Beiträge von Susannea

    Wobei das nicht ganz stimmt.Bei einem Lehrer mit voller Stelle hast du recht.
    Ein (angestellter?) Teilzeitlehrer bekommt zumindest die Stunden aufgestockt. Sprich: Wenn man eine ganze Woche fährt, dann bekommt man auch das Geld so, als wenn man eine Woche lang Vollzeit arbeiten würde.

    Aber selbst das sind ja nicht annähernd die geleisteten Stunden, weder für Vollzeit noch Teilzeit kommt das hin!

    Volker, das gilt meines Wissens nur für angestellte Lehrer.

    DA sind wir wieder an dem Punkt, Beamtenrecht= Ländersache, in Berlin gilt das z.B. auch für Beamte!

    Zum Thema Budget...nun, da wird sich gerne ausgeschwiegen. Angeblich gäbe es keines dafür.

    Ist gut möglich, bei uns wird auch alles bezahlt, sonst fährt keiner. War bisher kein Problem. Ich war ja nun mit meiner Tochter in Brandenburg auf Klassenfahrt, dort war es ein Problem, weil beschlossen wurde, dass jede Fahrt maximal 250 Euro Budget im Schuljahr hat. Nunja, dass das nicht reicht bei zwei Lehrern (da zwei Klassen) z.B. ist ja wohl klar. Die Freiplätze gingen an uns Eltern.

    ...wäre das an unserer Schule der Fall (ist es nicht), würde ich schlicht die SL fragen, wie sie das Probllem zu lösen gedenkt.
    Ich habe übrigens einen Laptop dabei - meinen eigenen. Den benutze ich nicht zur Unterrichtsgestaltung, wohl aber als tragbares "Büro". Das ist aber wieder etwas anderes...

    Die wird dir sagen, dass du ja im Fachraum dann einen PC hast, vorbereiten kannst du das alles an einem der zwei PCVV im Lehrerzimmer, wenn denn da mal einer frei ist und geht (das sie dann auch noch doppelt so lange brauchen, wie normale, ist ja dann auch dein Problem). Tja uns Scanner steht da auch manchmal, aber selten.

    Du bist Angestellte?
    Du hast eine Reduktion deiner Ansprüche aus der GRV dank der Reform. Die du jetzt wieder ausgleichen musst.
    Die Zulagen werden über Steuereinnahmen gezahlt.
    Aber gut, jeder entscheidet selbst.

    Ja und, wenn ich aber die Zulagen nicht nehme zahle ich ja deswegen nicht weniger Steuern.

    Außerdem hat das alles nichts damit zu tun, dass es sich eben für deutlich mehr Leute lohnt als nur ein paar wenige und das es sich bei mir lohnt, hast du ja schon selber zugegeben! Da nützt es jetzt auch nichts, da doch noch ein Hintertürchen finden zu wollen!

    Und was soll das mit angestellt oder verbeamtet zu tun haben, der Anspruch, die Höhe der Zulagen usw. verändert sich durch den Statur gar nicht!

    Frag mal deinen Anbieter ab welchem Rentenalter du deine eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen wieder raus hast.
    Und frag mal nach allen Kosten.
    Und dass er jetzt gut lief ist klar. Wir haben seit 8 Jahren einen Lauf. Dich trifft es wenn deine Erträge für die Kosten herhalten dürfen

    Sorry, das ist doch etwas weit hergeholt, denn ich habe ja bisher nur von den Garantieleistung gesprochen und die werden auch durch die Kosten nicht weniger, wirklich raus kommt ja noch mehr ;)

    Und warum sollte mich interessieren, wann ich eingezahlte Beiträge inklusive der Zulagen wieder raus habe, da es die Zulagen sonst nicht gibt, interessiert mich nur, wann ich meine eingezahlten Beiträge wieder raus haben und die habe ich sicher wieder raus! Zumal ja die Garantieleistung aus allen Einzahlungen inklusive Zulagen besteht, ohne irgendwelche Abzüge.

