Beiträge von PeterKa

    Die Frage nach der Impfung war Bestandteil der wöchentlichen Cosmo-Abfrage der Schulleiter.

    Da wurde gefragt,

    • Wie viele Lehrer der Schule geimpft sind,
    • Wie viele Lehrer der Schule nicht geimpft sind,
    • Wie viele Lehrer dazu keine Aussage machen.

    Woher will der Schulleiter diese Informationen eigentlich haben. Er müsste doch dazu jeden Kollegen befragt haben. Bei uns ist das nicht so passiert, dass er verlässliche Zahlen haben könnte. Bei euch denn?

    Das Bundesland ist Hamburg. Es geht darum: die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen haben die KTS Zeit im Stundenplan mit WAZ Stunden - die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben es nicht als WAZ Stunden drin. Daher meine Frage gestern. Ich arbeite mit daran, eine WAZ Stundenzahl für Alle zu erreichen. Die KTS Zeit ist eine wichtige Zeit, um etwas genauer über einzelne Schüler zu sprechen...

    Ich bin immer überrascht darüber, welche Abkürzungen es im Schulbetrieb in anderen Bundesländern gibt. Bibt es in Hamburg ein festes Kontigent von Konferzenzzeit (A-Zeit) und auch Fortbildungszeit? Hört sich nach einem interessanten und hier in NRW nicht bekannten Konzept an.

    Mir ist klar, dass Klassenfahrten eine Dienstpflicht sind.

    Aber mir geht es einfach zunehmend schlecht damit.

    Was würdet ihr tun an meiner Stelle? Habt ihr Tipps?

    Hilifreich ist die Angabe des Bundeslandes in dem du arbeitest.

    Wenn es dir schlecht geht rede mit deiner Schulleitung darüber und bitte darum, jemanden anderen zu suchen. Mit deinen Probleme bist du bestimmt nicht allein.

    Jetzt die Frage, vielleicht kennt jemand sich aus:

    Kann man rechtlich von der Lehrkraft erwarten, dass sie, obwohl das Kind eine Schulbegleitung braucht, komplett die Aufsicht während ihres Unterrichts für die besagte Pause der Schulbegleitung übernimmt? Irgendwie habe ich im Hintergrund die Befürchtung, dass ich, wenn mir etwas entgeht, sprichwörtlich "mit einem Fuß im Gefängnis" stehe.

    Was sagt denn deine Schulleitung zu der Frage. Sprich mit ihr, weise sie auf die genannten Probleme und lass dir eine entsprechende Anweisung geben. Damit solltest dur rechtlich auf der sichere Seite sein.

    Du mußt einen begründeten Verdacht haben. Einfach proforma von allen für alles Atteste verlangen geht nicht. Wobei ich schon einen "begründeten Verdacht" sehe, wenn ein Schüler im letzten Schuljahr über 50% der Schulzeit gefehlt hat bzw. über 40% unentschuldigt. Habe halt gerade einige Schüler "von oben" bekommen, die das Schuljahr wiederholen müssen. Die müssen sich gerade daran gewöhnen, daß das süße Leben vorbei ist. Ich bin nicht der Pauker, den sie kennen und dem der ganze Papierkrieg über den Kopf wächst, ich bin das Gegenteil. :teufel:

    Sind die Schüler bei euch noch schulpflichtig oder nicht mehr? Bei den hohen Fehlzeiten sollte es doch Möglichkeiten geben, sie von der Schule zu verweisen. Ist bei uns wegen der Schulplflicht und des Alters schon schwieriger.



    Ein nicht angesetzter Termin ist ein Verfahrensfehler seitens der Schule. Es müssen aber nicht mehrere Termine angeboten werden. Wenn dadurch jedoch keine schriftliche Leistung vorliegt, wird eine Leistungsfeststellung durch Prüfung angesetzt.

    Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.

    Bei "drei Tagen" ist die "nächste Stunde beim Klassenlehrer" ggf. noch nicht erreicht. Stattdessen belagerten die entsprechenden SuS in den Pausen immer die Tür des Lehrerzimmers, um ihren Klassenlehrkräften das Attest übergeben zu können (mit entsprechendem Anklopfen, nachfragen ob Herr Meier-Müller-Schmidt anwesend sei, Nachsehen des Kollegen auf der Suche nach MMS, Mitteilen an SuS, dass das gerade jetzt nicht der Fall sei).

    Warum packt ihr nicht einen Briefkasten an die Wand des Lehrerzimmers in den die Atteste geworfen werden können oder fordert eine Email mit dem Bild als Anlage an?.

    Aus Sicht der Arbeitssicherheit für alle: Ich hoffe nicht.

    Dann gibt es halt mal mehr Theorie, sowohl in Chemie als auch in Sport.

    Das solltest du dringend mitden Sicherheitsbeauftragten und ggfs den zuständigen Behörden klären. Ich kann mir vorstellen, dass es nicht erlaubt ist deine Fächer mit Gehhilfen zu unterrichten.

    Mein Grundschullehrer hat richtig feste Backpfeifen verteilt. Da musste nur einer sagen, er hat das Heft zu Hause vergessen. Dann kippte er den Ranzen aus, fand das Heft (ohne Hausaufgaben) und schrie: "Du hast mich angelogen" und schlug zu.

    damals haben übrigens viele Eltern ein solches Verhalten nicht bemängelt, sondern dem Lehrer recht gegeben.

    Für meine Fächer (M und Physik) ist Distanzunterricht anstrengender als Präsenzunterricht. Gerade in Physik fehlen die Experimente. In der Oberstufe (Q-Phase) mag es vielleicht noch gehen, da die SuS dort auch gut mit Simulationen etc. klar kommen. Bei den jüngeren SuS (S I) fehlen die Experimente einfach.

