Beiträge von PeterKa

    3. Müssen alle Lehrer Zusatzaufgaben übernehmen. (Sogenannte Leuchttürme) dadurch habe ich pro Woche nochmals Mehrarbeit von 3-5 Stunden (ohne Entlastung).

    Ich habe natürlich total Angst, dass die Schulleitung mich fertigt macht und im schlimmsten Fall mich innerhalb der Probezeit rausschmeißen wird, wenn ich etwas sage.

    Ach ja: für ein Projekt muss ich demnächst eine komplette Woche meine Klasse betreuen und habe da natürlich keinen Unterricht. Ich muss aber Materialien für die anderen Klassen zur Verfügung stellen und habe natürlich dadurch auch eine enorme Mehrarbeit. Zudem ist die Aufführung am Wochenende und da müssen wir dann auch die Schüler betreuen. Das ganze wird aber auch wieder nicht als Mehrarbeit gewertet... Ist das zulässig?

    Zur EF und der Klassenleitung haben andere schon was gesagt.

    Bei den anderen Punkten, solltest du dich mit eurerm Lehrerrat und ggfs dem Personalrat zusammensetzen. Diese Zusatzaufgaben müssen/sollten ja irgendwo definiert sein. und bestimmt bist du nicht die Einzige, die mit der Mehrbelastung ein Problem hat. Dann kann man in der Lehrerkonferenz die Entlastungstunden, die euch ja zustehen, entsprechend der Belastung anpassen. Auf jeden Fall bekommst du dadurch zumindest mit, wer bei euch wofür entlastet wird.

    Die Schulleitung hat doch kein Interesse daran dich fertig zu machen, die sind doch froh dich zu haben, sonst hätten sie jemanden anderen genommen. Die Schulleitung entscheidet auch nicht über einen Rausschmiss, sondern das wird weiter oben entschieden. Dafür musst du auch schon ein grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt haben. Nach meiner Erfahrung ist es auch gut möglich sich dagegen rechtlich zu wehren, da Schulleitungen mit Formalia oft schluddrig sind.

    Wenn du die Klasse betreust, beschräken dich deine Materialien für die anderen Klassen auf einfachste Aufgaben. Du musst keinen Untericht perfekt vorgbereiten, den du nicht selber hatlne kannst. Lass sie viel lesen und schreiben und gut ist.

    Mehrarbeit am Wochenende? Da solltest du den Lehrerrat fragen, ob und wie das entlasted wird. Bei uns haben die Kollegen oft am nächsten Tag erst später Unterricht.

    Bei uns sind bei jeder Testung Schüler positiv, aber es geht ja außer den positiv getesteten Schülern keiner mehr in Quarantäne.

    Wenn die Maskenpflicht wegfällt, werden sich die Quarantänebestimmungen hoffentlich wieder angepasst.

    Zitat

    Es gibt Schüler, die nie kommen, wenn getestet wird. Aber sie laufen mit ihrem Schülerausweis als Getestete durch die Gegend.:top:

    Werden die Schüler bei euch nicht am Tag danach bzw. noch am selben Tag getestet wenn sie wieder zur Schule kommen und einen angesetzten Test versäumt haben?

    Die Tests für Kinder bleiben kostenlos in NRW.

    Wo nur Personen nach der 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet - zugelassen sind, müssten auch Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Nach einem Bund-Länder-Beschluss bleiben die Tests für Unter-18-Jährige weiterhin kostenlos.

    Die Altersgrenze in der Oberstufe ggfs relevant.

    Karuna, State of Trance, Humblebee,

    ich wende diese "Methode" nicht an, im Gegenteil. Ich bin ziemlich streng was die Sprechdisziplin angeht, weil ich hörgeschädigt bin und ohne diese Disziplin nichts verstehen kann.

    Mir ist es allerdings 2x passiert, dass ich dafür von der jeweiligen Schulleitung heftig kritisiert wurde, mit dem Hinweis, dass das in ihrer Schule nicht erwünscht sei, sondern im Gegenteil sogar der "jeder darf immer kommentieren-Stil" bewusst gefördert wird.

