Beiträge von PeterKa

    Hast du da nähere Infos zu?

    Bei uns gibt es in Logineo-LMS kein BigBlueButton-Plugin. Interessant wäre auch die Adresse für den BigBlueButton-Server des Landes.

    Ganz auf die Schnelle:

    https://moodle.org/mod/forum/discuss.php?d=405928

    und daraus :

    Die Schulen haben vollen Administrationszugriff und können selber das System nach ihren Bedürfnissen anpassen.

    Deshalb solltet ihr problemlos die entsprechende BBB-Aktivität anlegen können. Ich dachte das hätten auch viele gemacht.

    Bei uns läuft das über das KRZN (und dementsprechend schlecht) https://bbb.krzn.de/

    Wir hatten gar kein Videokonferenztool. Alles war wir hatten war Email und Moodle, da konnte man aber quasi nur Aufgaben hochladen.

    Mittlerweile ist in Logineo/Moodle ja auch BigBlueButton integriert. Damit kannst du auch Videokonferenzen durchführen. Mit Moodle kann man auch viel mehr machen, als nur Aufgaben hochzuladen. Klar muss man sich darin einarbeiten, aber das ist der Mühe schon wert.

    Na ja, und dann soll ich den "Mist" so stehen lassen? Und sagen: prima gemacht! Und dann weiter machen im Stoff? Während ich feststelle, dass der alte noch gar nicht sitzt?

    Nein, im Alltag korrigiere ich gewiss nicht 150 Texte, aber da gehe ich in der Klasse rum und korrigiere, korrigiere mündliche Ausagen etc.......

    Dann arbeite doch mit anderen Methoden der Kontrolle (Lösungsblätter verteilen, Schüler gegenseitig beurteilen und verbessern lassen, multiple choice Formate, usw.) Mündliche Aussagen kannst du in der Videokonferenz doch auch korrigieren. Du solltest auf keinen Fall alles schriftlich einfordern, da machst du dich unnütogerweise kaputt.

    und dann noch das:

    Eine Versetzungsgarantie werde man sich auch in diesem Jahr ganz genau anschauen, sagt Yvonne Gebauer. "Wir müssen sicherstellen, dass sich den Schülern keine Nachteile daraus ergeben."

    Werden also wieder alle versetzt ohne was zu leisten und zu zeigen. Das wird in den nächsten Jahren nicht gut sein.

    Das mit den Tagen ist vom Landesgesetz abhängig. In Hessen würde ab dem 16.12. Das Aussetzen der Präsenzpflicht mit in die Möglichkeiten zum Ersatz bei Verdienstausfall mit aufgenommen, hingegen Notbetreuung in Kitas nicht.

    Kindkrankentage bezieht sich aber doch wie immer auf Menschen, die gesetzlich versichert sind, oder?

    Als Beamte KÖNNEN wir die doch gar nicht nehmen, oder täusche ich mich da?

    Da täuschst du dich. Das war bisher vom Einkommen abhängig. aber

    https://www.cdu-nrw-fraktion.de/artikel/mehr-k…fuer-beamte-nrw

    spricht davon, dass das nun komplett auf die Beamten übernommen wurde. Man müsste sich den entsprechenden Beschluss natürlich mal dahingehend ansehen.

    und auf

    https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesb…cc-001a4a160100

    steht

    Die Landesregierung hat deshalb gegenüber dem DGB und ver.di angekündigt, für Beamt*innen ebenfalls für das Jahr 2020 den Anspruch auf bezahlte Kinderkrankentage zu erhöhen. Allerdings nimmt sie Einschränkungen bei den Begünstigten vor. Befristet für dieses Jahr soll allen Beamt*innen mit einer Besoldung bis zur Höhe der Jahresabeitsentgeltgrenze (62 550 Euro) ein zusätzlicher Anspruch auf 5 zusätzliche Tage auf längstens 15 Tage pro Kind und maximal 35 Tage, für Alleinerziehende um 10 zusätzliche Tage auf längstens 30 Tage pro Kind und maximal 70 Tage, gewährt werden. Die Neuregelung soll in die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV) eingearbeitet werden.

