Beiträge von fossi74

    zu 1.: Soviel ich weiß, nein. Problem dürfte sein, dass Sozialkunde praktisch nur in der Oberstufe unterrichtet wird.

    zu 2.: Nur eine Rechtschreibprüfung :)

    zu 3.: Es sind nur zwei Schulen; Schule 1 erstes und viertes Halbjahr, Schule 2 zweites und drittes Halbjahr. Wenn Du Pech hast, wirst Du nach dem zweiten Halbjahr nochmal versetzt. Im vierten bist Du wieder an deiner Seminarschule; es gibt in Bayern keine zentralen Studienseminare für Gymnasien. Wie Deine Chancen für München stehen? Keine Ahnung. Zwar stellt München mehr als zehn Prozent aller bayerischen Gymnasien, allerdings gibt es weite Landstriche in Bayern, wo traditionell eigentlich niemand hin will. Meist sehr weit entfernt von München...

    außerdem: WEN hast Du angeschrieben? Den "Seminar"? Wer sollte das in Bayern sein? Hier gibt es "Seminarschulen", die Referendare ausbilden (ca. 30% aller Gymnasien). Die entscheiden aber nicht über die Vergabe der Plätze.

    - Mein persönlicher Rat als Ex-Bayer: Bleib fürs Ref in RLP. Die Prüfungsmodalitäten dürften in ganz Deutschland angenehmer sein als in Bayern. Und als Kind eines roten Bindestrichbundeslandes, noch dazu als Absolventin einer TU, wirst Du es in Bayern im Ref nicht leicht haben. Lass Dich lieber in RLP anstellen oder verbeamten und wechsel dann nach Bayern; sollte mit Mathe kein so großes Problem sein. Es sei denn - siehe oben - deine Fächerkombi ist hier überhaupt zugelassen.


    Viele Grüße
    Fossi

    OT aber trotzdem theoretische Nachfrage:

    Ich (als Schülerin) habe meinen Eltern jeden Abend weit und breit erzählt, wer was gemacht hat in der Klasse. Sowohl die Grammatik- oder Geschichtsstunde, als auch dass Peter sein Gedicht nicht aufsagen konnte und Markus schon wieder genervt hat.
    War das eigentlich ein Verstoß gegen den Datenschutz?

    Erzählen denn die Schüler heutzutage nichts ihren Eltern?

    chili

    PS: ich weiß, es ist ein Unterschied zwischen SuS und Lehrern, deswegen nur die theoretische Nachfrage.


    Da trifft Lebenspraxis auf Rechtswissenschaft - eine gelegentlich (aber seltener, als der Laie denkt!) eher unangenehme Paarung. Strenggenommen dürften die Schüler wohl tatsächlich zu Hause nichts erzählen (zumindest fällt mir auf die Schnelle kein Grund ein, warum sie es dürften) und müssten schulischerseits auf Verschwiegenheit verpflichtet werden.


    Viele Grüße
    Fossi

    Eine passende Antwort wäre: Das Bundesdatenschutzgesetz trifft gar nicht zu!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdat…C3.BCtzte_Daten


    Beim Datenschutzgesetz geht es nämlich um gespeicherte Daten. Und nicht um Aushänge in einem nicht-öffentlichen Raum. Ich würde die "Beschwerde" an mir "abperlen" lassen und maximal ein oberflächliches "Tut-mir-leid" lächelnd mit auf dem Weg geben.


    Und das schriftliche Festhalten von Daten wäre dann keine Speicherung im Sinne des BDSG? Stimmt so leider nicht.


    Beispiel aus der Praxis: Auf der letzten Datenschutzschulung (ich arbeite allerdings auch im Klinikbereich, da ist eh nochmal alles anders) wurden wir darauf hingewiesen, dass wir überhaupt keine Listen mit Namen mehr in Bereichen aushängen dürfen, die für Patienten allgemein zugänglich sind. Das betrifft bei uns z.B. Listen, auf denen sich die Patienten zum Wäschewaschen oder für die Bibliotheksbenutzung eintragen - hier darf jetzt nur noch mit Zimmernummern gearbeitet werden.

    Um also zum Ausgangspost zurückzukommen: Ungeachtet der Tatsache, dass sich hier wieder mal Eltern künstlich aufpissen, stellt das Aushängen der Ampel de iure einen Verstoß gegen das BDSG dar - sogar ohne die rote Markierung; die reine Namensnennung reicht. Es geht - nochmal: rein nach dem Gesetz! - auch die Eltern von Max Meier nichts an, dass Hans Müller in die Klasse ihres Sohnes geht.


    Viele Grüße
    Fossi

    Was bedeuten z.b. "Herkunft" oder "Heimat" im Sinne dieses Gesetzes?


    Das ist dann völlig irrelevant, wenn Du (bzw. der Staat) jemanden wegen seiner Herkunft diskriminierst: Für den Tatbestand ist es völlig wurscht, ob es Dir nicht passt, dass er in Wanne-Eickel wohnt oder dass er in Duisburg geboren ist oder dass er einen marokkanischen Mihigru hat. Sobald Du ihn aus einem dieser Gründe diskriminierst, hast Du die Tatbestandsalternative "Benachteiligung wegen Herkunft" erfüllt.


