Äh, nein.
Äh, doch. Schon mal den Vertreter einer Behörde vor Gericht erlebt? Das erste Wort aus dem oben zitierten dürfte in solchen Situationen der meistbenutzte Ausdruck sein. Übrigens sind auch Versäumnisurteile in solchen Verfahren nicht selten.
Die deutsche Rechtsprechung kennt keine Präzedenzfälle, deswegen ist das kein zielführender Ansatz.
De jure gibt es natürlich keine Präzedenzfälle. De facto orientieren sich Richter schon ganz gern an dem, was höherrangige Kollegen rechtskräftig entschieden haben. Wenn ich eine Lektüre lesen lasse, schaue ich ja auch in die entsprechenden Unterrichtshilfen.