Beiträge von DFU

    Dann ist das wohl eher nichts für denjenigen, für den es mir vorschwebt. Wenn ich derjenige bin, der abfragt, bin ich immer überrascht, was ich alles als korrekt akzeptieren soll.

    Wenn man sich ein wenig reinfuchst kann ich nur die Anwendung "Anki" empfehlen. Nicht so fancy und man muss vieles selbst eingeben, aber sehr funktional.

    Muss man da die eigene Antwort nur denken und ihre Korrektheit (Schreibweise, Exaktheit der Bedeutung) selbst ehrlich beurteilen oder muss man es ins Programm eintippen und es ist halt nur richtig, wenn es exakt richtig ist?

    Ich kann dir da nicht folgen. Wenn man Lebensmittel im Notfall innerhalb von 10 Tagen bräuchte, dann passen sie auch in den normalen Zyklus rein. Wenn man sie normalerweise nicht benötigt, braucht man sie auch im Notfall nicht wirklich. Wir halten daher nur Sachen vor, die wir auch im normalen Betrieb zu uns nehmen. Ich muss dazu aber fairerweise auch sagen, dass wir regelmäßig kochen und dabei relativ experimentierfreudig sind. Daher ist so oder so eine gute Bandbreite verschiedenster Dinge bei uns im Umlauf.

    Habt ihr im normalen Zyklus tatsächlich viele Nahrungsmittel, die ausreichen lange halten?

    Bei uns ist es nicht unüblich, dass wir in einer ganzen Woche nur eine Konserve verwenden. Die haltbaren Dinge, die wir regelmäßig konsumieren, sind eigentlich nur Tomaten aus der Dose Nudeln, Reis und Linsen sowie solche Dinge wie Mehl, Zucker, Salz, Öl, Essig und Gewürze.

    Ich wüsste nicht einmal, wer in meiner Familie zum Beispiel Ravioli überhaupt mag. (Ich mag sie nicht.)

    Ich sage damit nicht, dass es unmöglich ist, Notfallvorräte anzulegen, aber ich finde nicht, dass es genügt, einfach einmal für 10 Tage mehr einzukaufen und dann immer durch zu wechseln. Wer einmal in der Woche einkaufen geht, muss dann für 17 Tage im Voraus planen, so dass kurz vor dem nächsten Einkauf noch ausreichend Lebensmittel für 10 Tage vorhanden sind. Und dann könnte man nicht mehr mit frischen Lebensmitteln kochen.

    Oder man legt eben wirklich nur Vorräte für Nudeln oder Reis ohne Gemüse oder ähnliches an und kann dann im Notfall auch nichts anderes essen

    Das ist für mich/für uns aber in diesem Fall vollkommen irrelevant. Unsere Ziele sind eine hinreichende Vorratshaltung und möglichst wenig Aufwand damit. Dafür ist unser System optimal. Dass andere Leute davon auch noch profitieren, ist ein angenehmer Nebeneffekt.

    Ich wäre selbst nicht auf die Idee gekommen, kann das aber total verstehen. Es vereinfacht die Sache ungemein, weil man auch Dinge bevorraten kann, die man nicht ständig verbraucht.

    Erasco Dosensuppen schmecken ganz gut.

    Pumpernickel als Dosenbrot, das ist auch ewig haltbar und lecker. Es gibt einen Haufen lange haltbarer und leckerer Lebensmittel (Nudeln, Reis, Trockenobst, Tomatensoße in Gläsern, Zucker, Honig, diverse TK-Produkte usw. usf.).Warum man sich da so anstellt und behauptet, man müsse unbedingt ständig einkaufen gehen, kann ich nicht nachvollziehen.

    Wasser für vier Personen und zehn Tage sind 120 Liter, also fünf 20l Kanister oder 13 Six-Packs mit 1,5 Liter Flaschen. Dafür dürfte in den meisten Lehrer Behausungen auch ausreichend Platz sein.

