"Die Besoldung der Lehrkräfte an Sekundarschulen soll sich an der Bewertung derÄmter an Gesamtschulen orientieren. Als Eingangsämter können sowohl Stellen desgehobenen Dienstes (A 12) als auch Stellen des höheren Dienstes (A 13)zugewiesen werden. Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich dann für dieLehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für dieLehrkräfte des höheren Dienstes die Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Ab einembestimmten Ausbauzustand sollen außerdem analog zur Ausbringung vergleichbarerFunktionen an Gesamtschulen spezifische funktionsbezogene Beförderungsämter zurVerfügung gestellt werden. "
Quelle: https://www.schulministerium.n…tfaden_Sekundarschule.pdf