Beiträge von Susannea


    PS: (ja, es gibt absolut inkompetente Lehrkräfte und es gibt naturtalentierte Architekten. Aber ich glaube, man weiß grob, was ich meine.)

    Ich denke, ich weiß was du meinst und sehe das auch so, dass dies eigentlich keine Zugangsvoraussetzungen sein sollten. Da sie es aber nun mal sind, finde ich es vollkommen legitim für jeden darüber nachzudenken, ob er damit auch ausreichend qualifiziert ist.

    Ich würde auf jeden Fall mit der Schulleitung oder dem Schulamt sprechen.
    Hier darf man in Elternzeit z.B. nur auf Wunsch versetzt werden (aber ich sehe immer noch das Problem der Verlängerung der Elternzeit und frage mich gerade, warum du bei der Stundenzahl nicht gleich 2 Jahre genommen hast, denn TZ in EZ ist in dem Falle viel sinnvoller).

    Diese Stundenzahl geht hier auch nur in EZ und da muss die Verteilung abgesprochen werden und darf nicht von der Schulleitung festgelegt werden, deshalb hatte ich nie Probleme zu sagen an welchen Tagen ich wie arbeite. Aber auch jetzt geht das bei uns Problemlos, dass ich 16 Stunden mit zwei freien Tagen nach Wunsch arbeite.

    Ich habe aktuell 14 Monate ab Geburt beantragt und kann mit einem Vorlauf von 13 Wochen verlängern oder einen neuen Zeitraum beantragen.

    Auf dem Antrag von 2014 war das noch so, wie du schreibst, Susannea

    Das ist wie gesagt auch heute noch so, siehe dazu BEEG §16

    Zitat

    (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
    1.für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
    2.für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
    vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

    Du siehst also,13 Wochen vorher gelten auch nur ab dem 3. Geburtstag, da ist also scheinbar einiges durcheinander gegangen, aber die Anträge bei uns sind auch für die Tonne und haben kaum Gemeinsamkeiten mit dem Gesetz.

    Ich musste 2018 nur ankreuzen, dass ich die übrigen 22 Monate noch nehmen (können) will, so wie ich das 2014 für das dritte Jahr gemacht habe.

    DAs entspricht nicht dem Elterngeldgesetz s.o. da musst du gar nichts vorher ansagen.

    Dann scheint unsere Behörde sowas immer zu genehmigen. Wir hatten den Fall nämlich in den letzten Jahren mehrfach. Das Eintreten in Elternzeit war natürlich gut begründet, wäre es ja hier auch (Härtefall).

    Wie gesagt, bei allem was zwei Jahre und länger ist an Elternzeit ist es dann ja auch problemlos möglich einfach noch welche anzuhängen. Und nein, Härtefall ist dies bisher eher nicht, denn man musste ja davon ausgehen, dass man da Unterricht haben könnte. Daher beantrage ich meine Teilzeit und die Stundenzahl immer erst, wenn ich mit der Schulleitung über Rahmenbedingungen gesprochen habe, wie eben, ich komme nur drei tage die Woche oder ich komme erst zur 3. Stunde und ich komme nur Montag (Schwimmzeit), Dienstag (Konferenztag) und Donnerstag (Schwimmzeit). Ja, damit ist klar, dass ich eben in der Regel Montag 1-6 Std. eingeplant bin, Dienstag 3.-6. Std. und Donnerstag 3.-8. Std bei 16 Stunden. Da kann der Planer dann nur noch die Klassen verteilen ;)

    Elternzeit kann immer mit einer Frist von 7 Wochen eingereicht werden. Gerade bei uns geschehen.

    Nein, kann man leider nicht. Es ist vorgeschrieben, dass man sich bei der ersten Anmeldung für die nächsten 24 Monate festlegt, meldet man also nur 14 so wie bei ihr an, dann kann man in den nächsten 10 Monaten keine Elternzeit nachträglich nehmen, weil man darauf verzichtet hat verbindlich.

    Alles andere ist good Will des AG.

    Mit diesem Stundenplan würde ich ernsthaft überlegen, die Elternzeit spontan zu verlängern und diese Überlegungen der Schulleitung mitteilen.

