Beiträge von DFU

    Deswegen noch mal der Hinweis, bevor man sagt, 4/4 macht immer Sinn und deshalb ändert man das, sollte man das gut prüfen, denn nein, es macht nicht immer Sinn!

    Ich habe doch gar nicht gesagt, dass 4/4 immer Sinn macht.

    Aber für die Steuer, die man zahlen muss, ist tatsächlich egal, der Betrag ist am Ende immer gleich.

    Es sind andere Dinge, die für oder gegen die eine oder andere Steuerklassenkombination sprechen können: Will ich mein Geld lieber anlegen statt es beim Finanzamt zu parken? Will ich zukünftiges Elterngeld optimieren?

    Kann ich dann als Protestant, der in einem katholischen Bundesland lebt, Sonderurlaub für den Reformationstag (31. Oktober) bekommen?
    Was kann ich dafür, daß die Katholiken hier Allerheiligen einen Tag später feiern? :zungeraus:

    Falsches Bundesland: In BW ist der 31.10. immer unterrichtsfrei. :)

    Im Schulrecht müsstest du aber genau nachlesen können, welche Religionszugehörigkeit inklusive aktive Ausübung für welche Tage Sonderurlaub ermöglicht.

    Das hatte ich schon verstanden, bei einem Angestellten und einer Beamtin ohne weiteres Einkommen aus Selbständigkeit, sollte das aber nicht der Fall sein. Um euren Fall nicht ganz auszuschließen hatte ich in meine Aussage noch ein relativierendes „eher“ eingebaut.

    Ich unterrichte auch ukrainische Schüler. Sie sind im Unterricht anwesend, beschäftigen sich aber durchaus auch mal mit ihrer ukrainischen Mathematik. Im Gegensatz zu den hier genannten Drittklässlern, machen meine ukrainischen Schüler aber gerade parallel online ihren ukrainischen Schulabschluss. Außerdem habe ich die Information, dass alle der Schüler im nächsten Jahr nicht mehr an unserer Schule sind, sondern mit ihren Familien zurückkehren werden. Ich bin nicht sicher, ob das am Ende dann wirklich alles so bleibt, gehe aber trotzdem gegen diese Aktivitäten nicht weiter vor. Ich unterrichte sie in einem Fach, dass sie im nächsten Jahr auf keinen Fall mehr weiter belegen.

    Dieses oben beschriebene Pensum für die Drittklässler halte ich aber für Wahnsinn. Falls es asynchroner Unterricht ist, könnte man den Schülern eventuell anbieten jeden Tag zumindest eine Schulstunde am Vormittag an ukrainischen Aufgaben zu arbeiten. Unsere großen Schüler haben das im letzten Jahr teilweise in den Fächern getan, in denen sie mangels Deutschkenntnissen damals noch nichts verstanden haben. Sie haben ja ganz klar auch den ukrainischen Schulabschluss in absehbarer Zeit ablegen wollen. Inzwischen sind ihre Deutschkenntnisse aber viel besser und mir ist nichts dergleichen mehr bekannt. Noten bekommen die ukrainischen Schüler, die ich unterrichte in diesem Jahr aber wieder nicht. Vielleicht spielt auch das eine Rolle.

    wieder_da: Vielleicht gibt es ja auch an deiner Schule Fächer, in denen ihr euch das vorstellen könntet. Nicht weil ich es richtig finde, wenn die Eltern da bestärkt werden, sondern weil es für die Kinder nicht machbar erscheint, beides parallel zu stemmen.

    […], aber die Kollegin hat einfach trotz wochenlangem Versuchen der Schulleitung etwas zu erreichen nicht reagiert und wenigstens die Liste der Klassenarbeitsnoten geschickt und die lagen leider auch nicht wie sonst üblich in der Schule in Ordnern im Schrank, so dass man es einfach hätte nachgucken können.

    Wenn die Kollegin nicht reagiert hat, dann war sie aber vielleicht auch einfach zu krank. Es darf doch in so einem Fall nicht sein, dass die kranke Kollegin wochenlang von der Schulleitung bedrängt wird. Bei den allermeisten Kollegen ist damit zu rechnen, dass sie, wenn es ihre Krankheit zulässt, von sich aus die bisherigen Klassenarbeitsnoten weitergeben oder die Liste für den Ordner abholen lassen.

    Wer überlegt denn zuerst, ob er ein weiteres Kind finanzieren kann, und erst danach, ob er es sich wünscht? Im Normalfall gibt es zuerst den Kinderwunsch und dann folgen aufgrund des Wunsches finanzielle Überlegungen. Und in der Rechnung wird dann sicher auch ein Familienzuschlag berücksichtigt. Er ist ja jetzt ein Bezügebestandteil.

    Alle diejenigen, die sich vor ein paar Monaten aus finanziellen Gründen bewusst gegen ein Kind entschieden haben, rechnen vielleicht neu, aber warum sollte jemand rechnen, der kein oder kein weiteres Kind haben möchte, weil er mit seiner Familiensituation zufrieden ist?