    Der Platz für Campingkocher und Gaskartuschen ist vernachlässigbar.

    Bei fünf Personen sind das nach deiner Rechnung dann schon 150 l Wasser, also 6-7 20l Kanister. Aber das steht eventuell nicht alleine im Keller sondern neben den vielen Getränkekisten, die man dort schon stehen hat, wenn man nicht jeden Tag oder jeden zweiten Getränke kaufen möchte. Getränke kauft man ja doch oft mit dem Auto statt mit dem Fahrrad wie andere Einkäufe, da sollte sich die Fahrt dann auch lohnen. Und nicht jeder trinkt nur stilles (Leitungs-)Wasser oder nutzt Sodastream oder ähnliches.

    Was sie anderen Vorräte angeht, wenn man für zehn Tage ernsthaft Vorräte einlagert, dann muss man ganz regelmäßig die Sachen austauschen. Vielleicht nicht sofort bei Überschreiten des Mindeshaltbarkeitsdatums, aber doch einigermaßen zeitnah. Natürlich sind viele Dinge länger gut, aber das Risiko einzugehen im Katastrophenfall Lebensmittel gelagert zu haben, die doch schon schlecht sind, macht die ganze Vorratshaltung ja hinfällig.

    Und gefrorenes ist für echte Notfallvorräte auch nicht geeignet, weil es bei Stromausfall im Sommer eben nicht mehr zehn Tage oder sogar länger haltbar bleibt.

    Wenn man es wirklich ernsthaft betrieben will, muss man Vorräte anschaffen, die extra für die Lagerung gemacht sind. Zu höheren Preisen, weil sie ja auch in Spezialdosen geliefert werden. Am besten Dosen, die bereits kalt essfertig sind. Denn wenn man keine Nudeln kochen kann, nutzt auch ein Riesenvorrat an Nudeln nichts. Und um fünf Personen zehn Tage lang täglich zu bekochen, braucht man eben mehr Brennstoff für den Gaskocher als bei nur einer Person.

    Ich finde daher korrekte Vorratshaltung geht nicht eben so nebenbei.

    Bedeutet also, es muss das Papierwerk her UND zumindestens eine Lehrkraftlizenz für das digitale Lehrwerk. Soll die Klasse dereinst in den nächsten ca. 8 Jahren auch als tablett-Klasse geführt werden, so wird dann zusätzlich ein Klassensatz an eBooks benötigt (daher also ca. doppelte Kosten).

    Bei unseren Mathebüchern kostet die eBook-Lizenz pro Schüler und Schuljahr ca. 1,50 €, wenn die Schule sie anschafft. Wenn Eltern das eBook selbst kaufen möchten ist es deutlich teurer. Ich habe ca. 7€ im Kopf, bin da aber nicht sicher.

    Bei uns erhalten die Schüler in vielen Fächern inzwischen beide Versionen, egal ob sie sie nutzen oder nicht.


    Hallo Andreea,

    verbeamtete Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) werden besser bezahlt als nicht verbeamtete Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und diese wiederum in der Regel deutlich besser als Ortslehrkräfte. Über Landesprogrammlehrkraft kann ich nichts sagen.

    Der große Unterschied zwischen ADLK und BPLK auf der einen Seite und Ortslehrkräften auf der anderen Seite ist die Herkunft des Geldes. Die ersten werden von Köln aus in Euro (ADLK) bzw. zu einem großen Teil in Euro (BPLK) bezahlt, können als BPLK Kindergeld bekommen und sind in Deutschland steuerpflichtig. (BPLKs außerdem im Ausland, da sie ja nur teilweise in D in Euro bezahlt werden.)

    Ortslehrkräfte werden vor Ort zu ortsüblichen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt. Sie haben kein Recht auf deutsches Kindergeld oder ähnliches und sind in Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig. Teilweise gibt es Unterschiede in der Bezahlung der Ortslehrkräfte abhängig davon, ob Deutsch oder auf deutsch unterrichtet wird oder nicht.