    Ja aber bleibe es wie vor den Ferien, sollte man vielleicht eher 7 klässler zuhause lassen und Abiturienten und co die Chance geben in der Schule zu lernen -.-

    Aber gerade die Abiturienten haben doch keine Probleme selbstständig zu arbeiten und zu lernen. Die tauchen bei Videokonferenzen usw. auf. Bei den kleineren Jahrgängen ist das meiner Erfahrung nach deutlich problematischer. Zu dem sind sie im Jahrgang 7 z.T. noch zu jung und unselbstständig um ohne Anwesenheit der Eltern so lange vernünftig im Fernuntericht mitzuarbeiten.

    PeterKa Vielleicht drehen wir uns im Kreis, vielleicht bin ich schwer von Begriff: Die von dir angefügten Schreiben schließen an keiner Stelle im Eingangsbeitrag angefragte Fortbildungsveranstaltung aus. Das Schreiben der Bezreg Arnsberg schließt mit Blick auf § 13 der Coronaschutzverordnung Veranstaltungen und Versammlungen in der Schule mit nicht direkt zur Schule gehörenden Personen aus. Und der von dir zitierte § 13 schließt, wie ich früher bereits schrieb, nur Versammlungen aus, die nicht von den übrigen Abschnitten gedeckt sind. Bei den "Allgemeinen Grundsätzen" in § 1 wird aber ausdrücklich darauf verwiesen, dass für den Schulbetrieb die Sonderregelungen der Coronabetreuungsverordnung gelten, die, wie gesagt, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Schule ermöglichen.

    Ich fühle mich an die Rodler im Sauerland erinnert: Theoretisch darf man rodeln und Fortbildungen mit dem Kollegium in der Schule machen; ob man es sinnvollerweise tun sollte, ist etwas anderes.

    Wie schon geschrieben wurde, sind Fortbildungen mit schulexternen Moderatoren usw. wohl nicht erlaubt, weil diese nicht direkt zur Schule gehörende Personen sind.

    Das Schreiben aus der BezReg Arnsberg stellt klar

    so dass Fortbildungen meiner Meinung nach nicht als Ausnahme gemäß §13 zählen, aber das Schreiben sagt ja auch

    Ich sehe es weiterhin so, dass die CoronaSchutzverordnung auch in der Schule Gültigkeit hat und die Betreuungsverordnung dazu nur Ergänzungen macht.

    Deshalb würde ich unsere Schulleitung dazu drängen auf Präsenzfortbildungen zu verzichten und das ggfs von der Bezirkregierung und Gesundheitsamt klären lassen.

    Gut, dass bei uns zur Zeit keine Fortbildungen usw. geplant sind.

    Diese Zahl galt in vielen Bundesländern nie für berufliche Versammlungen

    Doch in NRW schon

    https://www.gsamstrueckerberg.de/images/PDF/Run…onaSchutzVO.pdf

    Das sind die Erläuterungen zu Veranstaltungen und Konferenzen in Schulen zu Coronazeiten und die aktuelle Coronaschutzverordnung

    https://www.land.nrw/sites/default/…lesefassung.pdf

    legt in §13(2) 3.a und 3.b die Höchstgrenze auf 20 Personen fest bzw. auf mehr nach Zulassung durch die Zuständige Behörde und das ist nicht die Schulleitung.

    Ich gehe zur Zeit davon aus, dass die Aussagen der Rundverfügung auf die neueste Coronaschutzverordnung übertragen lassen.