    Ich habe eine Frage, DFU Verstehe ich es richtig, dass eure Abiturient*innen mehrere mündliche Prüfungen zur Auswahl bekommen, aus denen sie eine auswählen und vorbereiten? (wie lange Auswahl- und Vorbereitungszeit haben sie dann vor der mündlichen Prüfung an sich? Unsere Prüflinge haben keine Auswahl, und 30 Minuten Vorbereitung (bei 20-30 Minuten Abiturprüfung)

    Nein, aber der Prüfungsvorsitzende wählt aus den einzureichenden Vorschlägen aus und legt fest, welche Prüflinge welche Aufgabe bekommen. Man muss in BW daher mehr Aufgaben einreichen, als verwendet werden.

    Ich finde ja, es ist schon vielen geholfen, wenn zumindest diejenigen, die einen leisen Verdacht haben, symptomatisch zu sein oder zu werden, eine Maske tragen. An meiner Schule tragen nur noch wenige Kollegen konsequent dauerhaft Maske, aber dafür immer mal wieder einzelne Kollegen, die mit leichter Erkältung trotzdem arbeitsfähig sind. Einfach, weil sie niemanden mit egal was anstecken möchten. Da ist die Einstellung nach Corona eine andere als vorher, und inzwischen hat ja auch jeder eine FFP2-Maske zu Hause bzw. wir können sogar noch welche in der Schule bekommen.

    Ob schon jemand nach positivem Coronatest mit oder ohne Maske zum Arbeiten in der Schule war, weiß ich nicht.

    Ich schaue in die Kollegenpläne, wenn ich von mehreren Kollegen per Kürzel ihre Kenntnisnahme auf meinem Exkursionsantrag an die Schulleitung haben muss. Ich möchte dem nämlich nicht ewig hinterherrennen, sondern das möglichst an einem Tag fertig machen und abgeben.

    Natürlich geht es ohne, aber das wäre sehr viel zeitaufwendiger. Und nein, meine Kollegen möchten dann dazu auch nicht alle gemeinsam in einer gemeinsamen Freistunde zusammenkommen, nachdem ich den Freistundenplan konsultiert und zu einem Treffen eingeladen habe. Freistunden sind oft mit anderer Arbeit verplant.

    In BaWü gilt nun auch, das NICHTS mehr gilt. Keine Maske für Schwangere und dementsprechend auch keine Pausen, kein Lüften und kein Abstand. Tritt ein Corona Fall in einer betreuten Klasse auf, muss man weiterhin unterrichten...

    Es muss bei Schwangeren wieder eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wobei das Land wie EducatedGuess schreibt, in der Schule keine größere Gefahr für eine Coronaansteckung sieht wie anderswo und daher im Allgmeinen ein normales Unterrichten für möglich hält.

    Wenn in den eigenen Klassen aber ein CoronaFall auftritt, müssen Schwangere (und vilnerable Personen) wieder Lüften und Abstand halten und für acht Tage eine FFP2-Maske unter Berücksichtigung der Maskenpausen tragen. Die Masken können per E-Mail angefordert werden.

    Wie man das mit den Maskenpause praktikabel umsetzen soll, dazu gibt es keine Vorschläge.

    So, wen schickst jetzt am Folgetag in die 1. und 2. Stunde? Die Kollegin, die auf ihre Teilzeit und die Kita verweist oder den Vollzeit Kollegen, der auf seine Ruhezeiten hinweist. Welches Kriterium hat die höhere Priorität?

    Wenn es nicht möglich ist, beide Wünsche zu berücksichtigen, bedeutet es ja nicht gleich, dass die Wünsche unverschämt sind. Ich vermute mal, dass man an der Stelle nicht einfach den Stundenplan des Abendschulunterrichts verändern kann? Dann ist es echt schwierig und sicher eine Einzelfallentscheidung.

    Denn auch Väter in Vollzeit äußern solche Wünsche, was gerade in Sport schwierig ist,... da müssen die dann in der UV schon gut drauf achten

    Das sollte dann aber auch der betroffene Kollege im Blick behalten und nicht unpassende Deputatswünsche äußern.

    Bei einer Halbtagsschule sicher. Bei einer Ganztagsschule ist das hingegen ein sehr grenzwertiger Wunsch.

    Wieso? Die Woche hat 5 Vormittage ( ca. 8-12 Uhr) und 5 Nachmittage (ca. 12-16 Uhr). Länger dürfte der Ganztag nicht gehen, wenn es fünf lange Tage sind. Und wenn man bei 50% Teilzeit von diesen zehn halben Tagen fünf arbeite, ist man fertig mit arbeiten. Zunächst ein legitimer Wunsch. Problematisch wird es erst, wenn die Beschäftigung für Vollzeitkräfte so unattraktiv wird, dass es (fast) nur noch Teilzeitkräfte gibt. Da sollte dann aber der Arbeitgeber nachbessern und nicht die Teilzeitkraft ein schlechtes Gewissen eingeredet bekommen.

