@ Humblebee
Ich versuche es mal zu erklären. Wenn die Schulleitung deine Stunde streicht und Du dafür nach Hause gehen bzw. zu Hause bleiben kannst, weil es eine Randstunde ist, dann verzichtet die Schulleitung auf deine Arbeitsleistung im Stundenplan. Das hat dann auch nichts damit zu tun, ob ich in der Zeit Unterricht vorbereiten kann, was natürlich geht.
In meinen Augen ist es mit dem Stundenplan dasselbe. Der Unterricht fällt aus und der Schulleitung sagt, dass Du nach Hause gehen kannst, dementsprechend müsste man nicht die Stunden nachholen.
Ich meine mich zu erinnern, dass es In MV mal ein Gerichtsurteil darüber gab, weil eine Lehrerin geklagt hatte, dass sie jedes Mal Minusstunden angehäuft hatte, wenn die Schüler auf Klassenfahrt bzw. im Praktikum waren und sie zu der Zeit nicht eingesetzt wurde. Sie hatte die Stunden zum späteren Zeitpunkt nachholen müssen. Das Land musste die geleisteten Stunden tatsächlich im Nachhinein bezahlen. Das waren mehrere tausend Euro, weil es über einen langen Zeitraum so ging.
Deine Augen Augen täuschen dich, denn die Schulleitung sagt dir nur, dass der Unterricht/Dienst verlegt wird und sie nicht auf deine Arbeitsleistung verzichten wird. Die Flexibilität, die wir Lehrer haben, hat also in diesem Falle deiner Meinung nach einen Nachteil. Die im Merkblatt genannten Rechtsgrundlagen stellen aber klar, dass deine Auffassung falsch ist und die Dienstpläne eine Flexibilität zur Plaung durch die Schulleitung ermöglichen.
Suche das Urteil raus und du wirst sehen, dass es darin um was anderes ging.