Beiträge von PeterKa

    Nicht Corona, aber ein kleiner Hinweis: Ohne qualifizierte Einwilligung der SuS (es dürfen eigentlich auch keine Nachteile in Aussicht gestellt werden) ist das eigentlich kaum zulässig. Die Speicherung auf dem privaten Smartphone ist ziemlich sicher auch nicht in Ordnung.

    Und ja, ich weiß, dass das vieles erleichtert. Ich habe kommendes Jahr 12 Klassen (BK halt), aber ich für meinen Teil werde auf dieses Mittel verzichten.

    Gibt es halt Sitzpläne.

    Demnächst gibt es doch die Dienstrechner, dank deren das Datenschutzrechtlich bestimmt möglich ist oder habe ich da was falsch verstanden?

    Fü mich wäre auch entscheidend zu wissen, ob es Jemanden gibt, dem der Rücktritt (notfalls ein Verschieben) aufgrund von Corona genehmigt wurde. Ansonsten: Welche Gründe gelten denn, um von einem Sabbatjahr zurückzutreten?

    Bei uns an der Schule ist eine Kollegin, die das Sabbatjahr, dass im August starten sollte nicht mehr macht. So weit ich weiss, muss sie jedoch komplett neu ansparen und konnte das nicht einfach verschieben.

    Weiß das jemand von euch.... Bei meiner Beihilfestelle geht jetzt niemand mehr ans Telefon.

    Ich versuche gerade den Antrag zur Ermittlung der Belastungsgrenze auszufüllen. Muss ich den Antrag dann ans LBV schicken und dort abstempeln lassen? Oder was ist mit „Unterschrift und Stempel der Gehaltsstelle“ wohl gemeint?ei

    Auf https://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz…ungsgrenze.html findet sich doch

    "Diese Belastungsgrenze wird nur auf Ihren Antrag (formlos) festgesetzt. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres und muss spätestens bis zum Ablauf des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Aufwendungen entstanden sind.

    Beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist es erforderlich die Aufwendungen zu belegen und ggf. das steuerliche Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin nachzuweisen (durch einen Steuerbescheid)."


    Wenn das formlos geht, wieso hast du denn dazu ein Formular und welches? Meiner Auffassung nach schickst du einfach deinen letzten Steuerbescheid mit hin und bittest um entsprechende Berücksichtigung.

    Hallo,

    zu den von dir genannten 35 km auch noch mal eine Frage. Bist du sicher, dass es um die Entfernung (35 km Luftlinie?) geht und nicht um die tatsächlichen Pendelzeiten (1.5 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln?).

    Ich weiss, dass diese Zahlen beide kursieren, aber mir fehlen dazu als Beleg die aktuellen Vorschriften bzw. Erlasse.

    Danke

    Peter

    Auf dem Produktflyer finde ich keine Infos zu Videokonferenzen oder zum Messenger. So sieht das eher nach dem ganz normalen, ziemlich unbrauchbaren altem Logineo aus. Was ist denn daran nun wirklich neu? Hast du das mittlerweile lauffähig und kannst über die Unterschiede berichten?

    Danke

    Peter

    Wenn du nur 8 Monate in Elternzeit bist und wenn dein Schuleiter deine Versetzung nicht genehmigt hat, kommst du normalerweise aber an deine alte Schule zurück. AFAIK musst du ein Jahr von der Schule weg sein, damit der Schulleiter dagegen nichts machen kann.

    Hat er die Versetzung genehmigt, ist es aber auch egal, ob du in Elternzeit bist oder nicht.

    Ja, das steht im Kommentar zur APO GOSt, habe sie gerade nicht hier, aber sinngemäß: Früher pauschal eine Entlastungsstunde pro 25 SuS, heute eher pro 20 Schüler, die werden aber idR von den Gesamtstunden der Jahrgangsstufe finanziert, heißt, bei der Kursbildung sollte man darauf achten, diese Stunden übrig zu haben. Sie können allerdings auch aus dem Schulleitertopf kommen.

    Wenn die Stunden nicht aus dem Schulleitertopf kommen, dann muss doch dazu irgendwann mal ein Beschluss der Lehrerkonferenz zu den anrechnungsstunden erfogt sein oder leige ich da falsch?

    Was sind denn die Gesamtstunden der Jahrgangsstufe?

