Beiträge von Lämmchen

    Entschuldige, aber genau so eine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Dein Mann arbeitet, du doch aber auch. Wieso soll dein Arbeitgeber auf dich Rücksicht nehmen und der deines Mannes braucht es nicht? Ich höre hier nur, dass du kannst morgens so früh nicht arbeiten kannst, nachmittags auch nicht... Ja um Gottes willen, wann denn dann?

    Du solltest lernen, Beiträge richtig zu lesen. Ich habe geschrieben, dass ich im laufenden Schuljahr von der 1. - 4. Stunde einsetzbar bin (war), da ich eine Tagesmutter hatte. Bei 10 Stunden im 1. HJ und 6 Stunden im 2. HJ wird ein Stundenplaner es doch wohl schaffen, meine wenigen Stunden in diesem Zeitkontingent unterbringen zu können. Im nächsten Schuljahr kann ich dank Kinderkrippe von der 1. bis zur 6. Stunde eingesetzt werden, aber eben keinen Nachmittagsunterricht geben. Das wird ja wohl bei dann 16 Stunden realisierbar sein. Und wenn du meine Argumentation nicht verstehen kannst, dann tut es mir leid. Mein Mann und ich arbeiten beide, klar, aber er eben Vollzeit und ich Teilzeit. Die Schule hat diese Teilzeit bewilligt und muss dann eben auch mit Einschränkungen leben.

    Genau das meine ich. So geht es nicht. Es geht nicht darum, dass sich dein Mann jede freie Minute um das Kind kümmert, sondern dass ihr euch im Alltag so abwechselt, dass sich beide kümmern. Dass zum Beispiel sich einer morgens und der andere mittags um das Kind kümmert. Du wirst dich nicht immer um dein Kind kümmern können wenn du arbeiten möchtest.

    Natürlich arbeite ich. Nachdem wir keinen Krippenplatz bekommen haben, haben wir uns eine Tagesmutter organisiert. Nur gab es eben in unserem Wohnort keine freien Plätze und so muss ich meinen Sohn zu einer Tagesmutter im Ort bringen, in dem ich arbeite. Das ist aber auf Dauer unpraktikabel, da ich ihn eben immer auf dem Rückweg von der Arbeit abholen muss, mal ganz davon abgesehen, dass die Tagesmutter auch nur eine Betreuungszeit bis 13 Uhr hat. So kann ich an meinen freien Tagen und in den Ferien absolut nicht arbeiten, da mein Sohn dann zu Hause ist. Das muss sich einfach ändern und so bin ich froh, dass wir zum nächsten Schuljahr oben erwähnten Krippenplatz bekommen haben.
    Wie stellst du dir das vor, dass mein Mann unseren Sohn zur Krippe bringt oder abholt. In dieser Zeit arbeitet er nun mal. Eine Teilzeit ist bei ihm auf der Arbeit nicht möglich, ganz davon abgesehen, dass unser Einkommen dann viel zu gering wäre und wir unseren Hausabtrag nicht mehr bezahlen könnten. Sollen wir alles aufgeben, nur damit ich die Wünsche der Schule und einiger Kollegen erfüllen kann. Ich verlange einfach von meiner Schule, dass sie Rücksicht nimmt, dass ich eben keinen Nachmittagsunterricht geben kann. Und das tut sie auch! Während meiner kinderlosen Zeit habe ich doch auch meine Stundenpläne so genommen, wie sie kamen. Da war es für mich ganz selbstverständlich, dass auf Mütter mit kleinen Kindern Rücksicht genommen wurde. Das nehme ich eben jetzt für mich in Anspruch für eine begrenzte Zeit, denn wenn meine Kinder älter sind, bin ich dann wieder diejenige, die die ungünstigen Stundenpläne bekommt, damit Mütter mit Kleinkinders entlastet werden. So ist das nun einmal in einer Schulgemeinschaft.

    Kann denn dein Mann sich nicht morgens um die Kinder kümmern? Dann könntest du früh anfangen und eher aufhören. So haben wir das damals gemacht. Man muss ja eine feste Regelung finden und irgendwie sehe ich da den Vater auch in der Verantwortung. Und wenn du dann nachmittags mal einen Termin hast, muss er sich halt frei nehmen, so what? Schließlich sind es euer beider Kinder. Meine beiden sind fast erwachsen und damals gab es hier kaum Kindergartenplätze (ab 3 Jahren!), wenn dann beide arbeiten wollen, müssen auch beide sich um die Kinder kümmern.

