Hallo,
nein, eine solche Vorschrift gibt es meines Wissens nach nicht, schon allein deshalb, weil es einfach manchmal nötig ist, dass im Krankheitsfall Kollegen auch einmal eine Korrektur übernehmen, wenn alle Stricke reißen. Allerdings ist es recht ungewöhnlich, dass du eine Klausur einer Kollegin korrigieren sollst, die nicht erkrankt ist, sondern lediglich die Klasse an dich abgibt. An deiner Schule gibt es doch sicher eine Person, die besonders für die Referendarsausbildung zuständig ist (zumindest ist das hier in meinem Bundesland so), mit dieser würde ich einmal sprechen, dann mit der die Klausur stellenden Kollegin und schließlich durchaus auch mit der Schulleitung. Fremde Klasse + fremde Klausur + fremde Unterrichtseinheit scheint mir für einen Referendar ehrlich gesagt nicht verantwortbar. Argumentieren würde ich nicht mit "ist das für mich zumutbar", sondern mit der Situation der Schüler (und Eltern), die dadurch deutlich verunsichert werden könnten.
Herzliche Grüße und viel Erfolg! Eugenia