    Das Problem ist, dass sie nach 14 Monaten Elternzeit erst wieder ab dem 2. Geburtstag Anspruch auf weitere Elternzeit hat.

    Gibt es Frauenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte o.ä. bei euch, an die würde ich mich wenden. Bei 14 Stunden komme ich zumindest nicht mehr als 3 Tage die Woche, der Stundenplan ist eine Frechheit!

    Die Schüler wissen also schom im September direkt nach den Sommerferien, daß die letzte Arbeit im Schuljahr am 14. Juni des Folgejahres geschrieben wird... da gucken sie zwar am Anfang alle erst doof, aber nachher gibt es keine Diskussionen mehr.

    Das sorgte hier erst recht für Diskussion. Ich habe vor den Weihnachtsferien angesagt, dass wir am 17.1. schreiben, nun liegt da aber der Bezirkswettkampf-Hochsprung, d.h. ich und ein Schüler sind nicht da, also ist dort zu schreiben blöd. Also habe ich Montag gleich angesagt, wir schreiben nächsten Dienstag. Was das für eine Diskussion gab, das wäre doch unfair und das ginge nicht. Da ich ja aber mehr als eine Woche vorher den Termin bekanntgegeben habe, ist mir das egal, was sie davon halten. Ob ich aber Arbeiten noch mal so früh ansage, überlege ich mir nun aber gut.

    Als Mutter kann ich alles Mögliche nachvollziehen und lege an meine Kinder sicher auch manchmal andere Subjektivitäten an den Tag, als an Schüler. Aber dass man nicht noch mal in der Pause vorher ins Heft schauen durfte findest du ernsthaft unfair? Wer gelernt hat, kann den Kram :weissnicht:
    Zur Regelung, ist wie immer Ländersache und nicht überall klar geregelt:

    https://www.focus.de/familie/schule…id_2524966.html

    Ich finde das sogar gut, denn kurz vorher noch mal reinschauen macht viele total kirre und dann können sie weniger als normal.

    @Susannea

    Das wäre in NRW verboten. Eine Arbeit pro Tag - maximal drei pro Woche - und das in der SI nur in besonderen Ausnahmefällen.

    Ich meine sogar nur zwei in der Woche in Berlin und Brandenburg, weil ja 6. Klasse noch Grundschule ist. Ich gehe davon aus, dass das auch hier nicht rechtens ist, was da passiert ist (wobei dann wieder die Frage ist, was waren Arbeiten und was Tests). Klar wird es zeitlich eng, bei uns sind die Zeugnisse sogar schon geschrieben, morgen ist Konferenz wegen der Übertrittsgutachten, aber fair ist so etwas trotzdem nicht, dann schreibt man eben ein Zeugnis nach (und ich habe meinen auch angekündigt jedes Zeugnis neu zu schreiben von den Kindern die ab sofort unentschuldigt fehlen).

    Und wie gesagt, nach den Ferien gleich zu schreiben finde ich durchaus fair (das wurde gestern auch regulär mit einer Klassenarbeit noch gemacht).

    Ich finde das vollkommen normal, was ich allerdings nicht normal finde, dass ein Kind, was in den 3 Wochen vor den Ferien (und auch einen teil von diesen) im KKH war am ersten Schultag gleich drei Arbeiten nachschreiben musste.

    Bis zu den Zeugnissen? Nein. Keine mehr. Und insgesamt im Halbjahr 3 Stück. Finde ich jetzt nicht eben viel, bezüglich der Notengebung. Wer 1 Arbeit in den Sand setzt, hat im Prinzip 1/3 des gesamten Halbjahres in den Sand gesetzt. Die Auswirkungen sind also vergleichsweise groß.

    Hier gibt es kaum ein Fach mit drei, hier sind es überall nur ein bis zwei, da ist dann eine schon wichtig.

    Das habe ich auch schon irgendwo gelesen. 1/3 Grundschullehrer, 1/3 Lehrer von fremden Schulformen, 1/3 Quereinsteiger.

    Genau, stand sogar eben deutschlandweit in der Zeitung: https://www.tagesspiegel.de/themen/reporta…r/20901056.html
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/querein…t/21089312.html z.B.