    Und wenn es überhaupt nicht möglich ist, kann vielleicht die Teilzeitkraft auch einen Nachmittag mehr arbeiten und der Partner an diesem Nachmittag dafür nicht. Das bedeutet dann aber, dass dieser Nachmittag dauerhaft festgelegt werden muss. Denn der Partner wird meist nicht ständig einen neuen freien Nachmittag auswählen bzw. aushandeln können. Und insbesondere nicht erst dann, wenn der neue Stundenplan für das neue Schuljahr bekannt ist. Gerade bei Kindern kann man sich sonst ja nichts anderes wünschen als nur am Vormittag zu arbeiten.

    fachinformatiker


    Das hängt davon ab, wie viele Stunden von dieser Teilzeitkraft noch unterrichtet werden.

    Als Faustregel empfehle ich, das genannte Zeitfenster der Teilzeitkraft (gemessen in Schulstunden) zu den überhaupt möglichen Schulstunden ins Verhältnis zu setzen und das dann mit der Teilzeitquote zu vergleichen.

    Wer 50% Teilzeit macht, sollte auch nur maximal 50% der möglichen Schulstunden als Zeitfenster angeben müssen bzw. bei einem festen Konferenznachmittag eher etwas weniger, denn die Konferenzzeit muss sich ja auch die Teilzeitkraft komplett als Arbeitszeit freihalten.

    Wer bei 50% Teilzeit sagt, ich arbeite am Konferenznachmittag und möchte dann nur noch an vier Vormittagen von 8-12 Uhr arbeiten, hat keine extremen Wünsche. Genauso gut könnte derjenige auch wünschen, nur zwei Tage jeweils vor- und nachmittags zu unterrichten und dann am Konferenznachmittag zu arbeiten. Wobei das sicher auch von den Fächern abhängt, wie realistisch das ist. Manche Hauptfächer sind ja auch fünfstündig. Man sollte dann nicht noch unbedingt dazu eine solche Klasse unterrichten wollen.

    Dein Beispiel wäre bei ca. 7 bzw. 9 Deputatsstunden möglich, wenn ich von unseren 44 möglichen Unterrichtsstunden ausgehe. Je nachdem, ob man „nur ab 9 und nicht nachmittags und nicht Freitag“ viermal drei oder viermal vier Stunden bedeutet.

    Es bedeutet übrigens nicht, dass ich der Meinung bin, dass man als Vollzeitkraft fünfmal 1.+2. Stunde und dann wieder 6.-8. Stunde hinnehmen muss. So ein Stundenplan wäre eine Frechheit, wenn der Kollege nicht gerade gerne in der 3.-5. Stunde mit dem Hund Gassi gehen möchte. Und solche Wünsche wie einen kompakten Stundenplan sollten unabhängig davon alle erfüllt bekommen, Vollzeitkräfte ebenso wie Teilzeitkräfte. Gerade im Rahmen der familiengerechten Arbeitszeit können aber auch Vollzeitkräfte begründete Wünsche äußern, die über so etwas hinausgehen.

    Ich, damit ich Mai/Juni direkt ab 14 Uhr am Baggersee liegen kann. Wer will denn schon in der schönen Jahreszeit am Nachmittag in der Schule sein? Definitiv nicht die Teilzeit-Mamis, die sind am

    Manche Teilzeitkräfte arbeiten Teilzeit, weil sie Nachmittags keinen Unterricht haben möchte. Wenn du das auch möchtest, steht es dir frei, auch welche zu beantragen. Dann brauchst du nicht neidisch sein. Wenn deine Gründe ebenso relevant sind, bekommst du die Teilzeit auch ebenso genehmigt.

    Und wenn du nicht in Teilzeit arbeiten möchtest, dann arrangiere dich mit deinen Vollzeitarbeitszeit und rege dich nicht über diejenigen auf, die reduzieren und daher zeitlich nur eingeschränkt einsetzbar sind. Das ist auch in anderen Berufen oder Dienstverhältnissen üblich, dass man entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit eingesetzt wird.

    Mich überrascht, dass der Kindergarten das so anders sieht als die Schule. Welche Argumente hat denn die Schule angeführt?

    Ein Verbleib im Kindergarten ist vermutlich auch deswegen keine Option, weil der Kindergarten den Platz sicher schon anderweitig vergeben hat. Sie sind ja davon ausgegangen, dass das Kind eingeschult wird.

    Wäre übrigens auch schön, wenn einzelne Radfahrende sich nicht an der Ampel vordrängeln würden und so die ganze PKW- und LKW-Kolonne immer wieder zu lärmenden, energieintensiven und abgasverursachenden Überholmanöver provozieren würden, weil sie im Fahrbetrieb mit der Geschwindigkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht mithalten können.

    Wieso überholst du einen Radfahrer, wenn du schon weißt, dass ihr an der nächsten Ampel wieder beide stehen werdet?

    Mir ist es übrigens rechts oft zu eng, um zur Ampel vorzufahren. Ich bleibe dann lieber am Ende mitten auf der Spur. Allerdings gibt es auf meiner Hauptstrecke da nur eine Ampel, so dass ich nicht ständig in den Abgasen stehe.

    Was die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorräder und Autos angeht, hast du recht. Das macht es wirklich gefährlicher. Da hat ein Auto bei kurviger Strecke ganz schnell und unerwartet ein Motorrad vor sich, das nur halb so schnell fahren darf wie das Auto selbst.

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