    Für mich ist dieser "Stil" rein hörtechnisch nicht machbar, ich finde ihn aber auch an sich ein wenig seltsam.

    Hast du dein Hörproblem deiner Schulleitung erklärt? Wenn ja, dann verstehe ich die Einwände der Schulleitung nicht. Ansonsten hilft dir bestimmt der Schwerbehindertenbeauftragte mit passenden Hinweisen weiter.

    Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.

    Warum sollte ich mir meine Patientenakte ansehen, ich weiss doch im Allgemeinen genau, wann und weshalb ich beim Arzt war. Die billigenden Inkaufnahme kann ich deshalb nicht Nachvollziehen. Ich glaube auch nicht, dass viele hier im Forum vor dem Amtsarztbesuche ihre Patientakten angeforderr haben.

    Die SL möchte die Nutzung der Geräte forcieren. Die sind aber unnütz, langsam, kleiner Bildschirm. Welche Kommunikationsprogramme sie meint, sagte sie nicht. Aber sie seien unumgänglich. Sowas wie Logineo oder Teams wird gemeint sein. E-Mail-Adresse haben wir aber auch. Die rufen wir bislang auch am privatem PC ab. Aber das wird dann in Zukunft wohl verboten. Oder es gibt keine E-Mails mehr nur noch Teams- oder Logineo Kommunikation.

    Teams ist in NRW afaik nicht mehr zulässig. Logineo beinhalten unter anderem auch Email. Also wirst du dich nicht wirklich umstellen müssen, sondern kannst weiter email nutzen. Nur nicht mehr vom privaten PC.

    Es gibt in Hamburg ein festes Kontingent für Konferenzen und Fortbildungen. Dann, ganz grob gesagt noch die Funktionsstunden und die Unterrichtszeit. Alles was man macht bekommt einen Zeitfaktor, die sog. WAZ, also die Wochenarbeitszeit.

    Was macht ihr denn, wenn eine Konferenz länger oder kürzer dauert als geplant? Wird das dann auch Wochengenau abgebildet, so dass ggfs das Gesamtkollegium dann zuviel oder zuwenig Stunden hat?

    Dachte ich auch. Bis ein Hamburger Kollege mit 2 Korrekturfächern und Klassenleitung und Oberstufe mir erzählte, er habe 24 Stunden. Es führt eher dazu, dass einige trotz Oberstufe 28-30 Stunden arbeiten. (Es gibt eine Deckelung, ich habe sie vergessen).
    Die 30 "Pflichtfortbildungsstunden" im Jahr finde ich allerdings klasse.

    Ist doch bei uns in NRW nicht anders, da hast du deine 25,5 Wst zu unterrichten. Ob es aus dem Entlastungstopf Stunden gibt, legt die Lehrerkonferenz dann fest. Viele Stunden kommen dabei aber selten rum.

    Mir ist nur deine Rechnung unklar, wenn er 24 Stunden hat, dann hat er doch keine 28-30 Stunden.

    Die Schulleitung darf dir selbstverständlich einen Laptop zur Verfügung stellen. Der Rechner ist auch über den Dienstherr versichert, eine anderslautende Klausel im Vertrag ist nichtig. Dazu gab es hier aber bereits einen längeren Beitrag.

    Zu Hause am Rechner darfst du Personenbezogene Daten, also auch deine Dienstmails, dann nur noch nach Genehmigung durch den Schulleiter nutzen. Diese Genehmigung wird er dir dann mit Hinweis auf den Laptop verweigern.

    Die Kommnukation wird normalerweise aber weiter über Logineo oder andere eingespielte Wege gehen.

    Im Zweifelsfall soltlest du bei euch den Lehrerrat mit deinen Problemen kontaktieren, die sollten gut informiert sein.

    Die Frage nach der Impfung war Bestandteil der wöchentlichen Cosmo-Abfrage der Schulleiter.

    Da wurde gefragt,

    • Wie viele Lehrer der Schule geimpft sind,
    • Wie viele Lehrer der Schule nicht geimpft sind,
    • Wie viele Lehrer dazu keine Aussage machen.

