Beiträge von DFU

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Lehrer zwar das korrekte Prüfungsende kennt und protokolliert, aber dieSchüler 20 min früher rausscheucht.

    Entweder ist alles korrekt gelaufen oder nachweislich (Protokoll) nicht. Im zweiten Fall ist, wenn es jemand moniert, eine Nachprüfung (z.B Teilnahme an Nachtermin) nicht unüblich.

    Ich käme nie auf die Idee in einer 5-Minuten-Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden eine Arbeitszeitunterbrechung zu sehen. Selbst wenn alle Schüler mit dem Gong den Raum verlassen und die nächsten erst nach dem Gong kommen, benötige ich einige Minuten, um mich kurz in die nächste Stunde hineinzufinden.

    Bei Pausen von 15 oder 20 Minuten soll es jeder so machen wie er möchte. Dabei begrüße ich es, wenn ein Personalrat sich dafür einsetzt die Pausen immer zu ermöglichen. Damit jeder die Wahl hat.

    Wie viele und wie lange Pausen jeder einplanen, ist sicher individuell verschieden. Zumindest ich hätte bei einem bekannt langen Tag dabei sicher ein anderes Pausemanagement als an einem kurzen Tag.

    Wichtig ist, dass eine mindestens 30minütige Mittagspause vor dem Elternsprechtag ermöglicht wird.

    Für weitere Pausen, damit die zulässige Tagesarbeitszeit nicht überschritten wird, sehe ich bei unserer Vertrauensarbeitszeit auch den einzelnen Kollegen in ser Verantwortung. Die Schule muss nur weitere mögliche 15min-Slots zur Verfügung stellen. Die gibt es an Schulen aber normalerweise am Vormittag.

    Zum Ausgangspost: Wenn die Belastung schon vor dem Vergleich vorlag und nicht nur auf Grund von Neid entstanden ist, dann sollten die Betroffenen Kollegen nicht jammern sondern, gerne auch mit Hilfe des örtlichen Personalrats, des Lehrerrats oder wie sie alle heißen, ausloten, was sie durch Nutzung der Mitbestimmungsrechte der Gesamtlehrerkonferenz in Ihrem Bundesland ändern können.

    In einem Teilzeitkonzept könnte man festhalten, bei welchem Deputat ein Kollege wie oft am Nachmittag eingesetzt werden soll.

    Auch die Präsenzbereitschaften könnte man mit Mehrheitsbeschluss bei uns abschaffen. Allerdings sollte man sich dann auch der Konsequenzen bewusst sein. Vertretungen werden dadurch insgesamt nicht weniger, aber ungeplanter und vielleicht auch ungleichmäßiger über das Kollegium verteilt.

    Es ist einfach wieder mehr Arbeit on top - bei unserer Abiarbeit übernächste Woche habe ich die Hauptaufsicht: Es wird mich da schon Zeit nochmal kosten, mir die Teile der KuK mit den Erwartungshorizonten vorher durchzulesen, um eventuelle Fragen klären zu können. Es ist die Masse der Aufgaben, die mich überfordern. Schulisch - und privat.

    Ihr dürft im Abitur Fragen beantworten?

    Wie aufwändig ist bei euch die Zeitkorrektur?

    Möglichkeiten:

    - du Erstkorrektur 12, sie Erstkorrektur 24 Schüler, er Zweitkorrektur 36 Schüler

    - er Erstkorrektur 12, sie Erstkorrektur 24 Schüler, du Zweitkorrektur 36 Schüler

    - er Erstkorrektur 12 Schüler, sie Erstkorrektur 24 Schüler und Zweitkorrektur 12 Schüler, du Zweitkorrektur 24 Schüler

    - du und sie Erst- und Zweitkorrektur, er im nächsten Durchgang

    - er und sie Erst- und Zweitkorrektur, du im nächsten Durchgang

    - er Erst- und du Zweitkorrektur, sie Erstkorrektur und jemand anderer ihre Zweitkorrektur

    -…

    Entweder gehst du direkt zur Schulleitung und bittest um Zuteilung, da kann dann aber auch Möglichkeit 4 herauskommen.