    Mein Mann kümmert sich in jeder freien Minute um unseren Sohn. Da er aber auch zur Arbeit 75 km fahren muss und zu Hause 7.20 Uhr losfahren muss, kann er eben nicht um 7.30 Uhr in der Kinderkrippe sein, um unseren Sohn dort abzugeben. Und ich habe ja geschrieben, dass sich mein Mann schon immer Urlaub nimmt, wenn ich Nachmittagstermine in der Schule habe (Konferenzen, Dienstbesprechungen ect.). Aber er braucht ja nun auch mal, wie jeder Arbeitnehmer, einige Wochen im Jahr am Stück Urlaub, um nicht völlig auszubrennen.

    Haben Frauen, die in Betrieben arbeiten, deren normale Arbeitszeit bis nachmittags geht, nicht das gleiche Problem mit den KiTa-Schließungszeiten. Wobei 13 Uhr KiTa-Schluss ja auch recht früh ist ...

    Natürlich haben sie auch das Problem. Deshalb kenne ich auch fast nur Frauen, die in Teilzeit arbeiten und spätestens um 13 Uhr ihre Kinder in der Krippe abholen. Denn bei uns schließen alle Krippen um 13 Uhr. Abgesehen davon, dass ich für unseren Sohn noch nicht einmal einen Platz bekommen habe, da auf der ewig langen Warteliste es nach Alter geht und somit alle Kinder ab zwei Jahren Vorrang haben, könnte ich meinen Sohn also von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr in die Krippe bringen. Da mein Unterricht um 7.50 Uhr beginnt und ich eine Fahrtzeit zwischen Krippe und Schule von einer halben Stunde habe, würde ich also nur 3./4. Stunde eingesetzt werden können (wir haben das Doppelstundenmodell). Ab dem nächsten Schuljahr habe ich für meinen Sohn einen Platz in einer neu eröffneten Ganztagskrippe bekommen (er ist dann 2 1/2) und das bedeutet, dass ich ihn bis 15 Uhr(!!!) betreuen lassen kann. Somit kann ich auch wieder keinen Nachmittagsunterricht geben, da ich eben auch keine Großeltern in der Nähe habe. Und es ist für mich immer absoluter Horror, wenn wieder irgendetwas am Nachmittag in der Schule stattfindet, da ich jedesmal nicht weiß, wo ich meinen Sohn unterbringen soll. Mein Mann nimmt schon ganz oft für diese Tage Urlaub. Aber das kann ja auch nicht die Lösung sein, da er so ja fast keinen Urlaub mehr hat, den er mal am Stück nehmen kann, um sich mal zu erholen.


    Ich war ja bis vor 2 Jahren auch noch kinderlos und hätte mir niemals vorstellen können, wie schwierig es ist, in (West)Deutschland ein kleines Kind fremdbetreuen zu lassen. Es wird einem hier wahnsinnig schwer gemacht, Kind und Beruf zu vereinaren, so dass ich in dieser kurzen Zeit so oft verzweifelt bin.

    Auch von mir herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Bei mir war es auch so, dass die FÄ die Blutuntersuchung sofort selbst veranlasst hat. Da musste ich überhaupt nichts für bezahlen. Sowas habe ich auch noch nie von jemandem gehört. Der Amtsarzt ist in Niedersachsen für solche Sachen nicht zuständig, das hört man nur von anderen Bundesländern, wie z.B. NRW. Wenn dieser Frauenarzt diese Meinung weiterhin vertritt, würde ich mal über einen Wechsel nachdenken, denn das hört sich für mich danach an, als wolle er/sie hier etwas dazu verdienen oder ist nicht richtig informiert.

    Das wurde hier schon ganz richtig erklärt, will es nur noch einmal bestätigen, da ich auch ein Beschäftigungsverbot hatte, damit du dir keine Sorgen mehr machst. Die Bezüge bekommst du bis 8 Wochen nach der Geburt ohne Abzüge ausgezahlt. (Dies gilt übrigens nicht nur für Beamte, sondern auch für alle Angestellten - die 8 Wochen nach der Geburt einmal ausgenommen!) Du musst auf keinen Fall nach dem Mutterschutz wieder anfangen, sondern du hast das Recht, bis zu drei Jahren Elternzeit zu nehmen. Lass dich da auf keinen Fall drängen, wenn du dies nicht möchtest!

