Das stimmt, ging mir auch nur um eine Änderung der Stundenanzahl zum Sommer.
Da kam ja dann raus, dass die Änderung der Stundenanzahl zum Sommer gar keine Änderung ist, sondern das Ende der Elternzeit ![]()
Das stimmt, ging mir auch nur um eine Änderung der Stundenanzahl zum Sommer.
Da kam ja dann raus, dass die Änderung der Stundenanzahl zum Sommer gar keine Änderung ist, sondern das Ende der Elternzeit ![]()
Aber das gilt meine ich nur für NRW, also ist es auf Schokominza bezogen.
Wie gesagt, das kann und darf aber nicht bei der Rückkehr aus Elternzeit gelten, denn da hat man ja einen Vollzeitvertrag den der AG nicht ändern kann. Alles andere halte ich rechtlich auch für sehr fragwürdig!
Da war ich nicht präzise: Ich wollte zurück in Vollzeit.
Nach Ende deiner Elternzeit kannst und darfst du das natürlich und bist auch so zu bezahlen. Wie gesagt, war ja bei mir auch so und ich bin problemlos (wenn auch mit einer kleinen Erinnerung an die Personalstelle, die dann erst nachfragen mussten, dass das wirklich so ist) so bezahlt worden.
Ich wollte zum 2. Geburtstag meines 2. Kindes erhöhen- der lag zu Beginn der Sommerferien und dann hieß es, ich würde in den Ferien nach der niedrigeren Stundenzahl bezahlt und erst nach den Ferien nach der höheren.
Wobei du hier weder Ende Elternzeit noch Ende Reduzierung hast und es dann schon wieder schwieriger ist, aber auch da legst du eigentlich fest, wann du wie erhöhst und nicht der AG.
Genauso wie darüber, dass mein Urlaubsanspruch einfach weg ist, wenn es zu wenig Ferientage während meiner Arbeitszeit gab
Auch da kann ich dir sagen, dass dem nicht so ist. Ich habe meinen Urlaub auszahlen lassen und das Land Berlin hat gekotzt und musste es trotzdem tun ![]()
Also solche Sachen kann NRW nur machen, wenn genug Leute diesen Unsinn glauben (was da alles die Personalstellen erzählen, auch bei uns, ist unglaublich, aber nur die Hälfte davon stimmt) und das so hinnehmen. Ich habe solche Sachen nie hingenommen und sie sind damit nie durchgekommen.
Also nicht alles was einem erzählt wird stimmt oder besser gesagt, nur ganz wenig was dazu erzählt wird stimmt oder ist rechtlich korrekt.
Super, dann hat sich mein Problem ja erledigt! Vielen lieben Dank
Ach so, was mir gerade noch einfällt - wenn ich TZ in EZ bis 03.07.20 beantrage, bekomme ich dann in den Ferien Gehalt?
Wenn deine EZ am 3.7. endet, lebt ab dem 4.7. dein normales Vollzeitarbeitsverhältnis wieder auf, somit bist du normal wie sonst auch zu bezahlen und zwar in Vollzeit (das war ja der Grund warum ich eben auch Vollzeit bezahlt wurde, obwohl ich noch nie Vollzeit gearbeitet habe).
Bin ich da falsch informiert? Susannea schrieb ja ich könnte die EZ am 03.07. enden lassen (letzter Schultag vor den Sommerferien). Dies wäre natürlich optimal, dann würde ich auch den Antrag auf TZ in EZ vom 12.08.19 bis 03.07.20 stellen. Für das Schuljahr 20/21 würde ich dann wahrscheinlich wieder VZ anfangen (läuft ja dann automatisch nach Ende der EZ).
Ja, da bist du definitiv falsch informiert, es wird nur meist empfohlen am Geburtsdatum orientiert anzumelden, weil sich das einfacher mit dem Elterngeld macht (das wird nur lebensmonatsweise gezahlt).
Weiß denn jemand von euch ob ich die EZ bis zum 03.07.20 beantragen kann? Dann wäre ja alles klar.
Natürlich, du kannst Elternzeit wenn du lustig bist für 2 Jahre, 3 Monate, 2 Wochen und 5 Tage anmelden (beantragen kannst du sie eh gar nicht, denn der AG darf nicht ablehnen! Es ist nur eine Mitteilung von dir an den AG). Du könntest sie sogar wöchentlich verlängern, wenn du immer die 7 Wochenfrist einhältst.
Außer NRW kenne ich auch kein Bundesland, was da mit irgendwelchen Abstandsfristen rummacht, wie gesagt, Berlin hat eine entsprechende Entscheidung nach Klage sogar revidieren müssen.
Also versuche es so, wenn sie sich da anstellen kannst du dir immer noch über den Rest Gedanken machen ![]()
Wie sind da eure Erfahrungen, was muss man als Zeit für einen Durchgang Sprung z.B. einplanen. Jedes Kind hat drei Sprünge und vorher einen Probesprung.
Die Klassengrößen (4.-6. Klasse) liegt zwischen 18 und 28 Personen.
Meine Vorgängerin bei der Planung hat jeweils nur 20 Minuten eingeplant, das wären ja teilweise unter einer Minute für 4 Sprünge pro Person, das erscheint mir sehr unrealistisch.
Da war dann Frust durch Verschiebungen ja vorprogrammiert.
Selbst 30 Minuten je Durchgang finde ich noch etwas knapp, wie sind eure Erfahrungen, wie lange man braucht?