    Konkrete Zahlen wird dir hier im Forum aber kaum jemand nennen können. Zumal unklar ist, von welchen Zuschüssen und Pauschalen du sprichst. Umzug? Und was noch?

    Die Umfrage bezog sich ja auch nur auf die Sek I.

    Was in einigen Bundesländern gleich viele Korrekturen beinhaltet. Die Arbeiten vielleicht etwas kürzer, aber die Klassen dafür oft größer als in der SekII.

    Grundsätzlich zeigt aber Flupps Aufstellung, dass neben dem originären Unterrichtsgeschäft (Planung und Kopieren, Aufbau und Durchführung, Nachbereitung und Korrekturen), Konferenzen und Elternarbeit nicht viel Arbeitszeit für nicht entlastete Zusatzaufgaben bleibt.

    Und für dauerhaft guten Unterricht muss man mit dem Verhältnis 1:1 planen. Berufsanfängern genügt die Zeit vielleicht nur bei Abstrichen in ihren Ansprüchen, erfahrene Kollegen können vielleicht in der einen Einheit auf bewährtes zurückgreifen und Zeit sparen, so dass sie eine andere Einheit verbessern oder ein neues Projekt durchführen können. Auch Anpassungen an neue Bildungspläne sind ja immer mal wieder notwendig.

    In BW darf man das. Früher sollte man sammeln, damit nicht viele Vorgänge mit jeweils einer Rechnung im zweistelligen Eurobereich bearbeitet und beschieden werden müssen. Per App darf man jetzt gerne wieder jede Rechnung einzeln einreichen. Große Rechnungen musste man noch nie sammeln.

    Und in BW wurde dann bei Sammeleinreichungen über mehrere Jahre natürlich für jedes betroffene Jahr die Kostendämpfungspauschale abgezogen. In der Hinsicht konnte man nichts gewinnen.

    Bei mir ist es bei Beihilfe und Krankenversicherung unterschiedlich. Einmal ist das Behandlungsdatum relevant für die Zuordnung zum Kalenderjahr und einmal das Rechnungsdatum. Ich nehme an, dass betrifft dann auch die 3-Jahres-Frist.

    Der Schlussfolgerung mag ich mich anschließen. Und wenn man einen Blick auf eine Umfrage hier im Forum vor Kurzem wirft, sieht man, dass eine Vor- und Nachbereitungszeit von 45min pro Unterrichtsstunde in der Praxis wirklich kaum vorkommt...jedenfalls nicht bei erfahreneren Lehrkräften, die dadurch Zeit für weitere Tätigkeiten gewinnen.

    In der Umfrage wurden aber die Korrekturen nicht berücksichtigt. Zumindest habe ich die Antworten so verstanden. In den 1,5 Stunden pro Deputatsstunde sind aber neben der Unterrichtszeit und der Vor- und Nachbereitung auch die Korrekturen enthalten. Und da kann noch einmal einiges zusammenkommen.

    Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.

    Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.

    Ich unterschrieb mal nichts.

    Wenn du auf deinem privatem Gerät dienstliche E-Mails oder Schülernoten bearbeiten willst, musst du beantragen, dass du dein Gerät dafür nutzen darfst. Dazu musst du bestätigen, dass du es entsprechend schützt und zulassen, dass (in begründeten Fällen) die Schulleitung das auch nachprüft.

    Sonst darfst du dein privates Gerät nicht verwenden.

    Wenn du erst unterschreibst und dann widerrufst, darfst du ab dann dein privates Gerät nicht mehr nutzen.

    Ich habe das auch nie unterschrieben und daher auch ein paar Jahre die Notenlisten wieder auf Papier geführt, da ich ungern in der Schule korrigiere und in der Zeit noch kein Dienstgerät hatte.

