Beiträge von Susannea

    Ich weiß nicht, @Susannea, solche amtlichen Seiten und die Angaben darauf sind Unsinn? Sprach ich nicht davon, dass es für die neueingestellten Lehrer gilt? Meiner Information nach betrifft das sehr wohl die jetzt Neueingestellten. Die bekommen A bzw. E 13 + Erfahrungsstufe 5 und das macht sogar rund 5300,- Euro brutto. Ich kenne nämlich Referendare, die nach dem 1. Januar 2018 in Berlin eingestellt wurden.

    Nein, noch einmal, das gilt eben nicht für alle Neueingestellten, aber das steht da auch so auf der Seite (wenn man genau liest).
    Das gilt nur für Leute mit 2. SteX nach der Prüfungsordnung von 2014 und für andere Bundesländer gilt das auch nicht (auch das steht dort).
    Und ja, die Übersicht ist Unsinn, wenn man vorher darüber schreibt, dass es sein könnte, dass man so eingestuft wird, aber auch anders! Ist doch klar, dass da die wenigsten dann so eingestellt werden.
    So etwas nennt man Werbung. Fallen ja auch genügend darauf rein, wie man an dir sieht.

    Habt ihr eigentlich auch als Alt-Eingestellte die Erfahrungsstufe 5 bekommen, als sie für alle Neueingestellten eingeführt wurde (2013 ?), wenn ihr sie zu diesem Zeitpunkt nicht sowieso schon erreicht hattet?

    Ich bin ja nach 2013 eingestellt worden, aber nein, die anderen Kollegen haben nicht Stufe 5 erhalten, die haben sie z.T. jetzt noch nicht.

    PS: Ja, die Behandlung der Lehrer mit DDR-Ausbildung finde ich ungerecht. Komisch, dass für die 28 Jahre lang niemand auf die Straße ging. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Seit 28 Jahren nicht!

    Wieso 28 Jahre nicht, diese Sachen sind in sämtlichen Streiks mit verhandelt und bemängelt worden, aber das ist wie so viele andere Dinge im Streik, es wird imemr nur ein Motto genannt und nie alle Dinge!

    Ach Berlin, das Land wo nach Ausbildung bezahlt wird. Ein ausgebildeter Gymnasiallehrer, der keine Ahnung von der Arbeit an der Grundschule hat, bekommt dort mehr als ein "richtiger" Grundschullehrer.

    (Kann sein, dass nach das nicht mehr der Fall ist, ein bekannter von mir ist aber aufgrund des gleichen Gehaltes an die "laue" Grundschule abgewandert.)

    Doch, genau das ist der Fall!

    Ich kenne die Abläufe und das Genehmigungsverfahren bei Elternzeit nicht. Kann der Zeitraum nicht genehmigt werden?

    Nein, derjenige der in Elternzeit geht gibt 7 Wochen vorher spätestens an, wann und bis wann und ob mit oder ohne Teilzeit, der AG bekommt dies nur mitgeteilt. DA muss nichts genehmigt werden, kann nichts abgelehnt werden usw.

    Es ist eine reine Mitteilung an den AG.

    "Lehrermangel, Unterrichtsversorgung kann nicht sichergestellt werden", schon hast deinen zwingenden betrieblichen Grund.

    DAs denke ich auch, dass dies welche sein könnten, aber wie gesagt, kommt ja eh nur ganz selten zum Tragen, weil kaum jemand einen 3. Abschnitt nach dem 3. Geburtstag nimmt und dann kann nicht abgelehnt werden (nur die TZ in EZ und da würden diese Gründe ja dafür und nicht dagegen sprechen ;) )

    Bei 3 Kindern ( in NRW ab 2 muss man sich nur noch zu 30% versichern. Man hat einen Beihilfeanspruch von 70%).
    Für jedes unser 3 Kinder zahlen wir zur Zeit 30€.

    Im Endeffekt ist es natürlich eine ganz persönliche Entscheidung. Man muss viele Dinge berücksichtigen, aber ich wage zu behaupten, dass die private Versicherung für die meisten Beamten die bessere Wahl ist.

    Man darf aber nicht vergessen, wenn das andere Elternteil kein Beamter ist und die Kinder in der PKV, hat man keinerlei Kinderkrankentage (es sei denn, der Ag gewährt sie) und das kann gerade bei 3 Kindern schon viel ausmachen, wenn die Tage dann unbezahlt sind o.ä.

