Beiträge von Susannea

    Wäre es möglich, dass die Reihenfolge der Zitate andersrum angezeigt wird. Also in der Reihenfolge wie man sie auswählt und nicht entgegen der Reihenfolge, das würde meist mehr Sinn machen. Momentan wird das letzte Zitat (oft ja dann der letzte Satz) vor dem 1. Zitat angezeigt (oft ja erste Satz) und das macht wenig Sinn in vielen Fällen.

    Edit: Bei Anhängen ist es übrigens auch so, dass sie am Anfang des Threads und leider nciht am Ende bzw. der aktuellen Stelle eingefügt werden.

    Leider ist es immer noch so und es nervt mich tierisch, wenn ich alle Zitate per Hand in die Reihenfolge bringen muss, denn mit dem letzten Satz des vorhergehenden Postings anzufangen und dann mit dem ersten Staz zu enden ist einfach ziemlich sinnlos!

    Oder kann man Tests eigentlich auch nicht bewerten, wennman nachträglich festgestellt hat, dass der zu schwer war und das den Schülern dann so verkaufen? Ich vermute, die wären eh dankbar.

    So würde ich es machen, einfach sagen, der war so schlecht, dass der nicht gewertet wird.

    Ist das schlimm, wenn ich den Schülern sage, dass er verloren gegangen ist?

    Das kommt sicher auf die Schüler an.

    Kein Sorgerecht - keine Info! In deinem Fall ist die Mutter genau so zu behandeln wie jede fremde Person auch!
    (Über diese Info verfüge ich nicht aus dienstlichen, sondern aus privaten Gründen. Eine Schulrechtsleitlinie oder Gesetz wird es dazu nicht geben, da hier immer von sorgeberechtigten Personen die Rede ist.)


    Dem kann ich mich anschleßen. Selbst das fehlende Sorgerecht im Schulischen Bereich (acuh wenns in anderen da ist) sorgt dafür, dass nach dem Datenschutz keinerlei Informationen rausgegeben werden dürfen.

    Vorbereitungsreisen in Museen und zu Wandertagszielen sollten aber gehen.

    Wie gesagt, auch die habe ich nicht alle durchbekommen. Obwohl wir nachweislich nachher als Studientag mit dem KOllegium da waren sollte selbst die Eintrittskarte nicht anerkannt werden.

    Vergisst du da nicht gerade die Mutterschutzzeiten? Dort hast du doch kein Elterngeld bezogen, sondern deine Bezüge weiterbekommen.

    Wieso vergisst sie die Mutterschutzzeiten? die Geburt ist im Dezember, deshalb darf der ganze Dezember auch nicht mehr genutzt werden. Andere Mutterschutzzeiten hat sie soch nicht dabei.


    jotto-mit-schaf:

    Ja, du darfst den Dezember nciht mehr mitzählen, wenn da das Kind kommt ;)

    Nun gibt es ja die Möglichkeit, sich das EG über zwei Jahre auszahlen zu lassen. Sollte Nr. 3 dann in diesen zwei Jahren kommen, wie geht das dann? Gilt dann auch, dass EG-Monate nicht zählen und man wäre finanziell wie beim zweiten gestellt? Oder hat man sich ausgetrickst, weil das nur für die üblichen 12 Monate gilt?

    Ob gesplittet oder nicht ist egal, es zählt nämlich immer nur der Elterngeldbezug und der beträgt maximal 14 MOante, alles andere ist nur Elterngeldauszahlung.


    Allerdings kann ich dir nicht ganz folgen bei deiner ersten Rechung.


    KOmmt das Kind im Dezember zählen die Monate Dezember 2010 bis November 2011.

    Da du scheinbar bis Mai (oder hast du am 1.5. wieder angefangen zu arbeiten?) noch Eltengeld bezogen hast, wären es dann nur Juni bis November. Sind bei mir zumidnest nur 6 Moante und somit 6 Monate von vor der letzten Geburt.

    Selbst wenn es mit Mai wäre, wären es immer noch mindestens 5 von vorher!

