Beiträge von fossi74

    Alternativen außerhalb des Lehrerberufes [...] die man mit dem Abschluss "Bachelor" (Bayern, Grundschullehramt), hat

    Der/die Betroffene soll die Augen zumachen, dann wird er/sie die Alternativen sehen. Das klingt möglicherweise wieder mal eher ruppig, ist aber wohl leider eine Tatsache.

    Das steht in unserer Hausordnung. Den genauen Wortlaut hab ich nicht im Kopf (und kann ihn wegen Krankheit auch nicht nachgucken), aber er ist in etwa "Für jegliche Sachschäden besteht keine Haftungsübernahme von Seiten der Schule". Ich habe mich auch schon öfter gewundert, wieso das da so ausnahmslos drin steht.

    Ach Du meine Güte. Also nimm es mir bitte nicht übel, aber über den juristischen Verstand von KollegInnen muss ich gelegentlich schon den Kopf schütteln.
    Im Klartext: Die Hausordnung Deiner Schule - die im Ernstfall die gleiche Bindungswirkung entfaltet wie der Weihnachtswunschzettel eines Kindes - mag hier versuchen, Konflikte zwischen Schülern zu regeln. Mit der aus dessen Garantenstellung gegenüber seinen Beschäftigten erwachsenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn hat das aber rein gar nichts zu tun, und schon gar nicht kann sich eine Hausordnung über geltendes Recht stellen. Wenn also ein Lehrer (natürlich fahrlässig, in Ausübung seines Dienstes, etc. pp.) das Eigentum eines Schülers beschädigt, dann haftet die Schule (NICHT der betreffende Lehrer!) selbstredend dafür.

    Schulleitung fragen. Bei uns gibt es ausdrücklich keine Haftung für jegliche Sachschäden, deshalb wäre das alleinige Privatsache der Schüler (bzw. deren Eltern).

    Das dürfte aber

    ... jedem Verwaltungsrichter ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Woher hast Du das? Oft hört man solche Geschichten ja im Ref von juristisch halbgebildeten Schulleitern (mir hat mal einer erzählt, dass man die morgendliche Aufsichtspflicht noch lange nicht los sei, nur weil man in der Schule angerufen und sich krankgemeldet habe).

    Kinder unter sieben Jahren sind im deutschen Recht Naturkatastrophen gleichgestellt (d.h. sie haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. Die Eltern übrigens auch nur in Ausnahmefällen; Sippenhaft gibt's seit 45 nicht mehr), danach muss im Einzelfall je nach Einsicht entschieden werden. Selbstverständlich ist das Land in der Haftung, wenn ein Landesbediensteter in Ausübung seines Dienstes einen Schaden erleidet! Auch wenn irgendwelche Monks in der Verwaltung das anders sehen möchten. Disclaimer: Das heißt jetzt nicht, dass ich ohne Not mein 2k€-Macbook mit in den Unterricht nehmen kann und es anstandslos ersetzt bekomme, wenn was passiert. Für Kleidung, Brille, Prothesen etc. besteht aber auf jeden Fall eine Eintrittspflicht des Dienstherrn. Deshalb auch immer schön schriftlich bestätigen lassen, wenn man mit dem eigenen Auto dienstlich unterwegs ist.

    Roswitha111: Lass Dich bloß nicht abwimmeln. Du hast definitiv einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, und zwar zunächst gegen Deinen Dienstherrn. Der mag sich dann mit den Eltern des Jungen auseinandersetzen, wobei die meiner Ansicht nach raus sind, weil sie den Schaden nicht hätten verhindern können.


    Nun hätte ich nach all den Jahren in der E9 ja bereits Stufe 4 erreicht. Welche Stufe würde ich denn dann in der E11 bekommen?

    Grundsätzlich gilt meines Wissens im TV-L, dass bei einer Höhergruppierung die Erfahrungsstufe verlorengeht. Allerdings darf das keine Gehaltskürzung zur Folge haben - sprich, Du bekämst dann in E11 mindestens die Erfahrungsstufe, die Deinem vorherigen Gehalt entspricht.

    elektrophile Substitution am Aromaten mit Zweitsubstitution und dirigierenden Effekten der Erstsubstituenten

    Das hast Du Dir gerade ausgedacht, oder?

    Zwischen der Aushilfe auf dem Bauernhof und einem Hochschulstudium gibt es bei Dir irgendwie nichts, oder?