    Vorher heißt es aber in der Coronaschutzverordnung in § 1: "(7) Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung insbesondere für den Betriebvon Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bleiben unberührt." D. h. eine Lehrerfortbildung fällt nicht unter die in § 13 genannten Veranstaltungen und Versammlungen. (Dass sie insbesondere in einer großen Gruppe derzeit nicht sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.)

    Die Coronabetreuungsverordnung macht dazu aber gar keine Aussagen, d.h. ihre Regelungen werden sowieso eingehalten. Deshalb greift doch wieder Die Coronaschutzverordnung.

    Weiß jemand, ob ein Schulleiter sein Kollegium trotz Inzidenz Ü200 zu FBs vor Ort verdonnern kann?

    Ich stelle mir das sehr...ungemütlich vor und denke, man sollte so wenig Kontakt wie möglich haben.

    In NRW würde doch die aktuelle Coronaschutzverordnung§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen das verbieten. Die Klarstellung, die vom Ministerium im Herbst letzten Jahres kam, wurde in einem andere Thread schon mal erwähnt.

    Moin,

    hat jemand eine Idee, was da so angedacht ist? Bekommt man da einen mit Minimalausstatung oder schon was Gescheites?

    Und eine mit Officeversion, die man auch nutzen darf?

    Bei unserer 365 mussten wir unterschreiben, dass wir damit keine Schülerdaten bearbeiten.

    Liebe Grüße

    Du bist doch in SH, gibt es da keine Verordnung, die Klarheit schafft. Dir nutzt es doch überhaupt nichts, wenn ich dir sage, wie es in NRW geht (und selbst da wird das nicht einheitlich umgesetzt).

    Du solltest deine Schulleitung, IT-Verantwortlichen oder den Schulträger/Kostenträger fragen, denn diese sind in der Lage deine Frage zu beantworten.

    Kein Wunder wenn man nicht getestet oder in Quarantäne gesteckt wird, obwohl man jemanden mit Symptomen unterrichtet hat und der danach positiv getestet wurde...

    Wenn man wenig später selbst positiv ist, hat man sich natürlich NICHT in der Schule angesteckt. Dann war das sicher beim einkaufen.

    Als Lehrer in NRW konntest du dich doch zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien dreimal kostenlos testen lassen. Hast du das nach dem Kontakt nich wahrgenommen?

    Nur weil das Gesundheitsamt nicht alle Kontaktpersonen testen will bedeutet es ja nicht, das man sich nicht selber testeln lassen darf.

    Ich hoffe, dass eine ähnliche Regelung zu Tests bei Lehrkräften auch bis zu den Osterferien gilt.

    Ich würde gerne noch mal auf die Zwei-Faktor-Authentifikation zurückkommen. Soweit ich verstanden haben, kommt man da bei einem iPad nicht dran vorbei, weil die einfach systemseitig fest eingebaut ist.

    Und wie ist das bei nicht verwalteteten IDs. Wer legt die an? Habt ihr jeweils eine dienstliche E-Mail-Adresse, die für die ID verwendet wird? Und wie läuft hier die Zwei-Faktor-Authentifikation ab? Wie sieht das Verfahren aus, um kostenpflichtige Apps aus dem App-Store zu erwerben? Auslage mit Erstattung? Gutscheine? Oder gibt es einfach keine kostenpflichtige Software?

    Warum sollte die auf deim Ipad fest eingebaut sein? Wir haben unsere Geräte ausgepackt, angeschaltet, angemeldet, den Einrichtungsprozess durchlaufen und gut war. Da war kein anderes Gerät für notwendig, also auch keine Zwei-Faktor-Authentifikation.

    Da die Dienstgeräte nach Verordnung alle zentralverwaltet sein müssen, gibt es keine nicht verwalteten Geräte, außer den weiterhin privat genutzten Geräten einiger Kollegen.

    Apps werden auch zentral angeschafft und installiert, läuft bisher relativ problemlos. Mal sehen, was passiert, wenn alle 1000 Schülerinnen und Schüler auch im System sind.

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