    Solange der Staat mir nicht ein Tablet mit entsprechender Software sowie vernünftigen digitalen Schulbüchern stellt, bleibe ich bei Kreide und Lehrbuch.
    Soll irgendein Professor in einer Studie ruhig die Digitalisierungsfeindlichkeit der Lehrer ermitteln. Ich schlage ihm dann vor, dass er seine Studien selbst finanzieren soll

    Tja, aber wie machst du das, wenn doch keine Tafel mehr da ist (und kein OH-Projektor), sondern nur noch das ActiveBoard und auch keine Dokumentenkamera dazu? Dann wird es nämlich schon echt schwierig.

    Da du 540€ in den letzten 8 Jahren selber eingezahlt hast, dann war dein Eigenanteil knapp über den Mindestbeitrag.
    Da deine Riesterzulage so hoch ist, liegt dann an deinen Kindern. Stimmt das soweit?
    Dann bist du ja das Beispiel was ich oben erwähnt habe wo es Sinn machen kann.

    Ja und ja und nein, da gehe ich eben nicht mit, denn du sprichst ja von den wenigen Beispielen, da aber in Deutschland jede Frau durchschnittlich 1,5 Kinder hat, kann sich dies aber nicht nur bei wenigen Beispielen lohnen, sondern bei sehr vielen ;)

    Genau das ist der Punkt, wo ich dir widersprochen habe! Denn auch bei 1,5 Kindern läge die Zulage ja schon bei ca. 600 Euro.

    Weil ein Fonds ab einem frühen Zeitpunkt, unabhängig von Entwicklung am Aktienmarkt, massiv umschichten muss um dir deine Rentenzahlung zu garantieren.
    Passiert dies zu Beginn einer Hausse, verzichtest du massiv auf Rendite.
    Oder der Anteil an Aktien ist eher gering. Dafür sind die Kosten aber horrend.

    Vergleiche die Wertentwicklung deines Fonds mit dem Vergleichsindex. Schaue wie hoch deine Kosten im Vergleich zu dem entsprechenden Etf war und vergleiche dann die Nettorendite.

    Wegen dem obigen Umschichtungsproblem/Renditeproblem bei einer Laufzeit von>30 Jahren empfehle ich eher einen langweiligen Riesterbanksparplan für die Zulagen und für den Fonds eigenes Kapital zu verwenden.

    Wie ich ja gerade mit Zahlen belegt habe, habe ich keinerlei Renditeprobleme. Besser und sicherer wird es wohl kaum geben. Und was interessiert mich ein Vergleichsindex, ist genauso wie der Vergleich mit der Note des Nachbarn, mich interessiert was ich raus bekomme, nicht was ich hätte noch besser rausbekommen können ;)

    Also wie gesagt, sehe ich deutlich anders als du, konnte das hier meiner Meinung nach auch gut belegen, warum eben Riester doch eine sehr gute Anlage sein können (und vor allem sicher) und komme damit zum eigentlichen Thema zurück.

    Altverträge kann man nicht neu anlegen. Neue KLV haben, wenn überhaupt, einen miserablen Garantiezins.

    Riester macht v.a. für z.B. Frauen mit mehreren Kindern und die somit nur den Mindestbeitrag ansparen muss Sinn.

    Bei den meisten fressen die Kosten einen Großteil der Rendite auf.
    Riesterbanksparpläne als günstige Form werden kaum noch angeboten.
    Riester mit Fonds ist Schwachsinn. Wohn-Riester die Kundenverarsche schlechthin.

    Die Finanzbranche freut sich. Da war die Lobby halt erfolgreich. Und das bei der Arbeiterpartei SPD. :cash:

    Das man Altverträge nicht neu anlegen kann ist klar, aber alte Kapitallebensversicherungen sind immer noch gut ;)

    Und warum sollte Riester mit Fonds Schwachsinn sein, ich bekomme einen Garantie, was ich mindestens bekomme und alles darüber ist deutlich besser und schon alleine die Zulagen bei Familien ergeben einen zu hohen Zinsertrag damit, dass man da immer gut beraten ist.
    Von Wohn-Riester halte ich auch überhaupt nichts, habe ich ja auch nirgends erwähnt.

