Was dann aber das bestätigt, was ich auch gesagt habe. Die Schulaufischt hatte es nicht verfolgt, denn nach der AV war es korrekt.
Beiträge von Susannea
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Das ist halt Deutschland, der Müllmann darf ja z.B. zu Weihnachten auch nix annehmen, was mehr als 10 Euro Wert ist. Ausnahmsweise natürlich nur!
Die CSU darf dann natürlich Millionen von BWM annehmen.
Oder der Politiker sich anch dem Job natürlich das Millionenpöstchen als Aufratsmitglied, ein Schelm wer böses dabei denkt.
Klar, der bekommt den Job, weil er imemr fleissig Politik für das Volk, also die AN gemacht hat und natürlich nie im Leben irgendwas krummes.Der Lehrer dagegen, der von einer Klasse ein 20 Euro Geschenk annimmt, der wird natürlich nächstes Jahr alle Noten um 1 Note anheben!
Dein Artikel bestätigt aber genau dies, was ich gesagt habe, hier geht es um Einzelpersonen, damit die sich keinen Vorteil verschaffen, bei Klassengeschenken können sie sich damit keinen Vorteil verschaffen, wie auch, die Bewertungsmaßstäbe legt ja nicht wirklich der Lehrer fest und da der Schulleiter ja kontrolliert, müsste der dann ja auch was bekommen.komischer Weise darf der Müllmann aber Weihnachten bis 10 Euro je Schenker annehmen

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Bis 10 Euro. Ist das so schwer zu verstehen? Es darf kein Verdacht der Bestechlichkeit aufkommen. Was ist daran im Grundsatz falsch?
Sorry, aber das ist doch mehr als albern, wo ist denn ein Lehrer bestechlich, wenn er von einer ganzen Klasse etwas annimmt? Die ganze Klasse wird doch wohl deswegen keine besseren Noten erhalten, einzelne auch nicht. -
Aktenklammer,
mir würde jetzt eher Sorge bereiten, dass er anscheinend noch nicht die gelernten Buchstaben sicher und flott abrufen kann.
(Das würde auch zu deiner letzten Anfrage passen, dass er nicht immer sicher weiß, wie die Buchstaben in die Zeilen geschrieben werden.)Wenn er noch bei einzelnen Buchstaben nachfragen muss wie die heißen,
wie soll er sich auf die Synthese konzentrieren können und danach wissen was er gelesen hat?
Dann wärenja aber die Silbenbücher genau falsch, weil da lauter Buchstaben dabei sind, die er noch nicht kennt
Und ich habe noch nicht verstanden, ob er nun nur mit den gelernten Buchstaben liest oder schon andere Dinge, denn beim Zweiten könntest du ihm evtl. mehr helfen, wenn du ihm Texte mit nur bekannten Buchstaben erstellst. -
Ich beobachte gerade von außen beim Lesen die Kinder in der Klasse meiner Tochter (z,T. 1. Klasse) und da können das viele jetzt gerade erst mit der Synthese, aber bei uns hat "schon" Anfang August die Schule angefangen. Je nach Bundesland war das bei anderen ja noch deutlich später. Aber ein Kind sollte die Synthese bis zum Ende des 1. Halbjahres können, das ist ja meist noch etwas. Also mit ihm "nur" ab und an mal üben und keine Panik verbreiten, würde ich sagen.
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Blöde Frage, aber ist in diesem Zusammenhang der Spendenaufruf nicht kontraproduktiv? Darf die Lehrerin die Spende überhaupt annehmen?
À+
Da das ja überhaut nichts dann mit ihrer Arbeit zu tun hat, sollte das nicht das Problem sein, aber dann kommen steuerliche Dinge dazu usw. also das wird mehr Ärger machen als helfen, da hast du Recht! -
Es ist vollkommen gleichgültig, ob der Vater aus miesen privaten Gründen Klage erhoben hat oder nicht. Das einzige, was zählt, ist, dass die Lehrerin sich nicht rechtskonform verhalten hat. Alles andere ist irrelevant.
Was war denn daran nicht rechtskonform? Nach der AV war es rechtskonform, es war nämlich nicht verboten bzw. so schwammig formuliert, dass sie damit nicht dagegen gehandelt hat.Zählen AVs gar nichts mehr?!?
Schnell gabs nun eine neue mit konkreteren Angaben, finde ich schon sehr merkwürdig, da muss doch dann jemandem aufgefallen sein, dass die Kollegin nämlich doch danach richtig gehandelt hat oder so handeln konnte
Aber gut, in Deutschland sind Recht haben und Recht bekommen schon immer zwei Paar Schuhe und moralisch ist diese Urteil eh unter aller Kanone!
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Das ist natürlich Unsinn, eine vorzeitige Beendigung ist nur zum Eintritt in den Mutterschutz möglich, es geht ja beim BV nicht darum möglichst viel Geld zu erhalten!
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Was die hamburger Kollegin angeht... Wie kuhäugig muss man eigentlich durchs Leben gehen, wenn man als fertiger Lehrer noch nicht von den Regelungen für die Annahmen von Geschenken gehört hat? Mein Mitgefühl hält sich in engen Grenzen, hoffentlich wirkt das Lehrgeld.Nele
Du weißt aber schon, dass es eine Berliner Kollegin war und das wie gesagt in Berlin sogar nach der damals gültigen AV rechtens war. Du darfst nämlich pro Schüler pro Schuljahr einen geringen Betrag nicht überschreiten. Der wurde uns bisher immer mit max. 5-10 Euro (was bei uns beim Abiturjahrgang dann mal eben 1500 Euro gewesen wären wenn alle zusammenlegen!). Wobei man darüber eben in Absprache mit dem Vorgesetzten das auch noch annehmen durfte.Nun gibt es wohl eine konkrete AV mit konkreten Zahlen und wohl nicht mehr pro Schüler und Zusammenlegen