    Seit 2015 muss der Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe haben um eine Übertragung von bis zu 24 Monaten Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu verwehren (gilt nur für Angestellte! Für Beamte ist die Rechtslage da nicht eindeutig...).

    DAs ist falsch, seit 2015 muss nichts mehr übertragen werden, man meldet einfach mit 13 Wochen Vorlauf an und nur wenn es der 3. Abschnitt ist, kann der AG überhaupt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Sonst hat er auch nach dem 3. Geburtstag keine Chance mehr dagegen etwas zu machen.

    Einige Bundesländer haben da auch für Beamten schon eine eindeutige Rechtslage, weil sie sagen, dass das BEEG angewendet wird.

    Warum gehst du nicht selbst in Elternzeit oder drohst zumindest deiner SL damit? In Bayern kann man als Beamter während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes jederzeit Elternzeit beantragen (ist ab Antragstellung innerhalb von 7 Wochen durchsetzbar).

    Nicht nur in den ersten 3 Jahren, inzwischen für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren sind, in den ersten 8 Jahren, wenn auch nach dem 3. Geburtstag mit 13 Wochen Vorlaufzeit!

    Sprich, du stellst jetzt den Antrag und wärst dann ab den Herbstferien oder so weg.

    Kein Antrag, nur eine Mitteilung ;)

    Ab dem 3. Geburtstag kann der Arbeitgeber diese nämlich verwehren. Was dazwischen ist sollte man mal nachlesen.

    Nein, das kann er auch da nur im Ausnahmefall und zwar, wenn dies der 3. Abschnitt ist (was nur ganz selten der Fall ist, da egal in wieviele Stücken angemeldet, alles was nacheinanderliegt, ein Abschnitt ist) und dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, sonst ist man eben einfach nach 13 Wochen Vorlaufzeit (Anmeldefrist) weg ;)

    Ich bin nicht 100%ig sicher, dass weiß Susannea bestimmt wie das mit der Elternzeit nach dem 1. Geburtstag ist

    Wenn noch keine genommen wurde, so wie alle Elternzeit vor dem 3. Geburtstag mit 7 Wochen Vorlaufzeit einfach anzumelden (nicht beantragen, weil sie eben nicht abgelehnt werden kann!). Wenn schon welche genommen wurde, dass geht es ohne Zustimmung des AG erst wieder 24 Monate nach Beginn der 1. Elternzeit (sprich, oft nach dem 2. Geburtstag), weil man sich für 24 Monate festlegen musste.

    Wenn noch konkretere Fragen, müsstet ihr noch mal ansprechen, denn ich habe hier den Thread irgendwann nicht weiter verfolgt.

    @Anja82, siehe meinen Kommentar eben an Susannea. Es ist sogar deutlich mehr als 5000,- Euro brutto.

    ich wundere mich, wieso andauernd bestritten wird, dass die Berliner Lehrer (alle Schulämter) bei Neueinstellung rund 5000,- Euro bekommen. Das ist A bzw. E 13 + Erfahrungsstufe 5, die sie sofort bei Neueinstellung bekommen.


    Nein, ist es nicht, denn dies bekommen bisher nur die jetzt fertig werdenden (nach der 2014er Prüfungsordnung beendeten)Lehramtsanwärter und die Oberschullehrer.


    Alle anderen bekommen nämlich bis 2019 nur E11!

    Ich z.B. habe 2014 zwar mein 2. StEx gemacht, aber 4 Tage zu früh, daher gibt es nur E11 bis 2019. Und was hier alles ganz einfach unterschlagen wird, sind dann die ganzen ehemaligen DDR-Lehrer, die teilweise bisher nur so wie Seiteneinsteiger E10 bekommen. A13 bekommt eh niemand, der neu eingestellt wird, denn Berlin verbeamtet nicht.

    Du müsstet also die Seiten evtl. etwas aufmerksamer lesen und nicht jeden Unsinn glauben, der da abgedruckt wird.

    Also nein, aktuell bekommen die meisten neu eingestellten die von dir genannten 4700 Euro bei Vollzeit brutto.

    @ Susannea:
    Darauf würde ich mich als Sportlehrer nicht einlassen. Da bin ich übervorsichtig, vielleicht zu sehr. Da bitte ich die Bestätigung des Arztes, dass das erlaubt ist. Wer weiß, vielleicht schadet in dem Stadium das Chlor (wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Narben nocht recht frisch)?

