Beiträge von PeterKa

    Die Landeshauptstadt hat heute ihr Impfangebot gemacht. Voraussichtlich in drei Wochen, mit Biontech oder Moderna.

    Hatte auf etwas früheres gehofft, aber wollen wir mal nicht so sein, immerhin.

    Im Nachbarkreis der Landeshauptstadt gibt es ein grosses Sonderkontigent von mRNA Impfstoffen, so dass die Kolleginnen und Kollegen in dieser Woche geimpft werden können. Kann also manchmal ganz schnell gehen

    Ich sehe das auch so, zumal in der Schulmail steht, dass "in der Regel" keine Klassenarbeiten geschrieben werden können.

    Anscheinend gibt es aber Schulen, due trotzdem welche ansetzen und sich auf den Prüfungs-Passus berufen. Konkret geht es hier um Klasse 7 und 8.

    Hier bei uns in der Gegend werden z.T. Klassenarbeiten angesetzt und geschrieben. Allerdingst sind wir noch lange nicht bei 165 und damit im ganz normalen Wechselunterricht. An meiner eigenen Schule wird auf eine Klassenarbeit reduziert und selbst diese nicht geschrieben, sondern durch alternative Prüfungsformen ersetzt.

    Die Schulmail schließt ja auch nicht aus, dass Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen. Es darf nur nicht der Regelfall sein, sonden nur nach Abwägung der Bedingungen vor Ort.

    Mhh, woher kommt denn dann diese Regelung mit den 6 Wochen Abstand zu den Sommerferien? Ich habe bei der GEW folgenden Passus gefunden:

    Ich verstehe nicht, in welchen Fällen es dann NICHT der Fall sein sollte :/

    Du musst eine sachgerechte Begründung liefern. Diese könnte lauten, dass dann dein Elterngeld ausläuft (und dein Partner den Rest der Elternmonate übernehmen wird). Das Amt kann deinem Partner nicht einfach Elternmonate vorenthalten nur weil du Lehrerin bist, schliesslich wird er darauf bestehen, die Monate vollumfänglich zu nehmen.

    Problematisch wird es doch nur, wenn die Elternmonate nicht an einem Stück genommen werden, sondern für die Ferien unterbrochen werden.

    Okay, also das Ministerium sagt also, bei Klausuren gibt es selbst bei Inzidenz 300 kein Risiko, man muss sich auch nicht testen lassen um zu schreiben und wenn man vorher in Quarantäne war, kann man sich frei testen, darf dann aber nicht mit dem Bus kommen. Hab ich das richtig verstanden?

    Das Ministerium macht zur Testpflicht bei normalern Klassenarbeiten/Klausuren afaik keine Aussage, lediglich bei Abschlussprüfungen ist die Testpflicht aufgehoben (afaik stand das in einern anderen Schulmail). Bei Abschlussprüfungen kann die Quarantäne kurzzeitig aufgehoben werden, nämlich nur für die Prüfungen.

    Du kannst Klassenarbeit auch durch alternative Überprüfungsformen ersetzen, also auf die gemeinsame Klassenarbeit verzichten. Das geht ja auch in Distanz/Wechselunterricht.

    Stimmt es, dass die Impfpriorisierung aufgehoben wird bevor Gruppe 3 dran ist? Dass wir als Lehrer in weiterführenden Schulen im großen letzten 45-Mio-Block rutschen wo Termine nach dem Windhundprinzip vergeben werden?

    Nein, als Lehry bist du in Prio III. Unsere Schule wurde angeschrieben und impfwillige Kollegy werden zeitnah geimpft werden können.

    Wenn in Q3 keine Klausur geschrieben wurde und jetzt im Q4 der Laden wegen >165 dicht ist, mache ich genau was? Dreimal um die Eiche tanzen und dabei auf der Elfenhaut trommeln?

    Du kannst die Klausuren doch schreiben auch wenn es keinen Präsenzunterricht gibt. Dann kommen die Klausurschreiber für die Klausur in die Schule und schreiben mit.

    Hallo zusammen,

    gibt es eine Regelung zu den Klassenarbeiten für die Sek. 1 in NRW? Offiziell wurde ja ein Leistungsnachweis pro Fach für das zweite Halbjahr erlassen (so zumindest mein Stand). Wir haben jetzt noch zehn Wochen Schule, davon drei kurze Wochen wegen Feiertagen/beweglichen Ferientagen. Dazu (im Moment) Wechselunterricht und die Zeugniskonferenzen sind ja auch schon eine Woche vor den Ferien. Wie soll ich da noch zwei Klassenarbeiten (im Hauptfach) schreiben? Das funktioniert doch hinten und vorne nicht. Eine Klassenarbeit schaffe ich vielleicht aber zwei niemals.

