Wenn von der Schulleitung beklagt wird, dass Kollegen sich bei besonderen Veranstaltungen wie Schulfesten nicht mehr einbringen, sollte vielleicht im Kollegium einmal ganz offen über die Belastungssituation insgesamt gesprochen werden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die reale Überbelastung vieler Kollegen zwar häufig beklagt wird, dann aber in Konferenzen nicht die Konsequenz gezogen wird und geschaut,, wo man sich denn entlasten kann. Am Ende appelliert dann die Schulleitung zusammen mit einigen Kollegen und Elternvertretern daran, dass man doch auf keinen Fall die vielen schönen Sonderveranstaltungen kürzen kann. Und anstatt sich ehrlich zu machen, gehen irgendwann Kollegen, die ohnehin schon überlastet sind, in den Rückzug, weil Diskussionen einfach unerwünscht wirken. Klar sind solche Sonderveranstaltungen auch Teil der Dienstpflicht, aber es ist für manche auch schwer, die per Mehrheitsentscheid (bei entsprechenden Enthaltungen) beschlossenen Aktivitäten mitzutragen, weil sie bereits ohne diese am oberen Limit arbeiten. Überbelastung kann man nicht wegmotivieren und viel zu oft kommt dann als Pauschalantwort von Schulleitungen "Machen Sie doch eine Fortbildung zu Entspannungstechniken" oder "Vielleicht stimmt Ihr Zeitmanagement nicht". Für mich ist es immer ein Alarmzeichen, dass generell etwas nicht stimmt, wenn die Zahl derer, die sich rausziehen und auf das Minimum beschränken, steigt. Und ich kann auch den Eindruck teilen, der hier schon genannt wurde, dass Schulleitung häufig die Sonderaktivitäten herausstreicht, aber das Gros der Kollegen, die im Alltag die Lasten tragen, einfach so mitlaufen lässt. Das frustriert ungemein.
Beiträge von Eugenia
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Super112 Danke für die Antwort. Ich drücke die Daumen!
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Super112 Hat sich denn zwischenzeitlich etwas ergeben? Musst du zum Amtsarzt oder wurde das abgewendet?
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Mich würde interessieren, ob der Einspruch des PR oder des Schwerbehindertenbeauftragten wirklich erfolgversprechend ist oder ob die übergeordnete Behörde das nur als Formalität ansieht.
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Hintergrund ist, dass aus den ärztlichen Befunden hervorgeht, dass eine Wiederaufnahme des Dienstes voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erfolgen wird.
Super112: Hat der Arzt ein genaues Datum angegeben, zu dem voraussichtlich der Dienst wieder aufgenommen werden kann, oder nur allgemein "in den nächsten 6 Monaten"?
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Der PR wird doch mit angehört, wenn ich richtig informiert bin. Wenn der über die ärztliche Prognose informiert ist, ist das doch nicht schlecht, oder? Er muss dafür ja nicht den ganzen Befundbericht kennen.
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Weiß jemand, wie das bei der zeitweisen Zurruhesetzung mit der Dienststelle ist? Kann man bei Reaktivierung willkürlich versetzt werden oder gibt es da Rücksicht?
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Welche Relevanz hat denn die Schwerbehinderung hinsichtlich des Verfahrens? Mein Mann macht sich große Sorgen, dass er als Schwerbehinderter, dessen Beschwerden jetzt zugenommen haben, eher "aussortiert" und in den Ruhestand versetzt wird. Kann die Tatsache, dass die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei ihm noch nicht voll ausgeschöpft sind bzw. die Schule immer wieder versucht, die Vereinbarungen aufzuweichen, von Bedeutung sein?
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Und könnte der Amtsarzt mit Dienstherr meinen Mann auch sofort zu einer stationären Reha zwingend verpflichten? Mein Mann und sein behandelnder Arzt haben nämlich deutliche Bedenken, dass ihn das überfordern würde, und er macht sich große Gedanken diesbezüglich.
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Hallo,
mein Mann ist derzeit krankgeschrieben (vorerst bis 31.10.). Aufgrund wiederholter langer Krankheitszeiten in den letzten zwei Jahren drängt laut seinem Schulleiter das Schulamt darauf, überprüfen zu lassen, ob Dienstunfähigkeit besteht. Dazu müsste er beim Amtsarzt vorstellig werden. Der Schulleiter seinerseits möchte unbedingt zeitnah ein BEM-Gespräch terminieren. Mein Mann ist schwerbehindert und hat den entsprechenden Beauftragten kontaktiert, der von einem BEM-Gespräch abrät, wenn noch kein Wiedereingliederungsplan vorliegt, und der verantwortliche Arzt kann und will sich Ende August noch nicht festlegen, wie es meinem Mann Ende Oktober gehen wird. Das Ganze belastet uns als Familie stark, zumal im Moment auch noch meine Tochter erkrankt ist. Ich gehe auf dem Zahnfleisch... Daher meine Frage: Gibt es eine reelle Chance, den Amtsarzt zu vermeiden, und kann ein BEM-Termin dazu beitragen, auch wenn noch gar nicht absehbar ist, wann mein Mann wieder arbeiten kann? Er ist erst Mitte 40 und will natürlich nicht frühpensioniert werden. Wir wüssten auch gerne, ob Amtsarzt und Dienstherr ihn zu bestimmten Therapieformen zwingend verpflichten können oder ob er als Patient da Mitbestimmungsrecht hätte, falls dem so wäre.