    Und nein, es muss nicht nur der Mindestbetrag sein und warum sollte es für Männer nicht genauso gut sein?!? Da die Zulagen ja auf die notwendige Einlage angerechnet wird, kommen damit doch einige gar nicht so schlecht weg!


    Um das mal mit Zahlen zu belegen, ich habe 540 Euro in den letzten 8 Jahren eingezahlt und habe eine Garantieleistung von 5731,23. Wo bitte bekomme ich so eine Rendite denn noch?!? Und ja, ich hatte Gebühren von etwas über 60 Euro, aber dafür auch zusätzlich eine Fondperformance von 180 Euro. Ist aber alles nicht wichtig, weil alleine die Zulagen von fast 1000 Euro je Jahr das eh alles übertreffen.

    Ach und die Verrechnung mit der Grundsicherung bei einem Produkt welches dank SPD das Licht der Welt erblickt hat...

    Und Grundsicherung sollte einen mit solchen Verträgen hoffentlich nie treffen und selbst wenn, ist die Verrechnung wohl durchaus berechtigt, denn warum sollte die Allgemeinheit für einen zahlen, wenn man es selber zahlen kann!

    Wer sein Geld auf Sparkonten, Riester (außer in ganz wenigen Ausnahmen) oder Lebensversicherungen anlegt, der hat schlicht keine Ahnung.

    Tja, ich denke, das ist leider falsch. Denn je nachdem, wie alt diese Dinge sind, kann es sehr gut investiert sein (zumal die ja teilweise Fondgebunden sind) und Riester ist für Mütter oder Väter (ganz wichtig, aber nur einer je Familie) eine sehr gute Sache und das ist eher keine Ausnahme ;)

    Ich sage mal so: Urlaubsgeld ist mir zwar ein Begriff, mir war jedoch nicht klar, dass das jeder Arbeitgeber zahlen muss. Mein Wissen über Angestelltenrecht ist etwas beschränkt, da ich mich familiär bedingt eher mit Selbstständigkeit bzw. Minijob auskenne.

    Scheinbar ja nicht, denn auch im Minijob hat man bezahlten Urlaub und nein mit Urlaubsgeld hat das alles nichts zu tun!

    Ich weiß nicht, ob man gezwungen werden kann, Urlaub zu nehmen, aber ich weiß von mindestens einem Fall, in dem die Arbeitnehmerin in ihrem Urlaub von Arbeitsstelle A einfach vermehrt in Arbeitsstelle B arbeitete. Das macht aber wohl eh nur Sinn, wenn man, wie besagte Arbeitnehmerin, (noch) keine Kinder oder auch keine sonstigen Verpflichtungen hat, vermeiden möchte, dass einem die Decke auf den Kopf fällt, und zusätzlich auch keinen Geldbaum im Garten stehen hat.

    Das ist eben eigentlich nicht zulässig, da der Urlaub zur Erholung genutzt werden soll/muss und ja, man ist auch verpflichtet den zu nehmen bzw. der AG ihn zu genehmigen.

    Hier tun sich ja echt Abgründe auf, das gehört für mich eindeutig zur Allgemeinbildung, dass man weiß was Urlaub ist.

    Wow ... das ist echt unter aller Kanone. Mir war bis eben echt nicht klar, dass ihr in so einem Fall nicht offiziell freinehmen dürft. Meine Mutter ist erst vor Kurzem gestorben, da habe ich anstandslos 2 Tage frei bekommen. Es hätte mir per Gesetz (!) sogar noch ein dritter zugestanden, auf den ich verzichtet habe. Uns steht auch für sowas wie Hochzeit oder Umzug je 1 Tag Sonderurlaub zu. Wollte ich jetzt einfach mal so erwähnt haben, da es ja anscheinend wirklich Leute hier gibt, die denken, das sei im System Schule nicht drin.

    Eigene Hochzeit z.B. ist hier in der Regel auch kein Grund um frei zu bekommen, kann man ja in den Ferien machen. Bisher hatte ich bei meinen Schulleitungen bei so etwas immer Glück, auch die Beerdigung meines Großvaters war kein Problem da frei zu bekommen, aber ansonsten bin ich bei so etwas auch nicht arbeitsfähig, das attestiert mir jeder Arzt.

    Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
    Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.

    Ist hier auch so und da ich ja auch nur eine bestimmte Prozentzahl absetze, ist der Rest mit der privaten Nutzung auch kein Problem (also auch Spielecke usw. nicht, wobei die ja zum Arbeiten gebraucht wurde). Und mein Bett ist 90% der Zeit eh Ablagefläche für alle möglichen Vorbereitungen, da ist nichts mit mal drauf schlafen ;)

    Stratham bezieht sich darauf, dass in Hessen im Studium mindestens zwei Fächer belegt werden müssen, um studierter Haupt- und Realschullehrer werden zu können. Daher seine/ihre Frage, ob eine nachträgliche Reduktion auf ein Fach Konsequenzen für die Lehrgenehmigung haben könnte.

    Zumal dann die Frage immer noch bleibt, ob Hessen nicht auch aus andere Bundesländern einstellt, die eben nur ein Fach haben. Wichtig ist ja nicht unbedingt zu wissen, was im Studium ist, sondern was bei der Einstellung z.B. wichtig ist.

    Missverständnis. Selbst verständlich hat das mit Englisch nichts zu tun. Jedoch brauche ich ja als Lehrer an sich zwei Fächer und die Frage ist, ob Religion dann noch (gesetzlich gesehn) als zweites Fach zählt, wenn ich es gar nicht unterrichten kann.

    Wieso genau brauchst du zwei Fächer? Ich kenne hier sehr viele, die nur ein Fach haben, das ist doch kein Problem. Wobei hier davon bisher die Einstufung abhängt.

    Äh, was, Susanna? Da hast du dir aber ziemlich einen zurechtgeschwurbelt. Du hast geäußert, dass Zuparken vermutlich unter "Pech gehabt" abzubuchen wäre. Diese Windungen nach links und rechts nun sind albern. Möchtest du nicht einfach mal sagen "Oh, da lag ich wohl falsch"?

    Darum geht es doch hier gar nicht, es ging darum, dass gesagt wurde, ich hätte gesagt, es gäbe auf keinen Fall was.

    Ich gehe immer noch davon aus, dass das vermutlich unter Pech gehabt bleibt. Aber wie das wirklich im konkreten Fall ist, kann keiner von uns sagen, also kann ich auch nicht falsch liegen. Ob es allerdings was geben kann, weiß ich nicht, habe auch nie das Gegenteil behauptet und damit bin ich dann hier auch raus. Dnen nein, ich habe mir nichts zurechtgeschoben, ich verwehre mich einfach nur dagegen, dass ich behauptet habe, dass nichts passieren kann und sich somit Leute darauf verlassen!

    Denn dies habe ich nirgends hier, wie ja auch andere schon feststellten behauptet!

    Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Falls dein Kind früher als terminiert auf die Welt kommt, wird der zuvor nicht genommene Mutterschutz an die Wochen danach angehängt.
    Bis zum Tage der Geburt darfst du arbeiten, musst aber nicht. Nach der Geburt hast du ein striktes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen + nicht genommene Tage bei einer früheren Geburt. Falls dein Kind also am 1. Mai kommen sollte, darfst du bis Ende Juni nicht arbeiten und auch keine Fobi besuchen.

    Achtung, es gibt auch die Variante, dass es sogar 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gibt!

    Bestätigt habe ich, dass du die Vermutung in den Raum stellst, dass nichts passieren wird. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ja, genau darum geht es, dass ich dies nur vermutet habe und nicht mehr und nicht weniger. Aber schön, wenn du es nun auch verstanden hast!


    Da steht also nirgends, es kann dem Zuparker nichts passieren. Kann es immer, er kann unters Auto kommen, sein Auto kann verbeult sein usw. :pfeifen:

    Nein, kann man an den Terminen die nach der Geburt liegen nicht. Da besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt geht dies schon!

    Aber der Mutterschutz geht ja nach der Geburt in der Regel nur 8 Wochen, kein halbes Jahr!

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