    Woher will der Schulleiter diese Informationen eigentlich haben. Er müsste doch dazu jeden Kollegen befragt haben. Bei uns ist das nicht so passiert, dass er verlässliche Zahlen haben könnte. Bei euch denn?

    Das Bundesland ist Hamburg. Es geht darum: die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen haben die KTS Zeit im Stundenplan mit WAZ Stunden - die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben es nicht als WAZ Stunden drin. Daher meine Frage gestern. Ich arbeite mit daran, eine WAZ Stundenzahl für Alle zu erreichen. Die KTS Zeit ist eine wichtige Zeit, um etwas genauer über einzelne Schüler zu sprechen...

    Ich bin immer überrascht darüber, welche Abkürzungen es im Schulbetrieb in anderen Bundesländern gibt. Bibt es in Hamburg ein festes Kontigent von Konferzenzzeit (A-Zeit) und auch Fortbildungszeit? Hört sich nach einem interessanten und hier in NRW nicht bekannten Konzept an.

    Mir ist klar, dass Klassenfahrten eine Dienstpflicht sind.

    Aber mir geht es einfach zunehmend schlecht damit.

    Was würdet ihr tun an meiner Stelle? Habt ihr Tipps?

    Hilifreich ist die Angabe des Bundeslandes in dem du arbeitest.

    Wenn es dir schlecht geht rede mit deiner Schulleitung darüber und bitte darum, jemanden anderen zu suchen. Mit deinen Probleme bist du bestimmt nicht allein.

    Jetzt die Frage, vielleicht kennt jemand sich aus:

    Kann man rechtlich von der Lehrkraft erwarten, dass sie, obwohl das Kind eine Schulbegleitung braucht, komplett die Aufsicht während ihres Unterrichts für die besagte Pause der Schulbegleitung übernimmt? Irgendwie habe ich im Hintergrund die Befürchtung, dass ich, wenn mir etwas entgeht, sprichwörtlich "mit einem Fuß im Gefängnis" stehe.

    Was sagt denn deine Schulleitung zu der Frage. Sprich mit ihr, weise sie auf die genannten Probleme und lass dir eine entsprechende Anweisung geben. Damit solltest dur rechtlich auf der sichere Seite sein.

    Du mußt einen begründeten Verdacht haben. Einfach proforma von allen für alles Atteste verlangen geht nicht. Wobei ich schon einen "begründeten Verdacht" sehe, wenn ein Schüler im letzten Schuljahr über 50% der Schulzeit gefehlt hat bzw. über 40% unentschuldigt. Habe halt gerade einige Schüler "von oben" bekommen, die das Schuljahr wiederholen müssen. Die müssen sich gerade daran gewöhnen, daß das süße Leben vorbei ist. Ich bin nicht der Pauker, den sie kennen und dem der ganze Papierkrieg über den Kopf wächst, ich bin das Gegenteil. :teufel:

    Sind die Schüler bei euch noch schulpflichtig oder nicht mehr? Bei den hohen Fehlzeiten sollte es doch Möglichkeiten geben, sie von der Schule zu verweisen. Ist bei uns wegen der Schulplflicht und des Alters schon schwieriger.



    Ein nicht angesetzter Termin ist ein Verfahrensfehler seitens der Schule. Es müssen aber nicht mehrere Termine angeboten werden. Wenn dadurch jedoch keine schriftliche Leistung vorliegt, wird eine Leistungsfeststellung durch Prüfung angesetzt.

    Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.

    Bei "drei Tagen" ist die "nächste Stunde beim Klassenlehrer" ggf. noch nicht erreicht. Stattdessen belagerten die entsprechenden SuS in den Pausen immer die Tür des Lehrerzimmers, um ihren Klassenlehrkräften das Attest übergeben zu können (mit entsprechendem Anklopfen, nachfragen ob Herr Meier-Müller-Schmidt anwesend sei, Nachsehen des Kollegen auf der Suche nach MMS, Mitteilen an SuS, dass das gerade jetzt nicht der Fall sei).

    Warum packt ihr nicht einen Briefkasten an die Wand des Lehrerzimmers in den die Atteste geworfen werden können oder fordert eine Email mit dem Bild als Anlage an?.

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