Herzliche Grüße Eugenia
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"Ich will nicht für einen eigenen Anwalt zahlen und auch seinen Anwalt nicht mit dieser Frage beschäftigen, da ist kein allzu großes Vertrauen da."
Bei fehlendem Vertrauen in den gemeinsamen Anwalt würde ich in den sauren Apfel beißen und mir einen eigenen nehmen - das kostet zwar im Moment, zahlt sich aber vielleicht langfristig aus.
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Wenn er wahrscheinlich bis zu den Sommerferien krankgeschrieben wird und frühestens danach wieder einsteigen kann, muss die Krankschreibung doch bis zum Ende der Ferien reichen, oder? Eingliederung in den Ferien macht für mich keinen Sinn.
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Hallo,
nachdem mein Mann jetzt schon längere Zeit krank ist, kommt von Seiten der Schulleitung immer mehr die (verständliche) Frage, wann denn eine Wiedereingliederung starten kann. Vor den Sommerferien wird es wohl nichts werden, dazu ist sein Gesundheitszustand noch zu instabil. Der Arzt findet es aber schwierig, jetzt schon zu prognostizieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen er nach den Sommerferien einsetzbar sein wird, dazu sei der Zeitabstand noch zu groß. Die Schulleitung drängt aber auf einen Eingliederungsplan, der vor den Ferien vorliegen soll, um Planungssicherheit zu haben. Was ist denn, wenn vor den Ferien ein Eingliederungsplan eingereicht wird, es sich aber in den Ferien zeigt, dass er doch nicht direkt im Anschluss wieder einsetzbar ist? Kennt sich da jemand aus? Kann das einfach so geändert werden oder gilt die Eingliederung dann als gescheitert und wenn ja mit welchen Konsequenzen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße Eugenia
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Also bei uns (Hessen ) haben TZ-Kollegen auf dem Dienstweg eine Mehrvergütung für Klassenfahrten beantragt. Das Schulamt verwies auf die Schulleitung zurück, die für Ausgleich zu sorgen habe, es gebe keinen finanziellen "Topf" für solche Anträge. Die Schulleitung kann aufgrund von Lehrermangel kaum Ausgleich bieten (außer mal eine Befreiung von Konferenzen, aber das wiegt eine ganze Woche Fahrt kaum auf).
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Hallo,
mein Mann ist leider schon mehrere Wochen krank und es ist unsicher, ob er nach den Weihnachtsferien wieder in die Schule kann oder weiter krankgeschrieben wird. Im Hessischen Beamtengesetz haben wir folgenden Passus gefunden: "Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Besteht Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen."
Weiß jemand, wie im Ernstfall das Vorgehen ist, wenn er tatsächlich länger als drei Monate krank sein sollte? Wird man dann direkt zum Amtsarzt vorgeladen oder wird zuerst ein Attest des behandelnden Arztes verlangt, das besagt, dass man nach seinem Ermessen innerhalb weiterer sechs Monate voll dienstfähig ist? Er hat keine lebensbedrohliche Erkrankung, es ist aber langwierig und wir machen uns jetzt schon Gedanken. Das neue Jahr fängt nicht gut an...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße Eugenia
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Die sinkende Konzentrationsspanne fällt mir und vielen anderen Kollegen bei uns auch auf. Beim Umgang mit Tablets habe ich eher gegenteilige Erfahrungen gemacht, mehr Ablenkung und langsameres Arbeiten, wobei der reine Lernertrag am Ende nicht unbedingt größer ist als beim analogen Medium.
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- kinder wollen sich dann auf einmal nicht mehr helfen, sondern übertrumpfen, angeben und verlierer produzieren.
- eltern machen so ein peinliches geschiss um noten. manche schimpfen wegen einer 2 und fragen mich: "warum hat mein kind in lesen eine 2?" (ich antworte: "weil es gut liest!")
- außer der 2 tun meiner meinung nach noten der persönlichkeit nicht gut. die 1 macht selbstherrlich, alles unter 2 nagt am selbstbewusstsein.
