Um den größeren Erfolg geht es dabei gar nicht.
Mir ging und geht es auch nicht darum, du hast aber gefragt.
Es geht darum, dass sich scheinbar noch immer einige Schulträger und Dienstherren einen schlanken Fuß machen und erwarten, den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Fahrten auf Privatkonten von Lehrkräften auszulagern anstatt diese gleich über das schulbezogene eigene Konto laufen zu lassen.
Ja, deine Position kenne ich. Grundsätzlich gebe ich dir recht, ich wehre mich aber gegen die Einschätzung, dass KuK, die es über private Konten regeln offenbar die schlechteren Menschen seien und mit einem ständigen Geraune unterstellt wird, das wäre unanständig oder am Rande der Legalität. Konten auf einem Schulgirokonto oder auf einem privatenn Konto haben die Gemeinsamkeit, dass sie nur so sicher sind wie die Verantwortungsbereitschaft derer, die sie nutzen bzw. betreuen. Veruntreuung von Geldern erfolgt offenbar eher auf den Schulkonten. In Niedersachsen hat ein Lehrer zur Tilgung seiner Spielschulden 2019 130.000€ abgezweigt, in NRW hat eine Kollegin ebenfalls vom Schulkonto regelmäßig kleinere Beträge abgezweigt, was erst aufgefallen ist, weil durch die Schule beauftragten Handwerkerleistungen nicht bezahlt werden konnten und die Betriebe sich beschwert haben. An einer Montessorischule hat tatsächlich eine Kollegin ebenfalls Geld abgezweigt. Also Sicherheit sieht anders aus.
Dass das Inkasso für Fahrten selbstverständlich durch (zumindest in NDS) den Dienstherrn erfolgt, sollte wenig verwundern. Und es dürfte uns allen recht klar sein, wie ein solches Verfahren abläuft, aber auch darum geht es hier nicht. Schräg wird das dann, wenn dieses Inkasso durch den Dienstherrn für Fehlbeträge auf einem Privatkonto einer Lehrkraft erfolgt....die dafür am besten bis zur Klärung der Sache auch noch in Vorleistung gehen darf.
Das Inkasso erfolgt in NRW durch die Schulträger, das sind in der Regel die Kommunen. Meine Kommune ist nicht mein Dienstherr. In NIedersachsen werden die Schulfahrten im Namen des Landes abgeschlossen. Deshalb erfolgt das Inkasso auch durch das Land. Das hat mit seiner Dienstvorgesetzteneigenschaft m.E. erst einmal nichts zu tun.Wie läuft es denn in Niedersachsen konkret ab?
O. Meier war das ganz offensichtlich nicht klar. Das Inkasso erfolgt rechtmäßig auf einem Privatkonto, weil es Teil der durch den Schulleiter genehmigten Schulfahrt ist. Ich finde das nicht schräg. Die Lehrkraft geht zur Klärung der Sache in Vorleistung? Ich verstehe kein Wort. Ich gehe jedenfalls nicht für irgendetwas in Vorleistung