    Auch muss man Erklärungen mehr verschriftlichen (M und Physik), mehr Skripte schreiben, damit die SuS klar kommen. Dann müssen wir noch die Aufgaben bewerten (offiziel müssen wir nicht zu allen SuS Leistungen jede Woche Rückmeldungen geben, aber macht man es nicht, sind SuS enttäuscht (zumindest die Interessierten) und fordern es ein (Ja aber Frau Müller macht es auch). Andere SuS lehnen sich dann komplett zurück und schreiben nur ab (merkt Flipper ja eh nicht, denken sie zumindest).

    Ich finde es gerade in Physik viel entspannter im Distanzunterricht zu unterrichten. Für ide meisten Experimente finden sich tole Versuche auf Youtube, dort wird viel besesr erklärt, als ich es könnte, ich muss nichts aufbauen oder abbauen,. Skripte fertige ich keine an, ich habe festgestellt, dass die neuen G9 Bücher gut zur selbstständigen Arbeit genutze werden können.

    Die Bewertungen sind viel einfacher, da man alles digital einsammeln und bewerten kann, gerade die 50%, die nichts abgeben sind dann sehr schnell und nachvollziehbar bewertet.

    Momentan kann ich nur den Gesetzesentwurf finden: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=1

    Infos/Berichte zu dem Gesetz findest du z. B. hier: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/akt…len-200271.html und hier: https://www.zdf.de/nachrichten/pa…gsbild-100.html

    Das Gesetz gilt doch zunächst nur für die Bundesbeamten. wir als Landesbemate sollten auf die entsprechendne Landesvorschriften verweisen.

    Da wären dann dür NRW die Erläuterungen unter

    https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesb…86-525400f67940

    hilfreich..

    chemikus08

    Vielen Dank für deine Antwort.

    An wen genau muss ich mich bei der übergeordneten Dienststelle wenden? Den Hauptdezernenten?

    Unseren Personalrat an der Schule kann ich leider nicht fragen; kann ich mich auch an den Bezirkspersonalrat o.a. wenden?

    Ich möchte zuerst noch mit meiner Schulleitung sprechen, da der Versetzungsantrag ja auch über diese läuft.

    Ja, der Hauptdezernent ist immer eine gute Wahl und kann dich notfalls auch weiterleiten, wenn er sich für nciht zuständig hält. Der Bezirkspersonalrat sollte auch angesprochen werden können, dafür sind die ja gewählt. Die Schulleitung solltest du, wenn sie Teil des Mobbings sind, erst später einschalten.

    In meiner damaligen Ausbildungsschule war der Grundtenor aber auch: "Die Referendare sollen froh sein, daß wir sie überhaupt ins Lehrerzimmer lassen. Eigentlich müßten wir für sie einen Tisch auf den Flur/neben den Kopierer stellen."

    Dann hast du dir damals die falsche Schule ausgesucht. An vielen anderen Schulen sind Refis gerne gesehen, leisten einen wertvollen Beitrag und müssen natürlich keine unbezahlte Mehrabeit leisten.

    Ich kann mich erinnern, dass bei mir als Schülerin explizit auch die Quantität der Unterrichtsbeiträge bewertet wurde und ich meine sogar in manchen Fächern war das Mündliche höher gewichtet als das Schriftliche (aber das weiß ich nicht mehr genau!), was ich aus heutiger Sicht schwierig finde.

    Hier in NRW gibt es nur ganz wenige schriftliche Fächer (D, M, E, 2 FS) und selbst da wird ei mündliche Mitarbeit z.T. mit bis zu 50 % gewertet. Alles andere ist rein mündlich. Selbst ein Test, wenn denn welche geschrieben werden, geht kaum in die Note mit ein.

    Setzt die Prüfungen so an, dass der Nachprüfling mit den aussichtslosesten Fächern anfängt bzw. den Fächern, die das Nachprüfungsverfahren am schnellsten stoppen.... also in dem Sinn dass eine ggf. nicht bestandene Nachprüfung alle weiteren erübrigt, weil das Nachprüfungsziel "höherwertiger Abschluss" nicht mehr erreichbar ist.

    Dürfen die Schüler nciht die Reiehenfolge der Prüfugnen selber festlegen? Zumindest im Abitur greift die Regel ja durchaus. Wenn der Prüfling eine Hauptfachprüfung oder zwei Nebenfachprüfugen bestehen muss. Kann es für ihn durchaus Sinn machen die Nebenfachprüfungen zu nehmen, statt der Hauptfachprüfung, die ja mit schriftlichen Teil ist.

    Normale Elternabende wie "Mein Kind ist frech zu den Eltern" - klar. Aber die klassische Klassenpflegschaft habe ich als "Organ der Mitwirkung" laut Coronabetreuungsverordnung verstanden. Weiter oben wurde ja auch schon darüber diskutiert. Aber 100%ig sicher bin ich mir ja auch nicht.

    Dazu gab es eine hier auch schon mal gepostete Rundverfügung. Klassenpflegschaften sind erlaubt.

    Dann fände ich den Begriff "außerschulische Lernorte" aber unpassend. Das klingt für mich nach Ausflügen mit thematischen Hintergrund (Museum, Wasserwerk etc. oder auch Wald, Wiese etc. wenn es thematisch zum Unterricht passt ) im Rahmen des Unterrichts und nicht nach Ausflügen zum Spielplatz o. Ä. im OGS Bereich.

    Diese außerschulischen Lernorte können ja durchaus auch der Golfplatz sein, auf dem der Golfverein die Schul-AG durchführt oder das Schwimmbad für die Nichtschwimmer, die dort ihre Übungen machen können.

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