    Viele Grüße
    Fossi

    Der Wortlaut zählt nämlich nicht

    Die Auslegung von Gesetzen hat nichts damit zu tun, dass der Wortlaut nichts zählen würde. Im Gegenteil - erst wenn der Wortlaut den zu untersuchenden Fall nicht (mehr) abdeckt, kommt die Auslegung ins Spiel. Allerdings nicht im Strafrecht (google mal "Holzdiebstahl mit Pferdefuhrwerk") und erst recht nicht, wenn es um Grundrechte geht.


    Viele Grüße
    Fossi
    - cand.iur. -

    Viele Eltern melden ihre Kinder an unserer Schule an, weil dort "Werte wie Toleranz und Nächstenliebe" deutlich praktiziert werden.
    Das Klima an der Schule ist auffallend freundlich, wohlwollend, persönlich.

    Glück gehabt. Hat aber wohlmöglich nichts mit der weltanschaulichen Ausrichtung zu tun.


    Viele Grüße
    Fossi

    Ich denke es kommt doch dabei auch auf die weltanschauliche Zusammensetzung der Bevölkerung an. Hat man in einer Stadt mit 60% katholischem Bevölkerungsanteil auch mehrheitlich katholische Bekenntnisschulen, fände ich das durchaus bedarfsgerecht.

    Schon mal darüber nachgedacht, dass geschätzt 60% der getauften Katholiken (die nicht ohne Grund so genannten "Taufscheinchristen") vermutlich gar keinen Wert darauf legen, die Kinder auf eine Bekenntnisschule zu schicken? Von wegen "bedarfsgerecht"...


    Fossi

    @neleabels, #82: Ich lege mir jetzt gleich fünfzig Alias-Accounts an und drücke dann ebenso oft den Gefällt-mir-Button. Treffender kann mans nicht ausdrücken! Mann, mann, mann - bei manchen Forumsteilnehmern fragt man sich schon, was sie während des Studiums getrieben haben.

    Interessant allerdings die momentan zu beobachtende Korrelation zwischen rasant zunehmenden Kirchenaustritten und immer lauterem Geplärr der Fundamentalisten.


    Viele Grüße
    Fossi

    80% sinde es auch nicht, aber der landesweite Prozentsatz ist bei etwa 30 und das ist regional unterschiedlich verteilt.

    Zitat
    Im Schuljahr 2010/11 sind von insgesamt 3.173 öffentlichen Grundschulen in NRW 985 katholische Bekenntnisschulen, lediglich 101 sind evangelisch. (Quelle s.o.)

    Und die "Bekenntnisschulen" sind angewiesen, bei ihren schulscharfen Stellenausschreibungen die Glaubensrichtung als Bewerbungsvoraussetzung mit anzugeben. Die dürfen (zumindest vom Regierungsbezirk Köln weiß ich es genau...) gar nicht anders ausschreiben. Natürlich ist das in gewissen Gegenden diskriminierend. Eine Änderung könnte tatsächlich nur "von oben" herbei geführt werden, aber trotz Regierungswechsel ist das wohl nicht in Sicht.


    LOL... und das im liberalen, weltoffenen, toleranten, lockeren NRW.


    Viele Grüße aus dem bekenntnisschullosen Bayern
    Fossi

    ich würde Euch gern um Rat fragen, welchen Weg Ihr in meiner Situation bevorzugt gehen würdet, um in den Lehrerberuf zu gelangen. Hier einiges zu meiner Ausgangslage:

    Ich habe bisher einige Semester Physik und Geographie studiert.


    Erst "einige Semester"? Dann würde ich schleunigst in einen Lehramtsstudiengang mit diesen Fächern wechseln und den entsprechenden Abschluss machen. Diesen Weg würde ich ganz entschieden bevorzugen.


    Viele Grüße
    Fossi

    wie würde ich vorgehen, wenn... Was darf ich, was sollte ich, ...

    Wieder einmal fühl ich mich wenig vorbereitet und geschult

    Es dünkt mir ein Problem unserer Zeit , solche Fragen stellen zu müssen.

    Wie würdest Du vorgehen, wenn Du den (deutlichen!) Eindruck hättest, einer Deiner Schüler würde misshandelt? Du würdest Deine vorgesetzte Stelle informieren. Sollte die vorgesetzte Stelle faul, inkompetent, feige, ignorant oder eine Mischung aus allem sein, dann wendest Du Dich vertrauensvoll an Polizei und Jugendamt. Das darfst Du! Nur Mut!


    Viele Grüße
    Fossi

    wir sollten uns davon direkt angesprochen fühlen.

    Vom Thema ja, aber von diesem Buch nicht unbedingt. Ich mag darüber gar nicht diskutieren; wen es interessiert, der möge sich bei Amazon z.B. die Rezension des users "joschua" (2 Sterne) durchlesen - dort ist alles gesagt. Und nein, ich bin nicht der Meinung, dass die Wichtigkeit des Themas das Niveau des Buches rechtfertigt.

    Vor allem die Auffassung der Autoren von unserem Rechtssystem und von Rechtsstaalichkeit allgemein finde ich - gerade als Lehrer, der dieses System vertreten und unter allen Umständen verteidigen sollte - äußerst bedenklich.


    Viele Grüße
    Fossi

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