Ich finde, das ist nicht weiter schwierig, und ich fände es schon recht sonderbar, wenn man da nach einer offiziellen Regelung suchen würde, was Korrekturen angeht, denn eigentlich ist ja alles geregelt.
Der Termin, zu dem eine Frau in Mutterschutz geht, ist doch durch den errechneten Geburtstermin festgelegt. Also kann sie die Klausuren, die sie noch korrigieren kann, vorher auch noch schreiben lassen. Und die sie nicht mehr korrigieren kann, lässt sie erst gar nicht schreiben - oder übergibt sie unkorrigiert. Ihr Ausfall ist doch so lang, dass da auf jeden Fall eine Vertretung einspringt. Es heißt Mutterschutz - und nicht "Zumutung, die eine Schwangere anderen Leuten aufbürdet".
Ich hatte in den letzten Wochen vor der Geburt nur noch Matsch im Kopf und konnte mich auf schwierige Aufgaben nicht mehr konzentrieren. Das muss nicht bei jeder so sein - aber das weiß man schließlich vorher nicht. Also, bloß nichts mehr einplanen für die letzte Zeit. Manchmal geht es ja auch schneller als erwartet ![]()