    Bisher hat hier noch niemand den neuen Erlass zu den Risikogruppen und deren Teilnahme am Unterricht thematisiert. Von der GEW kam an die Lehrrerräte der Erlass vom 22.05 und die folgenden Erläuterungen dazu.

    "Der neue Erlass schreibt zunächst die alte Regelung bezüglich der Risikogruppen aus der Schulmail 15 bis Pfingsten (2. Juni) fort. Ab dem 3. Juni ist dann nur noch für folgende Kolleg*innen eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich:

    1. Kolleg*innen, die eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass bei ihnen aufgrund ihrer medizinischen Situation (keine konkreten Diagnosen!) die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufes besteht, wenn sie sich mit COVID 19 infizieren sollten.
    2. Kolleg*innen, die eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass ein(e) pflegebedürftige(r) Angehörige(r), mit dem/der sie in einem Haushalt wohnen und den/die sie tatsächlich pflegen, aufgrund seiner/ihrer medizinischen Situation (keine konkreten Diagnosen!) ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit COVID 19 hat. Es genügt auch, wenn ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt, aber noch nicht beschieden wurde.
    3. Schwangere und stillende Kolleginnen werden ohne Gutachten auf Antrag vom Präsenzunterricht freigestellt.

     Auch für diese Kolleg*innen gilt aber weiterhin:

    • Sie sind verpflichtet, alle anderen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen, inklusive Konferenzen und mündliche Prüfungen.
    • Wer bis zum 3.6. (noch) kein ärztliches Attest vorlegen kann, ist zunächst bis zur Vorlage einer solchen Bescheinigung auch verpflichtet, Präsenzunterricht zu geben.

    Diese Regelungen gelten bis zum Beginn der Sommerferien. Sie gelten ebenso für alle anderen im Landesdienst tätigen Berufsgruppen. Ich attache den Erlass im Original."

    Du musst auf jeden Fall die Mehrarbeit beantragen, sonst wird dir kein Geld ausgezahlt. Gerade bei der Adhoc Mehrarbeit ist das wichtig.

    Das Formular findest du auf https://www.brd.nrw.de/schule/persona…heiten/service/ (Abrechnung Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte (ad hoc-Mehrarbeit)), es sollte aber auch in deiner Schule im Sekretariat zur Verfügung stehen, da von dort die Dateneingabe erfolgt.

    Handelt es sich um eine andere Form der Mehrarbeit z.b. regelmässig (löngerfristig, mit Ausgleich im nächsten Schuljahr usw.) dann muss sie vor Beginn der Mehrarbeit beantragt und genehmigt werden mit dem von dir Erwähnten STD424. Da sollte bei dir also nicht greifen.

    Solll es über Flexibilisierung deiner Stunden laufen, dann musst du genauso wie der Lehrerrat und die Gleichstellungsbeauftragte normalerweise zustimmen bzw. informiert werden und der geplante Ausgleich sollte in deinem Interesse schriftlich festgehalten werden.

    Gute Infos, nicht nur zur Mehrarbeit, findet sich auf https://www.tresselt.de/mehrarbeit/

    Frag eure Gleichstellungsbeauftragte doch nach dem Teilzeitkonzept und dem Vertretungskonzept.

    Wenn der SL einlenkt, dann muss ich das doch nicht tun. Wenn er also sagt, jo, du hattest recht, die Mehrarbeit müssen wir dir anerkennen. Im nächsten Schuljahr arbeitest du dann weniger oder entsprechend gar nicht. Erst wenn er das nicht tut, diesen Antrag auf Bezahlung der Mehrarbeit stellen. Die Frist ist da ja 3 Jahre (1). Also noch genug Zeit, um auf eine Antwort des SL zu warten. Ist es dieses SDT 424 das richtige Antragsformular für die Mehrarbeit? https://www.brd.nrw.de/schule/persona…_13_STD_424.pdf

    Ich zitiere dazu ma von

    https://www.lehrernrw.de/service/corona…-schooling.html

    Mehrarbeit und Home-Schooling

    May 4, 2020

    Lehrkräfte, die neben dem zur Zeit angeordneten Fernunterricht („Home-Schooling“) auch noch Präsenzstunden als Vertretungsstunden leisten, können dies als Mehrarbeit abrechnen. Dies hat das NRW-Schulministerium auf Nachfrage des Vorsitzenden des Hauptpersonalrates Realschulen, Sven Christoffer, bestätigt.