    Ein Schüler, der z.B. im Laufe des Schuljahres überwiegend "gute" sonstige Leistungen und "befriedigende" schriftliche Leistungen erbracht hat, wird also vermutlich mit "gut" zu bewerten sein. Bei einem anderen Schüler, der im Laufe des Schuljahres in beiden Teilbereichen relativ gleichmäßig "gute" und "befriedigende" Leistungen erbracht hat, wird man sich anhand der Notendefinitionen für "gut" und für "befriedigend" hingegen entscheiden müssen, welche der beiden Gesamtbeurteilungen eher passend sind.

    All das kommt ohne irgendwelche Rechenspielchen aus, die ohnehin das Vorliegen metrischer Daten erfordern.

    Danke. Für mich ist der Unterschied zum Rechnen in diesem Beispiel aber nicht so ganz groß. Wenn du mehr gute als befriedigende Leistungen in einem Teilbereich hast, kommt das gleiche heraus wie beim Rechnen. Und du zählst ja auch die guten Leistungen im Vergleich zu den befriedigenden.

    Interessant wird es doch erst, wenn es lauter gute und ausreichende Leistungen waren. Nach der rechnerischen Methode kommt dann Befriedigend als Note heraus. Das ist aber nach pädagogischen Abwägungen nicht so eindeutig.

    Ich vermute aber vor allem, dass Berufsanfänger sich mit dem Rechnen einfach leichter tun, als damit die Leistung einfach so auf Grund ihrer Erfahrung einzuschätzen. Allerdings ist es schwierig noch anders zu argumentieren, wenn man den Schülern erst einmal einen berechneten Schnitt verkündet. Das empfiehlt sich daher niemals.

    Schüler rechnen aber natürlich oft auch selbst.

    Wenn man eine Stelle annimmt, dann ist doch klar, dass man sich selbst überlegen muss, wie man dort hinkommt.

    Andererseits habe ich es an einer meiner Ausbildungsschulen erlebt, dass meine Mitreferendare teilweise neben dem Seminartag einen zusätzlichen unterrichtsfreien Tag in ihrem Stundenplan hatten, während ich an einem Tag sogar Unterricht nur in der 2. und in der 8. Stunde hatte. Meine Vermutung war damals schon, dass die Schule den Referendaren mit sehr langem Schulweg da entgegengekommen ist, obwohl ja auch ein Umzug in die Nähe der Ausbildungsschule eine Option ist. Vielleicht war es auch nur Zufall, aber oft ist einiges an Entgegenkommen möglich.

    (Da man als Referendar mit naturwissenschaftlichem Fach sowieso viel Zeit in der Sammlung verbringt und meine Wohnung in direkter Nachbarschaft zur Schule lag, konnte ich mit meinem Stundenplan trotzdem gut leben. Und Hospitieren musste man ja auch noch. In wie fern der Stundenplan der Kollegen sich dadurch verschlechtert, muss natürlich die Stundenplanung beurteilen. Hängt ja auch von der Schule ab.)

    Anders sieht die Sache mit der Anreise sicher aus, wenn es um Abordnungen geht. Wenn jemand ohne eigenen PKW eine Abordnung übernehmen soll, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, muss die Transportfrage (z.B. Taxi) und ihre Finanzierung geklärt werden.

    Ein fehlender Führerschein wird aber auch da nicht von allen Abordnungen befreien.

    Du scheinst meinen Beitrag und möglicherweise auch die vorgeschriebene Art der Notenvergabe nicht verstanden zu haben. Schau dir aber gerne mal den Begriff der ordinal skalierten Daten an und welche Operationen darauf möglich und nicht möglich sind.

    Die Festsetzung der Verteilung von sonstigen Leistungen und schrfitlichen Leistungen steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Nichtberechenbarkeit von Endnoten. Auch werden Noten nicht nach Nasenfaktor oder Beliebigkeit vergeben, sondern ganz klar auf Basis bestimmter Kriterien. Die "Berechnung" von Noten sorgt im Übrigen auch nur für eine Scheinobjektivität.

    Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

    Diese Mailhinundherschreiberei ist m.E. sowieso die Pest des Jetztmenschen. Wenn der Schulleiter einen Gesprächswunsch hat, kann er den doch mündlich äußern oder eine offizielle Einladung ins Fach legen, je nachdem, wie formell das ganze sein soll. Was belästigt er kranke Menschen mit sowas Halbseidenem?

    Der Schulleiter hat nicht angerufen.

    Da davon auszugehen ist, dass jemand der krank ist, keine dienstlichen E-Mails liest, ist eine Einladung per E-Mail durchaus in Ordnung. Sie kann nach der Gesundung gelesen und beantwortet werden. E-Mail ist nunmal eine asynchrone Kommunikationsmittel.

    Mir wäre es lieber eine E-Mail zu bekommen, die ich, wenn ich wieder gesund bin, als erstes lesen kann, als einen Zettel, denn ich morgens kurz bevor ich der Schulleitung in der Schule über den Weg laufe im Fach finde.

    Vielleicht ist das einfach Geschmackssache.

    Schönschreiben gab es früher in NDS auch, auf dem Zeugnis war eine Note für "Schrift und Form" ausgewiesen, die Leistungen sind inzwischen Teil der Deutschnote,

    auch eine Note für Rechtschreibung gab es früher.

    In BW gibt es in der 3. und 4. Klasse im Zeugnis eine Note für „Schrift und Gestaltung“. Da fließen die Beurteilungen aller Fachkollegen zum Thema Lesbarkeit, Schönschrift, Heftführung, Plakatgestaltung, u. ä. ein.

    Ob und wie viel es in den einzelnen Fächern geübt wird, bevor es eingefordert wird, kann ich nicht sagen. Eine Extrastunde dafür ist im Stundenplan nicht vorgesehen.

    Plakaterstellung wird sicher im Sachkundeunterricht besprochen und die Regeln für die Heftführung werden auch mit den Schülern besprochen. Aber wie viel das Schönschreiben wirklich noch geübt wird, damit das Gedicht, das einmal im Monat ins Gedichteheft abgeschrieben wird, auch wirklich in Schönschrift gelingt? Ich weiß es nicht.

    Erste Bücher lesen können gute Leser ohne Vorkenntnisse auch schon Weihnachten, obwohl das Schuljahr spät anfängt, aber sicher nicht alle.

    Ja, habe ich bereits: Frauen sollten Vollzeit arbeiten oder die Care-Arbeit wirklich gleichberechtigt aufteilen. Ganz einfach. Und in Bildung investieren.

    Entweder soll die Frau Vollzeit arbeiten oder die Care-Arbeit (bei Teilzeit?) gleichberechtigt aufteilen?

    Wenn ein Partner weniger arbeiten möchte, weil neben zwei Vollzeitstellen und einem Haushalt mehr Zeit für die Kinder vorhanden sein soll, kann man meines Erachtens schon erwarten, dass der Teilzeitpartner dann solche Dinge wie Wäsche waschen/Wohnung putzen/ Essen kochen (alles auch für die Kinder), Vorsorgetermine der Kinder bei Ärzten, Elterntaxiaufträge,… verstärkt übernimmt. Vermutlich haben ja auch beide Eltern zusammen entschieden, ob sie am besten mit 100%/100%, 100%/50%, 50%/50% oder irgendeiner andere Verteilung zurechtkommen.

    Das sagt ja zunächst auch nichts darüber aus, wer sich spontan kümmert, wenn ein Kind krank wird, sich jede Woche für die Kinder als Sporttrainer engagiert oder ähnliches.

    Wobei ich schon oft gedacht habe, dass es natürlich für die Schule einer Teilzeitkraft blöd ist, wenn immer sie wegen kranker Kinder fehlt und nicht der andere Vollzeitelternteil, aber insgesamt ist es besser, weniger Arbeitszeit ausfällt. Und das ist natürlich bei der Teilzeitkraft der Fall, wenn sie immer nur einen halben Tag arbeitet.


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