In NRW ist es offensichtlich ähnlich wie in Niedersachsen: Bei eintägigen Fahrten/Wanderungen ist eine Begleitlehrkraft pro Klasse vorgesehen (i. d. R. Klassenleitung), bei mehrtägigen Fahrten sollen ein Mann und eine Frau als Begleitung dabei sein.
Grundsätzlich gilt aber wie immer: Entscheidend ist der Einzelfall.
Es könnte nicht sein, dass die SL einfach nur schlecht kommuniziert hat und eigentlich nur möchte, dass bei vier Klassen, die bei einer eintägigen Aktion offensichtlich das gleiche Ziel ansteuern, nicht acht (Schlüssel 1:12), sondern nur sechs Lehrkräfte die Begleitung übernehmen (Schlüssel 1:16)? Also, ich als SL würde auf den Gedanken kommen...