    Ja, das finde ich übervorsichtig, denn wenn ich das schriftlich von den Eltern habe, bin ich raus, wenn etwas passiert.

    In einer normalen Sporthalle fänd ich das auch nicht schlimm. Aber in einer Schwimmhale bei 31 Grad Außentemperatur in normaler Kleidung?

    Und dazu kommt eben, dass auch das Schreiben auf Dauer mühsam ist. Es wird sich schon eine Lösung finden.

    Also zumindest hier darfst du mit normalen Sachen nicht rein, sondern musst eine kurze Sporthose tragen. Das würde ich auch empfehlen und gucken, dass die Füße ab und an ins Wasser kommen, sonst ist es unerträglich. Bei uns dürfen die Kinder dann Zeiten stoppen, Runden zählen oder ähnliches, das hilft allen.

    Da gibt es problemlos diverse JObs, sagen wir Erzieher, Altenpfleger, Sekretärin, ja sogar Informatiker und und und

    Und noch mal, ich habe sehr wohl gelesen was du geschrieben hast und habe noch einmal darauf hingewiesen, dass eben die "normalen" 3 Jahre keinerlei Auswirkungen auf eine Lücke haben.

    Und das du scheinbar viel zu alt bist, das ist dann eben das Problem deiner Mutter, die Leute, die aber jetzt ins Rentenalter kommen oder in den letzten Jahren gekommen sind, die haben alle etwas bekommen für die Zeit!

    Es ging um Altersarmut. Also schreiben wir über Frauen, die *jetzt* im Rentenalter sind.

    Häh? Wer 3 Jahre lang ausschliesslich sein Kind betreut hat keine Unterbrechung im Arbeitsleben? Die Logik muss ich jetzt nicht verstehen.

    Nein, keine Unterbrechung in der Renteneinzahlung und genau um die ging es.

    Auch die Frauen, die jetzt ins Rentenalter kommen, bekommen diese Jahre z.T. bisher allerdings entweder weniger oder erst ab 3 Kindern je 3 Jahre.

    Meine Betroffenheit hält sich in Grenzen. Wenn sie nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat sie nicht in die Rentenkasse einbezahlt und als halbwegs gebildete Frau (das nehme ich jetzt einfach mal an) sollte sie gewusst haben, was das bedeutet.

    DAs sieht der Gesetzgeber glücklicher Weise anders, denn jede Mutter, die ihr Kind betreut bekommt 3 Jahre Vollzeit entsprechend dem Durchschnitt in die Rentenkasse eingezahlt.

    Das denke ich eben auch. Gehen wir mal davon aus, dass jemand in meinem Alter ohnehin bis 70 arbeiten wird, dürften 3 Jahre Unterbrechung wahrscheinlich wirklich nicht die grosse Katastrophe sein. So und so kommen wir alle nicht umhin uns rechtzeitig über die Altersvorsorge Gedanken zu machen. Ich schrieb ja erst letztens in einem anderen Faden schon mal, dass ich derzeit ein Drittel meiner Rentenbeiträge komplett ohne Arbeitgeberbeteiligung leiste..

    Welche Unterbrechung, durch Kinder hast du zumindest keine!

    Ich bin da schon der Meinung, dass solche Erziehungszeiten in der Rentenkasse honoriert werden sollten.

    Werden sie doch und zwar genau mit den Durchschnittsverdienst in dem Jahr. Du kannst dann ja sogar noch bis zu einer gewissen Grenze das ganze erhöhen, wenn du in den ersten drei Jahren auch noch Teilzeit arbeitest. Sprich, ich habe z.B. in den ersten drei Jahren meiner Kinder mehr Einzahlungen als danach, weil ich eben da ein Teilzeitgehalt zuzüglich dem durchschnittlichen Vollzeitgehalt hatte bei der Einzahlung in die Rentenkasse.

    Das Problem ist nur, dass diese Handyversicherungen in Anbetracht zum Handypreis exorbitant teuer sind, zumal das Handy sehr stark im Wert sinkt.
    Und dann haben die auch häufig nur so komische Bedingungen, wie dass das Handy repariert wird o.ä.

    Wie die Stiftung Warentest sagt: "Wenig Schutz für viel Geld"

    Das sehe ich anders, wie gesagt, haben 20 Euro einmalig bezahlt und für 250 Euro problemlos ein neues Handy erhalten, als es im Pool gelandet ist. Inzwischen ist das ohne Mehrkosten in unserer Hausratsversicherung mit drin, so wie alle Tablets usw.

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