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Zumal das nach der damals geltenden AV zulässig war, da da immer die Rede von pro Schuljahr du Schüler war. Und dann bei etwas teureren Geschenken das mit Zustimmung des Schulleiters auch zulässig war.
Nun gibt es eine genauere AV!
Aber viel schlimmer als dieses bescheuerte Urteil finde ich den bekloppten Vater!
Neidisch oder was?!? -
es lohnt sich, wenn man sich einen Überblick über verschiedene Themenbereiche verschaffen möchte. Mit Angabe der privaten Daten wäre ich da aber vorsichtig, da Werbung und geschickte Verkaufsangebote einen überhäufen können. Etwas kaufen würde ich definitiv nur, wenn ich weis, dass der Schulträger mir die Kosten erstattet.
Sorry, das ist doch Unsinn, denn wenn du eh etwas kaufst, weil eben viele nicht mehr mit den zur Verfügung gestellten Dingen auskommen, dann kannst du es auch da evtl. günstiger machen! -
Mich würde ganz explizit interessieren, von denen, die schon mal da waren:
1. Ist Jahndorf dort vertreten und gibt es Prozente?
2. Ist der Finken-Verlag vertreten und gibt es dort Prozente? Und haben die auch andere Sachen als die kompletten Pakete für die Logicco-Geräte da?Das wären so die aktuell einzigen Sachen, die ich interessant fände, weil die weder Online wirklich Prozente vergeben, noch hier vor Ort sind.
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Hallo!
Braucht ihr nur 2 Vertretungsstunden im Monat geben?? Oder hab ich das missverstanden?
Hier ist die Regelung bis zu 4 (!) Vertretungsstunden in der Woche! Bei mir trifft das oft zu,da ich mehrere Springstunden habe. 2-3Std Vertretung/Woche hab ich eigentlich immer. Wenn ich mal nicht vertreten muss,freu ich mich wie ein Schneekönig?
Ihr bekommt die Vertretungsstunden ausbezahlt?? Bist du als Angestellte beschäftigt? Kenne das so gar nicht . Bei uns werden die Std angehäuft und irgendwann kann man sie mal abhängen.LG
Bei uns muss ab 4 Vertretungsstunden im MONAT bei Vollzeitbeschäftigten bezahlt werde, bei Teilzeitbeschäftigten ab der ersten Stunde. -
Auf Verdacht eine Vertretungsreserve zu schaffen "für den Fall, dass ich mal krank bin", halte ich für merkwürdig. Wie soll das auch aussehen? Für jedes denkbare Kapitel Unterrichtsmaterial parat haben? In einem für alle Kollegen zugänglichen Ordner?
So ähnlich hat das meine anleitende Lehrerin immer gehanhabt, sie hat die komplette Unterrichtseinheit vor Beginn vorbereitet, die ABs kopiert und dies alles in einem Ordner in der jeweiligen Klasse deponiert mit Lösungsblättern, aber das bedeutet NaWI-Unterricht ohne auf die Schüler eizugehen, ohne sie selber Dinge entdecken zulassen usw., denn der Fahrplan ist fest! -
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Warum sollst du dich bei der Beihilfe melden?!?
Jeder Angestellte im öffentlichen Dienst z.B. ist mehr oder weniger doppelt abgesichert, aber die GKV ist vorrangig. Beihilfe Ansprüche hast du aber trotzdem für den Fall, dass die GKV es nicht übernimmt, z.B. bei Zahnersatz.
Genauso wie freiwillig versicherte Beamten, die sind ja auch "doppelt" versichert.
Aber gut, bei uns musst du die Versicherung eh bei jedem Beihilfeantrag mit angeben, da muss ich nichts zwischendurch melden.Aber schön, dass das klappt, das spart sicher einiges an Geld bei euch!
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OK, ich habe nun noch einen Passus gefunden, der zeigt, warum es mal geht und mal nicht

Beamten in Elternzeit können sich nicht familienversichern, Beamten die ohne Bezüge beurlaubt zur Betreuung ihrer Kinder sind, können dies.Letztendlich kommt es also vermutlich darauf an, was der Bearbeiter der GKV einträgt

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Man kann sich nicht über die Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen. Ich weiß jetzt nicht mehr die Gründe (oh Mann, was ne große Hilfe.. :)), die habe ich vergessen, weil es zu lang her ist. Aber ich habe das bei beiden Elternzeiten versucht und es ging nicht. Habe aktuell auch kein Elterngeld mehr und zahle meine PKV ganz normal weiter.
Viele Grüße
Die Begründung wäre aber interessant, denn die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllst du eigentlich, weil du kein Einkommen hast. -
Geschafft hätte ich das sicherlich, aber erlaubt waren bei uns maximal 4h/Woche nach vorheriger Genehmigung. Ich weiß aber viele hätten es nicht gepackt!
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