    Soweit eine Lehrkraft ihren üblichen Präsenzunterricht nicht ableisten kann, sondern Fernunterricht erteilt, weil der Schulbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ruht, gelten die Pflichtstunden in Präsenz – entsprechend dem individuellen Stunden-Soll – grundsätzlich als erteilt. Sofern eine Lehrkraft über ihre eigentliche Unterrichtsverpflichtung hinaus – zusätzlich zum Home-Schooling – Präsenzunterricht als Vertretungsunterricht erteilen soll und hierfür keine anderweitige Entlastung erhält, handelt es sich um Mehrarbeit nach dem Mehrarbeitserlass (Bass 21-22 Nr. 21). Nur dann, wenn feststeht, dass der Unterricht wegen Abwesenheit der Klasse, etwa nach der Abiturprüfung, auch nicht im Wege des Home-Schooling erteilt werden kann, wäre Vertretungsunterricht Ersatz für nicht erteilte Pflichtstunden.

    Beispiel: Eine Lehrkraft arbeitet seit Wochen im Home-Office im Rahmen ihres Stundendeputats. Sie versorgt mit ihren beiden Hauptfächern sämtliche Schülerinnen und Schüler ihrer Klassen und nimmt die entsprechenden Korrekturen vor. Nun soll sie zusätzlich mit einigen Wochenstunden als Vertretung einer Lehrkraft im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Diese Vertretungsstunden stellen Mehrarbeit dar.

    Falls es Schüler der 9 bzw. sind, musst du:

    "(2) Für Leistungsbewertungen in den Fällen des § 44c Absatz 3 und 4 und des § 44d gilt,

    1. dass den Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben ist und die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu beraten sind,"

    beachten. Das heisst im Präsenzunterricht mussst du diese Angebote machen und die Schüler beraten diese Wahrzunehmen. Hast du das vernünftig dokumentiert bist du auf der sicheren Seite und auch vor Widersprüchen geschützt. Um Nachprüfungen kommst du dennoch nicht herum.

    Das würde ich so gerne und werde ich bei einigen auch tun, finde ich aber nicht bei allen machbar. Ich habe in Englisch 3 Schüler mit einer 5 bzw. einmal sogar 5- in der einzig geschriebenen Klausur und absolut null mündlicher Beteiligung. Von keinem der 3 haben ich in den letzten Wochen Aufgaben geschickt bekommen. Ich weiß nicht, wie ich da einfach eine 4 setzen soll.

    In NRW werden die Risikolehrkräfte noch nicht zum Präsenzunterricht herangezogen. Nur zu den mündlichen Prüfungen sind sie verpflichtet und das ist für die selbst betroffenen Kollegeninnen und Kollegen mit denen ich darüber gesprochen habe auch so gewünscht. Von daher hat unsere Schulministerien mit der Anordnung bei uns offene Türen eingetreten.

    Richtig. Es reicht, auf welche Art und Weise politisch hier agiert wird.

    Laut Ministerin Gebauer stehen zunächst weitere 'Neubewertungen' und Gespräche an (,allerdings zunächst wurde erst mal erlassen, dass mündliche Prüfungen wahrzunehmen sind).

    Das RKI fordert eine 'individuelle Risikofaktoren-Bewertung', aus der sich aber schwerlich eine allgemeine Verpflichtung der vorerkrankten KuK zum Präsenzunterricht ableiten läßt...

    Hast du eine belastbare Quelle für den Rechtsanspruch der Tarifbeschäftigen?

    Danke

    Peter

    Alle Tarifbeschäftigten haben in diesem Zusammenhang den Rechtsanspruch zur arbeitsmedizinischen Untersuchung durch einen selbst bestimmten Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie müssen sich weder von einem Amtsarzt, noch einem durch den Arbeitgeber bestellten Arzt abspeisen lassen. Inwieweit dieser Rechtsanspruch auch für Beamte gilt, bin ich noch in der Klärungsphase. Falls jemand hierzu was konkretes hat?!

    Würde zumindest den Tarifbeschäftigten Kollegen, die betroffen sind, dringend empfehlen genauso zu verfahren!

    Zitat

    In der Schule gibt es aber nicht genug Arbeitsplätze. Das kann ja nicht verlangt werden, dass man da gratis herumsitzen stundenlang.


