Wenn die etwas berechnet hätten, hätte ich doch eine Abrechnung bekommen müssen. Habe ich aber nicht.
Wenn ich 1 Woche vorher mit einem höheren Deputat angefangen hätte, hätte ich auch ab diesem Zeitpunkt mein höheres Gehalt bekommen, auch während des BVs. Ist doch während einer Krankschreibung auch so. Zumindest bei Beamten in NRW.
Die entsprechenden Bestimmungen lauten: Die Beamtinnen erhalten weiterhin ihre Bezüge.
Die Bezüge sind aber die, die man aktuell bekommt. Nicht der Durchschnittsverdienst vergangener Monate.
So war es bei mir und bei allen meinen schwangeren Kolleginnen.
Nein, so ist es nicht. Das wird intern berechnet und das bekommst du in der Regel nicht zu sehen. Und der genannte Grund von dir, ist doch genau die Ausnahme der Regel, dass sonst der Durchschnitt der 3 Moante vorher genommen wird. Ist doch auch nur bei wechselnder Bezahlung oder bezahlten Überstunden wichtig, sonst ändert sich doch nichts.
Ist also eher bei medizinischen Berufen mit Schichten usw. interessant oder eben Bezahlung nach der geleisteten Arbeit.
Und doch, du bekommst den Durchschittsverdienst der Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft, wenn es nicht ein grundsätzliche Ändeurng gibt. Egal ob Beamten oder Angestellte, auch in NRW. Nur sieht man das bei Lehrern eben in der Regel nicht (wenn nicht bezahlte Überstunden gemacht werden).
Typisches Beispiel übrigens für die Berechnung, die du nicht zu sehen bekommst. Das Weihnachtsgeld. Da steht einfach nur eine Zahl bei der Jahressonderzahlung, welche Gerhälter/Bezüge aber addiert worden sind und durch wieviel geteilt und wieviel Prozent davon genommen werden usw. das läuft alles in der Personalstelle ab und bekommst du nie zu sehen.
War echt schwierig denen dann begreiflich zu machen, dass sie es falsch berechnet haben, weil man ihnen die Zahlen ja nicht so einfach nennen kann, die falsch sind. Und selbst bei der Neuberechnung habe ich nur eine Mitteilung bekommen, dass sie aufgrund eines Rechenfehlers Summe x nachzahlen.