Aufsichtspflicht Wandertag

  • In NRW ist es offensichtlich ähnlich wie in Niedersachsen: Bei eintägigen Fahrten/Wanderungen ist eine Begleitlehrkraft pro Klasse vorgesehen (i. d. R. Klassenleitung), bei mehrtägigen Fahrten sollen ein Mann und eine Frau als Begleitung dabei sein.

    Grundsätzlich gilt aber wie immer: Entscheidend ist der Einzelfall.

    Es könnte nicht sein, dass die SL einfach nur schlecht kommuniziert hat und eigentlich nur möchte, dass bei vier Klassen, die bei einer eintägigen Aktion offensichtlich das gleiche Ziel ansteuern, nicht acht (Schlüssel 1:12), sondern nur sechs Lehrkräfte die Begleitung übernehmen (Schlüssel 1:16)? Also, ich als SL würde auf den Gedanken kommen...

  • So habe ich es auch verstanden, daher würde ich auch nicht gleich eine Remonstration auf den Tisch knallen, sondern zunächst das Gespräch suchen.

    Aber da es sich um BW handelt, wird vermutlich in den nächsten 11 Tagen erst einmal nichts passieren.

  • Typisch Schule: Alles so kompliziert machen, dass selbst das Überqueren einer Straße ein schier unmögliches Unterfangen ist.

    Mit 100 Erstklässlern - 6-7 Jahre alt - als Gruppe (!) ist es das auch. Ich frage mich, wann die Schulleitung da das letzte Mal mitgemacht hat.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Mit 100 Erstklässlern - 6-7 Jahre alt - als Gruppe (!) ist es das auch. Ich frage mich, wann die Schulleitung da das letzte Mal mitgemacht hat.

    Jein. Wenn man das gut organisiert, geht es. Wir machen es so: Ein Lehrer ganz vorne, einer auf der Straße (sorgt dafür, dass die Kinder zügig weitergehen), mehrere Lehrer in sinnvollen Abständen in der Kindergruppe (bleiben mit "ihrem" Rest stehen, wenn die Ampel rot wird).

    Zur Ausgangsfrage: vier Klassen mit sechs Begleitpersonen finde ich wenig, ich persönlich würde mir noch eine mitnehmen für meine Klasse. Einen Vater oder eine Mutter, evtl. einen Praktikanten oder so.

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