    Ja, das Bayern-Bild mancher Preußen ist nach wie vor... hm, eher rustikal (im Wortsinne) geprägt.

    nein. die weniger intellektuell Begabten entscheiden sich, einen technischen Beruf zu erlernen. Sie machen eine gut bezahlte Ausbildung, werden heutzutage übernommen, verdienen recht schnell recht gut und haben mit Sicherheit ein gehobeneres Ansehen als ausgerechnet wir Lehrer

    Zumindest so lange Audi und BMW noch nicht pleite sind, weil sie die Elektromobilität verschlafen haben, und sämtliche Zulieferer mitreißen. Dann wäre nämlich ganz schnell Schluss mit der bayerischen Heitecklandschaft.

    Irgendwo am Gerät muss ein Knopf sein, der mit dem Symbol eines von einem kurzen senkrechten Strich unterbrochenen Kreises gekennzeichnet ist. Den muss man bei eingeschalteter Playstation drücken, dann beginnt ein unglaublich spannendes Spiel mit unendlich vielen Levels. Nennt sich "Leben"... :engel:


    Pastörliche Weihnachtsgrüße
    vom Fossi

    Also wenn du deinen Lebensstandard halten willst, mußt eher schon auf 2700,- € netto im Monat raus, um den Rest fürs Alter und den Urlaub zurücklegen zu können. Soviel verdient man bei uns aber nicht. Als Berufsschulpauker komme ich in der höchsten Erfahrungsstufe vielleicht irgendwann mal in die Region. Aber das wars dann auch. Grundschullehrer verdienen weniger.

    E 13, Stufe 4 (also sechs Jahre nach Berufseinstieg) ergibt in LSt-Klasse I ohne Kinder 2636,55 € netto. Also gar so düster, wie Du es schilderst, ist es nicht.

    Fossi, ganz ehrlich, dieser Beitrag ist wirklich daneben.
    Einen möglichen, aber noch nicht zweifelsfrei erwiesenen Fehler des LBV auf Behinderte zu schieben ist wirklich geschmacklos. Pfui!

    Oh je, da war ich wohl nicht mit der Heugabel im Aufzug, sondern mit dem Morgenstern... Asche auf mein Haupt.

    Dennoch: Ich freue mich, wenn Ihr mit Eurem LBV zufrieden seid, egal ob B-W oder NRW, und sich da alle ganz doll bemühen, leider halt aber ganz doll unterbesetzt sind usw.

    Meine persönlichen Erfahrungen beschränken sich leider auf Herrn S. vom LfF (müsste eigentlich LmaA heißen) in W. Herr S. war schon für meinen Vater zuständig (geht ja nach dem Namen), und ich durfte mehr als einmal zu Studentenzeiten dort persönlich vorsprechen, weil Herr S. wieder irgendwas nicht blicken wollte und glaubhaft den Eindruck vermittelte, an ihn gerichtete Schreiben nicht zu lesen oder zu verstehen.

    Zugegeben - beim ersten Mal war ich entsetzt; fast eine Spur Mitleid schwang mit: Ein grauer Siebzigerjahrekasten von Hochhaus, Flur - Zimmerlinks - Zimmerrechts - Zimmerlinks usw., kleine quadratische Büros, in denen kleine, quadratische Männer troglodytengleich zwischen gleichförmigen, deckenhohen Regalreihen voller staubiger rosafarbener Aktendeckel hockten und den Störenfried durch dicke Brillengläser ungnädig musterten.

    Herr S. wurde und ist bis heute mein besonderer Freund. Kaum war ich ihm durch Flucht nach B-W entronnen, bekam es meine Frau mit ihm zu tun. Das hervorstechende Merkmal von Herrn S. ist weniger seine Inkompetenz - unser Anwalt hat immer wieder Spaß mit ihm - als vielmehr seine unnachahmliche Art, einem zu zeigen, dass man als Angestellter ein Bediensteter zweiter Klasse und von vorne herein nicht für voll zu nehmen ist. "Das geht nicht." - "Das gibt es für Sie nicht, Sie sind nur Angestellter." - "Sie sind als Angestellter ein Sonderfall" - "Da kann ich nichts machen." Das sind so die Standardsätze des Herrn S. Mittlerweile kommunizieren wir fast ausschließlich über Anwalt mit dem Herrn. Das kostet ein paar Euro (weniger als man denkt!), spart aber enorm Nerven, vor allem seit unser Anwalt dem Herrn S. einmal klargemacht hat, dass er unter Umständen ganz persönlich für seine intellektuellen Fehlleistungen haftet.

