Ohne mich in Hessen oder RLP wirklich auszukennen: Die "Realschule plus" ist von ihrem Anspruch her eine Realschule und sollte dementsprechend auch Lehrkräfte beschäftigen, die die Fakultas für die Realschule erworben haben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da Probleme geben wird.
Beiträge von fossi74
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habt ihr eine BU oder eine DU
Ich hab eine generelle Unfähigkeitsversicherung. Die zahlt immer, wenn ich wieder mal Mist gebaut habe.
Nächstes Jahr setze ich mich zur Ruhe!

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Würde man erstmal natürlich mit ganz spitzen Fingern behandelt werden - da Verzicht auf Beamtenverhältnis (um als TB weiterzuarbeiten) gemeinhin ja doch als selbstschädigend und als so eine Form des Ausdrucks von 'psychischer Störung' verstanden werden würde,,,

Muss ja wohl auch ein Dachschaden sein, wenn man deinen Ausführungen (nicht nur in diesem Thread) zuhört.
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Guckstu hier:
(7) Vor der Entscheidung nachzusitzen genügt eine Anhörung des Schülers.
Steht es vielleicht auch gar nicht drin?
Tut es tatsächlich nicht. Die Einlassung deiner Kollegin entstammt der populären Sagensammlung "Hörensagen aus dem Lehrerzimmer".
Edit: Man muss aber dem Buchstaben des Gesetzes nicht immer sklavisch folgen. Ich würde bei einer angeordneten Nacharbeit (der Begriff "Nachsitzen" ist ziemlich übel, war mir gar nicht mehr so präsent, dass der immer noch expressis verbis im SG steht) immer im Vorfeld die Eltern informieren, schon aus erzieherischen Gründen. Mindestens bis Klasse 11.
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Haben die doofen Lehrer es den coolen Checkern doch mal gezeigt. Gefällt mir!
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Ja, ich weiß. Wollte die Länge der Antwort nur der Ausführlichkeit der Frage anpassen.
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Ich hatte mal eine Kollegin, die war richtig entsetzt, dass ich nach dem Ref in Vollzeit gearbeitet habe. Begründung: in Vollzeit können man den Job ja gar nicht richtig erledigen, da hätte man ja nicht genug Zeit um pädagogisch zu arbeiten.
Das sind vermutlich die gleichen, die ernsthaft postulieren, dass die Anschaffung von Material aus eigenen Mitteln im Gehalt eingepreist sei.
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neulich war mir mal sehr windig zumute, da hatte ich fast 40 Sachen drauf, bergab, das war mir definitiv zu schnell.
Als junger Wilder bin ich mal auf dem Rennrad geblitzt worden… 95 km/h (damals hätte ich gesagt „95 Sachen“). Der Anschiss von den Herren in Grün hatte sich gewaschen. Es ging allerdings auf nagelneuer, glatter Fahrbahn deutlich, aber nicht zu stark bergab. Fuhr sich sehr angenehm, ich hätte maximal auf 50 getippt. Fahren durfte man dort übrigens 70.
Heute würde ich mich das nicht mehr trauen.
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Aber mehr als 28 Stunden Ermäßigungen kann ein Schulleiter nicht haben. (Bevor ihr fragt: ich kenne einen Kollegen, bei dem das so ist.)
Oh, der Kollege baut dann also durch das Nicht-Erteilen von Unterricht Plusstunden auf, die er dann wahlweise bezahlt bekommt oder in den Ferien abfeiern kann... klingt nach einem soliden Plan!

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Prinzipiell d'accord, aber das Beamtenverhältnis ist nun mal grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt. Ein Ausstieg ist schlicht im System nicht vorgesehen. Drum prüfe, wer sich ewig bindet!
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Die Frage ist, ob der Dienstherr da mitspielt. Angestellte sind deutlich teurer als Beamte.
Notabene: Ich hoffe, dass das nicht so einfach funktioniert. Wer die Vorteile des Beamtentums genießen will, sollte auch mit den Nachteilen leben können.
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Übrigens mal eine Anmerkung zum Thema „gefährliche Landstraßen“: Radfahrer verunglücken innerorts und dort meist auf Kreuzungen oder in diversen klassischen Situationen (Tür auf, Radler kann nicht ausweichen). Dass ein zu knapp überholender Autofahrer den Radler vom Rad holt, ist eine (vor allem für ungeübte Radfahrer) naheliegende Gefahr, die aber eher subjektivem Empfinden geschuldet ist.
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Das kommt wie so oft aufs Bundesland an. Bei einem Vollzeit-Deputat kannst du mit 25 bis 28 Stunden rechnen. Egal, ob E/D oder Reli/Sport.
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Spätzle-Resten
Was ist das?
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Ich bin leider raus - 36 km einfach und hügelig sind mir mit dem herkömmlichen Fahrrad einfach zu weit.
laleona: Eine Kollegin von mir fährt dreimal die Woche ca. 20 km zu ihrer anderen Stelle mit dem E-Bike und ist hochzufrieden. Diese Strecke scheint also kein Problem zu sein.
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Bei fehlerfreiem Rezitieren des Badnerliedes (Schüler als auch Lehrkraft) bei Überquerung der Landesgrenze bin ich zuversichtlich, dass ihr ein kurzfristiges Visum inklusive gefahrfreiem Aufenthalt für den Zoo erhaltet 😉
Jetzt bin ich irritiert, CDL: Ich hätte gedacht, zwischen Deiner (Freiburger?) Serengeti und Kallsruh' läge keine badische Grenze. Ich hingegen singe selbstverständlich jeden Morgen auf halber Strecke zur Schule die württembergische Nationalhymne ("Schtuergert, Ulm ond Biberach, Meckebeure, Durlesbach"). Und auf dem Heimweg das Frankenlied.
Ich arbeite übrigens in einem der wenigen Kreise, die badische und württembergische Gemeinden vereinigen. Wenn ich Richtung Kreisstadt fahre, steht da tatsächlich ein riesiges Schild an der Bundesstraße: "Willkommen in Baden".
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insofern sinnvolle und dringend erforderliche Anpassungen vorgenommen wurden, so dass es inhaltlich teilweise passte.
"Der Elefant zeichnet sich vor allen anderen Tieren durch seinen wurmartigen Rüssel aus. Die Würmer gliedern sich in folgende Gattungen..."
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s3g4: Vermutlich sind ein bayerischer und ein hessischer Lehrer in diesem Punkt sehr, sehr unterschiedlich sozialisiert. Das sage ich völlig wertfrei!
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Danke für deine Antwort. Und das ist rechtlich haltbar?
In NRW vermutlich nicht.
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