Beiträge von Susannea

    Dass im Übrigen der Beweis des ersten Anscheins - nochmal: der ist hier gar nicht notwendig zur Anordnung der Wiederholung - auch im Prüfungsrecht vollkommen legitimes Mittel ist, kann man auch in der ständigen Rechtsprechung des BVerwG verfolgen, u.a. hier: Beschluss vom 23.01.2018, BVerwG 6 B 67.17

    Na hier ist doch aber gar nicht bekannt (eher eben das Gegenteil, mit der Leistung entspricht nicht ihrer bisherigen), ob die Formulierungen denen des Erwartungshorizontes entsprechen oder nur der Inhalt dem Erwartungshorizont entspricht.

    Im ersteren wäre er dann evtl. anwendbar, im zweiten Fall aber genau nach deinem Link nicht!

    Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht (und auch nur dort!), aber sicher nicht im Verwaltungsrecht.

    Der Anscheinsbeweis wird in der Regel aber auch nur im Strafrecht genutzt.

    Also ich bleibe dabei, mit einem einfachen "musst du noch einmal schreiben" macht man sich sehr leicht angreif- und verletzbar und sollte das durch Rückendeckung von der Schulleitung ausschließen.

    Und ich würde aufpassen, den kann man nämlich auch wunderbar umdrehen und gegen den Lehrer verwenden. (er wollte ihr absichtlich schaden und hat das deshalb mit reingelegt z.B.)

    Übrigens ist natürlich das Anfechten dann genau damit relativ einfach für die Schülerin, wenn sie eben das notwendige Wissen beherrscht.

    Aber egal wie, es gibt für den Lehrer einiges an Stress.

    Also ich würde auch eher die Schulleitung mit ins Boot holen.

    Ja und ist hier nicht anwendbar, weil die Unschuldsvermutung bleibt und solange ich gar nicht auch nur glaubhaft machen kann, dass der Erwartungshorizont genutzt wurde (was ich hier ja nicht kann), kann das nicht greifen.
    Dazu müsste ich dann mindestens die Schülerin die Themen abfragen o.ä., denn auch das das nicht ihrer Fähigkeit entspricht nehme ich ja nur an und habe aktuell keinen Beweis für.

    Wie ich ja oben schon angeführt habe.


    Beim Anscheinsbeweis wäre ja ein doppelter Anscheinsbeweis genutzt, nämlich der zur Nutzung und der zum Wissen.

    Doch, das stimmt, denn das die besser ausgefallen ist als die Leistung ist, ist ja auch nur eine Vermutung und kein Beweis.

    Es könnte ja gelernt worden sein für die Arbeit

    Ich gehe davon aus, dass eine Nachschreibeklausur von Schülern und Eltern angefochten wird und das zurecht.

    Ich habe gerade noch mit einem Kollegen gesprochen, der eine Fortbildung selbst zahlt, weil unser Fortbildungsbudget ausgeschöpft ist. *facepalm*

    Ihr habt immerhin welches, das ist hier nicht vorgesehen und wir können es doch über die Steuer absetzen kam als Argument.
    Übrigens ein Argument, was die brandenburgische Bildungsministerin bei den Masken während Corona sogar so veröffentlicht hat, da die selber zu zahlen waren.

    Dein Schulamt (!) legitimert also die Vorgehensweise ohne Schulkonto mit Einzahlungen auf dein Privatkonto bzw. Barzahlung? Da bin ich gerne dabei. Da kann ich für meine SL vielleicht noch was lernen!

    Ja, das hat die Senatsverwaltung in Berlin sogar so angeordnet, dass diese kostenlosen Klassenkonten (die man inzwischen nur noch bekommt, wenn man auch sein Privatkonto dort führt, was sie dann natürlich von einem erwarten) zu nutzen sind.

    Ihr bezeichnet sie ja immer als Privatkonten, wobei da immer drin steht, dass man nicht auf eigene Rechnung handelt und das das Geld Dritter ist.

    Die Eltern unterschreiben brav. Die Fahrt wird gebucht.

    Aber ich unterschreibe doch nur, wenn ich weiß wohin wieviel Geld, also in der Regel ist das bei uns schon bekannt und da kann ich die Unterschrift weglassen, später kann ich nicht mehr sagen, will ich so doch nicht.

    Klar, bei einem Behördenkonto muss man da schon auch Angst haben, dass der Behördenchef damit „durchbrennt“ und das Geld dann weg ist. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Nicht mehr als wenn es ein Klassenkonto ist, aber auch nicht weniger.

    Es reicht ja auch, dass die Behörde dann einfach die Rechnung nicht zahlt, Und dann?!?

    Ich würde nicht nicht einzahlen, sondern in Frage stellen, auf ein Privatkonto (!!!) einzuzahlen.

    Naja, da bleibt es auch dabei, friss oder stirb. Ist halt so.

    Ich kann dir sagen, der Vereinspräsident bei uns ist auch mit dem Geld des Vereinskontos durchgebrannt (der zahlt aber immerhin es nun stückchenweise wieder zurück) nach Strafanzeige. Die Mutter ist mit dem Klassenkonto durchgebrannt ach nee, sie hat es nur ausgegeben, da hat die Bank Strafanzeige gestellt, denn es steht klar im Vertrag, dass es nicht ihr Geld ist.

    Die Mutter sieht das Problem immer noch nicht, es waren die Kinder ja auch Klassenfahrt, der Förderverein (weil die Stadt als Träger und Vertragspartner weigert) hat das Geld vorgestreckt, dass es das jemals zurück gibt, glaube ich nicht.

    Man hat zum Schutze des Kindes das lange versucht geheim zu halten, aber mal ehrlich, die Mutter nimmt weder auf ihr Kind noch auf andere Kinder und Personen Rücksicht, also nimmt man nun auf ihr Kind auch keine Rücksicht mehr und es wurde öffentlich gemacht. Ob es hilft, vermutlich eher nicht.

    Waren alles keine Privatkonten, Geld ist trotzdem weg.

    Würde ich überstimmt und müsste mitmachen? Würde die Zustimmung öffentlich erfolgen kleiner gruener frosch ? Würde mein Kind ausgeschlossen? Würde die Klassenfahrt abgesagt?

    Naja, wenn du nicht einzahlst bzw. den Zettel dass du die Einzahlung nicht tätigst nicht unterschreibst, bleibt dein Kind zuhause, sind es zuviele kann die Klassenfahrt nicht stattfinden.

    Selbst die Leute, die das Geld vom Amt bekommen, bekommen es direkt auf das Konto und es ist kein Problem, warum man also als Privatperson dann eines sieht, keine Ahnung.

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