Eine Abmahnung ist aber arbeitsrechtlich ganz klar geregelt - Gemunkel vom Schulleiter ist keine Abmahnung...
Sag ich ja. Ich habe das auch schon von Kollegen gehört, die echt bange sind zu streiken, weil das in irgendeiner Akte vermerkt werden könnte ... Es ist immer gut, wenn man seine Rechte kennt.
Ich meinte schon: Die eigene Teilnahme am Streik ankündigen. Dass der Streik selbst angekündigt wird, ist klar. Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist, der Schulleitung zu sagen, dass man streiken wird. Auch wenn man das nicht muss. Merken wird man es doch so oder so! Bei uns schreibt man ein Zettelchen und gut. Da kommt niemand und bequatscht einen oder spricht Drohungen aus. Mir ist merklich wohler, wenn ich merke, die Schulleitung nimmt mir das nicht übel - ist ja auch nicht gegen sie gerichtet, der Streik. So kann ich trotz meiner Harmoniesucht die Arbeit niederlegen (was bei uns sehr wenige tun, ob aus Harmoniesucht oder Desinteresse, weiß ich nicht).
Aber ok, auf der Ver.di-Seite steht, dass man sich nicht abmelden muss aus genau diesem Grund: Weil das zusätzlichen Stress erzeugt, man unter Druck gesetzt werden kann u.a. Vermutlich ist es in einer kleinen Schule nicht einfach, sich diesem Druck zu entziehen, und da hilft wohl nur, sich untereinander Rückendeckung zu geben.