sehen.

    Könnte es sein, dass das in den Bundesländern vielleicht unterschiedlich geregelt ist?

    Ja, ist es. Hier sind die Religionslehrer (Berlin und Brandenburg) keine Angestellten bzw. Beamte des Schulamtes, sondern über einen eigenen AG verortet.


    Und der Rahmenlehrplan für evangelisches Religion ist hier keinesfalls darauf aus, jemanden zu bekehren o.ä. sondern er enthält klar die Forderung, dass sich die Kinder selber ein Meinung zu Gott bilden. Außerdem sollen diverse Religionen bekannt sein. Wer an welchem Religionsunterricht teilnimmt, wählen übrigens die Eltern.
    https://www.ekbo.de/fileadmin/…igionsunterricht_1-10.pdf



    Übrigens ist der von der Kirche gemacht und muss von den Ministerien genehmigt werden, also hier hat auch der Staat die Aufsicht über den Religionsunterricht und nicht andersrum.
    Teilnahme ist in Berlin freiwillig, es gibt evangelischen, katholischen und islamischen Religionsunterricht (je nach Menge der Schüler, die das wollen) und in Brandenburg muss gewählt werden zwischen LER (von "normalen" Lehrern und Religion. Eine Ableistung dieser Pflicht mit "Christenlehrer" oder ähnlichem ist von der Arbeitsstelle für Religionsunterricht abgelehnt worden.

    Das gilt meiner Meinung nach nur, wenn man die Steuererklärung elektronisch mit Zertifikat einreicht. Bei allen anderen Wegen müssen Belege direkt mit eingereicht werden.

    Nein, das gilt schon seit einer Weile, wenn man mit Elster einreicht, egal ob mit oder ohne Zertifikat. Und da wir hier in einem Thread sind, wo es um Elster geht, gilt das also dann ;)


    https://www.elster.de/download…Einzureichende_Belege.pdf


    Gilt klar für alle Einreichungen mit Elster. Also kein Problem es erstmal zu probieren.

    Ich hänge mich hier mal dran.


    Wie ist das, gerade bei den Werbungskosten, wenn bei einigen Posten die Belege über dem Pauschbetrag sind und ich bei einigen Posten gar keine Belege habe?
    Zählt da das Motto "Entweder alles oder gar nichts", also entweder per Beleg belegen oder den Pauschbetrag angeben oder kann ich tatsächlich mischen?

    DA Belege inzwischen nur noch auf Nachfrage eingereicht werden müssen, kannst du erstmal alles angeben. Sollten die angefordert werden, kann immer noch gestrichen werden.

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