    Oder du sprichst dich doch ab. Überlege dir, wie es dir am Liebsten ist, und geh dann zu deinen Kollegen, und ihr einigt euch dann. Keine Ahnung, welche der drei ersten Möglichkeiten in deinem Bundesland für wen wie aufwändig wäre. Daher zu Beginn die Frage nach dem Aufwand von Erst- und Zweitkorrektur. Und auf jeden Fall sollte jeder zu seinem Teil einen entsprechend ausführlichen Erwartungshorizont erstellen, falls ihr wirklich die anderen Teile noch nicht unterrichtet habt. Bei uns in BW muss man immer nach dem Erwartungshorizont der zentralen Aufgaben korrigieren, das geht. Auch wenn man als Zweitkorrektor die Klasse nie unterrichtet hat.

    Im Übrigen würde ich die Kopierarbeit des Bildungsgangleiters nicht übernehmen. An deiner Stelle würde ich die Schulleitung fragen, wann du die Kopien morgens bei ihr abholen sollst, oder ab wann sie ansonsten im Zimmer liegen.

    Ich glaube, zur Korrektur ist jetzt alles gesagt. Nach dem, was du schreibst (siehe Zoo) hast du schlichtweg die Kapazitäten nicht, um mehr zu korrigieren. Vielleicht auch, weil du wegen deines Kindes eine über das Jahr möglichst gleichmäßige Arbeitsverteilung brauchst. Denn 25% deiner (Arbeits)Kraft ist ja schon für dein Kind reserviert. Dafür hast du ja reduziert.

    Bei der Kommunikation dann sachlich bleiben und WillGs Hinweise im Hinterkopf haben.

    Wegen der Noten der HFB bei der nächsten passenden Konferenz den Antrag stellen, dass in dem Programm alle Kollegen die passenden Rechte bekommen und das selbst eintragen. Für dieses Schuljahr mag es unabänderlich so sein, wie du schilderst, aber für die Zukunft müsst ihr das ändern lassen. Das kann heutzutage nicht sein, dass das nicht geht. Es lsnn nur sein, dass es niemanden gibt, der es einrichten will, solange es keine Beschwerden gibt.

    Wie heißt denn das Programm, dass ihr für die HFB Zeugnisnoten nutzt? Vielleicht hat her jemand Erfahrung?

    […]

    Mal als Beispiel.

    Was nicht geht, ist natürlich, dass wenn sie sagt, in der 3. Stunde möchte ich immer abpumpen, und der Stundenplaner zieht dann extra alle dritten Stunden frei und verschiebt diese Stunden woanders hin.

    Da hatte ich dich tatsächlich nicht richtig verstanden. Aber ich habe die TE so verstanden, dass ihr erster Stundenplan genau so wie im Zitat umgesetzt wurde. Daher ihre Empörung.

    Das ich auch vier Unterrichtsstunden und eine Freistunde für in Ordnung halte, habe ich oben schon geschrieben. Allerdings sprechen wir über einen Zeitraum von möglicherweise 6 Monaten, da ist es schon hilfreich, wenn man die Kollegin einfach Ausklang und einzelne Klassen mit allem was dazugehört einer Langzeitvertretung übergibt. Für die Kollegin, die nicht ständig doch Aufgaben erstellen möchte, weil sie zufällig jede betroffene Klasse noch selbst teilweise unterrichtet und hinterher doch alles aufarbeiten muss, und die Vertretung, die dann auch sinnvollen Unterricht planen kann und dafür dann (hoffentlich) auch extra bezahlt wird.

    Vermutlich ist auch deine Belastung gestiegen. Früher haben die Omas mit den Kindern vielleicht sogar geholfen, jetzt brauchen sie Pflege. Auch A14 erhält man meist auch nicht ohne zusätzliche Belastung. Und älter bist du in den 22 Jahren vermutlich auch geworden.

    Wenn du schon darüber nachdenkst, zum Arzt zu gehen, dann mach das auch. Ohne Grund denkt man darüber nicht nach.

    Und wenn dein Mann am Wochenende einigermaßen regelmäßig da ist, dann beteilige ihn an den Aufgaben. Schreib eine Einkaufsliste und schick ihn mit den Kindern los. Binde ihn an dem Tag auch bei der Pflege seiner Mutter ein. Plane diese Zeit ohne Kinder fest für die Schule ein, damit du unter der Woche wieder weniger arbeiten musst. Sonntag sollte dann neben der Pflege frei sein. Nutzt den Sonntag als gemeinsame Familienzeit oder auch mal getrennt als Erholungszeit für den, der dann ohne Kinder unterwegs sein kann.