Wurf (auch 4 Würfe jeder) und Sprint (30 und 50m) sollte ja schneller gehen, denke ich.
Das klingt doch super. Schade, dass es manchmal nur mit Drohungen geht.
Wenn man nach den Sommerferien in NRW TZ macht, werden auch die Ferien nicht voll bezahlt. Macht man vorher TZ und nachher VZ gibts auch nur das TZ-Gehalt in den Ferien, so weit ich das weiß.
Das darf aber nicht bei einem Enden der Reduzierung passieren und auch nicht bei einem Enden der Elternzeit. Auch NRW muss sich an Gesetze halten.
Daher ist das hier gar nicht das Thema, sondern die Frage wie lange eben die TZ in EZ beantragt werden soll und das geht nur bis zum EZ-Ende, denn danach hat man darauf keinen Anspruch mehr und davor entfällt der Anspruch auf irgendeine Bezahlung sonst.
In den Ferien darf die Elternzeit nur enden, wenn die drei Jahre dann vorbei sind oder der Bezugszeitraum des Elterngeldes endet.
Damit darf man das auch in NRW, denn da waren die 3 Jahre um ![]()
Da scheinbar das Ende in den Ferien aber kein Problem ist, denn sie will ja einen Monat bis in die Ferien verlängern, kann man auch bis zum Ferienbeginn verlängern.
Berlin hat aber z.B. vor Gericht mit der Behauptung, sie können entscheiden, wie die Elternzeit endet verloren und muss nun jede Variante der Mütter und Väter akzeptieren.
Wie gesagt, es muss also schon gegen, aber nur bis Stufe 3, das ist korrekt.
Die zählen dann eben auch als gleichwertig, wenn keiner mit Befähigung da ist.
§16 Abs. 2 gibt es nur bei herausragenden Leistungen bzw. gab es seinerzeit bei den Seiteneinsteiger.
Die Zeiten als Aushilfslehrer koennen nicht beruecksichtigt da zu diesem Zeitpunkt kein Befaehigung vorlag.
Nach dem TVL geht das wohl schon, in Berlin ist die Bedingung dafür, dass niemand mit Befähigung dafür da war, dann wird es anerkannt.
Bis zum Ende der Elternzeit natürlich. Also die Ferien haben darauf natürlich keine Auswirkung, denn in Elternzeit darfst du eh nicht voll arbeiten und außerhalb der Elternzeit geht eine Reduzierung der Stunden in der Regel in den meisten Bundesländern nur im Schuljahrestakt, sprich hier dann ab 1.8. oder bis 31.7.
Hatte bei mir z.B. den Vorteil, dass ich danach auf 50% reduziert habe, aber vom 22.7. bis 31.7. Vollzeit "gearbeitet" habe, da es in den Ferien lag war eben nur die Bezahlung Vollzeit
Warum willst du überhaupt um einen Monat verlängern? Gibt es noch Elterngeld?
Sonst würde ich genau bis 3.7. verlängern.
Welcher Antrag würde entfallen? Das verstehe ich gerade nicht, wenn du die Elternzeit vorzeitig beenden willst, dann brauchst du immer einen Antrag, egal wie lange.
Außerdem willst du wirklich mehr als 75% arbeiten, denn die sind in EZ erlaubt.
Ich bin übrigens auch schon zum Konzert einer Schülerin gegangen mit der ich keinerlei weiteren Kontakt hatte, aber sie hatte es sich gewünscht und außerdem finde ich es gut auch Freizeit der Schüler zu erleben.
Ja, natürlich. Ich verstelle mich doch nicht plötzlich, nur weil da andere Menschen sind.
Und genau deshalb finde ich es auch albern in der Schule denjenigen zu siezen und woanders zu duzen!
Ich hab DLRG Gold, also könnte ich problemlos irgendwo die Rettungsschwimmerin geben, aber will ich das? Vor allem - wo? Ich bin nämlich auch ganz gerne in "meinem Revier", und da ist das Meer doch recht weit weg...
Schwimmmeister könntest du werden, wobei da Silber reicht. In jedem Hallenbad z.B. in Berlin, ist das bei euch nicht so.
Ich könnte also trotz Bio, Mathe, Deutsch, Sachunterricht alleine schon mit dem Schwimmlehrschein problemlos einen anderen Beruf ergreifen, wenn ich wollte. ![]()
grundständige Erste-Hilfe-Maßnahmen (auch über stabile Seitenlage hinausgehend) darf man von einer Lehrkraft schon erwarten, schließlich müssen wir alle 1.Hilfe-Kurse machen (und die Sportlehrer zusätzlich noch regelmäßig auffrischen).
Müsst ihr den nicht auffrischen außer als Sportlehrer?
in Thüringen müssen wir alle zwei Jahre unsere Ersthelferausbildung mit einem 8 stündigen Kurs auffrischen.
Trotzdem hoffe ich immer inständig, dass der Ernstfall nicht eintritt
Hier auch in Berlin.
Das Ganze soll man z.B. im Rhythmus des Bee Gees songs "Staying alive" machen.
Ja, so wurde es bei uns auch gesagt und eben auch der Hinweis, dass aktuell offen ist, ob man beatmen muss.
Pflaster dürfen nicht geklebt werden, wo das denn? Hier nämlich schon. Sogar Medikamentengabe ist erlaubt, aber nicht verpflichtend.
Was wir nicht mehr dürfen ist desinfizieren, das finde ich wiederum gerade bei sichtbarem Dreck drin eine Zumutung fürs Kind.
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