Beiträge von Susannea

    Wie meinst Du das? Ich kenne als Klausurpapier nur die üblichen linierten oder karierten DinA4-Bögen ("Kanzleibögen" heißen sie im Bürobedarfshandel) mit Rand. "Spalten"? Lasst Ihr die Klausuren in Vokabelhefte schreiben?

    Spalten = die Hälfte der Seite (Vertikal ungeknickt) . So haben wir vor 30 Jahren schon uns Oberstufenklausuren geschrieben, damit ser Seitenwand breit genug zum korrigieren ist.

    Kl.gr.Frosch

    Genau so haben wir das auch gemacht und ich gehörte zu denen, die auch einen Satz pro Seite dann nur unterkriegten :pfeifen:

    Klär das wirklich mit dem Schulrat und dem Personalrat und ja, Frist sind in allen Fällen 7 Wochen.

    Bei uns müssen z.B. die Anmeldungen der Teilzeit ab Sommer bis Januar/Februar da sein, da wüsste man dann schon, wie es aussieht, jetzt noch nicht.

    Susannea: Gilt das mit Klasse 1-10 in Berlin immer noch? Auf der Seite der HU Berlin heißt es z.B. explizit "Lehrbefähigung für die Klassen 1-6". Da ich hier im Forum schon einmal davon las, wollte ich diesbezüglich mal nachfragen. Ich weiß, dass es die Kombination Grund- und H/R-Lehramt früher in einigen Unistädten gab, meine aber, dass es das inzwischen nur noch in Hamburg gibt, oder?

    Ich habe gerade geguckt, jetzt kann man sich nur noch bewerben für Grundschule oder Oberschule, was ja noch besser wäre für den TE, weil es keine UNterscheidung mehr zwischen den einzelnen Oberschulen gibt, damit sollte das gar kein Problem sein und an die Grundschule geht aktuell mit jedem Abschluss.

    Du solltest keinerlei Probleme haben eine Stellen an Gesamtschulen, Sekundarschulen oder Grundschulen zu finden, an Gymnasien könnte es sehr viel schwieriger werden, denn natürlich werden da passende Lehrer bevorzugt, aber da Berlin nur Gymnasiallehrer und Lehrer von 1-10 ausbildet, sind das nicht viele die besser qualifiziert sind, zumal es eben insgesamt zu wenig sind.

    Aber nur, weil die Bezüge höher sind als das Elterngeld in ihrem Fall.Und es sollte heißen man hat maximal 10 Monate danach. (Es sei denn man ist alleinerziehend.)

    Genau, wenn das Elterngeld höher ist, dann gibt es nämlich das (zumindest aufstockend), aber man darf eben keine Elternzeit schon haben in der Zeit, weil man sonst dne Anspruch auf den AG-Zuschuss oder bei Beamten auf die kompletten Bezüge verliert.

    Geburt: 19.6.19
    Elternzeit Mutter: 19.6.19 - 18.8.19 (inklusive der 8 Wochen Mutterschutz)
    Elternzeit Vater: 19.8.19 - 18.8.19
    Wäre das dann auch "sachgerecht begründet" durch die Elterngeldzahlungsdauer?

    Nein, das ist auch nicht korrekt, denn die Elternzeit der Mutter beginnt erst am 15.8. und geht dann bis 18.8.

    Aber ja, man müsste sie für die 4 Tage wohl einreichen, damit es an den Tagen eine Betreuung gibt.

    denkt nur daran, dass das Elterngeld an die Lebensmonate des Kindes gekoppelt ist. Für deinen Beispiel Zeitraum könnte er bei dem Geburtsdatum so nicht das Geld beantragen. Das müsste dann z.b. 19.8.19 bis 18.8.20 sein.

    Zumal er so 13 Lebensmonate hätte in denen er Elterngeld haben möchte.

    Einige Klassen haben Punkte für gesundes Frühstück vergeben und mit den meisten Punkten am Ende der Woche, des Monats usw. gab es dann eine Urkunde, das kann helfen, aber ganz ehrlich, ich habe mich da als Mutter auch ausgeklinkt und habe gesagt, lieber nimmt mein Kind Toastbrot, eine Milchschnitte o.ä. mit als gar nichts.

    Den Job als Vertretungslehrer kann man sich bestimmt nicht als Praxissemester anrechnen lassen, dir fehlt ja dann die Betreuung durchs Zfsl. Und als Vertretungslehrer bist du alleine in der Klasse. Das ist ja was ganz anderes.