Alles unter 2 nagt am Selbstbewusstsein und 1 macht selbstherrlich? Das ist aus meiner Sicht nicht ein Problem der Existenz von Noten, sondern des Umgangs damit - und der Noteninflation der letzten Jahre. Warum sollte es selbstherrlich machen, wenn ich einem Kind mit einer 1 spiegele, dass es eine hervorragende Leistung erbracht hat? Das bedeutet ja nicht, dass ich sonst kritiklos bin. Und warum sollte alles jenseits der 2 zu Problemen mit dem Selbstbewusstsein führen? Ich erlebe das nicht so, höchstens wenn Eltern es dem Kind so vermitteln (aber das ist kein Problem der Noten an sich). In Hessen gibt es für die einzelnen Notenstufen auch Definitionen:
1.
sehr gut (15/14/13), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
2.
gut (12/11/10), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,
3.
befriedigend (9/8/7), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
4.
ausreichend (6/5/4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,
5.
mangelhaft (3/2/1), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,
6.
ungenügend (0), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Wenn Beschwerden kommen, warum "nur" eine 2 oder eine 3 gegeben wurde, verweise ich auch einmal auf diese Definitionen.
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Nein, darfst du nicht.
Was sagen die Klassenlehrer dazu? Hast du bereits mit den Eltern gesprochen? Gab es schulische Sanktionen?
Wie sieht das schulseitige Konzept bei Unterrichtsstörungen aus?
Warum sollte ich Handys nicht einsammeln dürfen? Wir machen das regelmäßig bei Oberstufenklausuren. Am Ende der Schule gibt es das Handy dann zurück. Die Geräte werden vorn auf einen freien Tisch gelegt. Wer gegen die Schulordnung verstößt (Handys aus während des Schulvormittags), dessen Handy wird bis zum Ende des Schulvormittags eingezogen. Das unterschreiben die Schüler und ihre Eltern übrigens auch bei uns.
Zu NRW: "Verletzt eine Schülerin oder ein Schüler seine bzw. ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis, etwa durch störendes Verhalten im Unterricht, so ist die Wegnahme von Gegenständen, zum Beispiel auch von Mobiltelefonen, als erzieherische Einwirkung zulässig (§ 53 Absatz 2 SchulG). Dabei ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies bedeutet, dass in der Regel eine Rückgabe des weggenommenen Gegenstands am Ende des Unterrichtstages erfolgt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Störungen ist jedoch auch eine längere Einbehaltung möglich, wenn beispielsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern das Einverständnis der Eltern vorliegt oder die Rückgabe mit einem Elterngespräch verbunden werden soll." Quelle: Nutzung von Handys in der Schule | Bildungsportal NRW
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Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen?
Die Kollegin hat offenbar gegen schulinterne Regelungen / Datenschutzvereinbarungen verstoßen. Sie hat die Fotos gelöscht. Die Schulleitung hat mit ihr gesprochen. Sie hat sich entschuldigt. Was soll denn da bitte noch das Schulamt machen? Das ist aus meiner Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Frau hat ja keine Kinderbilder ins Internet gestellt oder anderweitig missbräuchlich verwendet. Ich würde mir in solchen Situationen manchmal etwas mehr Augenmaß und etwas weniger Panik auch bei Eltern wünschen. Lehrer sind Menschen und machen Fehler - und dieser Fehler hier wurde offenbar nachdrücklich aufgearbeitet und ich glaube nicht, dass da noch etwas "in der Cloud schwirrt". Wie k_19 sagt: Die Handys der Mitschüler sind da viel gefährlicher. Und es wundert mich manchmal auch (ohne Sonja 1982 persönlich zu meinen), dass manche Eltern bei schulischen Aufnahmen massiv ängstlich sind und erhebliche Bedenken selbst bei Klassenfotos haben, in ihrem facebook- oder Instagram-Account aber lustig Bilder aus dem letzten Urlaub mit dem Nachwuchs teilen.
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Nein, die Lehrkräfte der letzten beiden Jahre hätten vollkommen ausgereicht. Sonst müsste man ja das komplette Kollegium verpflichten.
"Antreten" klingt übrigens so komisch in dem Zusammenhang. "Dasitzen" reicht völlig.
Bei unserem Gymnasium wären "die Lehrkräfte der letzten beiden Jahre" bei einem durchschnittlichen Abijahrgang zwischen 50 und 60 Personen. Das heißt rund die Hälfte des gesamten Kollegiums. Darunter zahlreiche Leute, die einen Grundkurs hatten und wahrscheinlich den Großteil der Abiturienten gar nicht kennen. Ich war schon auf vielen Abiturfeiern, gehe inzwischen aber nur noch hin, wenn ich einen Leistungskurs unterrichtet habe oder viele Schüler des Jahrganges z.B. bereits aus der Mittelstufe gut kenne - und wenn ich ein gutes Verhältnis zu ihnen hatte. Meine Pflicht ist mit den Abiturprüfungen erledigt. Ob ich danach dem Jahrgang noch Zeit widme oder nicht, entscheide ich.
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