    Und wenn du zum Arzt gehst, halte dich an die Krankschreibung, falls du eine erhältst.

    Ergänzung: Und folge auch CDLs Vorschlägen.

    Ich möchte den Aspekt von Kris24 noch einmal betonen. Ich habe schon erlebt, dass Realschullehrer bei Informationsveranstaltungen für Viertklasseltern auch genau darauf abgezielt haben. Wenn sie sich jetzt nicht für unsere Schule entscheiden, ist es in ein oder zwei Jahren vielleicht zu spät, weil wir voll sind. In vier Jahren mit großer Sicherheit. Diese Realschullehrer haben das schon oft als Problem erlebt.

    Dagegen ist es nie ein Problem einen Platz am Gymnasium zu bekommen oder, wenn man das nicht möchte, nach einem soliden Realschulabschluss an den beruflichen Gymnasien.Dann ist der Wechsel vermutlich einfacher, weil in der Regel alle neu anfangen.

    Unterscheiden sich den die Abiturteile, so dass es eventuell ungefähr euren Stundenanteilen 2:3:5 entspricht? So dass ihr nur die unterschiedlichen Klassengrößen ausgleicht.

    Grundsätzlich wundert es mich aber, dass nicht festgelegt ist, wer die Erstkorrektur macht, und dass sie nicht in der Regel vom vorher unterrichtenden Lehrer korrigiert werden soll. Natürlich gibt es bei Krankheit usw. Immer Fälle, in denen jemand anderer korrigieren muss, aber das kenne ich nur als Ausnahmen. Läuft die Eingliederungsphase denn noch oder arbeitet die Kollegin inzwischen wieder voll.

    Und ehrlich, wenn ich die Zeit nicht sicher hätte, dann würde ich das nie im Leben für das Abitur auch wieder freiwillig anbieten. Wenn es wirklich notwendig ist, kann / wird die Schulleitung es anordnen und du kannst wegen anderer Entlastungen in Verhandlung treten. Wenn du freiwillig zusagst, wird man dir hinterher, wenn es doch zu viel wird, vielleicht nur sagen, dass es selbstverursacht ist.

    Nein, das ist so pauschal nicht richtig. Es ist nicht zulässig den Stundenplan extra deswegen zu ändern.

    Das heißt nicht, dass die Stillzeit zwangsläufig in der Unterrichtszeit liegen muss.

    Joa, klar kann man sich selbst als Mutter mehr Stress machen, als nötig ist. Wenn man das will, klar, warum nicht. Oder man sucht sich selbdt den einfachsten Weg, pumpt in Freistunden ab und zieht die Zeit bei anderen Aktivitäten ab. Warum sich Menschen das Leben selbst schwerer machen, als nötig erschließt sich mir nicht.

    Nicht jeder kann ohne Unterrichtsreduzierung einfach so jede Woche 5h weniger arbeiten, ohne die Arbeit einfach nur aufzuschieben. Schön für euch, wenn ihr das könnt. Ich denke, ihr solltet euch bei euren Schulleitungen melden, dass ihr chronisch unterbeschäftigt seid.

    Ich glaube, das ist teilweise auch sehr abhängig vom Studienorte gewesen.

    Natürlich muss jeder Physikstudent Praktika machen, allerdings gab es bei uns keine harten Klausuren. Es gab die wöchentlichen Aufgabenzettel und ein- oder zweimal im Semester eine Präsenzübung während der Vorlesungszeit, in der man mit 20% richtigen Lösungen zeigen musste, dass man zumindest ein bisschen etwas selbst kann und nicht alle Zettel abgeschrieben hat.

    Das erste Staatsexamen bestand dann aus mündlichen Prüfungen.

    Viele Freunde mit anderen Studienfächern hatten entweder ständig Hausarbeiten zu erledigen oder auf schriftliche Prüfungen zu lernen.

    Meinetwegen darf faktorisiert werden, wenn es nicht zwingend kostenneutral für den Dienstherrn und damit auf Kosten anderer Kollegen gemacht werden muss.

    Wenn die durchschnittliche Deputatsstunde eines Deutschlehrers mehr Arbeitszeit wert ist als es eine Deputatsstunde bisher ist, dann soll man Deputat von Deutschlehrern verringern und weitere Deutschlehrer einstellen. Man darf aber nicht deswegen die Arbeitszeit anderer Kollegen erhöhen. Das führt dann nur zu Unmut, da ausreichend Arbeitszeituntersuchungen gezeigt haben, dass die Arbeitsbelastung durchweg zu hoch ist.