    Wieviele von den Arbeitsplätzen in der Schule sind denn besetzt, wenn du arbeiten willst? Wenn ständig alle besetzt sind, dann wird der Lehrrat und die SL dich bestimmt unterstützen, damit mehr Plätze zur Verfügung stehen. Niemand verlangt von dir gratis herumzusitzen. Das tolle an unseren Job (also eines der vielen tollen Dinge) ist es ja, dass du die Zeit für vorbereitung und Nachbereitung selbstständig und eigenverantwortlich einteilen kannst. Wenn du willst darft du lägner in der Schule bleiben oder früher kommen, du musst aber nicht.

    Zitat

    . Erzähl das mal den Eltern, die machen dann Druck, wenn man sie vertrösten möchte. Nicht in jedem Fach gibt es Bücher. Und auch damit wäre die Stunde nicht geplant. Habe mal Buch geführt. Da kamen zig Überstunden bei herum.


    Es gibt doch Arbeitszeituntersuchungen zu Lehrern, Klar sind wir manchmal oder auch oft stark belastet, aber es gibt auch Zeiten in denen die Arbeitsbelastung deutlich herabgesetzt ist. Da musst du eben regenerieren. Wenn dir die Vorbereitung so viel Probleme macht, kontaktiere Fachkollegen und profitier von deren Erfahrung und ggfs Vorbereitungen. Du musst doch nicht alles alleine und neu erfinden.

    Wie wollen Eltern Druck machen? Das schlimmste ist ein Anruf beim SL, der dich dann zum Gespräch bittest. Das hast du, mit Beteiligung des Lehrerrates, und danach ist es erledigt. Da kann und wird nichts passieren.

    Zitat

    Melde ich dem SL Überlastung, dann fliege ich. Das wäre aus meiner Sicht eine schlechte Idee ;)

    Nein, du kannst normalerweise nicht fliegen. Die Überlastungsanzeige steht dir zu und ist nichts schlimmes. Bist du verbeamtet oder angestellt, welche Schulform ist das? Wie lange bist du schon beruflich in der Schule.

    Zitat

    Also wenn ich Teilzeit arbeite, dann darf ein Elternsprechtag bei mir nur dementsprechend lange dauern?

    Frag bei euch an der Schule nach dem Teilzeitkonzept. andere Teilzeitkräfte werden das kennen, aber der Lehrerrat und die SL auch. Wer nicht fragt bleibt dumm.

    Zu den Prioritäten Unterrichtsvorbereitung vs. Elterngespräche finde ich da aber nichts im Gesetz. Aber trotzdem interessant in vielen anderen Punkten. Danke sehr dafür!

    Die Prioritisiereung darfst du selber vornehmen. Das ist doch toll, da kann dir keiner was sagen, wenn du die UV zuerst macht oder umgekehrt.

    So wie in diesen Zeiten üblich, nur mit Mund-Nasen-Schutz zu den Schülerinnen und Schülern, und auch nur, wenn die einen solchen haben und nutzen. Im Abitur sind Fragen aber eher unüblich, da ich sie i. A. nicht beantworte (schon gar nicht beratend)

    Hallo,

    ich lese hier schon seit einiger Zeit interessiert mit und habe mich angemeldet, um auch mitdiskutieren zu können. Als erstes hätte ich gleich eine Frage, und zwar: Wie geht ihr mit Schüler*innenfragen während der schriftlichen Prüfung um? Ich war heute zur Prüfungsaufsicht eingeteilt und die Prüferin ging ganz normal zu den einzelnen SuS hin, um deren Fragen zu beantworten. D.h. sie trug zwar eine Stoffmaske, war aber maximal 50 Zentimeter entfernt, um beratend zu flüstern. Mit Infektionsschutz hat das nichts zu tun, oder was meint ihr? Wie handhabt ihr das? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Rein aus Interesse: Kommt es irgendwo vor, dass jemand der nicht vorerkrankten KuK in vertretungsweise in einem Präsenzunterricht eingesetzt wird, weil die eigentlich zuständige Person vorerkrankt ist, aber über Fernunterricht nichts/nicht viel macht? Wäre eine Sauerei, kann ich mir aber nicht vorstellen, von der rechtlichen Seite mal ganz abgesehen.

    Und natürlich weiß ich, dass es in Schule mehr Aufgaben als den Unterricht gibt.

    Klar kommt das vor, Vor allen dingen jetzt, wo die Q1 wieder in der Schule ist. Da muss ja jemand Präsent sein u.u. sogar zwei Personen, jedoch ist das ja unabhängig davon, was die vorerkrankte Person im Unterricht auf Distanz vorbereitet und ggfs selber macht.

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