    Gibt es irgendwelche neuen Erlasse dazu (die vielleicht an mir vorbei gegangen sind)? Wie handhabt ihr das?

    Dazu kam heute eine Schulmail

    https://www.schulministerium.nrw/22042021-infor…b-26-april-2021

    Ein Arzt berichtete mir letzte Woche von falsch-positiven wie auch falsch-negativen Tests, und zwar PCR-Tests. Und von Antikörpern im Blut, obwohl der PCR negativ war (...) :(

    Bei jedem Test gib tes falsch-positive und falsch-negative Tests, das ist Statistik und nicht zu vermeiden. Warum sollte man keine Antikörper im Blut haben und einen negtiven PCR-Test? Kann nach einer durchlaufenden Infektion oder nach einer Impfung der Fall sein.

    .

    Für NDS lautet meines Wissens die offizielle Regelung auch, dass das Kind betreut werden muss, bis es abgeholt werden kann. Fakt ist aber, dass es ohne negativen Coronatest nicht am Unterricht teilnehmen kann. Das müsste doch auch für NRW gelten, oder?

    Klar gilt das auch in NRW, aber nach Hause wird es trotzdem nicht geschickt. Es bleibt solange unter Aufsicht isoliert, bis die Eltern es abholen kommen.

    Ich habe in NRW beim Ministerium gefragt, ob und wer genehmigen muss und das sind vor Ort die Schulleitungen.

    Sie brauchen auch

    :Zielsetzung, Fragebogen und danach die Auswertung der Studie.

    In anderen Bundesländern ist es teilweise komplizierter.

    Dann nimm, wie ich gesagt habe, die offizielle Schulmailaddresse, erläutere im Anschreiben deine Zielsetzung, biete an die Auswertung bei Bedarf auch zu verteilen und schon ist alles gut.

    Frage:

    Wenn das mit dem Impfen noch ewig dauert (so wie in Bayern), würdet ihr eine Impfreise in Erwägung ziehen?

    Habe vorhin mit meiner Tochter (macht Abi dieses Jahr) gesprochen.

    Sie überlegt sich das tatsächlich^^

    Grund: Die Abi-Prüfungssituation, vor der sie sich fürchtet (nicht aufgrund der Leistungsbewertung), sondern, weil anscheinend alle Klassen (und das sind einige) in der Turnhalle schreiben sollen, und das über Stunden. Die Inzidenz bei uns steigt und steigt.

    Turnhallen sind normalerweise gut für das Abitur geeignet. Es ist ein grosses Luftvolumen, das mit einer passenden Lüftung gut umgewälzt werden kann. Da auch bei einem 130 Jahrgang oft nur 60 oder wenier Schüly and einem Termin schreiben, lassen sich auch Abstände gut und grosszügig einplanen.

    Die Verordnung sagt, dass alle Grund- und Förderschullehrer zur Prio 2 gehören, die macht keinerlei Unterschied, wo sie wohnen oder arbeiten.

    Daran hat sich doch auch nichts geändert, über die Zuständigkeit und den Impfort macht sie ja keine Aussage. Woher soll das Nachbarbundesland denn wissen, wer Lehrer an welcher Schule ist. Das über die Arbeitgeber/Dienstorte machen zu lassen erscheint mir sinnvoll

    Ganz aktuell:

    Hier in NRW ist unser Schulleiter gerade über die Stadt darüber informiert wurden, dass wir als Gymnasiallehrer demnächst über/an der Schule geimpft werden können. Ist das bei anderen Schulen/Kreisen/Städten auch so kommuniziert wurden oder ist unsere Stadt ein Vorreiter?

    Ich finde, den Vogel schießt dabei übrigens Brandenburg ab, der die Bundesverordnung für sich ändert seit neustem, dass nur in Brandenburg arbeitende Grundschullehrer zur Priorität 2 gehören :autsch:

    Was ist denn daran geändert? Ist in NRW genau so, auch hier werden nur Grundschullehrkräfte zur Prio 2 verordnet. Oder geht es dir um die Pendler, die dann eben an ihrem Dienstort geimpft werden?

    Eigentlich müsste man die Geimpften alle von der Gesamtbevölkerung abziehen, um zu berechnen, wie hoch die Inzidenz bei den Ungeimpften ist. Hat das schonmal irgendwo jemand gemacht?

    Da sich die Inzidenzien auf die Gesamtbevölkerung beziehen hat das noch keiner Gemacht. Solange noch unklar ist ob und wie geimpfte als Kontaktpersonen bei übertragungen eine Rolle spielen, muss man das auch nicht ändern.

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