    Ich hatte einen Bandscheibenvorfall ca. 7 Jahre vor der Amtsarztuntersucherung. Wichtig war für die Ärztin, dass es schon länger her ist und zwischenzeitlich keine Beschwerden mehr waren, keine OP notwendig war, sondern dieser durch Krankengymnastik behandelt wurde und ich während der Untersuchung alles hinbekam (mit Fingerspitzen bis zjm Boden, auf Zehenspitzen und auf den Hacken laufen können - warum auch immer?). Danach hatte ich mein ok für die Verbeamtung.

    Bei uns haben wir in der Geschichts-Fachschaft festgelegt, dass in der 1. Aufgabe (Zusammenfassende Wiedergabe der Quelle mit eigenen Worten) überhaupt keine Zitate verwendet werden dürfen, es muss im Konjunktiv geschrieben sein und erkennbar sein, dass die Quelle verstanden wurde (mit eigenen Worten). Ist dies alles nicht der Fall, sind dies bei mir 0 Punkte bzw., wenn die Einleitung (Angaben zur Quelle) noch richtig oder zum Teil richtig ist, gibt es evtl. noch bis zu 3 Punkten, mehr aber nicht! Die Aufgabe ist meiner Ansicht nach ungenügend bearbeitet worden!

    Zitat

    Original von Kathie
    Stimmt wirklich, DEN perfekten Zeitpunkt gibt es nicht - und sollte es ihn geben, ist noch lange nicht garantiert, dass man wirklich auch sofort schwanger wird, nur weil man es so geplant hat ;)


    Doch, es gibt ihn! Aber dieser ist für jeden/jede ein anderer und dann ist es immer noch die Frage, ob man bereit ist, bis zu diesem Zeitpunkt warten zu wollen! Ich habe erst mein Ref hinter mich gebracht, eine feste Stelle im Angestelltenverhältnis begonnen, die Verbeamtung abgewartet, geheiratet, die Lebenszeitverbeamtung mitgenommen und am nächsten Tag die Pille abgesetzt und bin sofort schwanger geworden. DAS war für mich der ideale Zeitpunkt und ich bin froh, so lange gewartet zu haben und jetzt abgesichert zu sein. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn der Kinderwunsch so stark ist, dann sollte man sich diesen erfüllen. Kinder sind einfach einzigartig und bereichern das Leben unermesslich!

    Da du Beamtin bist, bekommst du auch bei einer Krankschreibung die komplette Zeit deine vollen Bezüge. Ich würde dir trotzdem raten, dir von deinem Frauenarzt (oder einem anderen Arzt) ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen. Einerseits, da nicht davon auszugehen ist, dass die Schweinegrippewelle in den nächsten Wochen schlagartig zu Ende ist, sondern diese wohl noch den ganzen Winter durch wüten wird. So müsstest du dich immer wieder neu krank schreiben lassen. So wärest du immer in der Warteschleife und deine Schule und die Klassen auch. Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, bist du raus und die Schule kann eine Vertretungskraft für dich beantragen. Andererseits denke ich mal, könnte eine längere Krankschreibung, auch aus nachvollziehbaren Gründen, eventuell bei der Lebenszeitverbeamtung zu Problemen führen. Muss nicht sein, könnte aber ein Grund sein, dich noch einmal zum Amtsarzt zu schicken.


    Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und bin im Nachhinein sehr froh darüber. Du bekommst durchgängig deine Bezüge und du tust alles, damit es deinem Kind gut geht (hatte davor auch eine Fehlgeburt). Ich hatte zu Beginn der Schwangerschaft nur eine Erkältung und das war schon schrecklich, da man ja noch nicht einmal ein Nasenspray oder Hustensaft nehmen kann. Ich hatte auch den ganzen Winter durch Angst, mir eine Grippe einzufangen. Da ich aber ja viel zu Hause war, bin ich den Rest der Schwangerschaft nicht einmal mehr krank gewesen.


    Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute!

    Ich hätte mal eine Frage und hoffe, jemand hat dazu schon einmal etwas gehört oder Erfahrungen gesammelt: Wenn ich einen Versetzungsantrag in Niedersachsen gestellt habe und meine Fächerkombination bei den veröffentlichten Stellenausschreibungen in meiner Wunschstadt nicht vorhanden ist, muss ich dann davon ausgehen, dass meine Versetzung nicht klappt oder werden Versetzungsstellen gar nicht erst öffentlich ausgeschrieben?

    Zitat

    Original von Referendarin
    Sorry, wenn ich das hier so schreibe, aber mir ist völlig unverständlich, wie jemand mit so eklatanten Rechtschreibproblemen Deutschlehrerin (!) werden möchte.
    Ich habe das ja schon öfter hier erlebt, wenn jemand Lehrer für ein anderes Fach werden wollte. Aber für eine zukünftige Deutschlehrerin geht das ja so gar nicht.