    Und was da ja noch gar nicht mit drin ist wirklich, ist die Zahl der PKB Kräfte, die eben gar keine Ausbildung brauchen und keine bekommen. Wie gesagt als Student irgendeiner Fachrichtung im 1. FS zu sein reicht, um als PKB arbeiten zu dürfen!

    Und doch, irgendwann bekommen die Quereinsteiger auch etwas pädagogische Ausbildung (also aktuell ist fachlich da viel mehr Wert auf Mathe und Deutsch gelegt), aber solange sie auf die Ausbildungsplätze warten, unterrichten sie schon mal munter drauf los. Bei uns vorzugsweise als Klassenlehrer mit voller Stelle.

    :( Und woraus leitest du dieses "ausgehen von" ab? Sind die Hälfte der Eltern Lehrer? :gruebel:

    Ja, die Hälfte der Eltern sind Lehrer oder Sozialpädagogen oder Diplom-Pädagogen, haben jedenfalls Pädagogik studiert. Die Erzieher habe ich dabei übrigens nicht berücksichtigt ;) Was aber eben eh nichts daran ändert, das auch ein Elternteil ein Teil wäre, was qualifizierter ist, weil das Personal der Schule einfach nicht qualifiziert genug ist und das ist eben in Berlin und auch z.T. in Brandenburg der Alltag, denn der Anteil der Quereinsteiger liegt an vielen Schulen bei über einem Drittel!

    Ok, also nochmal speziell für dich (im Sinne von "abholen, wo sie stehen" und "didaktische Reduktion"): Dass Du als ausgebildete Lehrerin in der Funktion "Elternteil" eine Klassenfahrt begleitet hast, ist löblich, aber mit Sicherheit ein ziemlicher Einzelfall. Quake hier also bitte nichts daher von wegen "irgendwelche Eltern sind grundsätzlich qualifizierter als der Großteil der Berliner Lehrer". Selbst im failed state Berlin dürfte der überwiegende Teil der Lehrerschaft noch berufsentsprechend qualifiziert sein.

    Es sprach niemand von dem überwiegenden Teil, das war es wieder mit nur Teilen, die zitiert wurden, sondern teilweise und doch, ich gehe aktuell bei meinen Kindern in Brandenburg davon aus, dass die Hälfte der Eltern qualifizierter ist als die Hälfte der Lehrer der Klasse.

    Aber schön, dass du über andere Bundesländer so qualifizierte Urteile abgeben kannst, wobei doch selbst in der Presse bundesweit zu lesen war, wie hoch in Berlin und Brandenburg die Zahl der Quereinsteiger ist und das sind und bleiben nun mal in 99,9% keine Pädagogen, unter den Eltern gibt es aber ausgebildete Pädagogen (zumindest bei uns in der Klasse) über die Hälfte, das kann in Berlin noch anders sein. Ist sicher z.B. bei mir an der Schule auch nicht so, aber auch einer ist dann schon ein Teil!

    Das kann ich mir so von der Intention her nicht vorstellen - weil der Schulleiter das nicht aus der eigenen Kasse zahlt. Da gibt es auch keinen Druck von oben o.ä.
    Ich vermute mal eher, dass bei euch die Teilzeit-Lehrer entsprechend Stress machen wenn sie zur Vertretung eingetragen werden und der Weg so der einfachere ist.

    Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, hier ist es genau so, denn doch, es gibt Druck von oben, es soll dafür gesorgt werden, dass möglichst nichts zusätzliches bezahlt werden muss. In Berlin kenne ich das von keiner Schule anders, alle bekommen den Druck, alle setzen nur wenn es unbedingt nötig ist so ein, dass bezahlt werden muss.

    Yestoerty, bei Teilzeitkräften ist der Abrechnungszeitraum nicht der Monat, sondern die Woche.

    Das ist vermutlich bundeslandabhängig, Berlin rechnet klar nach Kalendermonaten ab. Wobei in NRW wohl nicht mal die Woche Abrechnungszeitraum ist, sondern gar keine Verrechnung bei Teilzeitkräften stattfinden darf, wenn nicht die entfallende Stunde genutzt wird:
    https://www.tresselt.de/mehrarbeit/#ve…-ausfallstunden

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