    Das Problem ist, in wievielen Arbeitsverhältnissen du die Etrfahrung gessammelt hast und welche Zeiten dazwischen liegen, demnach ist eine Rückstufung nämlich dann z.T. zulässig ;)

    Elterngeld wird immer vom Bund und somit nie über den AG sondern über die Eltergeldstellen bzw. die Landesbank fezahlt. Welche Stelle bei euch zuständig ist findest du unter http://www.elterngeld.net/.

    Wie man solche blödsinnigen Auskünfte erhalten kann, bleibt mir eine rätsel, vermuten lässt mich aber, dass da Mutterschutz und Elternzeit und die Zahlungen durcheinandergeworfen wurden.

    ZUmal das ja nur die Mutter betreffen würde.

    Übrigens können es bis zu 100% sein, die gezahlt werden.

    Wie alt ist denn dein Kind?

    Ich habe es bei meinem ersten Kind damals dann auch so gemacht (volle Stelle und zudem schon hochschwanger), dass ich sie bis 15.30 Uhr in der Kita gelassen ahbe und in der Zeit dann die Vorbereitungen gemacht habe bzw. dann abends an den Schreibtisch bin, wenn sie schlief. Ging eigentlich ganz gut. NUn ist sie älter, geht später schlafen und es wird deutlich schweiriger mit dem Arbeiten.

    Und verringert nicht ein entsprechender Antrag vor er Vereidigung letztlich meine Einstellungschancen? Andererseits ist es ja sicherlich auch für die Schule und das Seminar angenehmer, wenn sie möglichst früh Bescheid wissen und entsprechend planen können...


    Eigentlich sollte es egal sein und deshalb könnte man es gleich sagen, soviel in der Theorie, da du ja nicht benachteiligt werden darfst. Die Praxis sagt ja oft, dass man selbst die Schwangerschaft erst nach der Vereidigung mitteilt, wenn man sich viel Streß ersparen will.

    Also erst wenn der Vertrag unterschrieben ist, würde ich Bescheid geben!


    Aber muss man die Babyzeit nicht 7 Wochen vorher anmelden?

    Ja, muss man.

    Ich habe sogar schon die BezReg angerufen, aber die wissen gar nichts.

    Können sie ja auch bei der falschen Fragestellung nicht!

    Bin selbstständige Künstlerin, in der KSK pflichtversichert, werde wie ein Arbeitnehmer behandelt und habe deshalb Anspruch auf Elternzeit und das einkommensbasierte Elterngeld.- So, ich hoffe, dass das nun ausreicht.)


    Dann ist es traurig, dass du immer noch nicht weißt, dass Elterngeld nichts mit Elternzeit zu tun hat. Elternzeit steht dir einfach mal nciht zu, Elterngeld als Selbstständiger natürlich!

    UNd es machte sich auch keiner Sorgen, sondern vielmehr war es eine Idee, wie man es machen könnte falls es nicht mit einem späteren Einstieg klappt, damit man keine Elterngeld verschenkt!

    Aber da das ja dein 2. kdin ist, weißt du das ja alles schon und ich verstehe deine Frage dann hier eh nicht! :rolleyes:

    Ab dem 1., denn dann werden taggenau die Tage, die nach den 8 Wochen zu den 2 Maonten fehlen als Elterngeld gezahlt.

    Sonst nicht! ZUstehen würden dir aber trotzdem nur noch höchstens 10 Monate.

    Um es genau zusagen, ich bin selbstständig und bin dann in "Elternteilzeit", wenn man es so ausdrücken möchte... auf jeden Fall habe ich bis Juli 2012 Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld.

    Ähm, als Selbstständige hast du überhaupt keinen Anspruch auf Elternzeit. Du solltest dich da evtl. mit den Begriffen noch mal etwas auseinandersetzen. Anspruch auf elternzeit ist etwas ganz anderes. Der bleibt auch bei einer Ausbildung bestehen (allerdings dann nur den Sockelbetrag), wenn man die macht.

    Anscheinend gibt es da keine Erfahrungswerte. Ich warte noch....


    Nein, wirst du nicht bekommen, denn das ist eine EInzelfallentscheidung!

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