    Es mag natürlich sein, dass das in NRW wirklich grundsätzlich so ist, in Berlin und auch in Brandenburg ist dies nämlich nicht so, ich habe natürlich die Vertretungsverträge als Praktikum anerkannt bekommen und musste dann nur noch den Bericht schreiben und das Vorbereitungsseminar besuchen. Ob der Betreuer nun das eine Mal kam oder nicht (wenn es ihm zu weit weg war, kam er eh nicht), das war dann egal.

    Natürlich nicht!
    Und wie willst du das mit der Lohnssteuerkarte machen? Eine zweite mit Steuerklasse 6 besorgen??

    Sicherlich kannst du "freiberufliche" arbeiten und niemand hindert dich daran, Krimiautor zu werden oder dir eine Million mit Internettradinggeschäften zu verdienen.

    Natürlich mit Steuerklasse 6, ist doch kein Problem, gibt's doch eh hinterher wieder die zuviel gezahlten Steuern.

    Ansonsten: warum einige Frauen nur ein Jahr Elternzeit nehmen liegt daran, dass einem (jedenfalls aktuell in NRW) bei einer längeren EZ nicht garantiert wird, dass man an seine Schule zurück kommt.

    DAs ist aber wirklich eine sehr spezielle Variante aus NRW, denn in Berlin und Brandenburg gehörst du zu der Schule, egal wie lange du Elternzeit nimmst und musst wenn du da weg willst, die Versetzung beantragen. Und vom AG kannst du in Elternzeit nur mit deiner Zustimmung versetzt werden.

    Daher ist eigentlich immer empfohlen, wenigstens zwei Jahre zu nehmen und das dritte Jahr zu schieben, damit man solche Dinge abfangen kann. Arbeiten kann man ja trotzdem während der Elternzeit. Da die wenigsten KollegInnen mehr als 50% an Stundendeputat haben, ist man während der Elternzeit sogar noch besonders geschützt und kann auch kurzfristig sein Deputat verändern oder gar ganz in die Elternzeit zurück.

    Genau das.

    Und vermutlich hat Schmeili Recht, dass sie es durchgehen lassen, wenn nicht gerade die Hütte brennt und das tut sie leider an einigen Stellen.

    Aber probiere es, Alare, du hast doch nichts zu verlieren!

    Susannea: Mir hat man damals eindeutig gesagt, dass man maximal 1 Jahr NACH dem 2. Geburtstag nehmen darf.

    Nein, das hat dir sicher niemand gesagt (das hast du sicher falsch in Erinnerung), denn es war ein Jahr nach dem 3. Geburtstag ;) Und nein, damit war es eben nicht weg, sondern man konnte 1 Jahr bis zum 1. Geburtstag, dann 2.-3. Geburtstag und dann ein Jahr nach dem 3. Geburtstag.

    Daher konntest du damals auch maximal 5 Jahre nehmen, inzwischen kann eine Zwillingselternteil problemlos 6 Jahre Elternzeit nehmen.

    Ich habe ein Jahr beantragt. Es hieß, verlängern wäre einfacher als verkürzen, weil ja eine Vertreung ihren Vertrag hat. Aber eben nur Verlängern mit einer Ankündigungsfrist.

    Da hat dir jemand Unsinn erzählt, man muss sich immer für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, also eigentlich hast du damit festgelegt, dass du bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit mehr nimmst.

    Anscheinend hast du dies nicht getan. Dann geht das jetzt auch nicht mehr mit dem Verlängern. Mann kann nur das 3. Jahr flexibel nehmen, wenn man dies vorher beantragt hat, dass man sich das aufheben möchte. Die ersten 2 Jahre musst du sofort auf beantragen oder eben nicht.

    Nein, das ist so natürlich auch völlig unsinnig. Man muss sich für zwei Jahre festlegen, wann man davon Elternzeit nimmt, aber inzwischen kann man dann sogar die restlichen zwei Jahren (bei Anmeldung eines Jahres) nach dem 3. Geburtstag nehmen und muss dies nur 13 Wochen vorher anmelden. Aber weg war das 2. Jahr noch nie, wenn man es nicht gleich genommen hat, es geht dann eben nur nicht mehr bis zum 2. Geburtstag zu nehmen (was hier ja aber das Problem ist).

    Moment mal, das ist nicht ganz richtig! Man kann die Elternzeit verlängern, auch wenn nur 1 Jahr beantragt wurde. Allerdings muss der AG zustimmen.

    Nein, das ist laut Gesetz nur in dringenden Fällen möglich eine Verlängerung. Eigentlich kann man eben erst ab dem zweiten Geburtstag wieder in Elternzeit gehen, aber aus Kulanz kann der AG natürlich einer Verlängerung zustimmen. Also versuche es einfach, ansonsten müsst ihr da eben ca. 40 Wochen durch.

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