    Seid also ein wenig gnädig mit dem alten Fossi und seht es ihm nach, dass er ein wenig schale Befriedigung aus der Vorstellung zu ziehen vermag, Behörden seien Anstalten für geistig Minderbemittelte mit linken Händen. Wie hat es einmal ein Mitforist so empathisch ausgedrückt? Diese Beamten seien "grandios entspannt gegenüber Einzelschicksalen" - stimmt. Und die gleiche Entspanntheit erlaube ich mir dann auch andersherum (auf so einem Amt zu sauern, während draußen das Leben vorbeizieht, ist ja auch eine Art Schicksal).

    Mit Behinderten hatte mein Beitrag übrigens gar nichts zu tun. Wer einmal Behinderte (egal welcher Art) bei der Arbeit beobachtet hat, weiß nämlich, dass die meistens sehr akkurat und genau arbeiten und sich ehrlich Mühe geben.

    Hallo zusammen. Ich bin in NRW über Tarif eingestellt. Heute habe ich allerdings weniger Gehalt bekommen als auf der Bezügemitteilung stand. Weiß jemand warum? Das LBV war heute leider nicht zu erreichen

    Schau, das ist so: Es gibt in Deutschland - einem im großen und ganzen hervorragend funktionierenden Sozialstaat - Einrichtungen für Menschen, die auf dem normalen, leistungsorientierten Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln sind, weil sie mit den dort herrschenden Anforderungen nicht zurechtkommen würden. Das sind z.B. sogenannte Behindertenwerkstätten, wo diese Menschen unter Anleitung nützliche Dinge herstellen können. Was macht man aber mit denjenigen, die nicht nur körperlich und intellektuell herausgefordert sind, sondern auch noch zwei linke Hände haben? Nun - auch für solche Menschen gibt es spezielle Anstalten, wo sie "arbeiten" spielen können. Man nennt diese Anstalten "Behörden". Das LBV gehört da auch dazu.

    Sehe ich das nicht richtig, dass bald alle Berliner Lehrer mit A 13 und Erfahrungsstufe 5 (sofort bei Einstellung) bundesweit am meisten verdienen. Ich las von 5300,- Euro brutto?

    Du siehst das, so fürchte ich, nicht richtig. Diese Seite schreibt von 5100,08 € brutto, netto (LSt-Kl. III, 2 Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, VBL) bleiben laut dem Rechner 3275,31 €; mit der Buschzulage dürften es dann ca. 3350 sein. Ein verbeamteter Studienrat lächelt da nur müde.

    Wir gehen momentan Schwimmen und zu Baby Sensory (lesen ein Buch und dann koennen sie an verschiedenen Stationen Spielen, mit Lichtern, Matschkram, Federn, Nudeln, was auch immer...). Nach Weihnachten gehen wir dann einen Morgen pro Woche mit anderen Kleinkindern in den Wald, Feuer machen, mit Baeumen und im Matsch spielen, den Wald entdecken und Geschichten anhoeren. Gibt es das in Deutschland auch? (Haenge so ungern daheim rum...)

    Das, was Du am Schluss in Klammern schreibst, dürfte wohl der entscheidende Antrieb hinter diesem Kinderbespaßungsirrsinn sein.

    Damals hat die Oberschwester (sorry, heißt ja gender-neutral "Regionale Pflegedienstleitung") ganz klar zu verstehen gegeben, daß Männer auf einer Kinder-Intensivstation nichts zu suchen hätten, weil jeder Mann, der den Job freiwillig macht, nur ein potentieller Kinderschänder sein kann, der den Job nur als Sprungbrett nutzen würde, um sich an den Kleinen zu vergreifen. Sie gab erst Ruhe, als ich hier meinen Stellungsbefehl vor die Nase gehalten habe, woraus hervorging, daß ich eben nicht freiwillig da war. Neben mir gab es nur einen männlichen Pfleger, der aber auch nur deswegen da war, weil er eingestellt wurde, als die Dame für ein paar Wochen in Kur war.

    Ich weiß ja nicht, wann "damals" war, aber in einer halbwegs normal geführten Einrichtung wäre die Dame heutzutage vielleicht noch als nicht loszuwerdende Altlast (ja, solche Oberschwestern habe ich auch noch kennengelernt, damals noch unter genau dieser Bezeichnung) geduldet. Auch eine Frau muss mit solchen Unterstellungen nämlich ganz schön vorsichtig sein - Gleichstellung ist keine Einbahnstraße.

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