    Wir (Gymnasium, BW) stimmen natürlich in der GLK über die beweglichen Ferientage ab. Das ist so vorgesehen. Auch die Schulkonferenz muss zustimmen. Wie Zauberwald aber geschrieben hat, treffen sich im Vorfeld die Schulleiter der Stadt und erarbeiten einen Plan. Und wenn wir davon abweichen möchten, brauchen wir schon sehr gute Gründe. Es ist also nicht unmöglich, ich kann mich aber an keinen Fall erinnern.

    Da bei uns aber einige Eltern arbeiten, die in anderen Orten wohnen, kommt es schon vor, dass einzelne Ferientage bei Lehrern und ihren Kindern nicht übereinstimmen. Geschwisterkinder an Gymnasium und Grundschule oder einer anderen Schule hier im Ort haben aber an den gleichen Tagen frei.

    Bei der Krankmeldung hieß es bisher ebenfalls, unverzüglich aber spätestens am 2. Tag des Fehlens.

    Im schulischen Kontext hieß unverzüglich auch bisher schon bis Unterrichtsbeginn (oder einer durch die Schule festgelegte Zeit).

    Wenn vorgesehen ist, dass Erziehungsberechtigte unverzüglich und nicht erst morgen über das Nichterscheinen ihres Kindes informiert werden, geht es auch nicht anders. Ausnahmen bleiben bei der Formulierung aber möglich

    Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden,

    es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).
    Wenn man so merkwürdig, wie du rechnen würde, dann müssten man das ja auch für 7 Tage bekommen, denn die Arbeitszeit liegt ja nach eigener Entscheidung auf 7 Tagen verteilt.
    Sorry nee, was und wie davon Vorbereitunszeit usw. ist interessiert niemanden, eine Schulstunde dafür frei ist üblich und das sind 45 Minuten, übrigens sind bis 90 zulässig je Tag zulässig sind, wenn du die Vorbereitungszeit und somit eben auch die längere Arbeitszeit als berücksichtigungsfähig ansiehst.

    Genau das darf man eben nicht tun, wie dort deutlich nachzulesen ist.

    Und darf man auch aus anderen Gründen nicht, jedenfalls in vielen Bundesländern, weil die Gesamtkonferenz deine Entlastungsstunden beschlossen hat und die können nicht einfach im Schuljahr zurückgenommen werden.

    Auf 1,5 Stunden komme ich, weil bei einem 25 h Deputat die Arbeitszeit ca. 40h/Woche beträgt und nicht 25 Dreiviertelstunden.

    Oder anders geschrieben: Die Wochenarbeitszeit bei 20 Deputatsstunden entspricht an meiner Schulform in BW 32h/Woche. Wer als aufgrund von Stillstunden 5 Deputatsstunden weniger im Stundenplan stehen hat, wird 8 Stunden freigestellt.

    Vielleicht haben wir da aber auch eine andere Sicht, weil im Primarbereich bei voller Stelle mehr Deputatstunden geleistet werden müssen.

    Wenn du die Entlastungsstunden mit der Aufgabe abgibst, kannst du während dieser auch nicht mehr stillen.

    Das Problem ist dabei eher, dass man niemanden finden wird, der die Aufgabe einfach so zusätzlich machen will., denn die Entlastung hat ja jemand anderer.

    Was du fair findest interessiert nicht wirklich. Das Gesetz schreibt das ziemlich genau vor. Denn auch während Vor- und Nachbereitung fällt ja welche an,

    Man ist also ganze bezahlte Schulstunden freizustellen.

    Und wenn du die Lehrerin jeden Tag für eine ganze Unterrichtsstunde ausplanst (= für z.B ein halbes Jahr 5 Deputatsstunden weniger Unterricht zuteilst), wird sie jedes Mal für 1,5 Arbeitsstunden freigestellt. Es steht ihr aber nur 1h / Tag zu, wie du in deinem verlinkten Dokument nachlesen kannst.
    Eine Unterrichtsstunde pro Tag schreibt das Gesetz daher nicht vor.

    Ergänzung: Und genau darauf habe ich oben hingewiesen. Wenn jemand eine Zusatzaufgabe mit 5 Entlastungsstunden inne hat, könnte man auch diese Aufgabe streichen und dafür Freistunden einplanen.

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