    Genau das hatte ich beim Lesen des Beitrages auch gerade gedacht!

    Also ich habe mit Molière als Dramaeinstieg in der 8. Klasse (Gy) sehr gute Erfahrungen gemacht, allerdings mit "Der eingebildete Kranke" und nicht mit deinem favorisierten Stück. Im Schulbuch "Deutschbuch" von Cornelsen für Gymnasien in Niedersachsen ist eine tolle Unterrichtseinheit zu "Der eingebildete Kranke" drin, die ich auch zum Teil so verwendet habe. Ich weiß auch, dass im Schülerarbeitsheft, das es zum Schulbuch gibt, eine Einheit oder wenigstens Unterrichtsanregungen (weiß nicht genau, da ich mich mit diesem Stück noch nicht weiter beschäftigt habe) für "Der Geizige" vorhanden ist bzw. sind.


    Ich habe den "Eingebildeten Kranken" jetzt schon dreimal in 8. Klassen unterrichtet und alle Klassen fanden es gut. Vor allem durch das Vorspielen kurzer Szenenausschnitte kann man meiner Ansicht nach die Komik sehr gut vermitteln. Zu Beginn haben wir uns erst einmal mit den Figuren und ihren Beziehungen zueinander beschäftigt, wozu es im "Deutschbuch" eine tolle Einstiegsseite gibt und das Heranwagen an die für Schüler recht schwierige Sprache.

    Zitat

    Original von Tina-Sensei
    Hallo, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben. Ich fange am 01.05 mein Referendariat in Niedersachsen an und ich weiss nicht, ob ich weiterhin gesetzlich versichert bleiben soll, weil das sehr teuer ist oder ob ich zu einer privaten KV wechseln soll?
    Bei der privaten KV habe ich bedenken wegen den hohen Kosten, wenn man zum Arzt geht.
    Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?


    Da du als Beamtin ja Beihilfe bekommst und dich somit bei der privaten KV nur zu 50 % versichern musst, ist dies immer günstiger, als sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Die Kosten, die beim Arzt etc. entstehen, bekommst du ja per Post als Rechnung zugestellt, reichst diese Rechnungen bei KV und Beihilfe ein und wenn beide die Beträge auf dein Konto überwiesen haben, überweist du es an den Arzt etc. weiter. Kleinere Beträge müsstest du erst einmal vorstrecken, was aber machbar ist. Klar hat man damit mehr Arbeit, als nur beim Arzt seine Krankenversicherungskarte vorzuzeigen, dafür hast du aber auch viele Vorteile als Privatpatient.

    Zitat

    Original von utokai
    Oh Mann - da ist aber einer gefrustet?


    Das kann doch nicht für sämtliche Gyms in NS gelten?
    Und das G8-Problem gibt es ja auch in anderen Bundesländern.


    Trotzdem Danke für Deine Antwort!


    Doch, ich denke, das gilt für die meisten Gymnasien in Niedersachsen. Vor allem der Wortbruch beim Arbeitszeitkonto und die Androhung der Arbeitszeiterhöhung, wenn auf die Rückerstattung der Überstunden bestanden wird, haben für sehr viel Frust und Unmut gesorgt!

    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!


    Du sollst es so schnell wie möglich der Schulleitung mitteilen, musst aber nicht. Bei uns an der Schule (Niedersachsen) haben meist alle bis zum 4. Monat gewartet, damit die kritische Zeit vorbei ist. Ich habe es früher mitgeteilt, aber auch nur, da ich die erste Zeit krank geschrieben war und danach ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen habe, sonst hätte ich auch noch gewartet. Die Schulleitung fordert dann von dir eine Bestätigung vom Frauenarzt und leitet diese an das Schulamt weiter. Eine Blutuntersuchung durch den Amtsarzt gibt es in Niedersachsen nicht, aber diese sollte so schnell wie möglich bei deinem Frauenarzt gemacht werden, da du ja als Lehrerin besonders gefährdet bist, dich mit Kinderkrankheiten (Röteln, Ringelröteln etc.) anzustecken.

    Mal ganz platt gesagt:


    Mit Chemie hättest du in Niedersachsen am Gymnasium (wenn du örtlich flexibel bist) egal mit welcher Note eine Stelle sicher, mit Bio solltest du schon insgesamt mit einer 2 abschneiden, um gute Chancen zu haben.

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